Neue Wettanbieter in der Schweiz: was im 2026 wirklich bewilligt ist

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Märkte. Auf der einen Seite stehen Swisslos und Loterie Romande mit Schweizer Bewilligung, deren Sportwetten unter den Marken Sporttip beziehungsweise Jouez Sport laufen. Auf der anderen Seite tauchen laufend neue internationale Seiten auf, die um Schweizer Kunden werben, aber keine Bewilligung der Gespa haben. Im Folgenden wird erläutert, was die Schweizer Bewilligung tatsächlich prüft, was sie dem Spieler bringt, wo sie endet und was von den neuen ausländischen Anbietern bleibt, wenn man die Werbung wegnimmt.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Veranstalterbewilligungen der beiden Grossspiel­veranstalter.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Was eine Schweizer Bewilligung heute bedeutet

Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele. Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt sie nur Veranstaltern mit einer Veranstalter­bewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und es begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die von Schweizer Internetprovidern per DNS blockiert werden.

Für den Spieler macht das einen ganz konkreten Unterschied. Eine bewilligte Wette wird auf ein verifiziertes Konto mit Ausweis­prüfung gespielt, Gewinne werden auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt, und es gilt die Schweizer Spielsperre samt Register. Bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Prüfungen nicht, es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und im Streitfall kein Schweizer Recht. Auszahlungen laufen ins Ausland, das Geld kann in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und der Kanton Thurgau behandelt solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Zahl der «neuen Wettanbieter in der Schweiz» ist also genauer betrachtet sehr klein. Wer wirklich neu und bewilligt ist, schliesst entweder an einen der beiden bestehenden Veranstalter an, etwa mit einer neuen Online-Plattform oder einer App-Erweiterung, oder er bietet etwas an, das gar keine Sportwette im Sinne des Gesetzes ist. Alles andere spielt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht ab.

Zahlungen und Auszahlung: was bei bewilligten Anbietern gilt

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag 20 CHF, innerhalb von 30 Tagen maximal 10’000 CHF, und ein weiterer Kauf ist erst möglich, wenn das Wallet unter 9’999 CHF fällt. Swisslos akzeptiert dafür unter anderem PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird.

Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber gehen innert binnen drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, sofern die Zahlungsverbindung hinterlegt ist. Auszahlungen vom Wallet auf ein Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Teilnahmebedingungen nicht auszahlbar. Krypto-Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Die Konsequenz für jemanden, der schnell an sein Geld will: bei kleineren Gewinnen ist das Wallet sofort da, bei grösseren Gewinnen ist die Auszahlung an ein Bankkonto gebunden und der Weg dorthin dauert einige Tage. Die 3 %-Kommission ab der dritten Auszahlung ist dabei das, was eine häufige Auszahlungsstrategie tatsächlich kostet; wer sein Wallet nicht monatlich leert, zahlt nichts.

Wer aus Neugier auf «neue Wettanbieter mit PayPal», «Paysafecard-Wettanbieter» oder «Wettanbieter mit Klarna» stösst, findet diese Bezahlmethoden bei Schweizer Veranstaltern nicht als breite Auszahlungs­palette. Die Spielregeln nennen einen konto­basierten Zahlungsweg, kein E-Wallet-Sortiment wie im Ausland, und es ist genau diese Enge, die das Geld auf den Namen des Spielenden zwingt.

Mobile und App: was Sporttip auf dem Telefon kann

Sporttip läuft online und in einer App für iOS und Android. Die Bedienung folgt dem üblichen Wettschein: Auswahl, Einsatz, Bestätigung, und Cash-Out ist eine Funktion der Online-Wette, nicht der Verkaufsstelle. Eine Besonderheit ist der QR-Code: Eine in der App zusammengestellte Wette kann an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden, was für jemanden ohne Online-Konto die Brücke in die Online-Welt ist.

Die Bedienung am Telefon verleitet dazu, schneller und beiläufiger zu wetten. Wer das vermeiden will, setzt sich die Verlustlimiten, bevor die App das erste Mal geöffnet wird. Die App zeigt sie an, und der Weg zur Senkung ist kürzer als der Weg zur Erhöhung: Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Auf einem Touchscreen verschwindet dieser Unterschied leicht, weil die Bestätigung mit einem Fingertipp erfolgt und nicht mit einem ausgefüllten Formular.

Für neue Wettanbieter ausserhalb der Schweiz versprechen die Apps oft Push-Benachrichtigungen, Live-Statistiken und personalisierte Quoten. Das sind Komfortfunktionen, aber sie sind nicht der Grund, warum jemand in der Schweiz dort spielen sollte; sie verschieben nur die Stelle, an der eine Entscheidung getroffen wird. Wer auf dem Telefon wettet, sollte vorher wissen, wie er sich selbst limitiert, und die App sollte diese Einstellungen vor der ersten Wette erzwingen, nicht erst auf Wunsch freischalten.

Live-Wetten und Cash-Out: was reguliert ist und was der Anbieter entscheidet

Live-Wetten sind im Schweizer Recht erlaubt, vorbehalten die Bewilligung der Gespa pro Spiel und die Bedingungen des Veranstalters. Bei Sporttip zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter­entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist keine regulatorische Funktion, sondern eine Anbieter­funktion. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Die praktische Konsequenz: Cash-Out ist ein Versprechen des Anbieters, keine Garantie. Wer eine Wette mit Cash-Out abschliesst, hat einen Wettvertrag mit zwei Ausgängen statt einem, und der zweite Ausgang liegt allein beim Anbieter. Bei Sporttip ist er auf vollständiges Cash-Out beschränkt und nicht garantiert; bei neuen ausländischen Wettanbietern ist er oft Teil der Werbung, aber in den Schweizer Sperrregeln nicht abgesichert.

Wettarten und Quoten: Einzel, Kombi, System, Bet Builder

Bei Sporttip unterscheidet das Wettprogramm zwischen Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Eine Einzelwette ist eine Voraussage, eine Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten, eine Systemwette verteilt den Einsatz auf mehrere Kombinationen derselben Voraussagen. Mindestens ist 1 CHF, höchstens ist eine Einzel- oder Kombiwette 1’000 CHF, eine Systemwette 10’000 CHF. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Mindesteinsatz und die Einsatzlimite sind hart, die Auszahlung folgt einer fixen Formel, und beides ist in den Spielregeln Version 4.2 dokumentiert.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Systemwetten, etwa Yankee oder Heinz, kommt zu den Einzelquoten die Eigenschaft hinzu, dass mehrere Kombinationen parallel laufen und der Einsatz aufgeteilt wird; die Spielregeln setzen die Quote dafür als Produkt der Einzelquoten, nicht als Aufschlag.

Was die Marge angeht, gibt die Quote selbst Auskunft. Bei einer Drei-Wege-Wette Fussball (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) addieren sich die Kehrwerte der drei Quoten zu weniger als 100 Prozent, und die Differenz ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem eingesetzten Franken behält. Bei einem Quotenvergleich zwischen Anbietern zeigt sich das an den Quoten selbst, nicht an einem Werbeversprechen. Wer «beste Quoten» sucht, sollte die Differenzen zwischen Anbietern über mehrere Spiele hinweg mitteln, nicht den einen Ausreiesser herauspicken.

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online (Prematch, Live, System) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Sportarten und Turniere: was die Gespa-Liste erlaubt

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was dort steht, darf bewilligt angeboten werden; was nicht dort steht, darf ein bewilligter Veranstalter nicht ins Programm nehmen. Praktisch bedeutet das: Fussball, Tennis und Kampfsport stehen auf der Liste, Eishockey und Handball in den grossen Ligen ebenso. Ecken- oder Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht. Esports taucht in der Liste nicht auf, und ein bewilligter Veranstalter darf keine Esports-Wetten anbieten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie zugelassen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was heisst das für die Wette? Fussball-Wetten auf Bundesliga, Champions League, Europa League, Super League und die grossen nationalen Ligen sind in der Regel abgedeckt; Champions League, Europa League, WM-Endrunde und EM-Endrunde stehen als Wettbewerbe auf der Liste. Bei kleineren Wettbewerben ist vor einer Wette der Einsatz auf die aktuelle Liste zu prüfen, weil sich die Gespa-Liste ändert und nicht alle Verbände eine Limio sind. Für Schweizer Kunden, die einen neuen Wettanbieter suchen, ist das ein zweiter Hebel: Selbst wenn ein Veranstalter offiziell bewilligt ist, gilt das nur für die Sportarten und Märkte, die er tatsächlich im Programm hat. Wer eine Quote für eine Sportart sucht, die nicht in seinem eigenen Bereich liegt, wird sie bei einem bewilligten Anbieter oft nicht finden, und die Verlockung, sie bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung zu spielen, ist genau der Schritt, der den Schweizer Schutz beendet.

Was die Wettarten angeht, ist die Liste ebenso geschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt, und die typischen «Specials» ausländischer Anbieter, etwa auf die Farbe der Trikots oder die Anzahl der Ecken in einem Spiel, sind in der Schweizer Liste nicht vorgesehen, solange sie nicht ausdrücklich aufgenommen sind.

Neue Wettanbieter: was im 2026 wirklich neu ist

«Neu» ist im Schweizer Sportwetten­markt relativ. Die beiden Veranstalter, Swisslos und Loterie Romande, sind als Institutionen nicht neu, aber innerhalb ihrer Produkte erscheinen laufend neue Spielformen, neue Apps und neue Online-Funktionen. Bei Sporttip sind das in den letzten Jahren unter anderem die App-Erweiterung mit QR-Code für die Verkaufsstelle, die Bet-Builder-Funktion, der Profitboost und der Kombiboost mit gestaffelten Stufen.

Bei ausländischen Wettanbietern, die in der Werbung als «neu für die Schweiz» auftauchen, ist die Lage anders. Sie sind nicht bewilligt und können in der Schweiz nicht legal beworben werden (Art. 74 Abs. 3 BGS; bis 500’000 CHF Busse nach Art. 131 BGS). Sie können in der Schweiz nicht legal Fussballten, sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugriff aus dem Schweizer Netz blockiert.

Für jemanden, der wirklich wissen will, ob ein Anbieter neu und seriös ist: Die Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter enthält genau zwei Namen. Alles andere ist ein neuer Name auf einer bestehenden Lizenz aus einem anderen Land. Dass eine Seite neu aussieht, heisst nicht, dass sie neu ist; sie kann einfach mit einer anderen Marke, einer anderen Lizenz und einem anderen Sitz dasselbe Produkt sein.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Tabelle ordnet ein. Sie zeigt, wer eine Bewilligung hat und wer nicht, und sie nennt, soweit research dokumentiert, den Veranstalter oder die ausländische Lizenz. Was die Tabelle nicht zeigt, ist die subjektive Qualität der Wettprogramme, denn dafür gibt es keine amtliche Bewertung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausländische Lizenz
Swisslos (Sporttip) ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Bewilligung Gespa
Loterie Romande (Jouez Sport) ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Bewilligung Gespa
Pribet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
IviBet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
22Bet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
1xBet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Gamdom nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Coolzino nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
myBet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BDMBet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt zwei Welten, die in der Werbung oft vermischt werden. Für die bewilligten Anbieter gibt es eine Aufsicht, eine Veranstalter­bewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel; für die ausländischen Anbieter gibt es eine Lizenz in einem anderen Land, die in der Schweiz keine Anerkennung findet.

Swisslos Sporttip: bewilligt, begrenzt, sehr dokumentiert

Swisslos ist einer der zwei bewilligten Veranstalter, mit Sitz in Basel, und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip ist für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein zugänglich; ein Online-Konto bei Swisslos gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet.

Das Sporttip-Programm ist in den Spielregeln Version 4.2 dokumentiert: Mindesteinsatz 1 CHF, Höchsteinsatz 1’000 CHF pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 CHF pro Systemwette, mit der Möglichkeit des Veranstalters, die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Verlustberechnung gilt für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze 9’999 CHF (für unter 21-Jährige 1’000 CHF). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casino und Liechtenstein.

Bezahlt wird mit Wallet, Einzahlungsschein oder PostFinance Pay. Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielquittung gehen automatisch auf das Wallet; Gewinne darüber innert binnen drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlungen vom Wallet sind 365 Tage lang zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 Prozent an, Überweisung 5 bis 10 Arbeitstage. Krypto-Auszahlungen gibt es nicht.

Sporttip ist für Schweizer Spieler, die einen bewilligten Anbieter mit dokumentierten Regeln suchen und mit dem geschlossenen Wettprogramm der Gespa-Liste zurechtkommen. Wer eine breite Auswahl an Esports oder Spezialwetten sucht, ist hier falsch und sollte sich keinen ausländischen Anbieter suchen, weil er dort den Schutz verliert.

Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, Westschweiz, schmaleres Angebot

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist mit ihrer Adresse in Lausanne registriert und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Loterie Romande ist wie Swisslos einer der zwei bewilligten Veranstalter; der Zugang zu einem Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet beschränkt.

Das Sportwettenangebot von Jouez Sport ist Teil des gleichen gesetzlichen Rahmens wie Sporttip: Veranstalter­bewilligung, Spielbewilligung, geschlossene Liste der Gespa, kein Esports, keine Wetten auf Wetter oder Politik. Die Spielsperre und die Verlustberechnung folgen demselben Mechanismus wie bei Swisslos. Was die Spielregeln, die Einsatzlimiten und die Promotion-Details angeht, sind sie in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande dokumentiert; in research liegt der Fokus vor allem auf den Eckdaten der Loterie Romande (Sitz, Adresse, Verkaufsstellen, Mitarbeitende) und auf der Tatsache, dass sie einer der zwei bewilligten Veranstalter ist. Wer in der Romandie wettet, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er im Schweizer Schutz spielen will.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle, Pribet, IviBet, 22Bet, 1xBet, Gamdom, Coolzino, myBet und BDMBet, haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ihre Lizenzen aus dem Ausland gelten in der Schweiz nicht, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Wer dort spielt, hat im Streitfall kein Schweizer Recht und keine Schweizer Aufsicht, die eingreift; Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und der Kanton Thurgau behandelt solche Gewinne vollständig als steuerbares Einkommen.

Ein paar Punkte, die in der Werbung auftauchen und für die Schweizer Lage tatsächlich bedeuten: Eine «Curaçao-Lizenz» bedeutet nicht, dass die Seite in der Schweiz bewilligt ist. «Ohne Limit» heisst, dass die Schweizer Verlustlimite nach BGS und VGS nicht gilt. «Ohne Verifizierung» heisst, dass die Ausweisprüfung nach Art. 47–52 VGS nicht stattfindet, was gleichzeitig heisst, dass die Seite gegen das BGS verstösst, wenn sie in der Schweiz zugänglich ist. «Krypto-Auszahlung» heisst, dass die Auszahlung nicht auf ein Konto auf den Namen des Spielenden geht (Art. 50 Abs. 2 VGS), was die Schweizer Bewilligung von vornherein ausschliesst.

Quoten, App-Funktionen, Zahlungswege und Promotionen dieser Marken legt jede Marke selbst fest. Was hier gesagt werden kann, ist nur die Lizenzlosigkeit in der Schweiz und die Folge daraus; alles andere ist Werbung der jeweiligen Marke und sollte auch so behandelt werden.

Rechtslage und Aufsicht

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat seit 1.1.2021) ist Aufsichtsbehörde für Sportwetten als Grossspiel; die ESBK beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung für eine Sportwette besteht aus zwei Teilen: der Veranstalter­bewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was beworbens darf: Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung in der Schweiz bewirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar und kann mit einer Busse bis 500’000 CHF belangt werden (Art. 131 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Was die Werbung in der Schweiz wirklich einschränkt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Eine zeitliche Werbebeschränkung, etwa ein Nachtwerbeverbot, gibt es nicht. Promo-Codes gehören nicht auf eine redaktionelle Seite; sie sind Teil der Anbieterwerbung und werden hier nicht abgedruckt.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; die Bundesschwelle beträgt 1’071’000 CHF seit dem 1.1.2026, kantonal ist sie unterschiedlich. Über der Schwelle werden 35 Prozent Verrechnungssteuer vom Veranstalter zurückbehalten, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht anders zu versteuern; Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer mehr wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und Register

Vor der ersten Sporttip-Wette müssen Spieler Verlustberechnungen für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit Obergrenzen von 9’999 CHF (für unter 21-Jährige 1’000 CHF). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die Schweizer Vorgabe ist eine Frist von 24 Stunden; die Anbieter dürfen strenger sein, und Swisslos und Loterie Romande sind es.

Die Spielsperre ist das andere wichtige Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer unter Spielsperre wettet, hat keine Ansprüche auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa testet den Verkauf an Minderjährige: Bei Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 Prozent von 200 Testkäufen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Randaspekt, sondern ein Hinweis darauf, dass die Schutzmassnahmen am POS nicht hermetisch wirken, und ein Grund mehr, die eigenen Limiten vor der ersten Wette zu setzen, statt sich auf die Verkaufsstelle zu verlassen. Ausländische Anbieter kennen diese Schutzregime nicht verbindlich; wer dort spielt, hat sie nicht.

Krypto und Anonymität: warum es bei bewilligten Anbietern kein Bitcoin gibt

Bewilligte Schweizer Wettanbieter zahlen nicht in Krypto aus, weil das BGS die Auszahlung auf ein Konto auf den Namen des Spielenden verlangt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und das schliesst eine Wallet ohne Inhaber­bindung aus. Wer mit Bitcoin, Ethereum oder einer anderen Krypto wettet, verlässt den Schweizer Schutz: Die Seite ist nicht bewilligt, die Auszahlung geht nicht auf ein Schweizer Konto, die Identität wird nicht gegen das Sperrregister geprüft, und im Konfliktfall gibt es keine Schweizerrechtsrechtsinstanz.

Das heisst nicht, dass Krypto als Zahlungsmittel im Internet verboten ist; es heisst, dass der bewilligte Schweizer Markt Krypto nicht als Auszahlungsweg anbietet und dass eine Krypto-Wette in der Schweiz an einer nicht bewilligten Seite stattfindet. Wer aus Überzeugung mit Krypto wettet, weil er die Pseudoanonymität schätzt, sollte wissen, dass Pseudoanonymität auf der Blockchain bedeutet: jede Transaktion ist dauerhaft nachvollziehbar, auch wenn kein Name dahinter ist. Das ist das Gegenteil von Anonymität.

Boni und Gratiswetten: warum sie in der Schweiz klein ausfallen

Jedes Neukundenangebot ist an Bedingungen geknüpft, und in der Schweiz ist die wichtigste Bedingung eine regulatorische: Gratisguthaben und Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahl zeigt, wie knapp das Instrument ist: Die wenigen bewilligten Aktionen sind ein Bruchteil dessen, was ausländische Anbieter an Neukundenboni ausloben.

Bei Sporttip ist der prominenteste Bonusmechanismus der Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten), mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 verlangt und den Bonus auf den Nettogewinn in Stufen vergibt: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts, beide pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.

Was das in Franken heisst: Der Bonus eines ausländischen Anbieters sieht im Prospekt oft nach einem Mehrfachen eines Sporttip-Bonus aus, ist aber an Umsatz­bedingungen, Mindestquoten und Fristen gebunden, die den realen Wert stark senken. Die Marketing-Wertung «100 Prozent Bonus» oder «Free Bet 100 CHF» ist im Schweizer Kontext durch die Bewilligungspflicht und das Verbot aufdringlicher Werbung (Art. 74 BGS) von vornherein enger gesteckt. Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht, findet ihn bei einem bewilligten Anbieter kaum, und bei einem nicht bewilligten Anbieter bezahlt er die «Gratis»-Wette mit dem Verlust des Schweizer Schutzes.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz bewilligt, und wie viele sind es tatsächlich?

In der Schweiz gibt es nur zwei bewilligte Veranstalter für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter­bewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Jeder weitere Name, der in der Schweiz als «Wettanbieter» auftritt, ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge?

Die Quote ist das, was der Buchmacher auszahlt, und die Marge ist der Anteil, den er behält. Bei einer Drei-Wege-Wette Fussball addieren sich die Kehrwerte der drei Quoten zu weniger als 100 Prozent; die Differenz ist die Marge. Ein Quotenvergleich zwischen Anbietern mittelt die Quoten über mehrere Spiele, weil einzelne Ausreisser keine Aussage über das gesamte Wettprogramm treffen. In der Schweiz sind die Quoten bei den bewilligten Anbietern dokumentiert, der Vergleich mit ausländischen Seiten ist wegen der Schweizer Einsatzlimite nicht direkt vergleichbar.

Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Die Frage vermischt zwei Dinge. Eine ausländische Lizenz, etwa aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und «seriös» im Schweizer Sinn heisst «von der Gespa bewilligt». Eine ausländische Seite kann in ihrem Heimatmarkt seriös sein, in der Schweiz aber nicht bewilligt; die Frage «seriös ohne Schweizer Bewilligung» ist im Schweizer Kontext kein sinnvoller Vergleich. Wer eine in der Schweiz bewilligte Seite sucht, kommt an Swisslos und Loterie Romande nicht vorbei.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

«Ohne Limit» heisst, dass die Verlustberechnung nach BGS und VGS nicht gilt; «ohne Verifizierung» heisst, dass die Ausweisprüfung nach Art. 47–52 VGS nicht stattfindet. Beides ist im Schweizer Markt nicht zulässig; eine Seite, die so wirbt, ist nicht bewilligt und kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Das eine schliesst das andere nicht aus: Eine ausländische Seite kann formal eine Lizenz haben und trotzdem für den Schweizer Markt ungeeignet sein, weil sie die Schweizer Schutzregime nicht anwendet.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Bei Swisslos müssen Spieler vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit Obergrenze 9’999 CHF (für unter 21-Jährige 1’000 CHF). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Die Loterie Romande wendet denselben Mechanismus an, dokumentiert in ihren Teilnahmebedingungen.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten werden auf ein Konto auf den Namen des Spielenden ausgezahlt, in der Regel ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos geht der Gewinn bis 1’000 CHF pro Spielquittung automatisch auf das Wallet, darüber innert binnen drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Bankkonto. Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Anbietern nicht; wer auf Krypto wettet, verlässt den Schweizer Schutz und spielt auf einer nicht bewilligten Seite.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»