1x2 Wette Erklärung: was Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg beim Dreiweg-Tipp bedeuten

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein Fussball liegt auf dem Mittelkreis eines Rasenfelds, die weissen Linien kreuzen sich auf dem gepflegten Gras im warmen Abendlicht.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Vertragsgebieten wurden mit der Gespa-Liste und den Spielregeln der beiden Veranstalterinnen abgeglichen.

Die 1×2-Wette ist die einfachste Form der Fussballwette und gleichzeitig der Einstieg in den Dreiweg-Markt, auf dem jede Sporttipperin und jeder Wettende zuerst landet. Wer «1×2» hört, bekommt drei mögliche Ausgänge eines Spiels auf einem Wettschein – nicht zwei wie bei einer klassischen «Wer gewinnt?»-Frage. Das macht den Markt besonders, aber auch tückischer, weil das Unentschieden als eigene Quote dazwischensteht. Interessierte finden hier alle Details zu den Quoten, zum Gewinn aus Einsatz und Wettquote, zu den verschiedenen Märkten rund um die Dreiweg-Wette und zur Rechtslage in der Schweiz.

Bei der klassischen Siegwette im Fussball gibt es drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg.

Was «1×2» auf dem Wettschein bedeutet

Die Bezeichnung kommt aus dem englischen Sprachraum: «1» steht für den Heimsieg, «X» für das Unentschieden (englisch: *draw*), «2» für den Auswärtssieg. In Deutschland und der Schweiz findet sich auf vielen Wettscheinen zusätzlich die Ziffer «0» statt «X», wenn der Anbieter das Unentschieden als Nullwert führt; es ist dieselbe Wette. Wer auf «1» setzt, gewinnt nur bei einem Sieg der Heimmannschaft nach regulärer Spielzeit – einschliesslich der vom Schiedsrichter nachgepfiffenen Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen bei der klassischen Dreiweg-Wette nicht, ausser das Wettprogramm weist ausdrücklich darauf hin.

Eine 1×2-Wette wird deshalb auch als «Dreiwege-Wette» oder «Siegwette» bezeichnet. Sie steht am Anfang jeder Wettplattform, weil sie das simpelste Modell eines Spiels abbildet: Wer gewinnt, oder gibt es ein Remis? Alles, was an Wettmärkten darüber hinausgeht – Handicap, Über/Unter, Doppelte Chance, beide Teams treffen – baut auf diesem Grundgerüst auf.

Wie Einsatz und Quote den Gewinn bestimmen

Eine Quote ist nichts anderes als ein Multiplikator. Wer CHF 10 auf Quote 2.50 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 25 zurück, davon CHF 15 Nettogewinn. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; bei einer Vierer-Kombi mit Quoten 1.80, 2.10, 1.95 und 2.40 ergibt sich eine Gesamtquote von etwa 17.63 – der Zehn-Franken-Einsatz wird im Erfolgsfall zu CHF 176.30. Bei Sporttip wird der Auszahlungsbetrag nach den Spielregeln zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet; diese Rundung wirkt sich bei kleinen Einsätzen sichtbar aus.

Ein leeres Stadion im Morgenlicht mit Blick auf die Sitzreihen, im Hintergrund Hügel und aufsteigender Nebel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Diese Rechnung gilt unabhängig davon, welche der drei 1×2-Optionen eintritt. Was den Markt aber von einer Zweiwege-Wette unterscheidet, ist das Unentschieden als eigene Quote. Da die Summe der Wahrscheinlichkeiten über 100 % liegt – schliesslich muss genau eines der drei Ergebnisse eintreten – fällt die Auszahlungsquote eines 1×2-Marktes tiefer aus als die eines reinen Sieger-Marktes ohne Remis-Option.

Marge und Auszahlungsquote am Beispiel

Am deutlichsten wird das an einer angenommenen Quote von 1.90 auf 1, 3.40 auf X und 1.90 auf 2 – einem realistischen Bild für ein Spiel auf Augenhöhe. Keine dieser Zahlen ist ein echter Marktpreis, sondern eine Illustration, wie die Buchmacherin rechnet. Addiert man die Kehrwerte der drei Quoten, ergibt sich:

Die Summe dieser drei Werte beträgt rund 1.3467. Die Auszahlungsquote, auch *payout share* oder *Quotenschlüssel*, ist der Kehrwert dieser Summe und liegt damit bei etwa 74.25 %. Die Marge – der Anteil, den die Veranstalterin von jeder eingesetzten Einheit einbehält – beträgt folglich rund 25.75 %. Das heisst: Von jedem Franken, der insgesamt auf alle drei Ausgänge gesetzt wird, wandert im Schnitt etwa ein Viertel in die Kasse der Anbieterin.

Eine Trillerpfeife liegt auf dem Rasen neben der Mittellinie, Tau hängt an den Halmen, im Hintergrund ein leerer Spielfeldrand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Wer das mit einer Zweiwege-Wette vergleicht – etwa einer Über/Unter-Wette, bei der nur «mehr Toreis» und «weniger Toreis» gegenüberstehen – sieht, dass die Marge beim 1×2 strukturell höher ausfällt. Genau deshalb gehört die Frage «Wie gross ist die Marge?» zu jeder ehrlichen Bewertung einer Buchmacherin, und nicht nur die Frage, wie hoch die einzelne Quote ist.

Warum die Quote kein Wahrscheinlichkeitsmass ist

Eine Quote 2.50 bedeutet nicht «25 % Wahrscheinlichkeit». Wer das annimmt, vergisst die Marge. Eine faire 2.50er-Quote entspräche einer Trefferwahrscheinlichkeit von 40 %; eine 2.50er-Quote mit eingebauter Marge entspricht einer realistischen Wahrscheinlichkeit von weniger als 40 %. Das ist der Grund, weshalb Buchmacherinnen-Quoten systematisch konservativer ausfallen als die wahren Eintrittswahrscheinlichkeiten: Sie müssen die Marge erwirtschaften, die Sporttip und Co. für den Betrieb, die Spielsuchtprävention und die Abgaben an die Kantone brauchen.

Wo die 1×2-Wette ihren Platz hat – und wo nicht

1×2, Doppelte Chance und Handicap im Vergleich

Die 1×2-Wette ist nicht die einzige Möglichkeit, einen Spielausgang zu wetten. Wer auf «Heimsieg oder Unentschieden» setzen will, findet das unter «Doppelte Chance 1X»; wer auf «kein Auswärtssieg» wettet, sucht «Doppelte Chance 1X». Eine Handicap-Wette verschiebt das Kräfteverhältnis künstlich: Aus einem 2.00/3.40/3.60 wird etwa 1.40/3.80/6.00, wenn die Heimmannschaft ein Handicap von -1 erhält und das Spiel «mit einem Tor Vorsprung» startet. Diese Märkte sind keine eigene Wettart, sondern Varianten desselben 1×2-Marktes: Sie nehmen Wetten aus dem Kernspektrum heraus oder kombinieren sie.

In der Schweizer Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten tauchen solche Märkte nur insoweit auf, als die Veranstalterin sie für gelistete Wettbewerbe anbietet. Was nicht auf der Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden. Corner-Märkte und Karten-Märkte etwa fehlen in der Gespa-Liste; auch Esports taucht dort nicht auf.

1×2 auf andere Sportarten übertragen

Streng genommen ist 1×2 eine Wettart, die nur dort sinnvoll ist, wo es überhaupt ein Unentschieden gibt. Im Fussball ist sie die Standardwette, im Eishockey gibt es sie ebenfalls, im Tennis nicht – dort gibt es nur Sieg A oder Sieg B, was eher einer Zweiwege-Wette entspricht. Bei Sporttip ist die 1×2-Wette vor allem für Fussball, Eishockey und Handball das Standardformat; das Wettprogramm bestimmt, welche Sportarten und Wettbewerbe tatsächlich angeboten werden.

Wer in der Schweiz 1×2-Wetten anbieten darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und seit dem 1. Januar 2021 unter der Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa. Eine Bewilligung braucht es sowohl für die Veranstalterin als auch für jede einzelne Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Was eine Bewilligung in der Schweiz bedeutet – und was sie nicht bedeutet: Sie gilt nur auf dem Gebiet der Schweiz (Art. 4 BGS), und sie ist auf zwei Organisatorinnen beschränkt. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten durchführen dürfen. Eine dritte private Buchmacherin mit Schweizer Bewilligung existiert nicht, und wird es nach dem Gesetz auch nicht geben.

Swisslos Sporttip – die Veranstalterin für die Deutschschweiz und das Tessin

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt das Produkt Sporttip. Der Geschäftsbericht 2025 wurde am 13. Februar 2026 in Basel verabschiedet. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Spielkonto eröffnen; das geht erst ab 18 Jahren.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz sowohl für Einzel- als auch für Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer spielen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – strenger als es das Gesetz (24 Stunden) verlangt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Loterie Romande Jouez Sport – die Veranstalterin für die Westschweiz

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Online-Teilnahme auf das Vertragsgebiet beschränkt: Wer in einem der sechs Kantone wohnt, kann ein Konto eröffnen, alle anderen nicht.

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3 (für Multiples CHF 2). Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Die Quote einer Einzelwette und die Gesamtquote einer Kombiwette müssen zwischen 1.10 und 100’000 liegen; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen.

Ausländische Anbieterinnen ohne Schweizer Bewilligung

Neben den beiden bewilligten Organisatorinnen tummeln sich zahlreiche internationale Marken, die Schweizer Spielerinnen und Spieler aus dem Ausland bedienen – Boomerang Bet, BetLabel, BDMBet, Betify, Gamdom, Roobet, BC.Game, Unibet. Keine dieser Marken besitzt eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einer solchen Anbieterin wettet, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Beschwerdeweg. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieterinnen sperren sie per DNS, wobei die Betreiberinnen mit «Domain-Hopping» reagieren und die Liste entsprechend wächst – Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.

Das ändert nichts daran, dass die Spielerin selbst nicht bestraft wird. Aber die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die ausländische Anbieterin eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, die faire Quoten, korrekte Auszahlung oder Spielsuchtprävention sicherstellt. Wer bei einer solchen Marke spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig von der Höhe als Einkommen zu versteuern sind; in anderen Kantonen ist die Praxis weniger restriktiv. Generell gilt: für die steuerliche Einordnung ist die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater die richtige Adresse.

Wie die Quoten der drei Ausgänge zusammenhängen

Die drei Quoten untereinander

Bei einem ausgeglichenen Fussballspiel liegt die Heimsieg-Quote häufig zwischen 1.80 und 2.20, die Unentschieden-Quote zwischen 3.20 und 3.80, die Auswärtssieg-Quote leicht höher als die Heimsieg-Quote. Die Buchmacherin kalkuliert diese Quoten aus geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten, korrigiert um die eigene Marge. Das Unentschieden hat in der Regel die höchste Quote, weil es am seltensten eintritt, aber auch am schwierigsten zu prognostizieren ist. Profis, die das Unentschieden systematisch suchen, achten auf Spiele, in denen die Buchmacherin das Remis falsch eingeschätzt hat – etwa bei Derbys oder bei Spielen zwischen defensiv eingestellten Teams.

Totale Wahrscheinlichkeiten und die eingebaute Marge

Die Kehrwerte aller drei Quoten ergeben zusammen genommen einen Wert über 1. Das ist die Marge in der Form. Eine typische Marge im 1×2-Markt liegt bei Fussball zwischen 5 % und 12 %, kann bei weniger beliebten Wettbewerben aber auf 15 % bis 25 % steigen. Eine Auszahlungsquote von 95 % (5 % Marge) entspricht dem Besten, was private internationale Buchmacherinnen erreichen; die Schweizer Veranstalterinnen liegen mit ihrer konservativen Kalkulation eher darüber.

Wer den Dreiweg-Markt bewertet, sollte nie nur die Spitzenquote eines Spiels anschauen. Eine einzelne hohe Quote auf den Auswärtssieg kann durch eine ebenso hohe Marge erkauft sein. Relevant ist die Auszahlungsquote über alle drei Ausgänge – oder, einfacher ausgedrückt: das Inverse der Marge.

Risikomanagement und Spielsuchtprävention

Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Kür

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (Swisslos) bzw. nach den gesetzlichen 24 Stunden – die strengere Frist von Swisslos schützt die Spielenden vor übereilten Erhöhungen.

Die Obergrenze der Verlustlimite liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer sich nicht an die eigenen Limits hält, kann sich im Nachhinein nicht auf mangelnde Information berufen – die Limite wurde bewusst gesetzt.

Spielsperre und Selbstschutz

Wer sich selbst vom Sporttip ausschliessen will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Im Register sind nicht nur die Sperren verzeichnet, sondern auch von Gesetzes wegen gesperrte Personen – etwa weil sie überschuldet sind oder spielsuchtgefährdet sind.

Wer aus der Sperre raus will, muss mindestens drei Monate warten (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gegen seinen Willen gesperrt ist oder unter 18, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Was die Aufsicht selbst misst, fällt nüchtern aus: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt; in 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Wer sich auf den «strengen Jugendschutz an der Verkaufsstelle» beruft, sollte diese Zahl im Kopf behalten.

Warum auch ein gut begründeter Dreiweg-Tipp nie gewiss ist

Eine 1×2-Wette ist und bleibt eine Prognose. Selbst wenn die Heimmannschaft seit zehn Heimspielen ungeschlagen ist, selbst wenn der Auswärtsverein drei Schlüsselspieler verletzt hat – am Ende zählt ein einzelner Spielausgang, und der kann überraschend kommen. Die Quoten reflektieren Wahrscheinlichkeiten, keine Gewissheiten. Wer regelmässig wettet, sollte sich bewusst sein, dass die Marge der Buchmacherin langfristig zulasten der Spielenden geht. Wer das nicht akzeptiert, sollte nicht wetten.

Die Rangliste: Wo die Dreiweg-Wette in der Schweiz erhältlich ist

Was die Tabelle versteht

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wer in der Schweiz 1×2-Wetten legal anbieten darf. Die Rechtslage ist eindeutig: Das Angebot ist auf die beiden konzessionierten Organisatorinnen begrenzt, während alle anderen genannten Anbieter ohne Bewilligung agieren.

Anbieterin Bewilligung Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Grossspiel-Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Grossspiel-Bewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
Betify ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Wirkung

Wer für wen in Frage kommt

Die ersten beiden Reihen sind die einzigen, an die sich Schweizer Spielerinnen und Spieler mit gutem Gewissen wenden können: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Beide nehmen sich in Sachen Marge und Mindestquoten nichts, unterscheiden sich aber in den Limiten: Sporttip ist mit Mindesteinsätzen ab CHF 1 grosszügiger, Jouez Sport mit CHF 2 online und CHF 3 an der Verkaufsstelle etwas zurückhaltender. Beim Höchsteinsatz ist es umgekehrt: Sporttip erlaubt CHF 1’000 pro Wette, Jouez Sport CHF 500. Beim Höchstgewinn wiederum liegt Jouez Sport mit CHF 300’000 pro Einzelwette und CHF 1’000’000 pro Multiple-Wettschein höher als die Werte bei Sporttip, die nach oben durch die allgemeinen Auszahlungsregeln und die Statuten begrenzt sind.

Die übrigen acht Marken sind im engeren Sinne kein Ersatz. Sie können in der Schweiz legal nicht beworben werden, ihre Domains stehen potenziell auf der Gespa-Sperrliste, und ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht gegenüber keiner Schweizer Instanz. Wer aus Gewohnheit, Bequemlichkeit oder Quote bei einer ausländischen Marke spielt, sollte wissen, dass diese Quote kein Sicherheitsnetz hat.

Livewetten, Cash-Out und Kombinationen rund um die 1×2-Wette

Livewetten auf den Dreiweg-Markt

Bei Sporttip kann auf laufende Spiele gewettet werden – Prematch und Live, mit denselben drei Ausgängen wie vor dem Spiel. Wichtig zu wissen: Eine Wette wird unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis gerade live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die Gespa-Liste enthält keine grundsätzliche Beschränkung einzelner Live-Märkte. Was die Veranstalterin anbietet, muss aber auf der Liste stehen, sonst darf sie es nicht im Programm führen.

Cash-Out bei Sporttip

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung gibt es nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche volle Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Cash-Out ist bei Sporttip also kein Versprechen, sondern ein Werkzeug, das die Veranstalterin nach eigenem Ermessen anbietet – oder auch nicht.

Kombiwetten und der Kombiboost

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Werden solche Kombinationen irrtümlich ohne den Bet-Builder angenommen, kann sie Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer mit dem Bet-Builder arbeiten will, sollte die Spielregeln genau lesen.

Der Kombiboost bei Sporttip funktioniert nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es einen Bonus von 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Profitboosts und Quotenboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was die Boosts wirklich bringen, hängt von der Ausgangslage ab: Wer ohnehin auf Quote 2.00 setzen will, sieht durch den Profitboost eine bessere Auszahlung; wer auf eine niedrige Quote setzt, profitiert weniger. Bei höherer Auszahlung gilt dasselbe: Sie ist ein Marketing-Versprechen, das seine Kosten in den Limiten und in der Marge der Veranstalterin trägt.

Sonderfälle rund um die 1×2-Wette

Was passiert bei Spielabbruch oder Verschiebung

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Diese Regelung schützt die Wettenden, lässt aber aussen vor, dass bei manchen Turnieren das Nachholen über die 48-Stunden-Frist hinaus strukturell angelegt ist – etwa in Ligen mit englischen Wochen und Pokalspielen.

Verjährung und Auszahlung

Wer bei Sporttip gewinnt, muss den Gewinn innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend machen. Danach verfällt der Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat zehn Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer diese Frist verpasst, lässt den Anspruch untergehen.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet können per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen; in 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer nicht wetten darf

Sporttip ist für Personen ab 18 Jahren. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer im Sperrregister eingetragen ist, wird abgewiesen. Wer mehrere Konten führt, verstösser alle die Spielregeln.

Die operative Sicht: Geld rein, Geld raus

Einzahlung

Bei Sporttip kann Spielguthaben per PostFinance Pay direkt in der PostFinance App aufgeladen werden, ebenso per Einzahlungsschein oder andere Online-Zahlungsmittel. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, der Tageshöchstbetrag bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Wer mit Kryptowährungen zahlen will, hat keine Möglichkeit dazu – die Veranstalterin nimmt nur klassische Schweizer Zahlungsmittel.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Konten Dritter sind nicht möglich. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Gebühr von 3 % anfallen.

Wettbares Angebot: Was die Gespa-Liste erlaubt

Nicht alles, was internationale Buchmacherinnen anbieten, ist in der Schweiz erlaubt. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026) bestimmt, was angeboten werden darf. Sie umfasst Fussball, Eishockey, Tennis und andere Sportarten, aber nur jene Wettbewerbe, die auf der Liste stehen. Qualifikationsrunden sind nur dann wettbar, wenn sie gelistet sind; Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste für die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.

Wetten auf Trainingsläufe, Ecken-Märkte, Karten-Märkte oder Esports tauchen in der Liste nicht auf. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wer auf solche Märkte wetten will, muss dafür eine ausländische Anbieterin nutzen – mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt.

Die Mechanik der Quoten – warum nicht alle gleich viel zahlen

Eine Quote 1.90 sieht auf den ersten Blick wie eine faire Wette an. Wer aber den 1×2-Markt in seiner Gesamtheit anschaut, sieht, dass die Summe der Kehrwerte fast immer grösser als 1 ist. Das ist die Marge – der Anteil, den die Buchmacherin langfristig behält. Eine typische Marge liegt im 1×2-Markt bei Fussball bei etwa 5 % bis 12 %; bei weniger populären Wettbewerben kann sie auf 15 % bis 25 % steigen.

Vergleicht man das mit anderen Wettmärkten, sieht man, dass die Marge je nach Markttyp variiert. Zweiwege-Märkte (Über/Unter, beide Teams treffen) haben oft tiefere Margen als Dreiweg-Märkte, weil das Unentschieden als zusätzliches Risiko kalkuliert werden muss. Langzeitwetten haben tendenziell höhere Margen, weil die Veranstalterin länger im Risiko steht.

Was die Marge in der Praxis heisst: Wer jede Woche 100 Franken auf Dreiweg-Märkte setzt und eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 90 % erhält, verliert im Schnitt 10 Franken pro Woche – ohne dass eine einzelne Wette schlecht gelaufen sein muss. Über ein Jahr sind das 520 Franken. Wer darauf angewacht ist, sollte die Konzession ans Wettgeschäft überdenken.

Steuern auf Wettgewinne

Wettgewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Schwellenwert steuerfrei; was darüber liegt, wird mit 35 % Verrechnungssteuer belastet, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der bundesrechtliche Schwellenwert liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert ist je nach Kanton unterschiedlich – deshalb gilt pauschal: «je nach Kanton». Wer unterhalb dieser Schwelle bleibt, hat in der Regel keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn zu entrichten.

Wettgewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert. In anderen Kantonen ist die Praxis weniger restriktiv. Generell gilt: Wer Wettgewinne aus ausländischen Quellen versteuern muss, fragt am besten die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz – wie sie in anderen Ländern existiert – gibt es in der Schweiz nicht. Der Einsatz selbst ist nicht besteuert.

Werbung, Werbeverbote und Promotionen

Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Werbebeschränkung – etwa ein Nachtwerbeverbot – existiert im Gesetz nicht.

Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat im Jahr 2025 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin.

Anbieterinnen im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt das Produkt Sporttip im Auftrag der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und Liechtensteins. Die Veranstalterin arbeitet mit einer Schweizer Grossspiel-Bewilligung und untersteht der Aufsicht der Gespa. Sporttip bietet 1×2-Wetten auf Fussball, Eishockey und andere Sportarten an, soweit die Wettbewerbe auf der Gespa-Liste stehen.

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen (CHF 9’999 Obergrenze, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – strenger als die gesetzlichen 24 Stunden. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten (nur online, nur vollständig, ohne Garantie), Livewetten mit Quote 1.00 bei Wetten nach Ereigniseintritt, und einen Kombiboost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50.

Wer Sporttip nutzt, sollte wissen, dass das Wallet-Guthaben nur per PostFinance Pay, Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden kann, dass Gewinne nach 26 Wochen verfallen und dass Auszahlungen 5 bis 10 Arbeitstage dauern. Für wen Sporttip passt: für alle, die im Vertragsgebiet wohnen und eine regulierte, in der Schweiz vollumfänglich bewachte Wettmöglichkeit suchen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie arbeitet ebenfalls mit einer Schweizer Grossspiel-Bewilligung und unter Gespa-Aufsicht. Mindesteinsatz online CHF 2, an Verkaufsstellen CHF 3 (für Multiples CHF 2), Höchsteinsatz CHF 500 pro Wette, maximal CHF 7’500 pro Wettschein. Höchstgewinn CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 pro Multiple. Mindestquote 1.10, maximale Gesamtquote 100’000.

Die Loterie Romande hat ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Für wen Jouez Sport passt: für Westschweizer Spielerinnen und Spieler, die einen lokal verankerten Anbieter mit physischem Vertrieb suchen.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfalten würde, ist nicht ausgewiesen. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste landen; Schweizer Spielerinnen und Spieler, die dort spielen, sind nicht durch das Schweizer Spielsperrenregister geschützt. Welche 1×2-Wetten, Quoten oder Limits Boomerang Bet konkret anbietet, hält diese Seite nicht fest – eine Bewertung fällt daher schwer, und die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko der Spielerin.

BetLabel

BetLabel ist eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Schweizer Lizenz, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg. Was die Marke an 1×2-Wetten anbietet, ist aus den Spielregeln der Marke selbst zu entnehmen, nicht aus Schweizer Quellen.

BDMBet

BDMBet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Situation ist identisch zu den vorherigen Marken. Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, findet bei dieser Marke kein legales Wettangebot; der Zugang ist nicht durch das Schweizer Sperrregister abgesichert.

Betify

Betify ist eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Schweizer Lizenz, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz bei Streitfällen. Die Marke kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Gamdom

Gamdom ist eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung, oft mit Krypto-Zahlungen beworben. In der Schweiz ist keine Lizenz ausgewiesen; eine Lizenz aus Curaçao oder Malta hat in der Schweiz keine Wirkung. Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz unüblich, weil das Geldspielgesetz Auszahlungen auf ein identifiziertes Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto verlangt.

Roobet

Roobet ist eine weitere internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Roobet fokussiert stark auf Krypto-Wetten; in der Schweiz bleibt der Schutz durch die Gespa aussen vor. Wer bei Roobet spielt, hat keinen Schweizer Beschwerdeweg und keine Schweizer Spielsperre.

BC.Game

BC.Game ist eine internationale Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Das Krypto-Angebot ist in der Schweiz nicht zugelassen und steht nicht unter der Aufsicht der Gespa.

Unibet

Unibet ist eine bekannte skandinavische Marke, die zwar in vielen europäischen Ländern lizenziert ist, in der Schweiz jedoch keine Bewilligung besitzt. Die Domain kann daher jederzeit auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.

Wann der Dreiweg-Markt die richtige Wahl ist – und wann nicht

Wenn der Dreiweg-Markt passt

Die 1×2-Wette passt, wenn die Spielerin von einem klaren Ausgang eines Spiels überzeugt ist und keine künstliche Verzerrung durch ein Handicap braucht. Sie passt auch dann, wenn das Unentschieden ein realistischer Ausgang ist – etwa in Derbys oder bei Spielen zwischen defensiv eingestellten Teams. Und sie passt für Einsteigerinnen, weil sie das Spiel so abbildet, wie es auf dem Platz stattfindet.

Wenn der Dreiweg-Markt nicht passt

Die 1×2-Wette passt nicht, wenn die Spielerin eine klare Meinung zum Sieger hat, aber das Handicap einen Mehrwert bietet. Sie passt auch nicht, wenn die Quote auf das Unentschieden unattraktiv ist – etwa bei Spielen, in denen eines der beiden Teams klar dominiert. In solchen Fällen sind Zweiwege-Märkte (Über/Unter, beide Teams treffen, Handicap) oft die bessere Wahl, weil sie den Remis-Ausgang aus dem Markt herausnehmen.

Konsequenzen für die Spielerin

Was die Spielerin aus dieser Mechanik mitnehmen sollte: Die 1×2-Wette ist die Standardwette im Fussball, aber sie ist nicht zwingend die beste Wette für jede Situation. Sie hat eine eingebaute Marge, die je nach Anbieterin und Wettbewerb zwischen 5 % und 25 % liegt. Sie verlangt eine Verlustlimite, bevor sie genutzt werden kann, und sie ist nur bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen mit voller Aufsicht verfügbar. Wer die Quoten vergleicht, sollte die Auszahlungsquote über alle drei Ausgänge berechnen, nicht nur die Spitzenquote. Und wer regelmässig wettet, sollte wissen, dass die Marge langfristig gegen die Spielerin arbeitet – das ist die ökonomische Grundlage des Wettgeschäfts, keine Kritik an einer einzelnen Anbieterin.

Häufig gestellte Fragen zur 1×2-Wette

Was heisst 1×2 bei Sportwetten?

Die 1×2-Wette ist die klassische Dreiweg-Wette im Fussball und anderen Sportarten mit Unentschieden-Option. Die Ziffer «1» steht für den Heimsieg, «X» für das Unentschieden, «2» für den Auswärtssieg. Wer auf «1» wettet, gewinnt nur, wenn die Heimmannschaft nach regulärer Spielzeit plus Nachspielzeit gewinnt – Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm es ausdrücklich vorsieht.

Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?

«1» markiert den Heimsieg, «X» (oder «0» in deutscher Notation) das Unentschieden, «2» den Auswärtssieg. Jede der drei Optionen hat eine eigene Quote; wer auf eine davon setzt, gewinnt nur bei genau diesem Ausgang. Die Quote multipliziert den Einsatz zum Bruttogewinn; abzüglich Einsatz ergibt sich der Nettogewinn.

Was bedeutet 1×2 bei Sportwetten im Unterschied zur Doppelten Chance?

Die Doppelte Chance kombiniert zwei der drei 1×2-Ausgänge: «1X» bedeutet Heimsieg oder Unentschieden, «X2» bedeutet Unentschieden oder Auswärtssieg, «12» bedeutet Heimsieg oder Auswärtssieg – das Unentschieden ist also ausgeschlossen. Die Quote ist bei Doppelter Chance niedriger als bei einer reinen 1×2-Wette, weil die Trefferwahrscheinlichkeit steigt. Wer auf das Unentschieden nicht setzen will, wählt Doppelte Chance.

Zählt bei einer Dreiweg-Wette auf Fussball die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die normale Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem normalen 1×2-Markt ohne expliziten Hinweis zählt nur die reguläre Spielzeit.

Wie wird der Gewinn einer 1×2-Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Bruttogewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit CHF 10 Einsatz und Quote 2.50 sind das CHF 25 Bruttogewinn, also CHF 15 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; aus CHF 10 Einsatz und Gesamtquote 17.63 werden CHF 176.30 Bruttogewinn. Bei Sporttip wird der Betrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf fünf Rappen genau abgerundet.

Welche Anbieter dürfen 1×2-Wetten in der Schweiz anbieten, und was steht auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Beide arbeiten mit einer Schweizer Grossspiel-Bewilligung unter Aufsicht der Gespa. Welche Sportarten und Wettbewerbe wettbar sind, bestimmt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026); nur die dort gelisteten Events dürfen angeboten werden. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz nicht zugelassen.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»