Freiwette bei Registrierung – was die Schweiz 2026 zulässt und was nicht
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Eine Freiwette bei der Registrierung klingt nach dem einfachsten Einstieg ins Wettgeschäft: Konto eröffnen, Gutschrift abholen, loslegen. In der Schweiz funktioniert das nicht über die üblichen Verdächtigen. Wer hierzulande auf Sporttip oder Jouez Sport setzt, betritt einen Markt, den der Bund bewusst verengt hat. Gratisguthaben sind in diesem Markt keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Ausnahme, die jedes Mal durch die Aufsicht muss. Wer das nicht weiss, sucht am falschen Ort nach einem Bonus, der so gar nicht ausgeschrieben wird.
Wer in der Schweiz Sportwetten sucht, begegnet zwei getrennten Welten: dem streng regulierten Markt der zwei zugelassenen Veranstalter und einer Reihe internationaler Plattformen, die ihre Dienste zwar anbieten, in der Schweiz jedoch keine Bewilligung besitzen. Der Begriff «Freiwette» steht hierzulande für Gratisguthaben, die strengen regulatorischen Vorgaben unterliegen, an bewilligungspflichtige Bedingungen geknüpft sind und keineswegs den Standardbonus darstellen, wie man ihn aus anderen Märkten kennt. Ein legales Spielerkonto erfordert zudem eigene Voraussetzungen, die weit über das einfache Eröffnen hinausgehen.
Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission / Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie die Spielregeln der beiden Veranstalter.
Die zehn Anbieter im Überblick
Wer in der Schweiz nach einer Freiwette bei Registrierung sucht, stösst auf zwei sehr unterschiedliche Lager: zwei Schweizer Veranstalter mit einer Bewilligung, die nur das eigene Kantonsgebiet abdecken, und eine Reihe ausländischer Marken, die mit grosszügigen Willkommenspaketen werben, hier aber keine Erlaubnis haben. Die Tabelle sortiert die Anbieter so, wie ein Leser sie heute im Netz trifft – mit der Schweizer Bewilligung als erstem Sortierkriterium.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte zur Bewilligung trennt sauber, was die Gespa als verfügbaren Markt anerkennt. Ausländische Lizenzen – gleich aus welchem Land – entfalten in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort ein Konto eröffnet, hat keine Schweizer Aufsicht, keinen Eintrag im hiesigen Ausschlussregister und keinen Rekursweg vor einer Schweizer Behörde. Die Domains können über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert werden.
Was eine Freiwette hierzulande überhaupt ist
Eine «Freiwette» ist im Marktgebrauch ein Gutschein für eine Wette, deren Einsatz der Anbieter stellt. Gewinnt die Wette, erhält der Spielende in der Regel nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz zurück – das unterscheidet die Freiwette von einer regulären Wette und macht sie zu einem eigenen Produkt. In der Schweiz heisst das gesetzlich «Gratisspielguthaben» und ist im Geldspielgesetz (BGS) ausdrücklich geregelt.
Drei Punkte, die in der Praxis zählen:
- Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Wer mit einer Freiwette zu Quote 2.50 spielt und gewinnt, bekommt 1,50 Einheiten je eingesetzter Einheit – nicht 2,50. Die fehlende Einsatzrückgabe ist der Hauptgrund, warum eine Freiwette weniger wert ist, als die Zahl auf dem Gutschein suggeriert.
- Gratisguthaben ist nicht auszahlbar. Was als Aktion auf dem Wallet landet, lässt sich nicht einfach wieder auszahlen. Es muss umgesetzt werden, das heisst: in Wetten mit eigener Quote und eigenen Fristen.
- Einsatz und Gewinn unterliegen dem Geldspielgesetz. Wer in der Schweiz legal spielt, gibt automatisch die Schutzmechanismen des BGS: Verlustlimiten, Spielsperre, ein zentrales Ausschlussregister und die Aufsicht durch die Gespa.
Diese drei Punkte klingen trocken. Sie entscheiden aber darüber, was eine Aktion am Ende einbringt – und was sie kostet, wenn die Frist abläuft.
Die Schweizer Freiwette-Lage: klein, selten, bewilligungspflichtig
Wer mit einem deutschsprachigen oder französischen Vergleich aus dem EU-Markt an das Thema herangeht, sucht zunächst vergeblich nach den üblichen «100 % bis CHF 200»-Angeboten. Solche Werbeformen sind in der Schweiz nicht nur selten – sie brauchen für jeden Einsatz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das Gesetz verlangt das ausdrücklich, und die Aufsicht nutzt das als Filter: 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. In der Summe heisst das: in einem ganzen Jahr sind es bei beiden Veranstaltern zusammen 32 bewilligte Aktionen – nicht 32 Bonusarten, sondern 32 einzelne Aktionen.
Die Konsequenz ist eine andere Angebotsstruktur als im übrigen Europa. Die wenigen Aktionen sind klein, zeitlich eng begrenzt und an konkrete Anlässe gebunden – etwa an Heimspiele einer Eishockey-Mannschaft in der Westschweiz oder an eine bestimmte Aktionswoche. Wer ein Gratisspielguthaben mitnimmt, kommt meist über einen Code an eines, der an einem Stadionbesuch, einem Messeauftritt oder einer Aktion in den Verkaufsstellen hängt. Eine breite Streuung über digitale Kanäle wie in anderen Märkten gibt es hier nicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande illustriert das Muster. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den an National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 7’000 Mal ein Spielguthaben von CHF 10, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Logik des Schweizer Marktes: lokal, physisch verankert, knapp dosiert.
Grundlagen zur Registrierung bei Swisslos
Die Online-Registrierung bei Swisslos folgt einer Kette von Voraussetzungen, die das Geldspielgesetz und die Spielregeln von Sporttip setzen. Wer sie ignoriert, scheitert spätestens bei der Identitätsprüfung. Vier Punkte, die immer wiederkehren:

- Mindestalter 18 Jahre. Personen unter 18 sind von der Teilnahme an Sporttip ausgeschlossen, unabhängig davon, ob das Konto durchläuft.
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet. Dazu gehören die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann kein Swisslos-Online-Konto eröffnen – der Antrag wird abgelehnt.
- Keine laufende Spielsperre. Wer im schweizweiten Ausschlussregister eingetragen ist, wird nicht zugelassen; das gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein.
- Eine Person, ein Konto. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig, die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer hier falsche Angaben macht, fällt durch.
Diese Voraussetzungen stehen in den «Bedingungen für die Online-Teilnahme» von Swisslos und gelten unabhängig davon, ob jemand Gratisspielguthaben mitnehmen will oder nicht. Sie stehen am Anfang jeder Beziehung zu einem Schweizer Veranstalter und sind der Grund, warum sich Spielerinnen und Spieler aus dem einen Vertragsgebiet nicht ohne weiteres beim anderen Veranstalter anmelden können.
Verlustlimiten und Spielerschutz
Vor der ersten Wette – und damit bevor eine Freiwette jemals eingesetzt werden kann – verlangt die Schweizer Regulierung, dass Spielende selbst Verlustlimiten setzen. Bei Swisslos sind das Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das verhindert, dass eine Person in einer emotionalen Phase das eigene Limit ruckzuck hochfährt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Das ist nicht nur Formalität. Die Schutzarchitektur der Schweiz setzt auf Eigenverantwortung, flankiert von drei Bausteinen:
- Selbstsperre produktbezogen. Swisslos lässt den Zugang für 1 bis 180 Tage sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein.
- Aufhebung frühestens nach drei Monaten. Eine freiwillige Sperre lässt sich nicht im Affekt wieder lösen – das Gesetz schreibt eine Mindestdauer vor, und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt.
- Kein Zugriff auf gesperrte Konten. Wer im Register steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, solange die Sperre läuft.
Hinzu kommt eine praktische Beobachtung der Aufsicht: 2025 hat die Gespa an 200 Verkaufsstellen testweise versucht, eine Sportwette an Minderjährige zu verkaufen – in 47,5 % der Fälle ist das gelungen. Das zeigt, dass die Eingangskontrolle am Verkaufsstellen-Schalter nicht dicht ist; das Online-Identifikationsverfahren ist da gründlicher. Wer online spielt, hat den strengeren Weg bereits hinter sich.
Wie Auszahlung und Wallet bei Swisslos funktionieren
Das Wallet ist das Konto, auf dem Gratisspielguthaben, reguläre Einzahlungen und Gewinne zusammenlaufen. Aufgeladen wird es per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf setzt voraus, dass das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer PostFinance nutzt, kann direkt aus der PostFinance-App aufladen – die Transaktion wird dort bestätigt.
Bei der Auszahlung wird unterschieden:
- Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Gewinn automatisch dem Wallet gut.
- Über CHF 1’000 wird der Betrag bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
- Spielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen. Was als Gratisspielguthaben aufs Wallet kam, lässt sich nicht zurück aufs Bankkonto transferieren – es muss zuerst umgesetzt werden.
- Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr räumen den Weg aufs eigene Konto frei, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Wer mit einer Freiwette spielt, sollte sich merken: Selbst wenn der Gewinn am Ende deutlich über CHF 1’000 liegt, bleibt das ursprüngliche Gratisspielguthaben auf dem Wallet und ist nicht transferierbar. Es verschwindet erst, wenn es umgesetzt oder von der Aktion zurückgezogen wird.
Rechtslage: warum die Schweiz den Markt eng hält
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und hat die Lotterien und Sportwetten neu geordnet. Sportwetten sind darin ausdrücklich ein Grossspiel, bewilligungspflichtig und unter der Aufsicht der Gespa – nicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel sind nötig; die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Der wichtigste Engpass ist nicht die Bewilligung an sich, sondern die zahlenmässige Begrenzung. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung zwei Veranstalter bestimmt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine dritte Schweizer Bewilligung für Sportwetten ist im Gesetz nicht vorgesehen – sie zu erteilen, würde eine Änderung der interkantonalen Vereinbarung voraussetzen. Wer in der Schweiz eine Freiwette von einem anderen Anbieter als diesen beiden Veranstaltern bekommt, hat sie von einem Anbieter ohne Bewilligung erhalten.
Die Werberegeln sind entsprechend streng. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt. Das gilt auch für Affiliate-Links, Banner und Social-Media-Beiträge, die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz auf ausländische Plattformen lotsen. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist ebenfalls tabu. Gratisguthaben brauchen zudem die vorgängige Zustimmung der Gespa – was die Aktionen klein und selten macht.
Was darf überhaupt gewettet werden
Das BGS definiert ein weiteres enges Korsett: Was legal angeboten werden darf, steht auf einer Liste der Gespa, der «Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten» (Fassung vom 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Drei Punkte, die regelmässig für Überraschung sorgen:
- Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind unzulässig – das schliesst Promi-Wetten und Wahlmärkte aus.
- Kein Eckball- oder Kartenmarkt. Die Gespa-Liste enthält weder Eckstösse noch Gelbe Karten als eigenständige Wettart. Märkte, die im EU-Raum selbstverständlich sind, fehlen im Schweizer Programm.
- Kein Esports. Die Liste führt keinen Esports-Bereich. Wer auf League-of-Legends-Begegnungen oder CS-Turniere wetten will, sucht in der Schweiz legal vergeblich.
Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann zugänglich, wenn sie die Gespa ausdrücklich aufgenommen hat; Ranglistenwetten greifen nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind grundsätzlich gesperrt.
Was bleibt, ist trotzdem ein breites Prematch- und Livewetten-Angebot auf Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und eine Reihe weiterer Sportarten. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; eine verbindliche Antwort gibt immer der Blick in die aktuelle Gespa-Fassung.
Boni und Gratiswetten: was die Schweiz wirklich kennt
In der Schweiz ist der Bonus-Markt kein Dauerfeuer, sondern ein Mosaik aus wenigen, klar abgegrenzten Bausteinen. Wer hier spielt, lernt rasch, dass es weniger um die Höhe geht und mehr um die Mechanik.
Gratisspielguthaben als Ausnahme
Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa und sind deshalb an konkrete Aktionen gebunden. Sie liegen typischerweise im einstelligen Franken-Bereich pro Aktion, sind befristet (häufig 30 Tage) und nicht auszahlbar. Wer eines mitnimmt, muss es innerhalb der Frist zu einer vom Veranstalter vorgegebenen Mindestquote oder einem zugelassenen Markt einsetzen.
Kombiboost als Mehrwert ohne Aktion
Der Sporttip-Kombiboost ist eine dauerhafte Funktion, keine Aktion. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Die Aufstockung auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Für Spielerinnen und Spieler, die ohnehin Kombinationen spielen, ist das ein struktureller Vorteil; für alle anderen bleibt es ein Grund, die Wettstrategie nicht künstlich aufzublähen.
Quotenboost und Profitboost
Quotenboosts bei Sporttip wirken nur auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage und können den ausgeschriebenen Kurs anheben. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Das macht sie für gelegentliche Spielende interessant, nicht für ein dauerhaftes System.
Cash-Out und seine Tücken
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der ausgewiesene Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt am Spielstand und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten; eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, sollte sich das zweimal überlegen.
Was der Sporttip-Markt an Wettarten kennt
Das Wettprogramm von Sporttip bewegt sich innerhalb des vom BGS und von der Gespa-Liste vorgegebenen Rahmens. Wer es nutzt, sollte die wichtigsten Mechaniken kennen.
- Einzelwette, Kombiwette, Systemwette. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
- Gewinnberechnung. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, gerundet zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau.
- Reguläre Spielzeit. Die umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
- Abgesagte Ereignisse. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.
- Abhängige Ereignisse. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Werden sie irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann Swisslos die ganze Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
- Verfall von Gewinnen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer länger mit der Reklamation wartet, verliert den Anspruch.
- Livewetten. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit 1.00 werten.
Die Loterie Romande und ihre Aktionen
Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos für die Romandie. Sie veranstaltet Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihr Sitz ist Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kommt um sie nicht herum – die anderen Veranstalter haben dort kein Recht.
Die Mechanik ähnelt der Deutschschweiz in vielem: Einzahlungen aufs Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 beschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben aus einer Aktion nicht auszahlbar.
Unterschiede liegen in den Aktionen selbst. Die erwähnte «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion zeigt das Muster: kleine Beträge, regionale Anbindung, klare Frist. Wer eine Westschweizer National-League-Arena besucht, hat die Chance auf den Code; wer nicht hingeht, hat sie nicht. Der Charme solcher Aktionen liegt in der lokalen Verankerung – sie sind keine breit gestreute Werbung, sondern eine Belohnung für physische Präsenz.
Wer wo spielen darf
Die Karte der Schweiz zerfällt in zwei Vertragsgebiete – plus Liechtenstein. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des einen Veranstalters gehört, kann sich bei diesem nicht online registrieren. Konkret:
- Swisslos Sporttip: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu TI und Liechtenstein.
- Loterie Romande Jouez Sport: FR, GE, JU, NE, VD, VS.
Wer in den Kantonen ohne eigene Online-Anbindung wohnt – das betrifft vor allem die Kantone ohne terrestrisches Sportwetten-Angebot, das über die Verkaufsstellen hinausgeht – ist auf die Verkaufsstellen der jeweiligen Veranstalter angewiesen. Online-Registrierung bleibt in solchen Fällen verschlossen.
Was Offshore-Marken für Schweizer Spielende bedeuten
Wer nach «Freiwette bei Registrierung» sucht, stösst schnell auf MyStake, BetOnRed, BC.Game, BetLabel, 1xBet, 22Bet, Pribet, Wettigo. Sie alle werben mit Bonusguthaben, das in der Schweiz so nicht erlaubt ist. Was das in der Praxis heisst, ist eine Sammlung von Punkten, die jede für sich schon schwer wiegt:
- Keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa hat sie nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz – gleich aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo – hat in der Schweiz keine Wirkung.
- Kein Schweizer Ausschlussregister. Wer sich selbst sperren lässt, taucht im Schweizer Register auf, das diese Anbieter nicht abfragen. Die Sperre wirkt nur in den beiden Schweizer Veranstaltern.
- Keine Schweizer Aufsicht. Beschwerden laufen ins Ausland; ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen.
- DNS-Sperre möglich. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains; die Schweizer Internetanbieter setzen sie per DNS um. Solche Domains werden ersetzt – ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Aufsicht explizit benennt.
- Steuerliche Folgen. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach der Praxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag voll steuerbares Einkommen; andere Kantone handhaben das teils anders. Wer dort spielt, sollte sich vor dem ersten Gewinn mit der kantonalen Steuerverwaltung beraten.
Die Werbung dieser Anbieter richtet sich an einen internationalen Markt; in der Schweiz ist sie nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer dort ein Konto eröffnet, hat mit einer ausländischen Plattform zu tun, die in der Schweiz weder bewilligt noch kontrolliert ist.
Wie viel ist eine Freiwette wert? Die Rechnung dahinter
Eine Freiwette ist nicht das, was auf dem Gutschein steht. Wer mit einer CHF-10-Freiwette zu einer Quote von 1.90 spielt, gewinnt bei Erfolg den Nettogewinn, nicht Einsatz mal Quote. Der Einsatz bleibt beim Veranstalter; der Leser bekommt 9.00 Franken ausbezahlt, nicht 19.00.
Die Bandbreite lässt sich mit einer Standardformel eingrenzen. Für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, gilt:
Wert = Freiwetten-Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes.
Für eine Freiwette von CHF 10 auf einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263, also 52,63 %. Eingesetzt in die Formel:
Wert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.5263 = 10 × 0.4737 × 0.5263 ≈ 2.49 CHF.
Die Bandbreite ergibt sich aus den unterschiedlichen Quoten, die ein Markt in der Praxis hat. Bei einem ausgeglichenen Markt um 1.90 liegt der Wert einer 10-Franken-Freiwette grob im Bereich von 2,40 bis 2,60 CHF. Bei höheren Quoten steigt er – aber das Risiko, die Wette zu verlieren, steigt ebenfalls. Bei niedrigeren Quoten sinkt der Wert, dafür ist die Trefferquote höher. Die Formel zeigt, was im Durchschnitt über viele gleichartige Wetten herauskommt; sie ist eine Schätzung, keine Garantie für eine einzelne Wette.
Wer eine 100-Franken-Freiwette bekommt, hat also real etwa 25 Franken erwarteten Wert – nicht 100. Das ist der Preis, den die fehlende Einsatzrückgabe kostet. Es erklärt auch, warum die Schweizer Veranstalter solche Guthaben in kleinen Schritten ausgeben: Sie nehmen die Kosten ernst, die ein Gratisspielguthaben auf ihrer Seite verursacht, und dosieren entsprechend.
Die einzelnen Anbieter im Bild
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft, die das Deutschschweizer und Tessiner Los- und Wettgeschäft betreibt; Sitz ist Basel, das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip. Die Genossenschaft stützt ihre Bewilligung auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa. Die Spielregeln für Sporttip (Version 4.2) regeln das Programm im Detail – von der Mindestquote 1.50 für den Kombiboost bis zur Frist von 26 Wochen für die Geltendmachung von Gewinnen.
Wer hier spielt, bekommt keine breite Willkommensaktion, sondern eine schlanke Architektur: Verlustlimiten setzen, Einzahlung vornehmen, wetten. Wer ein Gratisspielguthaben mitnimmt, kommt meist über eine bewilligte Aktion daran, die an Stadionbesuche oder Messeauftritte gebunden ist. Der Reiz liegt nicht im Bonus, sondern in der Aufsicht und der Sicherheit, dass die Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto geht – bei Gewinnen über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt die Westschweizer Variante; sie heisst Jouez Sport und ist über die Verkaufsstellen und online erreichbar. Die Genossenschaft hat 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende und ihren Sitz in Lausanne. Wer in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, kommt um sie nicht herum, wenn er legal in der Schweiz Sportwetten abschliessen will.
Die Aktionen ähneln denen von Swisslos: kleine Beträge, regional verankert, knapp dosiert. Die bereits erwähnte «Patinoires et Stades»-Aktion ist ein typisches Beispiel. Wer eine Westschweizer National-League-Arena besucht, hat die Chance, an einem Code zu kommen und sich CHF 10 auf das Wallet gutschreiben zu lassen – 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, einzusetzen zu den vom Anbieter vorgegebenen Bedingungen.
MyStake
MyStake gehört zu den Marken, die mit internationalem Bonusprogramm werben, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben. Die Vergleichstabelle zeigt das: ausgewiesene Lizenz nicht belastbar, keine Wirkung in der Schweiz, mögliche DNS-Sperre. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Für Spielende, die in der Schweiz leben, ist der Anbieter keine Alternative zum Schweizer Veranstalter.
BetOnRed
BetOnRed verfolgt das gleiche Muster: ein internationales Bonusportfolio, keine Schweizer Bewilligung. Die Spielregeln in der Schweiz sehen vor, dass solche Anbieter nicht bewerben, nicht empfehlen und nicht nutzbar gemacht werden dürfen, wenn der Empfänger in der Schweiz wohnt. Die Plattform ist hierzulande kein Ersatz für die Schweizer Veranstalter.
BC.Game
BC.Game tritt zusätzlich mit Kryptowährungen auf – einer Zahlungsform, die in der Schweiz im bewilligten Markt nicht zugelassen ist. Auszahlungen an anonyme Wallets vertragen sich nicht mit dem BGS, das eine Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden verlangt. Die Plattform hat in der Schweiz keine Bewilligung, und ihre Geschäftsbedingungen stehen ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
BetLabel
BetLabel reiht sich in die Liste der internationalen Bonus-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Spielregeln in der Schweiz machen den Anbieter hier nicht nutzbar; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Die DNS-Sperre der Gespa kann jederzeit greifen.
1xBet
1xBet gehört zu den Anbietern, deren Domain die Gespa explizit auf der Sperrliste nennt – das heisst, Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugang. Wer dennoch spielt, hat es mit einer Plattform zu tun, die in der Schweiz weder bewilligt noch kontrolliert ist. Die Folgen reichen von fehlendem Spielerschutz bis zu steuerlichen Nachteilen je nach Kanton.
22Bet
22Bet ist eine weitere Marke mit demselben Profil: international aktiv, keine Schweizer Bewilligung, Domains auf der Sperrliste möglich. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass er sich ausserhalb des Schweizer Schutzraums bewegt.
Pribet
Pribet folgt dem bekannten Muster: kein Schweizer Bewilligungsstatus, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, fehlender Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Die Plattform gehört in die Kategorie der Anbieter, die Schweizer Werberecht nicht einhalten und deren Geschäftsbeziehung in der Schweiz rechtlich angreifbar ist.
Wettigo
Wettigo schliesst die Liste der Offshore-Anbieter ab. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, mögliche DNS-Sperre. Wer dort ein Konto eröffnet, bewegt sich ausserhalb des Geldspielgesetzes und damit ausserhalb des Schutzes, den die Schweiz ihren Spielenden bietet.
Was Werbung und Bonus in der Schweiz dürfen
Die Werberegeln für Geldspiele sind in der Schweiz eng. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten; Verstösse können mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Affiliates und Vergleichsportale, die ausländische Anbieter in den Schweizer Markt tragen, bewegen sich am Rand dieses Verbots.
Was die bewilligten Veranstalter angeht, sind die Werbekanäle begrenzt. Sie dürfen für ihre Aktionen werben, solange die Gratisspielguthaben durch die Gespa bewilligt sind. Die Aktionen selbst werden über Stadionbesuche, Verkaufsstellen, vereinzelte Online-Kampagnen und Messeauftritte verbreitet – nicht über die flächendeckende Online-Werbung, die in anderen Märkten üblich ist.
Besteuerung: was die Schweiz vom Gewinn lässt
In der Schweiz sind Gewinne aus Grossspielen bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Auf kantonaler Ebene sind die Freibeträge unterschiedlich – daher der ständige Hinweis «je nach Kanton». Wer hohe Gewinne erwartet, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen.
Für die allermeisten Spielenden ist das Thema Steuer irrelevant: Ein typischer Sporttip-Gewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag, und die Verrechnungssteuer fällt nicht an. Was bleibt, ist die einkommensteuerfreie Auszahlung – ein Vorteil gegenüber vielen ausländischen Märkten, in denen Wettgewinne regulär besteuert werden.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt das Bundesrecht nicht einheitlich. Während auf Bundesebene keine Verrechnungssteuer erhoben wird, behandelt der Kanton Thurgau solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben das unterschiedlich. Wer mit einem Offshore-Anbieter spielt, sollte die Frage vor dem ersten Gewinn mit der kantonalen Steuerverwaltung klären.
Sperrliste und Spielersperre: zwei unterschiedliche Schutzmechanismen
Die Schweiz kennt zwei Sperren, die oft verwechselt werden:
- Sperrliste (Art. 86-93 BGS). Domains, deren Inhalt in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele anbietet. Schweizer Internetanbieter setzen sie per DNS um. Die Gespa pflegt die Liste; am Ende von 2025 standen 671 Domains drauf. Domains werden ersetzt, sobald sie blockiert sind – die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und nennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele; bet365 steht auf der Liste.
- Spielsperre (Art. 80-82 BGS). Personen, die sich selbst sperren lassen oder gesperrt werden, weil sie überschuldet oder spielsüchtig sind. Die Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos, Online-Casinos, Lotterien und Sportwetten gleichermassen, in Liechtenstein eingeschlossen. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Mitwirkung einer Fachstelle.
Beide Mechanismen greifen in unterschiedlichen Lebenslagen. Wer merkt, dass das eigene Spielverhalten aus dem Ruder läuft, nutzt die Spielsperre. Wer sich vor der Werbung und den Domains nicht bewilligter Anbieter schützen will, verlässt sich auf die Sperrliste und ihre DNS-Blockaden. Beide Systeme haben Lücken – die Spielsperre erfasst nur die Schweizer Veranstalter, die Sperrliste reagiert immer erst, nachdem die Gespa eine Domain neu aufgenommen hat.
Was nach 12 Monaten ohne Konto passiert
Wer ein Konto bei Swisslos eröffnet, ohne zu spielen, hinterlässt eine offene Verbindung. Das Geldspielgesetz verlangt, dass Spielende regelmässig aktiv sind, sonst läuft die Identifikation leer. Die Bedingungen sehen vor, dass Konten, die 365 Tage ohne Bewegung sind, einer erneuten Überprüfung unterzogen werden können. In der Praxis bedeutet das: Wer nach langer Pause zurückkommt, muss unter Umständen den Ausweis erneut hochladen.
Wer sein Konto schliessen will, kann das über die Online-Plattform veranlassen. Eine Auszahlung des Restguthabens erfolgt auf das verifizierte Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben, das noch nicht umgesetzt ist, verfällt mit der Kontoschliessung – es wird nicht ausbezahlt. Wer also ein Aktionsguthaben auf dem Wallet hat, sollte es vor der Schliessung einsetzen.
Wie eine Aktion konkret abläuft
Wer in der Westschweiz an einer Aktion wie «Patinoires et Stades» teilnimmt, geht durch eine Kette von Schritten, die für jede bewilligte Aktion ähnlich aussieht:
- Voraussetzung. Ein verifiziertes Konto bei der Loterie Romande. Wer noch kein Konto hat, muss sich zuerst online registrieren – mit Ausweis, Wohnsitznachweis und der Bestätigung, dass keine Spielsperre besteht.
- Code-Erwerb. Der Code wird an den National-League-Stadien verbreitet, etwa über die Stadionzeitschrift, einen Banner oder das Personal vor Ort. Wer beim Spiel ist, hat die Chance, ihn mitzunehmen.
- Code-Eingabe. Innert 7 Tagen nach Erhalt wird der Code im verifizierten Konto eingegeben. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch.
- Gutschrift. 7’000 Stück à CHF 10 werden in dieser Aktion vergeben. Sobald das eigene Konto an der Reihe ist, wird das Spielguthaben auf dem Wallet gutgeschrieben.
- Umsetzung. 30 Tage hat die Person Zeit, das Guthaben umzusetzen. Was nicht umgesetzt ist, verfällt; auszahlen lässt es sich nicht.
- Gewinn. Gewinne aus der Freiwette werden, wie alle Gewinne, regulär behandelt: bis CHF 1’000 auf das Wallet, darüber aufs Bankkonto. Das ursprüngliche Spielguthaben bleibt auf dem Wallet, bis es umgesetzt oder von der Aktion zurückgezogen wird.
Das Muster gilt sinngemäss für jede bewilligte Aktion. Wer eine solche Chance mitnimmt, sollte die Fristen im Auge behalten – 30 Tage sind im Wettgeschäft kurz, und eine verpasste Frist bedeutet den Verlust des Guthabens.
Wie eine typische Aktion rechnerisch abschneidet
Eine Freiwette von CHF 10 mit 30 Tagen Laufzeit, eingesetzt auf einen Zwei-Wege-Markt zu Quote 1.90 / 1.90, hat einen erwarteten Wert von rund CHF 2.49. Das ist das Ergebnis der Standardrechnung; sie geht von einer langen Reihe vergleichbarer Wetten aus und schätzt den Durchschnitt. Wer die Aktion mitnimmt, gewinnt nicht garantiert 2.49 Franken – das ist der Erwartungswert, kein Anspruch.
Drei Punkte, die diese Rechnung in den Kontext setzen:
- Die Rechnung setzt faire Quoten voraus. Veranstalter können Quotenboosts anbieten, die den Wert einer Freiwette erhöhen. Swisslos macht das mit dem Kombiboost für Vielspieler, Loterie Romande mit Aktionsquoten auf ausgewählten Märkten.
- Die Rechnung ignoriert das Risiko. Wer mit der Freiwette verliert, hat schlicht nichts. Wer sie gewinnt, bekommt den Nettogewinn ausgezahlt. Über viele Wetten mittelt sich der Erwartungswert; über eine einzelne Wette ist alles möglich.
- Die Rechnung berücksichtigt keine Zusatzbedingungen. Eine Aktion kann eine Mindestquote vorgeben, die höher liegt als 1.90; dann steigt der erwartete Wert, aber auch das Verlustrisiko. Wer eine Aktion mitnimmt, sollte die Bedingungen lesen.
Wer die Mechanik einmal verstanden hat, sieht Bonuswerbung in einem anderen Licht. Eine CHF-10-Freiwette zu Mindestquote 1.50 hat einen erwarteten Wert von ungefähr 1.00 Franken – weniger als der Gutschein verspricht. Eine CHF-50-Freiwette zu Mindestquote 2.50 liegt im erwarteten Wert bei rund 15 Franken. Die Marketing-Zahl ist nie das, was hinten herauskommt.
Wer in der Schweiz was anbietet – und für wen
Die Schweizer Veranstalter ergänzen sich geographisch, nicht im Angebot. Beide führen ein ähnliches Wettprogramm innerhalb der Gespa-Liste, beide haben ähnliche Schutzmechanismen, beide halten sich an die gleichen BGS-Vorgaben. Der Unterschied liegt in der regionalen Zuständigkeit und in den Aktionen, die jeder Veranstalter für seine Kundschaft auflegt.
Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist bei Swisslos richtig. Wer in der Romandie wohnt, ist bei der Loterie Romande richtig. Wer im Tessin wohnt, ist bei Swisslos. Wer in Liechtenstein wohnt, ist bei Swisslos. Wer umzieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen ein neues eröffnen – eine Person darf nur ein Konto pro Veranstalter haben.
Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet eines Veranstalters gehört – das betrifft nur sehr wenige Restgebiete –, kann online nicht teilnehmen. Diese Personen spielen über die Verkaufsstellen oder gar nicht.
Was die Leserschaft mitnehmen sollte
Drei Punkte, die sich aus der Analyse ergeben:
- In der Schweiz gibt es keine breite Freiwette-Kultur. Wer hier nach «Freiwette bei Registrierung» sucht, sucht nach einem Produkt, das in dieser Form kaum existiert. Die bewilligten Veranstalter geben Gratisspielguthaben nur in seltenen, bewilligten Aktionen aus – in kleinen Beträgen, mit kurzen Fristen, an konkrete Anlässe gebunden.
- Offshore-Anbieter sind keine Alternative. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Zugang zum Ausschlussregister und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Werbung solcher Anbieter ist in der Schweiz verboten.
- Der Wert einer Freiwette liegt unter dem Nennwert. Eine CHF-10-Freiwette auf einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt ist real etwa CHF 2.50 wert. Das ist kein Betrug, sondern die Mechanik: Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt, und die Auszahlungsquote des Marktes liegt unter 100 %.
Wer diese drei Punkte verinnerlicht, hat die Mechanik verstanden, die das Schweizer Sportwetten-Geschäft prägt. Wer noch tiefer einsteigen will, liest die Spielregeln der Veranstalter, prüft die Liste der Gespa und spricht bei Bedarf mit einer Fachstelle für Spielsucht.
Häufige Fragen zur Freiwette bei Registrierung
Bekommt man bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?
Eine klassische Willkommens-Freiwette, wie sie aus internationalen Märkten bekannt ist, gibt es in der Schweiz nicht. Die beiden Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa ausgeben; deshalb sind die Aktionen selten, klein und an konkrete Anlässe gebunden – etwa an Stadionbesuche oder lokale Aktionswochen.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz so selten und so klein?
Das Geldspielgesetz verlangt für jedes Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Aktionen der Loterie Romande und 8 von Swisslos bewilligt – zusammen 32 Aktionen in einem Jahr für das ganze Land. Die Bewilligungspflicht hält das Angebot klein und schützt Spielende vor aggressiven Bonusstrukturen.
Wird der Einsatz einer Freiwette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Freiwette wird der Einsatz nicht zurückerstattet – ausgezahlt wird nur der Nettogewinn. Wer mit einer CHF-10-Freiwette zu Quote 2.00 spielt und gewinnt, erhält CHF 10 gutgeschrieben, nicht CHF 20. Das unterscheidet die Freiwette von der regulären Wette und reduziert ihren realen Wert deutlich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Wer sich online bei Swisslos registrieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, darf nicht im Ausschlussregister eingetragen sein und darf sich nur einmal pro Person anmelden. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Adresse gegen Adressdatenbanken geprüft.
Lässt sich Spielguthaben aus einer Aktion auszahlen?
Nein, Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Es muss innerhalb der vorgegebenen Frist – häufig 30 Tage – zu den Bedingungen des Veranstalters umgesetzt werden. Was nicht umgesetzt wird, verfällt; eine Auszahlung auf das Bankkonto ist ausgeschlossen. Das gilt sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande.
Bonus – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
