1-Euro-Einzahlung bei Sportwetten in der Schweiz – was wirklich geht
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Wer mit einem Euro anfangen will zu wetten, fragt zuerst nach dem Mindestbetrag. In der Schweiz lautet die nüchterne Antwort: Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der Einstieg nicht in Euro, sondern in Franken – und er liegt über einem Euro. Eine Einzahlung von einem Euro funktioniert nur auf ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Nachteilen, die das nach sich zieht. Wer eine 1-Euro-Einzahlung sucht und trotzdem unter Schweizer Regeln wetten will, muss umdenken. Genau das ordnet diese Seite ein.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13.01.2025) sowie das Règlement Général der Loterie Romande (24e édition, juin 2023).
Was hier bewilligt ist – und was nicht
Die Schweiz hat den Markt für Sportwetten bewusst eng gehalten. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der zugelassenen Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine dieser beiden Bewilligungen zu führen, macht sich strafbar – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe für die kommerzielle Auslandsvariante (Art. 130 BGS). Auf der Spielerinnenseite ist der Zugriff gesperrt: Die Gespa führt die Sperrliste, Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die ausländischen Domains per DNS (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste).

Die Konsequenz für eine 1-Euro-Einzahlung ist klar: Sie existiert im bewilligten Markt nicht, weil Franken das Zahlungsmittel sind und Mindestbeträge in Franken notiert werden. Wer die 1-Euro-Spur trotzdem ernsthaft verfolgt, landet entweder bei Prepaid-Guthaben in Franken – ab CHF 20 – oder auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung.
Die zugelassenen Anbieter im Vergleich
Zwei Veranstalter, zwei klar getrennte Einzugsgebiete, zwei Produkte mit eigenen Spielregeln. Wer online ein Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Die Unterschiede, die für die Wahl tatsächlich zählen, liegen in der Zahlungsabwicklung und in den Marktgewohnheiten.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Veranstalterin (Grossspiel, BGS SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Veranstalterin (Grossspiel, BGS SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz (laut Drittquellen Tobique, Kanada), ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die untere Hälfte der Tabelle ist kein Angebot, sondern ein Hinweis: Diese Marken tauchen in der Werbung rund um den Schweizer Markt auf, haben aber keine Gespa-Bewilligung, keinen Anschluss an das schweizweite Spielsperrenregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Das ist der Grund, warum sie hier namentlich stehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein «1-Euro-Bonus» auf einer dieser Seiten tatsächlich ausgezahlt wird, hängt am ausländischen Recht – nicht am Schweizer.
Swisslos Sporttip – der Platzhirsch
Swisslos mit Sitz in Basel führt Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip. Gestützt ist sie auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20.05.2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online ein Spielerkonto eröffnen – Voraussetzungen sind Volljährigkeit (ab 18), Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und die Identitätsprüfung mit Ausweis (Vorder- und Rückseite), die gegen Adressdatenbanken abgeglichen wird.
Das Wettangebot folgt einer geschlossenen Liste: Die Gespa publiziert die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Eckball- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen dort. Livewetten sind möglich, vor und während des Spiels, mit der Eigenheit, dass Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 gewertet werden. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, aber nur vollständig und nicht auf jedem Markt garantiert. Kombinationen aus abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung laufen ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion; nimmt der Veranstalter eine solche Kombination versehentlich ohne den Bet Builder an, kann er die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Verdikt: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, bekommt hier das vollständigste und regelmässigste Angebot im bewilligten Markt – mit Verlustlimiten, die vor der ersten Wette zwingend gesetzt werden, und einem Cash-Out, der bei Livewetten den Ausstieg erlaubt.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Schiene
Die Loterie Romande führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweizei und 221 Mitarbeitende. Online ist die Eröffnung eines Spielerkontos an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone gebunden, mit Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich mit Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate sein darf. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Im Wettangebot deckt Jouez Sport Fussball, Eishockey, Tennis und die grossen Schweizer Wettbewerbe ab. Die Spielregeln sind im «Règlement Général des jeux de la Loterie Romande accessibles au travers de sa plateforme de jeu Internet, 24e édition (juin 2023)» festgehalten, das Wettprogramm für Sportwetten im «Règlement Jouez Sport, 17e édition (septembre 2024)». Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis CHF 2’000 auszahlen. Höhere Beträge laufen über die Bank.
Verdikt: Wer in der Romandie wohnt und Westschweizer Gewohnheiten pflegt – Verkaufsstelle, Prepaid-Ticket, Bargeldabholung – findet hier den passenden Alltag. Wer dagegen in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, fällt durch die Zulassungsregel und hat bei Jouez Sport kein Konto.
Die Mindesteinzahlung in Franken – die echten Einstiegsbeträge
Die Idee, «mit einem Euro» zu wetten, scheitert im bewilligten Schweizer Markt am Zahlungsmittel. Beide Veranstalter rechnen in Schweizer Franken, beide haben Mindestbeträge, die über einem Euro liegen. Wer den tiefsten Einstieg sucht, kommt mit einem Prepaid-Ticket der Loterie Romande ab CHF 20 ins Spiel, oder mit einer Online-Aufladung des Swisslos-Wallets ebenfalls ab CHF 20.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf zwei Wegen kaufen: per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. In beiden Fällen liegt der Mindestbetrag bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben die Obergrenze von CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann in der PostFinance App direkt bestätigen; die Transaktion ist mit dem Spielerkonto verknüpft, die Lieferung erfolgt in der Regel sofort.
Die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets in den Stückelungen CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 – ebenfalls ab dem kleinsten Betrag von CHF 20. Das Ticket ist ein Jahr gültig und muss in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden; Teileinlösungen sehen die Spielregeln nicht vor. Auch hier ist das Wallet pro 30 Tage auf CHF 10’000 limitiert, und der Höchststand des Wallet-Guthabens liegt bei CHF 10’000.
Bei beiden Anbietern zählt nicht der Euro, sondern der Franken. Ein 1:1-Tausch bringt einen Anteil von rund einem Franken pro Euro – aber die Mindestaufladung bleibt CHF 20, nicht EUR 20. Wer nur einen Euro testen will, ist mit beiden Angeboten überdimensioniert bedient. Wer mit kleineren Beträgen wetten will, hat das beim Einsatz selbst: Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Das ist der tiefste Einsatz, nicht die tiefste Einzahlung – aber für kleinste Wetten ist das die relevante Grösse.
Zahlungsabwicklung und Auszahlung
Geld hin und Geld zurück – bei beiden Veranstaltern läuft der Geldfluss klar über die eigene Zahlungsverbindung. Anonyme Zahlungsmittel und Kryptowährungen sind nach der Verordnung (Art. 50 Abs. 2 VGS) ausgeschlossen, Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt.
Einzahlungen
Swisslos nimmt Online-Zahlungen direkt im Konto entgegen, dazu den Einzahlungsschein und PostFinance Pay als direkten Brückendienst in die PostFinance App. Wer unterwegs ist, kauft das Swisslos-Spielguthaben per App und kann es am gleichen Tag an einer Verkaufsstelle einsetzen. Bei Loterie Romande funktioniert das Prepaid-Ticket, das an jeder der 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und an den Poststellen in deren Einzugsgebiet verkauft wird, sowie eine Online-Aufladung im Spielerkonto.
Auszahlungen
Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus – ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der Teilnehmer überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Verkaufsstellen dürfen Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 direkt auszahlen, bei genügend Bargeld bis CHF 2’000 – alles darüber läuft über die Bank.
Beide Häuser untersagen explizit Gratisspielguthaben aus Promotionen auszuzahlen – es ist nur im Spiel einsetzbar.
1-Euro-Einzahlung und Konto auf eigenen Namen
Die Auszahlungsregel ist die Stelle, an der die 1-Euro-Einzahlung mit einem ausländischen Anbieter bricht. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsanspruch auf Auszahlung – und im Streitfall keinen Zugang zur Gespa oder zu einem Schweizer Gericht. In Verfahren gegen den ausländischen Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden, weil die Seite gegen Art. 130 BGS verstösst. Das ist der Mechanismus, der das vermeintliche Schnäppchen der Ein-Euro-Einzahlung teuer macht: Günstige Mindestbeträge ohne Schutzrahmen sind kein Werbegeschenk, sie sind ein Lockvogel.
Werbung, Bonus, «Freiwette» – und was davon hier gilt
Werbung für Sportwetten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Wer im bewilligten Markt mit einem Bonus oder einer Gratiswette rechnet, trifft auf zwei Hürden: Solche Angebote brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und sie kommen nur von den beiden Veranstaltern – nicht von Dritten mit ausländischer Lizenz.
Im bewilligten Markt bedeutet das konkret: Die in Online-Werbung verbreiteten «1-Euro-Freiwetten ohne Einzahlung» richten sich an einen anderen Rechtsraum – nicht an die Schweiz. Sie sind in Schweizer Buchmacher-Foren regelmässig als Köder dokumentiert, mit Bedingungen, die eine Auszahlung des Gewinns an eine Mindestquote, ein Mindestumsatz-Ziel oder eine obere Auszahlungsgrenze binden. Wer einer 1-Euro-Freiwette folgt, ohne die Spielregeln zu lesen, riskiert, dass der Gewinn technisch nie zur Auszahlung kommt. Bei den bewilligten Schweizer Anbietern läuft das anders – Promotionen sind als Gratisspielguthaben ausgestaltet, das im Spiel eingesetzt, nicht aber ausbezahlt werden darf.
Kombiboost als Sporttip-eigene Logik: Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Cash-Out ist nicht garantiert und auf volle Auszahlungen beschränkt. Beide Mechanismen sind operative Regeln des bewilligten Marktes, keine Werbeversprechen ausländischer Plattformen.
Spielerschutz und Verlustlimiten
Beide Veranstalter verlangen vor der ersten Sportwette die Festlegung von Verlustlimiten. Das ist nicht nur ein freiwilliges Instrument – es ist Pflicht. Bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, die Oberlimite beträgt CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos setzt damit bewusst über die gesetzliche 24-Stunden-Frist hinaus, um spontanen Erhöhungen entgegenzuwirken. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die Loterie Romande folgt denselben Grundlinien: Verlustlimiten für tägliche, wöchentliche oder monatliche Perioden, mit Erhöhung frühestens nach 72 Stunden. Die exakten Stufungen hängen von der Online-Kontooberfläche ab.
Wer sich selbst aussperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Auf der anderen Seite steht das freiwillige Spiel: Eine Selbstaussetzung kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Für ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung greift dieser Schutz nicht: Sie sind nicht an das Spielsperrenregister angeschlossen, ein Schweizer Sperrantrag wirkt dort nicht, und eine schweizweite Sperre hilft nur, wenn die Sperrliste die Domain blockiert – was über kurz oder lang geschieht (siehe die 671 Domains Ende 2025), aber nicht alle.
Steuern und kleine Beträge
Für die meisten Spielerinnen und Spieler ist die Steuerfrage bei kleinen Beträgen erledigt: Gewinne aus bewilligten Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt diese Schwelle auf CHF 1’071’000 ab 01.01.2026 (im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400); kantonale Schwellen fallen anders aus, das BAG schreibt «je nach Kanton». Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für den typischen Wettgewinn unter der Schwelle fällt damit weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Es gibt keine Verrechnungssteuer, weil keine Schweizer Verrechnungssteuerpflicht besteht – die kantonale Steuerpraxis ist aber nicht einheitlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Vor einer ersten Auszahlung auf einer ausländischen Seite lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater – nicht wegen der Werbung, sondern wegen der eigenen Steuererklärung.
Was die kleinen Beträge tatsächlich bringen
Wer mit kleinen Summen spielt, sollte sich zwei Effekte vor Augen führen:
- Der Mindesteinsatz ist nicht der Mindestgewinn. Bei einer Wette zu CHF 1 zu einer angenommenen Quote 2.00 bekommt eine erfolgreiche Wette CHF 2 zurück (1 × 2.00), Gewinn CHF 1. Bei einer Quote 5.00 sind es CHF 5 zurück, Gewinn CHF 4. Die Buchmacher-Marge – rechnerisch der Anteil, der nicht ausgezahlt wird, also 1 minus Auszahlungsquote – sitzt in jeder Quote drin und beträgt auf den grossen Fussballmärkten wenige Prozentpunkte. Die «1-Euro-Einzahlung» verschiebt das Verhältnis von Einsatz zu Gewinn nicht, weil der Mindestbetrag nichts daran ändert, dass der Anbieter an jeder Wette verdient.
- Die Limite ist die echte Hürde. Wer mit CHF 1 pro Wette arbeitet, kann viele kleine Wetten setzen, ohne dass die Verlustlimite reisst. Wird sie auf das Monatslimit heruntergesetzt, ist der Verlust pro Monat gedeckelt. Eine kleine Einzahlung löst dieses Sicherheitsnetz nicht aus – sie umgeht es, weil ohne Verlustlimite und ohne Sperre im bewilligten Markt gar nicht gewettet werden darf. Wer auf eine ausländische Seite ausweicht, hat diese Schutzfunktion schlicht nicht.
Das ist der Grund, warum «1-Euro-Einzahlung Sportwetten Schweiz» nicht mit der Lizenz zusammenzubringen ist. Im bewilligten Markt sind die Mindestaufladungen in Franken gesetzt, und der Einstieg verlangt Identitätsnachweis, Wohnsitz und Verlustlimiten. Auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung entfallen diese Schritte – und mit ihnen jeder Schweizer Schutz.
Wer eignet welchen Anbieter?
Eine Empfehlung, wo gewettet werden soll, ist hier nicht angebracht – aber eine Einordnung, wer zu welcher Marke passt, ist fair:
- Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein) und ein vielseitiges Wettangebot mit Livewetten und Bet Builder sucht, ist bei Sporttip richtig. Die Verlustlimiten sind ab 18 Jahren freiwillig hoch (bis CHF 9’999 innert 30 Tagen), das Cash-Out funktioniert live, die Auszahlung kommt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen.
- Wer in der Romandie wohnt und Westschweizer Vertriebsstrukturen schätzt – Verkaufsstelle, Prepaid-Ticket, Bargeldabholung bis CHF 2’000 – liegt bei Jouez Sport. Das Wettprogramm ist kleiner, aber die Alltagsgewohnheiten passen. Wer online-cashless spielen will, hat auch hier die Möglichkeit.
- Wer mit 1-Euro-Einzahlung aus Werbung gelockt wird: Diese Angebote kommen nicht von den bewilligten Veranstaltern und werden in der Schweiz aktiv gesperrt. Das Geld und der Gewinn haben hier keinen Schweizer Rechtsanspruch, keine Sperre, keine Schutzlinie.
Die offene Form der Frage – wer wo spielen soll – lässt sich nur ehrlich beantworten, wenn beide Seiten vorkommen. Die eine Seite ist der bewilligte Markt mit zwei Anbietern, klaren Regeln, aber keinen Euro-Mindestbeträgen. Die andere Seite ist die ausländische Werbung, die genau diesen Mindestbetrag bietet – aber mit dem Verlust der Schweizer Schutzmechanismen.
Häufige Fragen
Warum gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern keine Mindesteinzahlung in Euro?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten, und beide rechnen in CHF. Eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts (Art. 4 BGS). Mindestaufladungen sind in Franken gesetzt, der kleinste Betrag liegt bei CHF 20 – ein Euro wäre möglich, aber im bewilligten System schlicht nicht vorgesehen.
Wie hoch ist der Mindestbetrag, um Spielguthaben bei Swisslos aufzuladen, und welche Obergrenzen gelten?
Der Mindestbetrag ist CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und das Wallet selbst darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Eine Erhöhung der Verlustlimite wird erst nach 72 Stunden wirksam, eine Senkung sofort.
Welche zwei Organisatoren dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für welche Kantone gilt ihre Bewilligung?
Swisslos (Sporttip) deckt die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab; Loterie Romande (Jouez Sport) die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer nicht im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt, kann dort kein Online-Konto eröffnen.
Weshalb werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?
Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt, dass Gewinne und Restguthaben ausschliesslich auf ein Konto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen oder Zahlungen über Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht zulässig. Auf ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung fehlt diese Schutzregel.
Was bedeutet es für Spielende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro anbietet?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer dort einzahlt, hat keinen Anschluss an das schweizweite Spielsperrenregister, keinen Rechtsweg vor Schweizer Gerichten und keinen Einfluss auf die DNS-Sperrliste der Gespa. Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn nach Art. 130 BGS eingezogen werden.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt, Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande gilt das gleiche Prinzip, ebenfalls mit 72 Stunden Vorlaufzeit für Erhöhungen.
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Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
