Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz – was hinter dem Etikett steckt

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Publikationen und das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem «neuen Sportwettenanbieter» sucht, landet fast immer zuerst bei ausländischen Marken. Das ist kein Zufall, sondern die Rechtslage selbst: nur zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und ihre Produkte – Sporttip und Jouez Sport – sind nicht jeden Monat neu auf dem Markt. Wer neu wirken will, ist deshalb meistens eine neue Plattform aus dem Ausland, ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutz, den das Geldspielgesetz vorsieht. Wer mit echtem Geld spielt, sollte genau wissen, was auf dem Spiel steht.

Die Frage ist also nicht «wer ist neu?», sondern «neu, legal und zu welchem Preis?». Diese Einordnung schaut auf den Markteintritt (was als neu gilt und weshalb), auf die Bewilligungslage der Gespa und der beiden bewilligten Veranstalter, auf die echten Kosten hinter den Ködern – Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Quotenmarge, Auszahlungsweg – und auf das, was passiert, wenn Geld auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung liegt.

Was in der Schweiz unter «neuem Sportwettenanbieter» zu verstehen ist

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst seit Kurzem auftritt. Das kann ein frisches Produkt eines bestehenden Veranstalters sein, eine umbenannte Plattform oder ein neuer Name aus dem Ausland. In der Schweiz ist die Lage eng: das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten ausschliesslich im Rahmen einer interkantonalen Bewilligung, und die Kantone haben mit der Interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Beide sind langjährige Landeslotterien. Was heute als «neu» angepriesen wird, ist also praktisch immer eine ausländische Marke – und die hat hier keine Bewilligung.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Die Folge ist eine ungewöhnliche Trennung zwischen Markt und Werbung. Im Markt reden Buchmacher über Quoten, Märkte und Apps; auf Schweizer Bildschirmen darf für ausländische Anbieter gar nicht geworben werden. Werbung für hier nicht erlaubtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Wer hier wettet, muss also selbst herausfinden, auf welcher Seite eine Plattform eigentlich steht.

Was sich geändert hat, sind die Spielregeln innerhalb der zugelassenen Produkte: neue Wettarten, eine überarbeitete Bet-Builder-Logik, ein justierter Kombiboost, frische Limits auf Wallet-Einzahlungen. Das sind die Veränderungen, die für Schweizer Spielerinnen und Spieler tatsächlich neu sind – auch wenn das Logo alt ist.

Markteintritte und neue Wettprodukte in der Schweiz

Beim Markteintritt ist zwischen dem Markteintritt im Schweizer Recht und dem Markteintritt im Markt zu unterscheiden. Im Recht zählt die Bewilligung, und die gibt es nur zweimal. Im Markt zählt, was ein Veranstalter an seinem Produkt ändert. Dieser Abschnitt trennt beides.

Wann eine Plattform als «neu» gilt

Als neu gilt ein Anbieter, wenn er erstmals öffentlich auftritt oder erstmals in einem neuen Markt Fuss fasst. In der Schweiz ist das die seltenere Variante: ein neuer Markteintritt setzt eine interkantonale Bewilligung voraus, und die ist an die zwei bewilligten Veranstalter gebunden. Wer hier eine neue Plattform sieht, sieht praktisch immer eine der folgenden vier Varianten:

Dass eine Plattform neu ist, sagt noch nichts über ihre Qualität. Lizenz, Quoten, Auszahlungswege und Spielerschutz sind separate Fragen, die jede für sich zu beantworten sind.

Was sich bei den bewilligten Veranstaltern 2026 verändert hat

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern sind die Änderungen 2026 eher an den Spielregeln als am Marktauftritt zu finden. Swisslos hat die Bedingungen für die Online-Teilnahme mit Wirkung ab 13. Januar 2025 angepasst und sie gelten seither unverändert; die Sporttip-Spielregeln tragen die Version 4.2 und wurden zuletzt im laufenden Jahr aktualisiert. Die Loterie Romande führt Jouez Sport in der Westschweiz und betreibt nach eigener Darstellung 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie.

Die Anpassungen, die in den Spielregeln sichtbar werden, betreffen vor allem drei Bereiche: die Cash-Out-Funktion, den Kombiboost und die Wallet-Limiten. Cash-Out ist bei Sporttip nur als vollständige Auszahlung verfügbar – eine Teilauszahlung gibt es nicht –, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Kombiboost wirkt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Beim Wallet wurde die Obergrenze für Einzahlungen anders gesetzt: in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestkauf beträgt CHF 20.

Diese Änderungen sind nicht spektakulär, aber sie verändern die Mechanik, mit der ein Wettender umgeht. Eine Plattform, die neu wirkt, ist oft nur eine, an der eine Zahl justiert wurde.

Welche ausländischen Marken hier ohne Schweizer Bewilligung auftreten

Wer in der Schweiz trotzdem nach «neuen» Anbietern sucht, findet eine ganze Reihe ausländischer Namen – mit Lizenzen aus Curaçao, Malta, dem Vereinigten Königreich oder anderswo. In den Sportwetten-Vergleichen tauchen regelmässig Namen auf wie BetAlright, Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet oder BC.Game. Ihnen allen gemeinsam ist: eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft, weil das Geldspielgesetz ausdrücklich sagt, eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

In der Werbung tauchen diese Marken hier nicht auf – Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten –, aber im Internet sind sie erreichbar. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blocken; die Liste wird regelmässig aktualisiert, weil betroffene Betreiber ihre Domains rasch umziehen.

Neue Online-Sportwettenanbieter: wer in der Schweiz überhaupt öffnen darf

Wer hier eine Schweizer Plattform sucht, hat faktisch zwei Treffer: Swisslos mit Sporttip in der Deutschschweiz und im Tessin sowie in Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Dazu kommt die Einschränkung, dass ein Online-Konto nur eröffnen kann, wer im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt. Diese Grundlagen tragen den Rest der Seite.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Überblick

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, organisiert seit vielen Jahren gemeinsam mit den Vertragskantonen Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip und werden in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein angeboten. Über die Loterie Romande wird im Abschnitt zur Rechtslage noch zu sprechen sein.

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihre Adresse in Lausanne und betreibt nach eigener Darstellung 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Ihr Sportprodukt heisst Jouez Sport und ist online unter jeux.loro.ch erreichbar.

Wer in der Deutschschweiz wettet: Sporttip

Sporttip wird vom Swisslos betrieben. Eine Online-Registrierung setzt voraus, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und im Vertragsgebiet wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt dort hat; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Beim Identitätsnachweis wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Vor der ersten Wettabgabe müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen – die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung einer Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was der Schutzmechanik des Geldspielgesetzes (24 Stunden) vorausgeht. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Wer in der Romandie wettet: Jouez Sport

Jouez Sport ist das Gegenstück der Loterie Romande für die Westschweiz. Wer dort ein Konto eröffnen will, muss im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnen, also in einem der sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura. Die Loterie Romande ist nach den Daten ihrer eigenen Seite in der Westschweizebene breit verankert, mit 221 Mitarbeitenden und einem dichten Netz an Verkaufsstellen. Für die Online-Teilnahme gelten die analogen Spielregeln und Schranken wie beim Swisslos, nur im eigenen Produkt umgesetzt.

Wer hier öffnet, wer hier zahlt: die Rechtslage zu den neuen Buchmachern

Sportwetten sind nach dem Schweizer Recht ein Grossspiel und stehen unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Sie «gilt nur in der Schweiz» – eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, und zwar unabhängig davon, wie seriös der ausstellende Staat sonst ist.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer online wettet, muss in einem Konto mit verifizierter Identität spielen. Mitzubringen sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz und die Bereitschaft, sich vor der ersten Auszahlung ausweisen zu können. Wer sich nicht ausweisen lässt oder kein Konto auf eigenen Namen führt, kann bei einem bewilligten Anbieter gar nicht spielen.

Was ohne Schweizer Bewilligung passiert

Eine ausländische Plattform, die hier ohne Bewilligung öffnet, hat in der Schweiz kein Recht auf ihre Einnahmen. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetprovider blocken sie auf DNS-Ebene. Die Liste wird regelmässig aktualisiert, das Verfahren zeigt aber auch, dass manche Domains nach Stunden unter neuem Namen wieder auftauchen.

Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, hat im Streitfall keinen Zugang zu den Schweizer Instanzen – nicht zur Gespa, nicht zum Schiedsgericht, nicht zur kantonalen Aufsicht. Allenfalls bleibt der Weg ins Ausland, wo die Plattform lizenziert ist. Gewinne ausländischer Anbieter sind nach Schweizer Steuerpraxis anders zu behandeln als Gewinne bewilligter Anbieter; die Steuer ist kantonal unterschiedlich, was im Abschnitt zu den Zahlungen nochmals aufzugreifen ist.

Wer auf der Sperrliste landen kann

Die Gespa führt die Sperrliste, die seit dem 3. September 2019 öffentlich ist und Ende 2025 671 Domains umfasste. Sie enthält vornehmlich Domains ausländischer Anbieter, deren Aufnahme regelmässig aktualisiert wird. Eine dort gelistete Domain ist in der Schweiz über die meisten Internetprovider nicht erreichbar; das Verfahren ist eine DNS-Sperre, kein vollständiger Netzfilter, weshalb sie technisch versiert umgangen werden kann.

Rechtlich ist das Konzept einfach: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Schweizer Bewilligung. Wer keine hat und hier trotzdem wirbt oder Geschäfte abschliesst, kann sich strafbar machen – und der Plattform drohen Zwangsmassnahmen bis zur Aufnahme in die Sperrliste.

Wer hier zugelassen ist – und wer nicht

Zugelassen sind nur die zwei Veranstalter und ihre Produkte. Nicht zugelassen ist alles, was nicht in diese beiden Schienen fällt – gleichgültig, wie das Marketing kleidet. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder dem Vereinigten Königreich verschafft in der Schweiz kein Recht; sie ist über die Sperrliste, die Bussdrohung gegen Werbung und die fehlende Anbindung an das Schweizer Sperrregister in der Wirkung neutralisiert.

Spielerinnen und Spieler schützen: Limiten, Sperren und das Register

Das Schweizer Geldspielgesetz verlangt von bewilligten Veranstaltern, dass sie Spielende beim Setzen von Verlust- und Einzahlungslimiten aktiv an die Hand nehmen. Wer bei Swisslos online mitspielen will, setzt vor der ersten Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage – die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF pro Periode, unter 21 Jahren bei 1’000 CHF. Eine Senkung einer Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Frist ist länger als die 24 Stunden, die das Geldspielgesetz als Mindestwert vorsieht.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Das Schweizer Sperrregister ist die zweite Schiene des Schutzsystems: wer einmal gesperrt ist, kann bei keinem bewilligten Anbieter mehr spielen, weder online noch an der Verkaufsstelle. Exkludierte oder minderjährige Personen haben nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn; eine Rückzahlungspflicht besteht nicht.

Die Loterie Romande folgt der analogen Logik. Wer dort spielt, setzt analoge Limiten und kann sich selbst für eine bestimmte Frist oder unbefristet ausschliessen lassen. Die Regeln stehen nicht im Wettbewerb – sie sind im Geldspielgesetz und in der Verordnung einheitlich vorgegeben, ergänzt durch die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Bei nicht bewilligten Anbietern fehlen diese Schutzmechanismen üblicherweise. Eine ausländische Plattform hat in der Regel keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keine Pflicht, ein Limitsystem mit Obergrenzen anzubieten; allenfalls hat sie eigene Regeln, die aber von Schweizer Instanzen nicht durchgesetzt werden. Wer dort spielt, hat zusätzlich kein Verbot, sich parallel auch bei Swisslos oder der Loterie Romande zu sperren – aber ohne diese Parallelsperre fehlt die zentrale Schutzwand gegen den Zugriff auf das eigene Geld.

Zusätzlich zum Sperrregister gibt es unabhängige Stellen, an die sich Betroffene und Angehörige wenden können – das ist im Geldspielgesetz so vorgesehen. Wer sich selbst ausschliessen will, kann das direkt beim Veranstalter tun und wird ins Register eingetragen; wer Probleme vermutet, kann sich an die Fachstellen der Kantone wenden, etwa an die Suchtberatung oder – bei der Loterie Romande – an die in der Westschweiz verankerten Fachstellen.

Boni, Gratiswetten und Quotenboosts – was Werbung verschweigt

Boni und Gratiswetten sind der schnellste Weg, wie ausländische Anbieter Aufmerksamkeit gewinnen. In der Schweiz sind Gratisspielguthaben und Aktionen an eine vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden; ohne diese Zustimmung darf ein bewilligter Veranstalter keine Gratisguthaben ausgeben. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 Zustimmungen erteilt – 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Das ist die Grössenordnung, in der hier Bonusaktionen überhaupt stattfinden.

Sporttip hat trotzdem ein Bonusgerüst: den Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen. Hinzu kommen Quotenboosts – nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage – und Profitboosts, die einen definierten Prozentsatz auf den möglichen Nettogewinn legen. Beide Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen beim Cash-Out. Das ist ein anderes Bild als das ausländischer Plattformen, die mit «100 % Bonus» und «Gratiswette» werben – aber auch hier sind die Bedingungen nicht zu unterschätzen.

Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter einen Bonus annimmt, hat zusätzlich zur Rechtslage noch das Problem der Durchsetzbarkeit: Eine Werbeaussage ist im Ausland gemacht, eine Bonusbedingung kann jederzeit geändert werden, und die Beschwerdestelle liegt nicht in der Schweiz. Das ist nicht per se unlauter – aber es ist ein anderes Risiko als beim bewilligten Anbieter, bei dem die Werbung der Gespa unterliegt und die Bedingungen in den offiziellen Spielregeln stehen.

Boni sind also auch in der Schweiz ein Kostenpunkt, kein Geschenk. Was die Werbung «gratis» nennt, kostet in der Regel Bedingungen – Mindestquoten, Umsatzfaktor, Frist, Obergrenze für Auszahlungen. Wer mit echtem Geld spielt, sollte jede dieser Bedingungen lesen, bevor er den Wettschein abgibt.

Cash-Out als Bonus oder als Köder

Cash-Out ist kein Bonus, auch wenn das Marketing das gerne so darstellt. Bei Sporttip wird der Cash-Out-Betrag ausdrücklich als niedriger als der mögliche volle Gewinn beschrieben; er hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Cash-Out ist nur vollständig, nicht teilweise, und Swisslos muss es nicht für jeden Markt anbieten. Wer Cash-Out nutzt, verzichtet also auf einen Teil des Gewinns gegen eine vorzeitige Auszahlung – das ist ein Handelsvorgang, kein Geschenk.

Bei nicht bewilligten Anbietern sind die Cash-Out-Regeln oft ähnlich gestaltet, allerdings ohne die Kontrolle der Gespa. Wer dort Cash-Out nutzt, hat keine Schweizer Aufsicht, die das Verfahren prüft; allenfalls das ausländische Recht des Lizenzstaats.

Geld rein, Geld raus: Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit

Bewilligte Veranstalter zahlen Gewinne ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen aus. Das ist die Grundregel aus Art. 50 Abs. 2 VGS: Wer auszahlt, zahlt auf ein Zahlungskonto, das auf den Inhaber lautet. Bei Swisslos heisst das: Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, innert 5 bis 10 Arbeitstagen, wobei die ersten zwei Auszahlungen pro 365 Tage gratis sind und ab der dritten eine Kommission von 3 % anfallen kann. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Wettschein schreibt Swisslos direkt das Wallet gut; über CHF 1’000 überweist Swisslos innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto.

Einzahlungen laufen ähnlich geregelt. Das Wallet-Guthaben wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer Höchstsumme von CHF 10’000 innert 30 Tagen. Swisslos bietet unter anderem PostFinance Pay an, mit direkter Bestätigung in der PostFinance-App. Loterie Romande folgt den analogen Spielregeln; über die konkreten Zahlungswege ihrer Wallet informiert die Anbieterin auf ihrer eigenen Seite.

Bei nicht bewilligten Anbietern ist das Bild komplett anders. Anonyme Zahlungen, Kryptowährungen, E-Wallets ohne Namensbindung – all das ist bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung im Angebot. Was dort als Flexibilität verkauft wird, ist aus Schweizer Sicht eine Lücke in der Identifizierung des Spielkontos. Wer dort spielt, hat keine Sicherheit, dass das Geld auf dem gleichen Weg zurückkommt – und keine Schweizer Aufsicht, die im Streitfall vermittelt.

Auch steuerlich ist der Unterschied relevant. Gewinne bewilligter Anbieter sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Gewinne ausländischer Anbieter sind nach Schweizer Steuerpraxis anders zu behandeln; die kantonale Praxis unterscheidet sich – etwa behandelt Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen grundsätzlich als steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. «Je nach Kanton» – das ist die ehrliche Antwort, nicht eine pauschale Aussage.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: die Gespa-Liste

Inhaltlich ist das Wettangebot bewilligter Anbieter an die Liste der Gespa gebunden, eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Liste wird von der Gespa geführt und regelmässig aktualisiert; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, und es gibt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Heiss diskutierte Spezialfälle: Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet; dasselbe gilt in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid – Swisslos kann solche Wetten mit Quote 1.00 werten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen bei Fussball nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht 120. Das ist für die Mehrheit der Wetten entscheidend, weil bei einem Spiel über 90 Minuten plus Nachspielzeit die Wette bereits ausgewertet wird.

Eine wichtige Einschränkung gilt für abhängige Ereignisse: Wetten, die voneinander abhängig sind – etwa «Heimsieg» und «Über 1.5 Tore im Spiel» im gleichen Match –, werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne die Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer solche Wetten bauen will, geht über die Bet-Builder-Funktion oder riskiert die Annullierung.

Die Bet-Builder-Funktion ist also nicht nur ein Marketing-Bonus, sondern die einzige legale Schnittstelle für Mehrfachauswertungen desselben Spiels. Sie ist im Sporttip-Programm integriert und nur online nutzbar.

Wer in diesem Vergleich steht: die zehn Anbieter im Überblick

Ein vollständiger Vergleich ist hier nötig – nicht weil alle Anbieter gleich wären, sondern weil ein Lesender die Unterschiede sehen soll. Aus diesem Grund wird das Feld zur Schweizer Bewilligung klar ausgewiesen und die anderen Spalten eng gehalten.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Betscore ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trägt absichtlich nur drei Spalten. Eine Lizenz- oder Quotenspalte zu den acht nicht bewilligten Marken wäre ohne belastbare Daten gefüllt. Was bleibt, ist die eine zentrale Aussage: in der Schweiz entscheidet sich die Lage an der Bewilligung.

Anbieter für sich: was sie können und was sie kosten

Swisslos Sporttip

Sporttip ist das Sportwettenprodukt des Swisslos, also der Deutschschweizer Landeslotterie mit Sitz in Basel. Die Online-Registrierung setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus (Aargau, beide Appenzell, Bern, beide Basel, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich sowie Tessin und Liechtenstein), Volljährigkeit und fehlende Spielsperre. Vor der ersten Wettabgabe werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette – Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist nur als vollständige Auszahlung verfügbar und nicht garantiert. Livewetten werden unabhängig von der Übertragung gewertet, Wetten nach Ereigniseintritt oder in spielentscheidenden Situationen können mit Quote 1.00 gewertet werden. Die reguläre Spielzeit ist 90 Minuten plus Nachspielzeit.

Sporttip ist nicht der grösste oder quotenstärkste Anbieter im europäischen Vergleich – das ist er nicht und das soll er auch nicht sein. Er ist der einzige Anbieter in seinem Vertragsgebiet, der unter Schweizer Recht spielt. Wer Wert auf Schweizer Schutzmechanismen legt, kommt an ihm nicht vorbei; wer im Ausland wettet, weil die Quote einen Tick besser ist, verliert dafür den Schweizer Rahmen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zum Swisslos für die Westschweiz. Ihre Online-Plattform heisst Jouez Sport, Sitz ist Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Wer in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann dort ein Konto eröffnen; ausserhalb dieses Vertragsgebiets ist die Anmeldung nicht möglich.

Die Spielmechanik folgt den Grundsätzen des Geldspielgesetzes: Verlust- und Einzahlungslimiten, Sperrregister, Selbstsperre, eine Verkaufsstelle pro Kanton. Die Loterie Romande ist eine Tochter der öffentlichen Hand – der Kanton hält die Aktien – und unterliegt damit vollständig der Gespa-Aufsicht. Wer in der Romandie wohnt und online wetten will, landet bei Jouez Sport; ein zweiter bewilligter Anbieter existiert dort nicht.

Für Westschweizer Wohnsitzler ist Jouez Sport die einzige legale Wahl im Online-Bereich; im Vergleich zu Sporttip gilt das, was dort an Regeln gilt – Mindest- und Höchsteinsätze, Schutz der Minderjährigen, Limitsetzung – gleichermassen. Ein Unterschied besteht im Produkterlebnis: Jouez Sport ist schlanker aufgestellt, mit weniger Tiefe im Wettprogramm, dafür konsequent auf die Romandie zugeschnitten.

BetAlright

BetAlright ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform mag in anderen Ländern legal operieren – was die Schweiz betrifft, hat sie keinen rechtlichen Fuss: ausländische Lizenzen gelten in der Schweiz nicht, Werbung für hier nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten, die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Wer bei einer solchen Plattform spielt, hat die Wahl, sich das selbst zu suchen – im Wissen, dass es im Streitfall keine Schweizer Aufsicht gibt und die Spielsuchthilfe nicht in Schweizer Hand liegt. Der Reiz solcher Marken liegt in der Regel in einer breiteren Marktpalette, höheren Quoten in einzelnen Ligen und Bonusangeboten, die so in der Schweiz nicht erlaubt sind. Kostenfaktoren sind weniger die Quote als das, was bei einem Bonus an Bedingungen dahintersteht, sowie das Risiko, dass die Plattform den Zugang verliert oder die Auszahlung wegen Lizenzproblemen blockiert.

Rabona

Rabona ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, oft mit Fokus auf Fussball und mit einem Bonusportfolio, das in der Schweiz so nicht zulässig wäre. Die Plattform wirbt mit Quotenboosts, Cashback-Aktionen und VIP-Programmen – alles Elemente, die in der Schweiz gar nicht oder nur mit Gespa-Genehmigung laufen.

Wer dort spielt, sollte mindestens wissen, dass die Werbeaussagen im Ausland gemacht werden, die Bonusbedingungen jederzeit änderbar sind und die Auszahlung über die üblichen Schweizer Bankenwege eingeschränkt sein kann. In Schweizer Tests wäre die Plattform definitionsgemäss nicht «die beste», weil sie nicht teilnimmt.

20Bet

20Bet ist ein weiterer ausländischer Anbieter mit Sportwetten und Casino, ohne Schweizer Bewilligung. Der Anbieter tritt in europäischen Vergleichsportalen regelmässig mit hohen Quoten in einzelnen Märkten auf; was er in Bezug auf seine Lizenz trägt, ist – wie bei allen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – eine ausländische Lizenz, die in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Rechtskraft hat.

20Bet fällt in der Schweiz unter die Sperrliste-Risikogruppe: die Domain kann in der Schweiz geblockt werden, der Zugriff kann technisch erschwert sein, und bei einem Konfliktfall sind Schweizer Rechtsbehelfe nicht verfügbar. Wer dort spielt, akzeptiert das – oder spielt besser bei Swisslos oder Loterie Romande, wo der Schweizer Rahmen gilt.

MyStake

MyStake ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung, mit Krypto-Anbindung und einer breiten Sportwettenpalette. Für Schweizer Spielerinnen und Spieler ist die wichtigste Frage, ob die Plattform Schweizer Bankauszahlungen annimmt und wie es mit der Identifizierung aussieht. Ohne Schweizer Lizenz ist beides nicht garantiert.

Die Plattform hat in Schweizer Vergleichsportalen gelegentlich gute Bewertungen für Tiefe im Wettprogramm und Livewetten; das gilt auch für andere hier gelistete Marken. Es ändert nichts daran, dass die Plattform hier nicht zugelassen ist und ihre Werbung in der Schweiz verboten wäre.

MrXbet

MrXbet ist eine kleinere ausländische Marke, oft mit Fokus auf bestimmte Märkte oder Regionen, ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist in der Schweiz über die Gespa-Sperrliste erreichbar oder nicht; der Status ändert sich, wenn die Gespa die Domain aufnimmt.

Wer dort spielt, sollte das mit dem Wissen tun, dass die Spielregeln im Ausland liegen, die Aufsicht nicht die Gespa ist und eine Auszahlungsbeschwerde nicht durch Schweizer Behörden geht. Wer das Risiko akzeptiert, spielt dort; wer den Schweizer Rahmen will, spielt bei Sporttip oder Jouez Sport.

Betscore

Betscore ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Lizenz, im europäischen Vergleich mit Fussball-Fokus. Auch hier: Schweizer Schutzmechanismen greifen nicht, die Bewilligung der Gespa fehlt, und die Plattform kann auf der Sperrliste landen.

Der Vergleich zu Swisslos fällt insofern klar aus: Sporttip ist der einzige bewilligte Anbieter in seinem Vertragsgebiet; Betscore ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Welche Quote besser ist, lässt sich nur am konkreten Spiel prüfen – und genau da unterscheiden sich die Anbieter am meisten, an einem Spiel und einer Liga.

HornetBet

HornetBet ist eine kleinere ausländische Plattform, oft mit Fokus auf das Spielportfolio und Bonusaktionen, ohne Schweizer Bewilligung. Aus Schweizer Sicht gelten dieselben Einschränkungen wie bei den anderen ausländischen Marken – keine Rechtskraft der ausländischen Lizenz, mögliche Aufnahme in die Gespa-Sperrliste, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister.

BC.Game

BC.Game ist eine ausländische Plattform mit starkem Krypto-Fokus, ohne Schweizer Bewilligung. Sie ist ein Sonderfall unter den ausländischen Marken: Kryptowährungen sind bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht im Auszahlungsangebot, weil das Geldspielgesetz Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen und im Schweizer oder Liechtensteiner Finanzraum erlaubt.

BC.Game ist aus Schweizer Sicht daher weder ein Ersatz für Swisslos noch ein neutraler Anbieter: es fehlt die Bewilligung, der Schutzrahmen und der Schweizer Zahlungsweg. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform in Bezug auf Schweizer Schutzmechanismen nicht greift.

Was kostet das Wetten? Einsatz, Marge und Auszahlung im Überblick

Ein Wettschein ist nicht umsonst zu haben – auch wenn das Marketing es gerne so darstellt. Bei Sporttip beginnt der Einsatz bei CHF 1 pro Wette, mit einer Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limits sind keine Marktbremse, sondern das, was das System selbst zulässt. Wer höhere Einsätze spielen will, geht zu einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung – dort gelten andere Limits, aber auch andere Spielregeln.

Die Marge – das, was der Buchmacher vom Markt einbehält – ist nirgendwo direkt ausgewiesen; sie steckt in der Quote. Wer 2.00 für ein ausgeglichenes Spiel sieht, hat es mit einer Buchmachermarge von typischerweise 5 bis 7 % zu tun; wer 1.90 sieht, hat eher 8 %. Das gilt für alle Anbieter gleichermassen und ist keine Eigenheit von Sporttip oder Jouez Sport. Wer die Quoten vergleicht, vergleicht genau das: die eingerechnete Marge, dargestellt als Auszahlungsquote. Wer das auf Dauer liest, sieht, dass sich die Quoten bewegen, aber die Margenstruktur bleibt.

Eine Auszahlung kostet Zeit. Bei Swisslos sind Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein direkt im Wallet, alles darüber geht innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto; Auszahlungen sind zwei Mal pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Loterie Romande gelten die analogen Regeln mit eigenen Bearbeitungszeiten. Bei nicht bewilligten Anbietern ist die Auszahlungsdauer sehr unterschiedlich; was dort «sofort» heisst, ist oft eine interne Bestätigung, nicht eine Schweizer Banküberweisung.

Die Kosten eines Wettscheins sind also nicht nur der Einsatz; sie sind auch die Zeit, bis das Geld auf dem Konto ist, und der Anteil, den der Anbieter vom Markt einbehält. Wer das vergleicht, vergleicht mehr als den Köder im Bonusfenster.

Welche Märkte funktionieren, welche nicht

Sporttip hat im Wettprogramm eine klare Struktur: Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball und eine Reihe weiterer Sportarten; dazu Spezialmärkte, die nur dort laufen, wo die Gespa-Liste sie vorsieht. Frauenwettbewerbe sind enthalten, soweit sie auf der Liste stehen; Qualifikationsrunden ebenso. Wetten auf Ecken oder Karten und Esports sind ausgeschlossen.

Diese Einschränkungen sind nicht das, was die Werbung zeigt. Die Werbung spricht von Quotenboosts und Spezialwetten – und schon die Liste der nicht erlaubten Märkte zeigt, dass ein Teil der bunten Welt, die andere Buchmacher anbieten, hier nicht verfügbar ist. Wer auf Esports oder Spezialmärkte setzen will, geht zu einem nicht bewilligten Anbieter und akzeptiert die fehlende Schweizer Bewilligung.

Innerhalb der erlaubten Märkte gibt es eine spezielle Schnittstelle für Mehrfachauswertungen desselben Spiels: die Bet-Builder-Funktion. Wer dort kombiniert, was nicht kombinierbar ist, riskiert die Annullierung; die Funktion ist nicht nur Komfort, sondern auch Pflicht. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn sie Gegenstand der Wette sind oder das Wettprogramm darauf hinweist. Wer bei einem Viertelfinal auf «über 2.5 Tore» nach 90 Minuten wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat die Wette verloren – die reguläre Spielzeit endet mit 90 Minuten plus Nachspielzeit.

Wer die Wahl hat, wer die Wahl nicht hat

Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt: Die legale Wahl im Online-Bereich heisst Sporttip. Wer in der Romandie wohnt: Die legale Wahl heisst Jouez Sport. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt – etwa im Ausland –, hat bei bewilligten Schweizer Anbietern keine Chance auf ein Konto; die Online-Registrierung setzt den Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus.

Wer eine Schweizer Plattform will, zahlt dafür weniger Quote, weniger Märkte und weniger Vielfalt im Bonus – und bekommt dafür das volle Schutzsystem: Verlustlimiten, Sperrregister, identifizierte Auszahlung und die Aufsicht durch die Gespa. Wer die bunte Welt will – mehr Märkte, mehr Boni, mehr Krypto –, zahlt dafür mit dem Schweizer Rahmen. Es gibt keinen freien Punkt, an dem beides zusammenläuft.

Beide Seiten haben Vor- und Nachteile, und die Seite, die ein Lesender wählt, ist eine Frage der eigenen Prioritäten. Wer «mehr Auswahl» über «mehr Schutz» stellt, geht ins Ausland; wer «mehr Schutz» über «mehr Auswahl» stellt, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande. Wer zwischen den Stühlen sitzt, sollte sich bewusst sein, dass es im Schweizer Recht keinen Mittelweg gibt – entweder Schweizer Bewilligung oder nicht.

Kosten und Marge – was eine Wette wirklich kostet

Wer eine Wette abschliesst, sieht die Quote und denkt an den Gewinn. Wer ein Gespür für den Markt hat, sieht die eingerechnete Marge. Sie ist über alle Anbieter hinweg der gleiche Mechanismus: die Quote ist nicht das, was das Spiel «wert» ist, sondern das, was nach Einbehalt der Buchmachermarge übrig bleibt. Bei einem ausgeglichenen Spiel liegt der faire Preis bei 2.00 (50 % Eintrittswahrscheinlichkeit); sieht ein Wettender 1.90, hat der Anbieter ungefähr 5 % eingerechnet; sieht er 1.85, sind es eher 8 %.

Das gilt für Sporttip, Jouez Sport und jede ausländische Plattform gleichermassen. Der Unterschied ist die Konsistenz: nicht jeder Anbieter hat auf jedem Markt die gleiche Marge, manche haben auf Fussball niedrige Margen und auf Randsportarten hohe. Wer vergleicht, vergleicht diese Margen – nicht die lockeren Werbeversprechen.

Wer mit dem Kombiboost spielt, sieht einen Bonus auf den Nettogewinn. Bei vier Voraussagen beträgt er 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Das ist eine Erhöhung des Gewinns, keine Aussetzung der Marge – die ist weiterhin in den Quoten eingerechnet. Wer den Bonus mitnimmt, gewinnt im Schnitt nicht mehr, sondern weniger Marge auf einem grösseren Schein.

Wer Cash-Out nutzt, verzichtet auf einen Teil des Gewinns. Der Cash-Out-Betrag ist bei Sporttip niedriger als der mögliche volle Gewinn und kann jederzeit geändert werden; Cash-Out ist keine Versicherung gegen Verlust, sondern ein Verkauf des Wettscheins vor Schluss.

Wer auf Bonus und Quotenboost setzt: Beide sind bei Sporttip nutzbar – aber nur einmal pro Person und mit Einsatz- und Erhöhungslimiten. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Wer das nicht beachtet, hat den Bonus in den Bedingungen, nicht im Gewinn.

Wer hier spielt, schützt wen?

Die Spielerschutzmechanismen sind nicht für den Anbieter da, sondern für die Spielenden. Das klingt selbstverständlich, ist aber im Schweizer Recht ausdrücklich so verankert: Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, hat Verlustlimiten zu setzen, kann sich selbst sperren lassen und ist im schweizweiten Register eingetragen. Wer sich nicht sperren lässt, aber spürt, dass es zu viel wird, hat die Möglichkeit, die Fachstellen der Kantone zu kontaktieren.

Das alles fehlt bei nicht bewilligten Anbietern. Eine ausländische Plattform hat in der Regel keine Schweizer Anbindung an das Sperrregister und keine Pflicht zur Limitensetzung – sie hat eigene Regeln, die im Streitfall nicht von der Gespa durchgesetzt werden. Wer dort spielt, hat zusätzlich die Möglichkeit, sich parallel auch bei Swisslos oder Loterie Romande sperren zu lassen – und genau diese Parallelsperre ist die Schutzwand, die das Schweizer Recht vorsieht.

Das Schutzsystem ist also nicht statisch, sondern dynamisch: Wer in der Schweiz mit echtem Geld spielt, sollte die Mechanismen kennen und nutzen. Wer sie nicht nutzt, aber spielt, schützt niemanden ausser sich selbst – und das ist das Risiko, das in der Werbung «sicher spielen» gerne verschwiegen wird.

Lesefassung für eilige Leserinnen und Leser

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Im Schweizer Recht nicht: nur zwei Veranstalter haben eine interkantonale Bewilligung für Sportwetten, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Was als «neuer Anbieter» beworben wird, ist in der Regel eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren ausländische Lizenz hier nach Art. 4 BGS keine Rechtskraft hat.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

Die Frage ist weniger «wer ist besser?» als «wo wohnt der Wettende?». Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Online-Anbieter; wer in der Romandie wohnt, mit Jouez Sport. Direkt vergleichen lassen sie sich nur, was die Spielmechanik betrifft – Quoten, Limits, Auszahlung.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blocken. Eine Aufnahme bedeutet, dass die Plattform in der Schweiz in der Regel nicht erreichbar ist und ihre Werbung in der Schweiz verboten wäre; Ersatzdomains tauchen oft nach Stunden unter neuem Namen auf – die Gespa aktualisiert die Liste entsprechend.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?

Quoten bewegen sich, und kein Anbieter ist auf jedem Markt am günstigsten. Wer vergleicht, schaut auf die Marge: der Anteil der Einsätze, der nicht als Gewinn zurückfliesst. Bei einem ausgeglichenen Spiel mit Quote 2.00 liegt die faire Marge theoretisch bei 0 %; bei Quote 1.85 liegt sie um 8 %. Wer diese Bandbreiten über mehrere Anbieter und mehrere Spiele verfolgt, sieht, wo der Anbieter wieviel einbehält.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Bei Swisslos geht die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen, mit Banklaufzeit 5 bis 10 Arbeitstagen. Loterie Romande folgt der analogen Logik. Auszahlungen nur auf das eigene Konto – das ist nach Art. 50 Abs. 2 VGS so vorgeschrieben und schliesst anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Drittkonten aus.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»