Neuer Wettbonus freispielen in der Schweiz
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Version 4.2) und Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).
Wer in der Schweiz nach einem «neuen Wettbonus» sucht, trifft auf eine eigentümliche Lage. Ausländische Buchmacher werben mit «100 % Bonus», «Gratiswetten» und «Freebets», die das Konto schnell füllen sollen. Inland sieht es nüchterner aus: Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen zwei Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung, beide dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa anbieten. Das Ergebnis sind wenige, kleine und gut geregelte Aktionen. Wer das versteht, spart sich Enttäuschungen über fehlende Codes und weiss, was eine Gratiswette in Franken tatsächlich wert ist.
Die zwei Veranstalter im Vergleich: Was Aktionen hier leisten
Die Tabelle zeigt, welche Marken in der Schweiz offiziell Sportwetten anbieten dürfen und wer dahinter steht. Acht ausländische Anbieter sind ohne Schweizer Bewilligung gelistet, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Alltag begegnen; sie sind hier kein Werbeplatz, sondern eine Referenz, an der der Status der Inland-Anbieter sichtbar wird.

| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bahigo | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| bet365 | keine | Lizenz aus Sicht der Gespa nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
Die Botschaft dieser Einordnung ist eindeutig: Wer mit echtem Schweizer Schutz spielen will, hat heute genau zwei Anlaufstellen. Aktionen «aller Art» versprechen ausländische Marken, doch ihr beworbenes Bonusgeld hat in der Schweiz keinen rechtlichen Boden. Hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum hiesigen Spielsperregister, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Welche Promotionen die Inland-Veranstalter tatsächlich anbieten
Swisslos betreibt das Produkt Sporttip und hat 2025 ganze acht Bewilligungen für Gratisspiele und Gratisguthaben erhalten; die Loterie Romande hat im selben Zeitraum deren 24 zugesprochen bekommen. Das klingt nach viel, ist aber im Verhältnis zur Grösse des Marktes wenig. Beide Organisationen setzen auf Aktionsformen, die das Bundesgesetz (BGS, SR 935.51) ausdrücklich zulässt, und jede einzelne Aktion muss vorab von der Gespa genehmigt werden.
Bei Sporttip sind die drei Aktionsformen klar benannt: der Kombiboost auf Mehrfachwetten ab vier Voraussagen, der Quotenboost auf einzelne Prematch-Wetten und der Profitboost auf ein definiertes Sportereignis. Jede Aktion hat eine Mindestquote von 1.50, ist im Einsatz und Gewinn limitiert, und pro Wettende ist sie nur einmal nutzbar. Wird eine Wette mit Cash-Out abgeschlossen, verfällt der Boost ersatzlos.
Bei der Loterie Romande sehen Aktionen anders aus. Die jüngste dokumentierte Promotion lief unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den Stadien der National League verteilten Code in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, limitiert auf 7’000 Stück und 30 Tage gültig. Die Promotion war Teil einer Eishockey-Kampagne; die Codes wurden in den Arenen verbreitet, das Spielguthaben war nicht auszahlbar.
Die Form ist bezeichnend. Während international tätige Buchmacher ihre Willkommenspakete an Einzahlungen koppeln und mit hohen Summen werben, bleiben Inland-Aktionen oft kleine Aufmerksamkeiten, abgestimmt mit der Aufsicht und mit klaren Grenzen. Wer von einem «neuen Wettbonus» spricht, meint hier in der Regel genau diese kleinen, reglementierten Aktionen.
Wettbonus-Grundlagen: Was ein Bonus ist und was er kostet
Ein Wettbonus ist ein zusätzliches Guthaben oder eine vergünstigte Wette, die ein Buchmacher Spielenden zur Verfügung stellt. Der Begriff klingt grosszügig, meint aber je nach Konstruktion Unterschiedliches. Drei Formen prägen den Markt, und sie schlagen sich auf die Frage, was eine Aktion am Ende wert ist, ganz verschieden nieder.

Spielguthaben und Promotional Credit
Spielguthaben ist Geld auf dem Wettkonto, das nicht aus eigener Einzahlung stammt. Es kann eingesetzt werden, aber Gewinne, die daraus entstehen, sind häufig an Bedingungen geknüpft. Klassisch sind Mindestquoten, eine bestimmte Anzahl Wetten, die das Guthaben erst «freispielen», und oft eine Obergrenze, bis zu der Gewinne ausgezahlt werden. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar: Es kann verspielt, aber nie in Franken auf das Bankkonto transferiert werden. Bei Swisslos gilt dasselbe für Promotional Credit; reguläre Gewinne aus diesem Guthaben sind hingegen normal steuer- und auszahlbar.
Die Marketingaussage «CHF 10 geschenkt» hat einen Haken: Solche CHF 10 sind in vielen Fällen keine CHF 10 zum Mitnehmen. Sie sind Spielguthaben, das eine Wette durchläuft und erst dann teilweise oder ganz zu echtem, auszahlbarem Guthaben wird. Wie viel es am Ende wird, hängt von den Bedingungen ab, nicht von der beworbenen Zahl.
Gratiswette und Freebet
Eine Gratiswette (auch Freebet) ist ein festgelegter Wetteinsatz, den der Buchmacher zur Verfügung stellt. Die Bedingung lautet: Wird die Wette gewonnen, erhält die spielende Person den Gewinn, aber nicht den Einsatz zurück. Eine CHF 10-Gratiswette auf eine Wette mit Quote 2.00, die gewinnt, zahlt also CHF 10 aus, nicht CHF 20.
Diese Bedingung verschiebt den Wert erheblich. Wer den «Gewinn»-Knopf auf dem Wettschein sieht, muss wissen, dass dort der Bruttogewinn minus Einsatz steht. Bei einer Quote von 2.00 ist der «freie Gewinn» nur die Hälfte des Bruttogewinns, weil der eigene CHF-10-Einsatz verloren geht. Bei sehr niedrigen Quoten kann der effektive Wert einer Gratiswette gegen null tendieren; bei höheren Quoten steigt er an. Wer Gratiswetten bewertet, rechnet mit: Gratiswettenwert = Freebet × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Markts.
Boost und Quotenboost
Ein Boost erhöht die effektive Quote einer Wette, oft nur einmalig und an eine einzelne Voraussage gebunden. Der Sporttip-Kombiboost funktioniert nach genau diesem Mechanismus, nur auf Kombiwetten statt auf Einzelwetten. Der Reiz ist offensichtlich: Mehr Gewinn bei gleichem Einsatz. Die Sperre liegt in den Bedingungen: Mindestquote 1.50 pro Voraussage, Mindestanzahl Voraussagen, häufig nur online verfügbar, immer mit einer Obergrenze für die Gewinnerhöhung. Wer nachschauen will, was der eigene Boost wert ist, rechnet mit: Boost-Mehrwert = (neue Quote − ursprüngliche Quote) × Einsatz.
Warum Marketingversprechen von «Schutz» trügerisch sind
Das Versprechen einer «Wette ohne Risiko» gehört zu den hartnäckigsten Marketingbegriffen der Branche. Meist handelt es sich um eine Gratiswette, die bei einer verlorenen Wette als Kompensation ausgegeben wird. Das ist keine Absicherung, sondern lediglich eine Freebet-Regel, bei der der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird. Wichtig ist: Es gibt bei Sportwetten keine Einlagengarantie und keine Auszahlungsgarantie für Wettguthaben.
Schweizer Lizenzen stehen stattdessen für messbare regulatorische Punkte: Die Anbindung an das Spielsperregister, die Pflicht zur Festlegung von Verlustlimiten, die staatliche Aufsicht durch die Gespa und einen lokalen Gerichtsstand bei Streitigkeiten. Wer Aktionen vergleicht, sollte sich nicht auf Werbeversprechen verlassen, sondern die Bedingungen prüfen.
Was die Mindestquote mit dem Bonuswert macht
Viele Boni sind an eine Mindestquote pro Wette gebunden. Die Mindestquote ist keine kosmetische Zahl; sie schützt den Buchmacher vor Wetten auf sichere Ausgänge und prägt, wie viel Bonusvolumen am Ende tatsächlich umgesetzt werden kann.
Wer 20 Wetten à CHF 5 zu einer Mindestquote von 1.50 setzt, wettet 100 Franken und muss dafür 20 Treffer zu nicht gerade sicheren Quoten landen. Das ist machbar, aber nicht trivial: Eine 1.50-Wette gewinnt in rund 60 % der Fälle, wenn sie zu 50/50-Wahrscheinlichkeit gehört, und in deutlich weniger, wenn das Buchmacher-Modell die Quote konservativ ansetzt. Wer kein Wetten-Profi ist, sollte genau schauen, wie viele der 20 Wetten er realistisch trifft, und die Bedingung daran messen.
Zeitfenster und Fristen
Jede Aktion hat einen Anfang und ein Ende. Die Loterie-Romande-Code-Aktion lief an genau 7 Aktionstagen innert 4 Monaten und war an physische Codes in den Stadien gebunden. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur für Wetten, die während des Aktionszeitraums platziert und abgerechnet werden, und ist zeitlich nicht an eine einzelne Spielwoche gebunden. Andere Aktionen haben kurze Zeitfenster von 24 bis 72 Stunden, in denen die qualifizierende Wette platziert sein muss.
Wer in Inland-Aktionen eine Frist übersieht, verliert meist nicht den Einsatz, aber den Bonus. Es ist der klassische «kein Drama, aber ärgerlich»-Fall. Genau deshalb lohnt sich, bevor man eine Aktion annimmt, ein Blick in die jeweiligen Spielregeln oder Teilnahmebedingungen.
Legalität und Aufsicht: Warum Schweizer Aktionen so klein bleiben
Die Schweiz hat sich für ein Konzessionsmodell entschieden, das nur zwei Veranstalter für Sportwetten zulässt. Wer in der Schweiz eine Sportwette anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021.
Die zentrale Norm für Aktionen ist Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten. Das ist der Grund, warum Schweizer Aktionen selten sind und nicht das Volumen ausländischer Willkommenspakete erreichen. Jede Aktion kostet den Veranstalter eine Bewilligung, jede Aktion wird einzeln geprüft, und genau dadurch bleibt der Werbedruck im Vergleich zum EU-Markt niedrig.
Wer in der Schweiz was anbieten darf
Eine Schweizer Bewilligung nach BGS deckt das Inland ab. Art. 4 BGS stellt klar: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung.
Die zwei zugelassenen Sportwetten-Veranstalter sind Swisslos und Loterie Romande, jeder mit eigenem Einzugsgebiet. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto wird nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnet; eine Anmeldung erfordert einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden, und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Für Aktionen heisst das: Wer im Espace Mittelland wettet, sieht andere Aktionen als jemand in der Waadt. Aktionen sind lokale Ereignisse, keine einheitlichen nationalen Kampagnen. Wer das nicht weiss, könnte annehmen, ein bestimmter Bonus sei im gesamten Land verfügbar, und nach der Anmeldung feststellen, dass er für das eigene Vertragsgebiet gar nicht ausgeschrieben war.
Werbebeschränkungen für ausländische Anbieter
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten. Art. 74 Abs. 3 BGS stellt das klar; Verstösse werden nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet. Auch das Anbieten selbst ist eine Straftat: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).
Das verschiebt die Verantwortung nicht zu den Spielenden: Schweizer Spielerinnen und Spieler werden für das Wetten bei einem ausländischen Anbieter nicht bestraft. Aber eine Beschwerdestelle für nicht ausgezahlte Gewinne, ein Schutz bei Insolvenz, ein Eintrag im Spielsperregister, all das fehlt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist auf dessen AGB angewiesen und auf eine ausländische Aufsicht, falls es überhaupt eine gibt.
Die DNS-Sperrliste der Gespa
Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Internetprovider sperren diese Domains via DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich erwähnt bet-at-home und Interwetten, ferner bet365. Domains, die auf der Liste stehen, werden typischerweise innert Stunden ersetzt, ein Vorgehen, das als Domain-Hopping bekannt ist. Auch diese Dynamik gehört zur Realität: Wer gezielt nach einem «neuen Wettbonus» bei einer ausländischen Marke sucht, ist mit dem DNS-Block, mit Mirror-Domains und mit neuen Marken konfrontiert, die im Wochenrhythmus auftauchen.
Was darf gewettet werden, und auf welche Märkte
Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Aus der Liste fallen Corner- oder Kartenmärkte heraus, ebenso Esports, ebenso Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn sie in der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erlaubt.
Diese Geschlossenheit der Liste hat eine Folge: Die Auswahl an Wettmärkten in der Schweiz ist enger als bei internationalen Anbietern, auch wenn das Grundangebot an Sportarten breit ist. Wer auf Nischenmärkte setzt, ist in der Schweiz schlechter bedient, und genau dort buhlen ausländische Anbieter um Kunden.
Preisgestaltung und Auszahlungsquote
Die Auszahlungsquote eines Markts sagt, welcher Anteil aller Einsätze an die Spielenden zurückfliest. Sie wird aus den Quoten aller möglichen Ausgänge berechnet: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …). Die Marge ist das, was der Buchmacher behält: 100 % minus Auszahlungsquote.
Wetten sind in der Schweiz Grossspiele im Sinne des Gesetzes; die Quoten und Margen hängen vollständig vom Veranstalter ab. Die Gespa schreibt keine Mindest-Auszahlungsquote vor. Wer vergleicht, sollte genau auf die Quoten schauen, die er am Wettschein sieht, und sich nicht auf die Auszahlungsquote verlassen, die ein Anbieter irgendwo bewirbt. Die Werbung sagt wenig, die Quote im Moment der Wettabgabe sagt alles.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026 (vorher CHF 1’070’400). Kantone haben eigene Freibeträge, und genau deshalb heisst es in jeder seriösen Erklärung «je nach Kanton». Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Ein typischer Sportwetter bleibt weit unter dem Freibetrag. Wer etwa im Jahr 50 Franken Wettgewinn macht, ist mit null Einkommensteuer und null Verrechnungssteuer dabei. Für ausländische Gewinne gilt eine Besonderheit: Sie sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, und der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Die Frage «muss ich das versteuern?» ist ehrlicherweise nur mit «je nach Kanton» zu beantworten, und genau das ist auch die Auskunft, die eine kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater geben kann.
Spielerschutz und Selbstkontrolle: Warum ein Bonus kein Grund ist, das Budget zu erhöhen
Ein Bonus verändert die Verfügbarkeit von Geld, nicht die Verfügbarkeit von Vernunft. Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst Limiten setzen, dann spielen, und zwar so, dass ein Bonus daran nichts ändert.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Wer bei Sporttip mitspielt, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt die Hälfte, also CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil eine Erhöhung nie in einem Moment akuter Spielentscheidung passieren soll. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Diese Limite sind Selbstschutz, nicht aufgezwungene Schranken. Sie wirken, wenn man sie setzt und nicht an ihnen vorbeispielt. Das Risiko liegt im Alltag: Eine laufende Wette verlangt mehr Einsatz, die eigene Aufregung treibt, das System lässt höhere Einsätze zu, und nach ein paar Minuten ist die Tageslimite überschritten. Wer das vermeiden will, hält sich an die selbstgesetzten Werte und nutzt die 72-Stunden-Sperre bewusst aus: Eine Erhöhung, die länger als drei Tage braucht, ist eine Erhöhung, die man selber nicht mehr im Heisshunger-Modus auslösen kann.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich bei Swisslos vom Spielen ausschliessen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein.
Eine Spielsperre ist nicht das Ende der Wettkarriere. Sie ist eine Pause, die das System gegen sich selbst durchsetzt. Wer einmal im Monat das Bedürfnis hat, eine Serie von Wetten zu unterbinden, kann die Sperre auf wenige Tage setzen und sie als Reset nutzen. Wer eine längere Pause braucht, lässt sich auf unbestimmte Zeit sperren und weiss, dass der Weg zurück erst nach einer bewussten Aufhebung frei wird.
Minderjährige und gesperrte Personen
Minderjährige dürfen weder online noch am Verkaufsstelle-Schein mitmachen. Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen; gesperrte Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinne. Das bedeutet: Wer sich selbst sperren lässt, verwirkt laufende Wetten nicht automatisch, aber eine spätere Auszahlung wird im Sperrregime blockiert und erst nach Aufhebung ausgezahlt, soweit das rechtlich überhaupt möglich ist. Die Spielregeln ziehen diese Grenze konsequent.
Wer als Wettkämpfer nicht wetten darf
Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das schliesst nicht nur den Wettkampf selbst aus, sondern auch Märkte, die direkt mit der eigenen Person zu tun haben. Wer Fussball spielt und trotzdem auf das eigene Spiel wettet, fällt aus der Bewilligung heraus, und eine entsprechende Wette wird ungültig erklärt.
Suchtprävention und Hilfsangebote
Wer Geldspielprobleme hat, kann sich an die Fachstellen der Kantone wenden. Die Gespa führt eine Liste der anerkannten Fachstellen, und die beiden Veranstalter verweisen auf entsprechende Beratungsangebote. Das Bundesgesetz sieht vor, dass eine Selbstsperre nur nach drei Monaten und unter Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden kann. Das ist kein Bürokratie-Akt, sondern ein Schutzmechanismus, der eine Sperre nicht zur ungewollten Dauerlösung macht, aber auch nicht zur spontanen Aufhebung.
Testkäufe 2025: Wo der Schutz am Verkaufsstelle fehlt
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. Das Ergebnis: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist eine deutliche Schwachstelle und gehört zur Wahrheit über das System. Online ist die Identitätsprüfung deutlich strenger: Der Ausweis wird gelesen, die Adresse wird geprüft, das Mindestalter wird verifiziert. Wer auf Nummer sicher gehen will, spielt online, nicht am Verkaufsstelle-Schein.
Was eine Inland-Aktion in Franken wert ist: Der Sporttip-Kombiboost im Beispiel
Der Sporttip-Kombiboost ist die verbreitetste Inland-Aktion, und seine Mechanik lässt sich gut durchrechnen. Vier Bedingungen prägen ihn: online verfügbar (Prematch, Live, Systemwetten), mindestens vier Voraussagen, jede einzelne Voraussage mit Quote von mindestens 1.50, und der Bonus wird auf den Nettogewinn (Bruttogewinn minus Einsatz) bezogen.
Die Bonusstaffel nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; konkrete Höchstsätze sind in der Spielregel-Version 4.2 zu prüfen, sie ändern sich mit der Zeit.
Um die Mechanik mit Zahlen zu unterlegen, wird hier ein Beispiel mit fiktiven Quoten gerechnet, das die Mechanik zeigt, ohne eine bestimmte Quote zu zitieren: vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10.
Beispielrechnung: Vier Voraussagen, fünf Prozent Boost
Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Eine Wette à CHF 10 mit dieser Gesamtquote zahlt im Gewinnfall 10 × 9’792 = CHF 97.92 brutto, also CHF 87.92 Nettogewinn (vor Boost).
Mit 5-%-Boost auf den Nettogewinn erhöht sich dieser um 5 %, von CHF 87.92 auf CHF 92.32. Der Bruttogewinn wird zu CHF 102.32, der ausgezahlte Betrag CHF 102.32.
Was hier zählt, ist die Logik: Bei vier Voraussagen ist der Bonus gering, bei sieben Voraussagen deutlich höher, bei fünfzehn verdoppelt er den Nettogewinn. Der Boost ist also keine Selbstverständlichkeit; er ist ein Skalierungsmechanismus, der Vielfachwetten belohnt, nicht aber Einfachwetten.
Beispielrechnung: Sieben Voraussagen, zwanzig Prozent Boost
Sieben Voraussagen zu einer durchschnittlichen Quote von 1.60 ergeben eine Gesamtquote von 1.60⁷ ≈ 26.84. Ein Einsatz von CHF 10 würde im Gewinnfall CHF 268.40 auszahlen, der Nettogewinn wäre CHF 258.40. Der 20-%-Boost erhöht ihn auf CHF 310.08, also einen Bruttogewinn von CHF 320.08.
Beispielrechnung: Fünfzehn Voraussagen, hundert Prozent Boost
Fünfzehn Voraussagen zu einer durchschnittlichen Quote von 1.30 ergeben eine Gesamtquote von 1.30¹⁵ ≈ 51.19. Ein Einsatz von CHF 10 würde im Gewinnfall CHF 511.90 auszahlen, der Nettogewinn wäre CHF 501.90. Der 100-%-Boost verdoppelt den Nettogewinn auf CHF 1’003.80, der Bruttogewinn wird CHF 1’013.80.
Diese Zahlen sind mechanisch korrekt, aber sie stehen für ein Konstruktionsmerkmal: Je mehr Voraussagen, desto grösser der relative Boost, desto kleiner aber die Trefferwahrscheinlichkeit. Ein Volltreffer bei fünfzehn Voraussagen ist statistisch eine kleine Chance, hier auch ohne formale Wahrscheinlichkeitsrechnung sichtbar. Inland-Aktionen reizen also Volatilität an, nicht Sicherheit. Wer das nicht will, lässt die Finger davon.
Aktionen lesen und bewerten: Ein Rahmen für eigene Entscheidungen
Wer eine Inland-Aktion bewertet, kann mit einer konsequenten Reihe von Fragen arbeiten. Sie ist allgemein formuliert und passt sowohl auf den Kombiboost als auch auf die Code-Aktion der Loterie Romande oder eine Quotenboost-Promotion.
Beteiligung, Quote, Gültigkeit
Die erste Frage ist, ob man überhaupt teilnehmen kann. Bei Sporttip muss man Online-Kontoinhaber im Vertragsgebiet sein; bei der Loterie Romande muss man im Code-Wirtschaftsraum gewesen sein. Wer diese Hürde nicht nimmt, kann die Aktion nicht in Anspruch nehmen.
Die zweite Frage ist, ob die eigene Wettstrategie zur Aktion passt. Wer Einzelwetten bevorzugt, kann mit dem Kombiboost nichts anfangen; wer Fussball-Einzelwetten mag, kann mit einem Quotenboost etwas anfangen. Wer sein Wettverhalten ändern muss, um eine Aktion zu nutzen, sollte sich fragen, ob er das wirklich will.
Die dritte Frage ist die nach der Gültigkeit. 30 Tage sind bei vielen Inland-Aktionen Standard; eine Code-Aktion gilt nur an den ausgewählten Aktionstagen. Wer den Zeitpunkt verpasst, hat keine zweite Chance.
Auszahlungsbedingungen
Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar. Das ist die wichtigste Bedingung für Inland-Aktionen, und sie gilt sowohl für den CHF-10-Code der Loterie Romande als auch für Promotional Credit bei Swisslos. Wer diese Bedingung nicht kennt, geht davon aus, dass aus Aktionsguthaben echtes Geld wird; das ist falsch.
Gewinne, die mit Aktionsguthaben erzielt werden, sind in der Regel auszahlbar. Wer eine Code-Aktion nutzt, das CHF 10 Spielguthaben verspielt und kein Echtgeld darüber gewinnt, hat am Ende nichts gewonnen, aber auch nichts echtes verloren.
Limits und Mehrfachnutzung
Pro Person ist eine Aktion in der Regel einmal nutzbar. Wer mehrere Konten anlegt oder eine zweite Chance sucht, riskiert den Ausschluss. Die Inland-Veranstalter prüfen das, und die Konsequenz ist der Verlust der Aktion und möglicher weiterer Sanktionen.
Bei der Mehrfachnutzung geht es nicht nur um die Aktion selbst; es geht auch um die Anwendung der Verlustlimiten. Wer für jede Aktionswette die Tageslimite ausreizt, kann an einem Wochenende ein Mehrfaches seines Monatslimits bewegen.
Einsatzlimits und Mindestquoten im Detail
Sporttip setzt für jede Wette einen Mindesteinsatz von CHF 1, einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limits sind Teil der Spielregeln und können vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen geändert werden. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Limite sind hart definiert, sie sind keine Willensbekundung. Eine Livewette über CHF 1’000 wird abgelehnt; eine Systemwette über CHF 10’000 wird abgelehnt. Wer mit diesen Limits spielt, sollte seinen eigenen Höchsteinsatz daran ausrichten.
Wann eine Wette zur Quote 1.00 wird
Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. Das heisst: Der Einsatz wird zurückgezahlt, der Gewinn entfällt. Bei Livewetten, die in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid platziert werden, kann Sporttip die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Diese Regel schützt den Veranstalter gegen Wetten, die erst nach Kenntnis des Ausgangs gesetzt werden. Aus Sicht der Spielenden ist sie ein Hinweis, den Wettmoment bewusst zu wählen und nicht erst zu reagieren, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist.
Wann eine Wette ungültig wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für Turniere gelten die offiziellen Nachholregeln.
Diese Klarheit ist beruhigend. Wer auf ein Spiel setzt, das verschoben wird, muss nicht um den Einsatz bangen. Wer auf eine Kombiwette setzt, die ein verschobenes Spiel enthält, behält den Rest der Wette und verliert nur die Voraussage, sobald die Quote auf 1.00 fällt.
Quotenboost und Profitboost: Die feinen Unterschiede
Sporttip unterscheidet zwei Boost-Formen: Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz.
Beide sind im Einsatz und Erhöhung limitiert, und beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese letzte Bedingung ist besonders zu beachten, weil sie eine Strategie zerschneidet: Wer den Boost nutzt und später die Wette mit Cash-Out abschliesst, bekommt den Cash-Out-Betrag, aber nicht den Boost.
Quotenboost im Detail
Der Quotenboost ändert die angezeigte Quote, bevor der Wettschein abgegeben wird. Wer eine Partie mit einer ursprünglichen Quote von 2.10 sieht und mit Boost-Quote 2.50 wettet, hat eine höhere Auszahlung im Gewinnfall, bei gleichem Einsatz. Der Boost ist hier eine temporäre Werbequote, die an Aktionsbedingungen geknüpft ist.
Profitboost im Detail
Der Profitboost ändert nicht die angezeigte Quote, sondern den Nettogewinn im Nachhinein. Wer eine Wette zu Quote 2.10 platziert und ein 25-%-Profitboost auf das Ereignis aktiv ist, sieht im Wettschein die reguläre Quote, erhält im Gewinnfall aber einen um 25 % erhöhten Nettogewinn. Der Vorteil dieser Form: Sie ist transparent im Wettschein, der Effekt wird erst im Gewinnfall sichtbar.
Welche Form wann genutzt wird
Wer eine Einzelwette auf eine Prematch-Partie setzt, ist mit dem Quotenboost besser bedient, weil er die höhere Quote sofort im Wettschein sieht. Wer auf eine Livewette oder eine Kombiwette setzt, kommt eher mit dem Profitboost in Kontakt, weil Quotenboosts auf diese Wetten nicht angewendet werden. Beide haben eigene Anwendungsfelder, und beide sind an die Aktionsbedingungen gebunden.
Cash-Out bei Sporttip: Wie es funktioniert und woran man denkt
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung gibt es nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Sporttip jederzeit geändert werden. Sporttip muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Was Cash-Out im Mechanismus macht
Cash-Out ist eine vorzeitige Abrechnung. Der Buchmacher kauft die Wette zu einem von ihm bestimmten Betrag zurück, und der Wetten wird abgeschlossen. Das ist im Kern eine Wette gegen die Wette: Der Buchmacher schätzt den wahrscheinlichen Ausgang, zieht seinen Gewinnanteil ab und bietet den Rest dem Wetten als Cash-Out an.
Wer Cash-Out nutzt, sollte verstehen, dass der angebotene Betrag immer unter dem Endwert liegt, den die Wette bei einem Sieg bis zum Schluss erreicht hätte. Cash-Out sichert einen Teil des Gewinns gegen das Risiko eines späten Verlusts. Es kostet aber einen Teil des möglichen Gewinns, und genau das ist der Preis der Sicherheit.
Cash-Out und Boost
Wer mit Boost oder Quotenboost wettet und dann Cash-Out nutzt, verliert den Boost, weil bei Cash-Out der Boost verfällt. Diese Kombination ist praktisch immer suboptimal, weil der Wetten den Boost bereits beim Wettabschluss in Kauf nimmt, im Cash-Out-Moment aber wieder abgezogen bekommt. Wer Cash-Out plant, sollte ohne Boost wetten; wer den Boost will, sollte die Wette laufen lassen.
Livewetten und die Wette nach Spielentscheid
Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer Livewetten platziert, braucht also keine Bildübertragung; das Ereignis muss nur tatsächlich stattfinden.
Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Das ist die zentrale Schutzregel gegen Late-Betting. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden. Diese Regel ist nicht primär defensiv, sondern regulatorisch: Sie ist die Konsequenz aus der Auflage, dass Wetten auf Wettentscheidungen erst nach Kenntnis der Entscheidung nicht erlaubt sind.
Reguläre Spielzeit im Wettprogramm
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Fussball sind 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» wettet, spielt mit anderen Zeitgrenzen als bei «Endstand».
Wann die Bet-Builder-Funktion Pflicht ist
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Ein typisches Beispiel: «Heimsieg» und «über 2,5 Tore» aus demselben Spiel. Nimmt Sporttip irrtümlich eine solche Kombination ohne die Bet-Builder-Funktion an, kann der Veranstalter die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für die Wetten heisst das: Wenn man abhängige Märkte kombinieren will, soll man den Bet-Builder benutzen. Wer es manuell versucht, riskiert eine Annahme und spätere Annullierung.
Gewinne anfordern und auszahlen lassen
Wer bei Sporttip einen Gewinn erzielt, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese Rundung wird vor der Auszahlung gemacht und ist Teil der Spielregel 4.2. Sie kann bei einzelnen Gewinnen zu kleinen Abweichungen vom Bruttobetrag führen.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der spielenden Person überwiesen.
Auszahlung vom Wallet
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar.
Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Auszahlungsgrenzen und Kommissionen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist auch hier nicht auszahlbar.
Gewinne, die verfallen
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Das ist eine lange Frist, aber sie ist nicht beliebig. Wer einmal im Jahr seinen Kontostand prüft und Gewinne anfordert, ist innerhalb der 26 Wochen. Wer drei Jahre lang nicht hinschaut, dem verfällt der Gewinn, ohne dass dies eine Härte wäre; das System hat die Frist gesetzt, sie gilt.
Zahlungsmethoden im Inland
Spielguthaben kann bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der Mindestbetrag pro Aufladung liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Inland-Veranstalter sind also keine Krypto-Börsen, keine E-Wallets, keine Kreditkarten-Akzeptierer im klassischen Sinn; sie akzeptieren schweiztypische Zahlungsmittel, und die Aufladung ist an konkrete Limite gebunden. Wer mit Karte zahlt, sollte prüfen, ob die Karte im Inland-Anbieter-Konto akzeptiert wird; wer mit Banküberweisung zahlt, hat in der Regel kein Problem.
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten, Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wette nicht.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich
Die acht ausländischen Anbieter in der Vergleichstabelle sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das hiesige Spielsperregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Das gilt unabhängig davon, welche Lizenz sie in einem anderen Land haben oder wie seriös sie dort auftreten. Art. 4 BGS stellt klar: Eine ausländische Bewilligung hat im Inland keine Wirkung.
Was die Inland-Sperrliste macht
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Internetprovider sperren diese Domains via DNS. Wer heute bet-at-home oder Interwetten öffnen will, landet typischerweise auf der Gespa-Sperrseite. Domains, die auf der Liste stehen, werden häufig schnell ersetzt; die Gespa spricht in ihren Berichten von Domain-Hopping. Auch diese Dynamik gehört zur Realität des ausländischen Markts: Die Sperre ist kein endgültiger Schutz, aber sie macht den Zugang jedes Mal aufs Neue zu einem Akt mit Reibung.
Wer ausländische Anbieter beschreibt, sollte das transparent tun
Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen Inland-Anbietern mit Schweizer Bewilligung und ausländischen Anbietern. Beide Welten haben Vor- und Nachteile. Inland: voller Schutz, zwei Anbieter, geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitznachweis, kleinere Aktionen. Ausland: breitere Märkte, grössere Aktionen, keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Sperre möglich, ausländisches Recht. Beide sind legal zugänglich; nur die eine Variante ist legal im Sinne des Schweizer Rechts.
Was eine Aktion in der Praxis für den Wetten bedeutet
Wer die Mechanik eines Bonus verstanden hat, kann einschätzen, was die Aktion persönlich bringt. Drei Profile stehen zur Verfügung: der Wenig-Wetter, der Gelegenheitswetter, der Vielfachwetter.
Der Wenig-Wetter setzt alle paar Wochen eine Einzelwette zu Quote 1.50 bis 2.50. Inland-Aktionen sind für ihn meist zu hoch gegriffen, weil die Mindestanzahl Voraussagen nicht passt oder die Mindestquote zu tief ist. Hier lohnt sich keine Aktion, weil die Aktion das eigene Wettverhalten verbiegt.
Der Gelegenheitswetter setzt monatlich mehrere Einzel- und Kombiwetten mit zwei bis drei Voraussagen. Er kommt mit Quotenboosts in Kontakt, kann aber den Kombiboost nicht voll nutzen, weil vier Voraussagen sein Profil sprengen. Für ihn ist ein einzelner Quotenboost ein sinnvoller Bonus, der einzelne Partien vergünstigt.
Der Vielfachwetter baut Systemwetten mit sechs bis zehn Voraussagen und nutzt die Kombiboost-Staffel aktiv. Er kommt in den Genuss der Skalierung, akzeptiert aber die hohe Schwierigkeit. Für ihn ist der Inland-Kombiboost die direkteste Form des Bonus, weil sie seine Strategie ergänzt, statt sie zu brechen.
Inland-Aktionen sind nicht für jedes Profil gleichermassen geeignet. Wer eine Aktion nutzt, um sein Profil zu erweitern, geht das Risiko ein, dass die Aktion mehr kostet als sie bringt. Wer das Profil beibehält und die Aktion als gelegentlichen Bonus nutzt, holt mehr heraus.
Detailfragen zu Limite und Selbstkontrolle
Die 72-Stunden-Frist für eine Limitenerhöhung ist eine Hürde. Sie soll verhindern, dass eine Erhöhung im Moment einer emotionalen Wettentscheidung umgesetzt wird. Wer die Limite einmal gesetzt hat und sie senken will, kann das sofort tun; wer sie erhöhen will, muss drei Tage warten. Genau diese Wartezeit ist die Wirksamkeit des Mechanismus.
Wer viele kleine Wetten setzt, kann unter eine Tageslimite kommen und dennoch am Monatsende ein Mehrfaches seines Monatslimits erreicht haben. Wer das vermeiden will, kombiniert die Tageslimite mit einer Wochen- oder Monatslimite und prüft beide vor einer grösseren Wette.
Selbsttest als Werkzeug
Wer sich fragt, ob sein Wettverhalten noch im Rahmen ist, kann drei einfache Fragen stellen: Habe ich in den letzten 30 Tagen mehr gesetzt als mein persönliches Budget erlaubt? Habe ich Wetten platziert, um Verluste zurückzugewinnen? Habe ich über meine Wetten gegenüber Familie oder Freundinnen geschwiegen, weil ich mich geschämt habe? Wenn eine dieser Fragen mit «ja» beantwortet wird, ist eine Spielsperre ein sinnvoller Schritt.
Verzeichnis der Profile: Wer wo am besten aufgehoben ist
Ein kurzer Blick auf die Profile zeigt, wer im Inland bleibt und wer ausweicht.
Wer mit kleinerem Budget, niedrigem Risiko und klarem Wohnsitz in der Deutschschweiz wettet, ist bei Swisslos Sporttip richtig. Hier sind die Inland-Aktionen verfügbar, hier sind die Verlustlimiten wirksam, hier ist die Spielsperre eingebunden. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, ist bei der Loterie Romande Jouez Sport aufgehoben.
Wer eine breitere Auswahl an Sportarten und Märkten sucht, mit höheren Limits spielt oder bereit ist, das Schweizer Schutzsystem zu verlassen, ist bei einem ausländischen Anbieter untergekommen. Hier sind die Bonusvolumina grösser, aber der Schutz durch das Schweizer Recht endet an der Grenze.
Beide Welten haben ihre Berechtigung. Wer sich für eine entscheidet, sollte wissen, was die andere Welt nicht bietet, und entsprechend vorsorgen: entweder mit Inland-Aktionen, die kleiner und geregelter sind, oder mit Auslands-Aktionen, die grösser und ungeschützter sind.
Häufige Fragen zum neuen Wettbonus in der Schweiz
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?
Swisslos und Loterie Romande dürfen nur Aktionen anbieten, für die sie eine vorgängige Zustimmung der Gespa haben. Das sind typischerweise Quotenboosts, Kombiboosts, Profitboosts und gelegentlich kleine Promotional-Credit-Aktionen wie die CHF-10-Code-Aktion in National-League-Stadien. Bonusvolumen und Bedingungen regeln die jeweiligen Spielregeln.
Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Das Bundesgesetz über Geldspiele verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisguthaben vorab von der Gespa bewilligt werden müssen. Ohne diese Bewilligung darf kein Veranstalter solche Aktionen lancieren, und genau deshalb sind die Inland-Aktionen selten und klar geregelt.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht zurückgezahlt. Wer eine CHF 10 Freebet auf Quote 2.00 wettet und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Wer den effektiven Wert berechnen will, rechnet mit Freebet × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Markts.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette um einen Prozentsatz, der mit der Anzahl Voraussagen steigt. Bei Sporttip gilt der Boost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag pro Aufladung bei CHF 20, und pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich. Bei der Loterie Romande gilt ebenfalls eine Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen, und das Wallet darf maximal CHF 10’000 enthalten.
Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum bundesrechtlichen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 2026. Kantone haben eigene Freibeträge, daher «je nach Kanton». Bei ausländischen Gewinnen entfällt die Verrechnungssteuer, und Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig vom Betrag als Einkommen. Die Auskunft «je nach Kanton» bleibt deshalb die seriöseste Antwort.
Bonus – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
