Wer in der Schweiz auf die French Open wetten will – und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Tennisplatz aus rotem Sand liegt im ersten Licht des Morgens, das Netz hängt still und die Linien sind frisch gezogen.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Die French Open 2026 fanden vom 24. Mai bis 7. Juni 2026 in Paris auf Sand statt.

Die Sandplatzsaison gipfelt jedes Frühjahr in Paris. Wer aus der Schweiz auf das Turnier setzen will, hat genau zwei legale Wege – und eine ganze Reihe inoffizieller, die mit eigenem Risiko verbunden sind. Die Auswahl an Wettmärkten, Quoten und Limits ist deshalb schmaler als in Märkten mit hundert Lizenzen, aber die Regeln sind klar, der Spielerschutz greift, und niemand muss raten, ob sein Gewinn im Konflikt mit einer Aufsichtsbehörde steht. Was das in der Praxis heisst, welche Quoten ein Turnier wirklich trägt, und wo der Vergleich zwischen Sporttip, Jouez Sport und einer ausländischen Plattform kippt, steht im Folgenden.

Die zehn Anbieter im Überblick

Die folgende Übersicht sortiert die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter nach oben und führt die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende in der Werbung oder über Suchmaschinen antreffen, ohne Schweizer Bewilligung dahinter auf. Eine Bewilligung bedeutet hier nicht «besser», sondern «gesetzlich erlaubt in der Schweiz»; alles ohne Schweizer Bewilligung bewegt sich in einer Grauzone, die mit dem Geldspielgesetz nicht vereinbar ist.

Ein Tennisball und ein Schläger ruhen auf einer Holzbank am Spielfeldrand, im Hintergrund hohe Bäume im Sommerlicht.
Rekordsieger der French Open im Herreneinzel ist Rafael Nadal mit 14 Titeln; im Dameneinzel hält Chris Evert den Rekord mit 7 Titeln.
Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Betify ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Funbet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Betclic ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Wirkung
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen

Die Spalte «Bewilligung» trägt nur, was in der Schweiz zählt. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Kanada hat in der Schweiz keine Kraft, weil das Geldspielgesetz ausdrücklich festhält, dass eine Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt. Aus diesem Grund führt die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren; Domains auf dieser Liste verschwinden innert Stunden, wenn die Anbieter unter einer neuen Adresse wieder auftauchen. Wer dort ein Konto führt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Beschwerdestelle und mit dem Risiko, dass Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Tabelle ist eine Einordnung, keine Empfehlung. Die Bewertung folgt im Abschnitt zu jedem Anbieter.

Was die French Open eigentlich sind

Die French Open, in Frankreich «Roland-Garros» genannt, sind das zweite Grand-Slam-Turnier des Tennisjahres und das einzige, das auf Sand ausgetragen wird. Gespielt wird im Stade Roland Garros im 16. Arrondissement von Paris, der Belag heisst im Französischen «Terre battue». Veranstalter ist die Fédération Française de Tennis, übergeordnet die ITF. Das Turnier besteht seit 1891, damals unter dem Namen «Championnat de France international de Tennis».

Der Spielmodus prägt jede Wette. Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei. Steht es im entscheidenden Satz 6:6, wird ein Match-Tiebreak bis zehn Punkte gespielt – mit zwei Punkten Vorsprung. Diese Regel gilt seit März 2022 einheitlich auf allen vier Grand-Slam-Turnieren, was Quotenvergleiche zwischen Wimbledon, den US Open, den Australian Open und Roland Garros überhaupt erst sinnvoll macht. Wer auf einen «Satz für Spieler X» wettet, sollte wissen, dass die Damen dafür weniger Stufen haben als die Herren und ein 0:2-Satzrückstand bei den Damen einem Matchverlust nahezu gleichkommt.

Die Rekordbilanz liest sich eindeutig: Im Herreneinzel hält Rafael Nadal den Rekord mit 14 Titeln, bei den Damen Chris Evert mit 7. Diese Zahlen stehen nicht in einer Wettquote, aber sie erklären, warum Sandplatz-Spezialisten in den Quoten für das Turnier systematisch anders behandelt werden als auf Hartplatz. Die French Open 2026 fanden vom 24. Mai bis 7. Juni 2026 in Paris statt; das Herreneinzel gewann Alexander Zverev im Finale gegen Flavio Cobolli, das Dameneinzel Mirra Andrejewa gegen die Qualifikantin Maja Chwalińska.

Die Rechtslage in der Schweiz

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Sie werden nicht von der ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) beaufsichtigt, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat, das die Gespa trägt, gilt seit dem 1. Januar 2021. Eine Bewilligung umfasst immer eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, festgelegt in den Artikeln 21 bis 25 BGS. Der Grundsatz, dass eine solche Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt (Art. 4 BGS), schliesst ausländische Lizenzen als Rechtsgrundlage in der Schweiz aus.

Ein Holzsteg führt über einen ruhigen Bergsee im Nebel, am anderen Ufer stehen dunkle Tannen.
Bei den French Open spielen die Herren auf drei Gewinnsätze und die Damen auf zwei Gewinnsätze.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter, die Sportwetten und Lotterien anbieten dürfen, auf zwei beschränkt. Das sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande in Lausanne, deren Produkt Jouez Sport heisst. Es gibt keine weiteren Veranstalter; die Gespa-Liste nennt genau diese zwei. Was die beiden anbieten dürfen, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – Eckballmärkte, Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen dort etwa. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Wetten auf Trainingsläufe sind unzulässig.

Die Verbreitungsgebiete sind kantonal getrennt. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei Sporttip setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus, ein Konto bei Jouez Sport Wohnsitz in einem der Romandie-Kantone. Wer die Adressprüfung bei der Registrierung nicht besteht, wird abgelehnt; der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: Ein Spieler aus Genf kann nicht bei Sporttip spielen, ein Spieler aus Zürich nicht bei Jouez Sport. Zweitens: Wer auswandert, verliert den Zugang. Wer Ferien in einem anderen Land macht, surft weiterhin in seinem Heimkanton, solange die IP-Adresse dorthin zeigt – was bei VPN-Nutzung kippt, weil die Gespa VPN-Sperren anordnen kann.

Spielerschutz: was vor der ersten Wette gesetzt werden muss

Wer bei Sporttip mitspielen will, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für volljährige Spielende liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine separate, deutlich tiefere Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die verhindern soll, dass eine emotionale Aufwärtsbewegung direkt zu einem höheren Risiko führt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, was vor allem Spielerinnen und Spieler betrifft, die nicht nur den Verlust, sondern bereits den Zufluss begrenzen wollen.

Spielsperren gibt es in zwei Varianten. Die erste ist eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung läuft. Die zweite ist eine unbefristete Spielsperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Wer einmal in diesem Register steht, kommt nur über eine Fachstelle wieder heraus; die gesetzliche Mindestfrist für die Aufhebung einer selbstgewählten Spielsperre beträgt drei Monate, eingebunden ist eine spezialisierte Stelle (Art. 81 BGS). Spielsperren gelten schweizweit, weil das Register zentral geführt wird – ein Wechsel von Sporttip zu Jouez Sport hilft nicht, wenn die Sperre eingetragen ist. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS); wer mit gesperrtem Konto wettet, verliert beides.

Wer sich Sorgen um sein Wettverhalten macht, findet im Gespa-Register die Sperrmöglichkeit beider Veranstalter, bei der Loterie Romande wie bei Swisslos, sowie die obligatorischen Selbsttests. Beratung bieten die Fachstellen der Kantone; die Gespa selbst testet den Vollzug regelmässig. Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein Hinweis darauf, dass der stationäre Schutz weniger dicht ist als der Online-Schutz, bei dem die Identitätsprüfung technisch erzwungen wird.

Welche Wettarten die Gespa-Liste zulässt

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist die einzige erlaubte Offerte für die beiden Schweizer Veranstalter. Sie wird regelmässig aktualisiert; die in diesem Text berücksichtigte Fassung stammt vom 10. September 2026. Sie nennt, was angeboten werden darf und was nicht, und sie schliesst Märkte aus, die in anderen Jurisdiktionen selbstverständlich sind.

Was die Liste abdeckt: Siegerwetten auf das gesamte Turnier («Gesamtsieger»), Siegerwetten auf Einzelmatches, Satzwetten und Spielwetten, Handicap-Wetten und Über/Unter-Märkte – soweit die Wettbewerbe auf der Liste stehen. Wetten auf Grand-Slam-Turniere sind enthalten, ebenso die French Open als Wettbewerb. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe sind nur dann zugänglich, wenn der Veranstalter die jeweiligen Damen-Wettbewerbe zur Wette anbietet.

Was die Liste nicht enthält: Eckball- und Kartenmärkte gehören in den Fussball und sind im Tennis sowieso gegenstandslos. Ein Esports-Bereich fehlt; virtuelle Sportwetten sind nicht ausgewiesen. Wetten auf Trainingsläufe, Wettereignisse, politische Ereignisse oder TV-Shows sind im Geldspielgesetz ausdrücklich ausgeschlossen, und die Gespa-Liste übernimmt diese Sperre, ohne sie zu wiederholen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nicht bewilligungsfähig (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind zulässig, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein, was bei Sporttip und Jouez Sport zu einem prinzipiell offenen Live-Programm führt – innerhalb der Gespa-Liste.

Quoten, Gesamtsieger und Marge: was eine Quote wirklich enthält

Eine Wettquote ist kein objektiver Wahrscheinlichkeitswert. Sie ist das, was der Anbieter auszahlt, wenn der Einsatz richtig liegt – und sie enthält immer einen Anteil, den der Anbieter behält. Diese Differenz heisst Marge, im Fachjargon auch «Overround». Wer eine Quote annimmt, wettet gegen eine implizite Wahrscheinlichkeit, die höher ist als die tatsächliche Chance des Ereignisses – das ist der Preis, den der Markt kostet.

Beispielrechnung, die nichts mit einer aktuellen Gespa-Quote zu tun hat, sondern das Prinzip zeigt: Steht ein Match bei Quote 1.90 auf Spieler A und 1.90 auf Spieler B, ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also 95 %. Die Marge dieses Marktes beträgt entsprechend etwa 5 %. Bei einem Spiel zu 1.50 / 2.80 läge die Auszahlungsquote niedriger und die Marge höher; bei 1.20 / 4.50 wäre die Marge deutlich grösser, weil die Quoten weiter auseinanderliegen. Die Marge eines Marktes ist nicht die Marge des nächsten Marktes – ein 1X2-Markt hat seine eigene Spanne, ein Satzwettenmarkt seine eigene.

Bei Gesamtsieger-Wetten auf die French Open ist die Marge typischerweise höher als bei Einzelmatchwetten, weil die Zahl der möglichen Ausgänge gross ist. Ein Herren-Hauptfeld hat 128 Spieler, ein Damen-Hauptfeld 128; der Buchmacher muss für jeden eine Quote setzen, und die impliziten Wahrscheinlichkeiten addieren sich zu mehr als 100 %. Konkret heisst das: Eine «faire» Auszahlungsquote für ein 128er-Feld läge bei knapp über 78 %; was die Schweizer Veranstalter anbieten, liegt in der Regel darüber, aber unter den 95 % eines einzelnen Tennismatches. Die Spanne zwischen Auszahlungsquote und Marge ist der Anteil, den Swisslos und Loterie Romande zur Deckung ihrer Kosten, für die Kantone und für die Lotteriefonds einbehalten.

Wer Quoten vergleicht, sollte drei Dinge prüfen: die Auszahlungsquote des Marktes, die Stabilität der Quoten über die Zeit und das Verhältnis zur eigenen Wetteinschätzung. Bei einem Tennismatch zählt der Buchmacher dieselben Faktoren, die auch ein informierter Beobachter sieht: Belag, Head-to-Head, aktuelle Form, Tagesform, körperliche Verfassung. Was sich vor einem Grand-Slam-Turnier ändert, ist die Verletzungs- und Trainingslage in der Woche davor – Quoten reagieren darauf, oft stärker als auf den bisherigen Saisonverlauf.

Spielplan und Turnierablauf: wann welche Wette läuft

Die French Open 2026 liefen vom 24. Mai bis 7. Juni 2026. Der Spielplan folgt einem festen Muster: Erste Qualifikationsrunde am Wochenende vor dem Hauptfeld, Hauptfeld ab Sonntag, Achtelfinale ab Tag 7, Viertelfinale ab Tag 9, Halbfinale ab Tag 11, Finale am zweiten Sonntag des Turniers. Damen und Herren sind zeitversetzt, das Dameneinzel endet in der Regel einen Tag vor dem Herreneinzel.

Für Wettende hat das drei Konsequenzen. Erstens: Wer auf den Gesamtsieger wetten will, kann das bereits Wochen vor Turnierbeginn tun, sobald das Hauptfeld feststeht – die Quote enthält dann den vollen Risikoaufschlag für Verletzungen, Formschwankungen und die Auslosung. Wer kurz vor dem Finale wettet, hat die Halbfinalresultate bereits im Kopf, die Quote ist entsprechend knapper und der Buchmacher weiss mehr. Zweitens: Live-Wetten auf Sand laufen länger als auf Hartplatz, weil die Ballwechsel länger dauern; das ist gut für In-Play-Märkte, weil sich der Spielverlauf langsamer dreht. Drittens: Satzwetten und Spielwetten auf den Entscheidungssatz sind bei den Damen weniger relevant als bei den Herren, weil die Damen nur zwei Sätze spielen – ein Tiebreak im zweiten Satz ist Match-Tiebreak, nicht Satz-Tiebreak.

Die French Open 2026 sind ausgespielt, das nächste Turnier folgt 2027; die Eckdaten für das nächste Jahr orientieren sich am gewohnten Ablauf. Was bleibt, ist die Struktur: Hauptfeld am Sonntag, Halbfinals am Freitag der zweiten Woche, Finalsonntag mit dem Herreneinzel als letztem Match.

Wettarten im Detail: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Cash-Out, Bet Builder

Bei Sporttip sind vier Wettformen tragend: die Einzelwette auf eine Voraussage, die Kombiwette auf mehrere Voraussagen, deren Quoten sich multiplizieren, die Systemwette, die mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen abdeckt, und die Livewette, die während des Spiels platziert wird. Was die Livewette betrifft, gilt sie unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; entscheidend ist der Zeitpunkt der Platzierung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ergebnisses platziert werden, zählen mit Quote 1.00, das gleiche gilt für Wetten, die in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer VAR-Entscheidung angenommen werden.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was die Anbieter nicht tun: Sie akzeptieren keine Wetten, die auf Ereignisse mit Beteiligung des Wettenden selbst platziert werden, und sie schliessen Minderjährige vollständig aus. Wer unter 18 ist, hat keinen Zugang.

Der Cash-Out ist eine vorzeitige Auszahlung, die der Anbieter anbietet, wenn das Spiel noch läuft. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Was Cash-Out kostet: Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn, der bei einem Abwarten winken würde. Er hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Wer Cash-Out nutzt, tauscht einen unsicheren späteren Gewinn gegen einen kleineren sicheren Betrag – die Rechnung geht nur dann auf, wenn die Restwahrscheinlichkeit eines Gewinns schlechter ist als der vom Anbieter offerierte Betrag.

Der Bet Builder kombiniert mehrere Voraussagen auf dasselbe Ereignis. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt der Anbieter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das gilt insbesondere für Märkte, die gemeinsam das gleiche Spiel beschreiben – etwa «Spieler A gewinnt den ersten Satz» und «Spieler A gewinnt das Match».

Drei Bonusfunktionen ergänzen das Bild. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz sowie Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt online für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.

Die Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip – die breiteste Auswahl, weil sie die meisten Kantone abdeckt

Swisslos betreibt die einzige bewilligte Online-Sportwette in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Das Produkt heisst Sporttip, der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Aufsicht führt die Gespa; die Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS. Wer aus einem der 19 Deutschschweizer Kantone, dem Tessin oder Liechtenstein auf die French Open wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei – im positiven wie im regulatorischen Sinne.

Was Sporttip bietet, ist im Rahmen der Gespa-Liste vollständig: Gesamtsieger-Wetten auf das Herren- und das Dameneinzel, Siegerwetten auf Einzelmatches, Satzwetten und Spielwetten, Handicap und Über/Unter, Live-Wetten vor und während des Spiels, Cash-Out als vollständige vorzeitige Auszahlung, einen Bet Builder für kombinierte Märkte desselben Spiels, Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten sowie den Kombiboost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind klar definiert: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen – eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Was es kostet, in dieser Struktur zu spielen, steht in den Spielregeln: Reingewinn 2025 CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld fliesst in den Breitensport – Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe. Wer auf Sporttip wettet, finanziert diese Struktur mit. Die Marge steckt in jeder einzelnen Quote.

Das Urteil fällt eindeutig aus, wenn der Wohnsitz stimmt: Für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ist Sporttip die einzige legale Online-Adresse für French-Open-Wetten – der einzige Weg, der unter das Schweizer Recht fällt. Wer auf Cash-Out und Live-Wetten Wert legt, bekommt beides; wer auf den Kombiboost setzt, bekommt ihn ab vier Voraussagen. Schwach bleibt das Angebot nur dort, wo die Gespa-Liste selbst Lücken hat – kein Esports, keine Kartenmärkte, keine virtuellen Sportarten. Das ist keine Schwäche von Sporttip, sondern die Liste, an die alle gebunden sind.

Loterie Romande Jouez Sport – das Gegenstück in der Romandie

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos in der Westschweiz. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, das Produkt heisst Jouez Sport, der Zugang ist auf die sechs Romandie-Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura beschränkt. Auch hier führt die Gespa die Aufsicht, auch hier stehen Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Das Online-Angebot folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip. Was sich unterscheidet, ist die Reichweite: Wer in der Romandie wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, weil die Verbreitungsgebiete sich nicht überschneiden. Wer an der Sprachgrenze wohnt und einen Wohnsitz in der Romandie hat, fällt klar in das Jouez-Sport-Gebiet. Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben und Freispiele erhalten, Swisslos 8 – ein Hinweis darauf, dass die Westschweizer Veranstalterin ihr Online-Angebot aktiver bewirbt als die Deutschschweizer Schwester.

Das Urteil: Für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in einem der sechs Romandie-Kantone ist Jouez Sport die einzige legale Adresse; wer dort spielt, spielt unter Schweizer Recht mit Spielsperre, Verlustlimiten und Gespa-Aufsicht. Wer einen Wohnsitzwechsel plant, sollte prüfen, ob das Konto bestehen bleibt – die Identitätsprüfung erfolgt bei Registrierung und gilt fortlaufend.

Betify, FortuneJack, BetLabel, Funbet, Betclic, Bahigo, Rollbit – siebenmal derselbe Status

Diese sieben Anbieter haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz etwas bewirken würde. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einer anderen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Kraft, weil das Geldspielgesetz festhält, dass eine Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt. Wer dort ein Konto führt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz weder zugelassen noch überprüft ist, und die jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen kann. Domains auf der Sperrliste werden über DNS gesperrt; ein Wiederauftauchen unter einer neuen Adresse wird innert Stunden blockiert. Das Register listete Ende 2025 671 Domains.

Die Konsequenzen für den Spielenden sind konkret. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, die auf diesen Plattformen wirkt – wer sich selbst sperren lassen will, muss es bei jedem Anbieter einzeln tun, und die Sperre greift nur, wenn der Anbieter sie respektiert. Es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle; Streitfälle laufen über den Support des Anbieters, gegen den der Spielende im Ausland klagen müsste. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind im Kanton Thurgau vollständig steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe; in anderen Kantonen gilt eine ähnliche Praxis. Bei Strafverfahren gegen den Anbieter können in der Schweiz eingezahlte Beträge und Gewinne beschlagnahmt werden. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS); die Plattformen selbst sind Adressaten dieser Strafen, die Spieler nicht – aber die Werbeumfelder, in denen die Anbieter auftauchen, sind es.

Das Urteil zu allen sieben fällt gleich aus, weil die Faktenlage identisch ist: Wer in der Schweiz wettet, hat mit Sporttip oder Jouez Sport zwei legale Adressen. Wer dennoch eine dieser Plattformen nutzt, akzeptiert damit die ausländische Rechtslage und das Fehlen jeder Schweizer Schutzmechanik. Es gibt keinen Grund, eine dieser Plattformen einer bewilligten Schweizer Adresse vorzuziehen – ausser dem Wunsch, ausserhalb der Gespa-Liste zu spielen, was mit dem Geldspielgesetz nicht vereinbar ist.

X3Bet – Lizenz aus Kanada, in der Schweiz wirkungslos

X3Bet ist die einzige der zehn Plattformen, die überhaupt eine ausländische Lizenz ausweist: Tobique in Kanada. Was für die Schweiz gilt, gilt auch hier: Eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Tobique ist eine Lizenz, die in einer kanadischen Provinz ausgestellt ist und in der Schweiz weder Aufsicht noch Anerkennung findet. X3Bet ist deshalb genauso zu bewerten wie die anderen sieben Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – mit dem Unterschied, dass hier überhaupt eine Lizenz angegeben wird, was in der Werbung oft als Vertrauenssignal verkauft wird. In der Schweiz ist es keines.

Steuern auf Wettgewinne: was die Swisslos-Juristen sagen

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der Satz «je nach Kanton» lautet, nicht eine einzelne Zahl.

Die praktische Konsequenz: Ein typischer French-Open-Wettgewinn liegt um Grössenordnungen unter dem Freibetrag, fällt also weder unter die Einkommensteuer noch unter die Verrechnungssteuer. Wer bei einem Match mit 100 Franken Einsatz zu Quote 2.50 setzt und gewinnt, erhält 250 Franken zurück – kein steuerpflichtiges Ereignis, keine Verrechnungssteuer, kein Eintrag in der Steuererklärung. Wer bei einer Gesamtsieger-Wette 50’000 Franken gewinnt, liegt ebenfalls unter dem Freibetrag, solange die kantonale Schwelle nicht überschritten wird. Die kantonale Schwelle kann tiefer liegen als die bundesrechtliche, weshalb die Faustregel «je nach Kanton fragen» bleibt.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweiz auf ausländische Anbieter keinen Zugriff hat. Was bleibt, ist die kantonale Einkommensteuer. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerpflichtiges Einkommen behandelt; andere Kantone haben eine ähnliche Praxis. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte sich vorab über die kantonale Praxis informieren, weil die Steuerlast dort deutlich höher ausfallen kann. Eine Schweizer Verrechnungssteuer wird auf ausländische Gewinne nicht erhoben – was die Sache steuerlich nicht entlastet, sondern die Frage nur an die kantonale Praxis verschiebt.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Der Einsatz wird nicht besteuert; was besteuert wird, ist der Gewinn oberhalb des Freibetrags. Diese Aussage gilt nur für bewilligte Schweizer Veranstalter; die kantonale Steuerpraxis gegenüber ausländischen Anbietern ist eine andere Frage.

Werbeumfeld, Boni und was in der Schweiz erlaubt ist

Werbung für Glücksspiel darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Werbebeschränkung – etwa ein Verbot nächtlicher Werbung – existiert im Gesetz nicht.

Boni, Gratiswetten und Freispiele sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Der Veranstalter braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Was angeboten wird, ist im Einzelfall auf der Gespa-Website und in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters dokumentiert; die genauen Bonusbedingungen – Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist – stehen dort, nicht in der Werbung. Promo-Codes und Gutscheine werden in der Werbung nicht veröffentlicht; sie stehen im Spielerkonto, wenn sie verfügbar sind.

Für die French Open bedeutet das: Werbung mit «Risikofreier Wette», «100 % Bonus» oder «Best Odds» ist im Schweizer Markt unüblich, weil sie der Gespa-Bewilligungspflicht unterliegt. Was es gibt, sind die Sporttip-Boosts (Quotenboost, Profitboost, Kombiboost), die in den Spielregeln dokumentiert sind und in Einsatz sowie Erhöhung limitiert sind. Bei Cash-Out verfällt der Boost, das gehört zu den Bedingungen. Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung mit einem «Willkommensbonus» bewirbt, wirbt für ein Produkt, das in der Schweiz nicht angeboten werden darf – die Werbung ist verboten, der Bonus in der Schweiz nicht einklagbar.

Wie die Schweizer Praxis den Spielerschutz prägt

Drei Eigenheiten des Schweizer Modells fallen ins Auge, wenn man es mit anderen Märkten vergleicht. Erstens: Die Auswahl ist begrenzt, nicht weil der Markt klein wäre, sondern weil das Gesetz sie begrenzt. Zwei Veranstalter, eine Gespa-Liste, eine Verbreitungsgebiet pro Veranstalter. Die French Open sind auf der Liste enthalten, daher gibt es Gesamtsieger-Wetten, Satzwetten, Spielwetten, Live-Wetten und Cash-Out. Was nicht auf der Liste steht – etwa Eckballmärkte, Kartenmärkte, Esports – gibt es in der Schweiz nicht legal zu wetten.

Zweitens: Die Verlustlimiten werden vom Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat. Das unterscheidet die Schweiz von Märkten mit fixen Einzahlungslimits. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für volljährige Spielende und bei CHF 1’000 für unter 21-Jährige; was darunter liegt, bestimmt der Spieler. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist eine Schutzmechanik, die auf die Selbstverantwortung setzt – und sie funktioniert nur, wenn die Mechanik ernst genommen wird.

Drittens: Die Spielsperre wirkt schweizweit, weil sie in einem zentralen Register geführt wird. Eine Selbstsperre bei Swisslos sperrt auch den Zugang zu Loterie Romande und umgekehrt; Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sind eingeschlossen, das Fürstentum Liechtenstein ebenso. Wer sich selbst sperrt, fällt aus dem gesamten legalen Markt. Die Aufhebung ist nur über eine Fachstelle möglich und erst nach drei Monaten Mindestfrist. Die Konsequenz: Wer im Affekt sperrt, ist nicht am nächsten Tag wieder drin.

Diese drei Eigenheiten sind kein Werbeversprechen und kein Nachteil; sie sind die Struktur, mit der die French-Open-Wette in der Schweiz steht. Wer sie akzeptiert, bekommt einen Markt, der reguliert, besteuert und geschützt ist. Wer sie umgeht, verlässt die Regulierung.

Was ein Leser aus diesem Vergleich mitnimmt

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat eine Adresse für French-Open-Wetten: Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, hat eine: Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat keine – was selten vorkommt, weil die Liste fast die ganze Schweiz abdeckt. Wer in der Schweiz wettet, wettet innerhalb der Gespa-Liste, mit den dort zugelassenen Märkten, zu Quoten, die eine Marge enthalten, und mit Limits, die der Spieler selbst setzt. Gewinne unter dem Freibetrag sind steuerfrei, Gewinne darüber unterliegen der Verrechnungssteuer und der kantonalen Praxis.

Wer aus diesen zwei Wegen ausbricht, weil die Quote eine Spur besser ist, das Wettangebot breiter oder der Bonus üppiger, verlässt die Schweiz. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine schleichende; sie trägt die ausländische Rechtslage, die fehlende Schweizer Spielsperre und die kantonale Steuerpraxis für ausländische Gewinne mit. Beide Wege haben ihre Logik – die Frage ist nicht, welcher der «bessere» ist, sondern welcher zu welchem Spielenden passt.

Häufige Fragen zu French-Open-Wetten in der Schweiz

Welche Wetten auf Tennisturniere sind in der Schweiz bewilligt?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. French Open als Wettbewerb sind enthalten; wettbar sind Gesamtsieger, Einzelmatch-Sieger, Satzwetten, Spielwetten, Handicap und Über/Unter, jeweils im Rahmen der Liste. Eckball-, Karten- und Esports-Märkte fehlen; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur wettbar, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.

Wie liest man Quoten für den Gesamtsieger bei den French Open?

Eine Gesamtsiegerquote ist der Preis, den der Anbieter für einen Franken Einsatz zahlt, wenn der gewählte Spieler oder die Spielerin das Turnier gewinnt. Die Quote enthält immer eine Marge, die umso höher ausfällt, je mehr mögliche Ausgänge das Feld hat. Bei einem 128er-Hauptfeld liegt die implizite Auszahlungsquote typischerweise deutlich unter der eines Einzelmarktes; konkrete Werte sind nur in der Wettofferte selbst sichtbar.

Was bedeutet es, dass die Herren auf drei und die Damen auf zwei Gewinnsätze spielen?

Drei Gewinnsätze heisst: Ein Spieler muss drei Sätze gewinnen, um das Match zu gewinnen – fünf Sätze sind möglich. Zwei Gewinnsätze heisst: Eine Spielerin muss zwei Sätze gewinnen, drei Sätze sind möglich. Bei 6:6 im Entscheidungssatz wird ein Match-Tiebreak bis zehn Punkte mit zwei Punkten Vorsprung gespielt. Satzwetten auf das Dameneinzel haben weniger Stufen und sind daher weniger granular als auf das Herreneinzel.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Wette bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für volljährige Spielende und bei CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden; Loterie Romande hat analoge Regeln.

Wie unterscheidet sich ein Schweizer Veranstalter von einer ausländischen Wettseite?

Ein Schweizer Veranstalter (Swisslos, Loterie Romande) hat eine Bewilligung nach BGS, untersteht der Gespa-Aufsicht, ist an die Gespa-Liste der erlaubten Wetten gebunden, anerkennt die Schweizer Spielsperre, setzt verifizierte Wohnsitzdaten voraus und führt Gewinne über die Verrechnungssteuer ab. Eine ausländische Wettseite hat in der Schweiz keine Wirkung, ist nicht an die Gespa-Liste gebunden, kennt die Schweizer Spielsperre nicht, ist nicht über die Gespa beschwerdefähig und kann auf der Sperrliste blockiert werden. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Schutzmechanik.

Muss ein Gewinn aus einer French-Open-Wette versteuert werden?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Veranstaltern sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – bundesrechtlich CHF 1’071’000 seit dem 1. Januar 2026, kantonal abweichend. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis – im Kanton Thurgau vollständig, in anderen Kantonen je nach Regelung – einkommensteuerpflichtig. Die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft über die geltende Schwelle.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»