Schweizer Sportwetten-Anbieter: Was die Bewilligung kostet und was sie bringt

Updated Oktober 2026
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Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 · Lizenzstatus geprüft gegen die Liste der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht)

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, hat genau zwei verlässliche Adressen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist keine Wettbewerbsbeobachtung, sondern die Folge der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die den Kreis der zugelassenen Veranstalter ausdrücklich auf diese beiden Genossenschaften und Gesellschaften begrenzt. Alles, was sich «Wettanbieter Schweiz» nennt, aber nicht aus Basel oder Lausanne kommt, ist kein Anbieter im Sinne des Geldspielgesetzes – es ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Anschluss an die Sperrregister, die für Spielerinnen und Spieler im Inland gedacht sind.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Die Seite nimmt diese Ausgangslage ernst. Sie erklärt, was eine Schweizer Bewilligung tatsächlich abdeckt, welche Spielregeln und Limiten bei Sporttip und Jouez Sport gelten, wie Auszahlungen und Steuern laufen, und was von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten ist, die auf dem Markt trotzdem sichtbar bleiben. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, die nicht den höchsten Bonus suchen, sondern wissen wollen, was ein Angebot kostet – an Einsatz, an Zeit, an Verlust und an Verzicht auf Schutz.

Verlustlimiten, Pausen und Sperren: Der Schutz, den die Bewilligung vorschreibt

Bewilligte Schweizer Sportwetten-Anbieter sind verpflichtet, Spielende vor sich selbst zu schützen – nicht als Kulanz, sondern als Bedingung der Spielbewilligung. Drei Mechanismen greifen ineinander: Verlustlimiten, freiwillige Pausen und eine Spielsperre, die im gemeinsamen Schweizer Register eingetragen wird.

Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – wer also abends feststellt, dass die Tageslimite zu hoch war, kann sie morgen früh nicht anpassen, sondern erst in drei Tagen. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das ist mehr Buchhaltung, als die meisten Anbieter ohne Bewilligung verlangen.

Pausen und Sperren gehen weiter. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist kein Bonusprogramm, sondern eine Verbindlichkeit gegenüber den anderen Bewilligungsträgern.

Dass all das funktioniert, ist an die Bewilligung gekoppelt. Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ist die Wirkung dieser Register nicht gesichert. Wer sich dort selbst aussperrt, sperrt sich nur auf der Seite, die er morgen wieder öffnen kann. Das ist der erste handfeste Preis, den ein nicht bewilligter Anbieter einspart – und der erste, den der Spielende dafür zahlt.

Zahlungen, Wallet und Auszahlungsdauer: Was bewilligte Anbieter auszahlen – und was nicht

Bei den Zahlungswegen entscheidet die Bewilligung, was überhaupt funktioniert. Anonym oder per Krypto auszahlen ist in der Schweiz nicht möglich, weil das Geldspielgesetz Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen erlaubt. Was bleibt, sind klassische Wege: Wallet, Bank- oder Postkonto, mit den Eigenheiten, die der Veranstalter setzt.

Swisslos arbeitet mit einem Wallet. Aufladen lässt es sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, sofern das Guthaben nicht bereits über CHF 9’999 liegt. Eine konkrete Schweizer Lösung ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Käufe sind nur möglich, solange die Limite nicht ausgeschöpft ist – das ist eine Komponente des Spielerschutzes, die anderswo oft fehlt.

Auszahlungen sind strenger. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto überwiesen – sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, ein Punkt, der bei jedem «Gratiswette>-Versprechen zuerst zu prüfen ist.

Die Loterie Romande regelt ihre Auszahlungen über die eigenen Westschweizer Vertriebsstrukturen, mit 2’350 Verkaufsstellen und einer zentralen Adresse in Lausanne. Für eine Auszahlungsdauer gelten die Mechanismen, die das Geldspielgesetz vorgibt: nur auf ein Konto im Namen der spielenden Person, mit Überweisung, nicht mit Wallet-to-Wallet-Transfer.

Was das in Franken heisst: Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, akzeptiert eine Auszahlungspraxis, die zwischen 3 und 10 Arbeitstagen liegt und auf das eigene Schweizer Konto geht. Wer schnellere Auszahlungen gewohnt ist, zahlt dafür mit Verzicht auf Schutz – das ist die Quadratur des Kreises, die das Geldspielgesetz bewusst nicht auflöst.

Livewetten und Cash-Out: Das Spiel um die Sekunde, die Regeln dazu

Livewetten laufen während des Spiels, mit Quoten, die sich mit dem Spielverlauf ändern. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – was auf dem Bildschirm zu sehen ist, ist nicht entscheidend, der Zeitpunkt der Wettabgabe zählt. Wetten, die nach dem Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten gleich bewerten. Das verschiebt das Risiko zurück zum Anbieter, ohne es zu tilgen.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Wer darauf baut, baut auf ein Werkzeug, das ohne Vorankündigung verschwinden kann.

Wer Cash-Out nutzt, gibt einen Teil seines Vorteils ab. Der Anbieter nimmt die Position zurück, der Wettende nimmt einen geringeren Gewinn als bei natürlichem Ausgang – die Differenz ist die Gebühr für vorzeitige Sicherheit. Bei Livewetten kommt hinzu, dass die Quote zwischen Spielstand und Wettabgabe schwankt; eine Quote 1.50 im 60. Minute kann eine andere sein als im 89. Die Mechanik gehört zum Spiel, der Mechanismus nicht zu jedem Anbieter gleich.

Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gilt der Cash-Out nur in deren eigenen Regeln, ohne Aufsicht und ohne Eskalationsweg, falls das Cash-Out verweigert wird. Was bleibt, ist die Vertragsbeziehung zu einem Unternehmen, das keiner Schweizer Behörde Rechenschaft schuldet – und genau hier beginnt der Teil des Preises, der nicht auf dem Wettschein steht.

Wettarten und Quoten: Was die Gespa-Liste zulässt – und was eine Quote tatsächlich bedeutet

Das Wettangebot bewilligter Anbieter ist nicht das, was sie gut finden, sondern das, was die Gespa-Liste erlaubt. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026) ist geschlossen: Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Eckballwetten, Kartenwetten und Esports erscheinen nicht auf der Liste. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie Wettgegenstand. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Jede Quote enthält eine Marge. Das ist der Anteil, den der Anbieter von jedem gesetzten Franken einbehält – und damit der Anteil, den der Spielende im Durchschnitt verliert. Bei einer Quote von 1.90 auf jede Seite eines Zwei-Wege-Marktes ergibt sich rechnerisch eine Auszahlungsquote von rund 89.47 %, also eine Marge von rund 10.53 % auf diesen Markt. Bei gleich verteilten Quoten auf zwei Seiten hebt der Anbieter also etwa 10.53 Rappen pro gesetztem Franken ein, der Rest wird ausgezahlt. Bei Drei-Wege-Märkten ist die Marge höher, und bei Spezialmärkten kann sie deutlich höher ausfallen.

Wer das in Franken denkt: Auf einem Markt mit 10 % Marge verliert der Spielende im Durchschnitt 10 Rappen pro Franken Einsatz, bevor irgendein Bonus ins Spiel kommt. Das ist die Grundmarge der Branche – jedes »beste Quote>-Versprechen steht vor diesem Hintergrund.

Eine einzelne gute Quote ist darum noch kein Vorteil. Was zählt, ist die Marge des Marktes, auf den man setzt, und die Streuung, mit der der Anbieter seine Quoten über das Wettprogramm setzt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieg nach 90 Minuten» ist bei einem Spiel mit Verlängerung eine andere Wette als «Sieg des Spiels>.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa »Heimsieg und Über 2.5 Tore« – lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Swisslos behält sich vor, eine solche Kombination ohne diese Funktion für ungültig zu erklären und den Einsatz zurückzuerstatten. Der Kombiboost wiederum verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier Voraussagen auf 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten, pro Wettenden nur einmal nutzbar, bei Cash-Out verfällt der Boost.

Sportarten und Wettbewerbe: Was überhaupt angeboten werden darf

Fussball, Eishockey, Pferderennen und Motorsport gehören zu den gesuchten Sportarten. Was davon auf der Wettkarte steht, entscheidet die Gespa-Liste – nicht die Wunschliste der Spielenden. Bei Pferdewetten ist die Liste eng: Pferderennen, die als solche anerkannt sind, keine Trainingsläufe, keine Qualify-Runden, wenn sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Formel 1 gehört in den Motorsport, mit eigenen Einschränkungen bei einzelnen Runden und Sessions. Futsal erscheint nur, wenn die Liste es führt – und das hängt von der Gespa-Version ab, die jeweils aktuell publiziert wird.

Für Spielende zählt, dass die Wettkarte nie das gesamte Wettangebot eines internationalen Buchmachers ist. Wer auf Eckbälle oder Live-Kartenmärkte setzen will, findet sie hier nicht – auch wenn internationale Anbieter genau das anbieten. Die Lizenz entscheidet, nicht der Markt.

Neue Anbieter: Wer neu ist, heilt das kein Schweizer Markt

Neue Anbieter tauchen regelmässig auf, mit Werbung, Sponsoring und grossen Versprechen. In der Schweiz ist »neu« kein Qualitätsmerkmal. Die Liste der zugelassenen Veranstalter ist geschlossen, und wer neu auf den Markt kommt, kommt in aller Regel ohne Schweizer Bewilligung. Was davon bleibt, ist ein Domain-Name, der in die Gespa-Sperrliste aufgenommen werden kann, sobald die Aufsicht ihn sieht, und ein Service, der im Inland nicht einklagbar ist.

Massgeblich bleibt die Veranstalterbewilligung der Gespa – und die haben in der Schweiz nur Swisslos und Loterie Romande. Ein neues Logo, ein neuer Bonus, ein neues Wettprogramm ändern nichts daran. Wer den Anbieter prüft, prüft die Bewilligung. Wer die Bewilligung prüft, sieht die Karte, die die Gespa führt – und die ist mit zwei Einträgen kurz.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Was die Rangliste zeigt – und was sie nicht zeigen

Die folgende Übersicht sortiert nach Schweizer Bewilligung. Die ersten beiden Einträge sind bewilligt, die übrigen ohne Schweizer Bewilligung. Sie zeigt nur, was die Faktentabelle trägt: Bewilligungsstatus und Veranstalter. Jeder Anbieter wird darunter in einem eigenen Abschnitt beurteilt, mit den Regeln und Limiten, die für ihn gelten.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne
BetFury keine keine Schweizer Bewilligung
bet365 keine keine Schweizer Bewilligung
Bahigo keine keine Schweizer Bewilligung
PowBet keine keine Schweizer Bewilligung
Fezbet keine keine Schweizer Bewilligung
Wettigo keine keine Schweizer Bewilligung
AmunRa keine keine Schweizer Bewilligung
1Bet keine keine Schweizer Bewilligung

Die Tabelle trägt zwei Informationen: die Frage, ob die Gespa eine Bewilligung führt, und die Frage, wer hinter dem Angebot steht. Sie trägt keine Auszahlungsgeschwindigkeit, keinen Bonus, keine Quoten – diese Angaben sind bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eine Schweizer Behörde belegt, und was Anbieter ohne Bewilligung in Eigenregie publizieren, ist im Streitfall wertlos. Darum fehlt die Spalte.

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) sitzt in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung folgt aus der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Der Geltungsbereich umfasst die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet möglich, mit Mindestalter 18 Jahren und ohne bestehende Spielsperre. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Reingewinn, den Swisslos 2025 an die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz verteilt hat, belief sich auf CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die Kantone und CHF 56 Mio. an die Sportförderung. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. – weniger als 2024, als es CHF 122 Mio. waren. Diese Zahlen stehen nicht zur Verfügung, um Swisslos zu loben; sie stehen da, weil sie zeigen, wohin die Marge fliesst, die das Wettprogramm abwirft.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Ihr Produkt heisst Jouez Sport, das Verbreitungsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Zentrale steht in Lausanne, Avenue de Provence 14; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre.

Der praktische Unterschied zwischen Swisslos und Loterie Romande liegt in der Region, nicht in der Wettphilosophie. Beide folgen derselben Geldspielgesetz-Logik, beide müssen die Spielregeln der Gespa-Liste einhalten, beide haben denselben Schutzrahmen. Wer in Genf wohnt, spielt nicht bei Sporttip, sondern bei Jouez Sport – die Vertragsgebiete schliessen einander aus.

BetFury

BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz, wie der Anbieter sie ausweist, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsschutz im Streitfall, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Eine Bewertung ist hier nur in dieser Richtung möglich.

bet365

bet365 gehört zu den international bekanntesten Marken, operiert aber ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz des Stammhauses hat im Inland keine Wirkung; der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste aufgeführt werden, was laut interner Nennung der Gespa bereits geschehen ist. Was bleibt, ist die Marke, nicht die Bewilligung.

Bahigo

Bahigo fällt in dieselbe Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz, mit der Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste. Die Plattform kann ihre eigenen Regeln setzen, ohne dass die Gespa sie prüft.

PowBet

Auch PowBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste-Mechanik greift, der Schutzrahmen fehlt.

Fezbet

Fezbet ohne Schweizer Bewilligung: Der Anbieter kann seine Lizenz in einem anderen Land halten, was in der Schweiz gegenstandslos ist.

Wettigo

Wettigo ohne Schweizer Bewilligung – gleiche Kategorie, gleicher fehlender Schutz.

AmunRa

AmunRa ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist im Ausland lizenziert; in der Schweiz hat sie keine Wirkung.

1Bet

1Bet ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt Art. 4 BGS: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.

Grundlagen: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und was »seriös« in einem geschlossenen Markt heisst

In der Schweiz gibt es zwei Veranstalterinnen und keinen dritten. Das ist die Konsequenz aus der interkantonalen Vereinbarung, nicht aus einem Wettbewerbsvorteil: Die Kantone haben den Kreis bewusst eng gehalten, weil die Mittel aus den Wetten in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung fliessen – 2025 waren es CHF 506 Mio. an die Kantone und CHF 56 Mio. an die Sportförderung aus dem Swisslos-Reingewinn allein, einschliesslich CHF 109 Mio. aus den Sportwetten. Der Markt ist deswegen nicht »klein«, er ist nur strukturiert.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Ein »seriöser« Anbieter in der Schweiz ist per Definition ein bewilligter Anbieter, und das schrumpft die Definition auf zwei Namen. Alles andere nutzt das Wort »seriös«, ohne die Bewilligung zu tragen, die es in der Schweiz tragen müsste. Das ist die Trennlinie, an der sich jedes Ranking messen lassen muss.

Wer ein Wettkonto eröffnet, gibt dort seinen Ausweis hoch, sein Wohnsitzkanton wird geprüft, das Konto wird gegen die Ausschlussregister abgeglichen. Wer das nicht will, kann es bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung oft vermeiden – was dort gewonnen wird, ist im Streitfall verloren, weil die Gespa in solchen Fällen keine Handhabe hat und kein Schweizer Gericht zuständig sein kann.

Die Spielregeln sind beim bewilligten Anbieter eng. Bei Sporttip: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das klingt restriktiv, aber es schützt genau davor, dass ein Satzspiel in einer emotionsgeladenen Stunde zur existenziellen Wette wird.

Was »Gratiswette« angeht, ist die Mechanik klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Freiwette ist also eine Wette, deren möglicher Gewinn ausbezahlt wird, deren Einsatz jedoch zurück zum Anbieter fliesst. Wer das mit »gratis« beworben sieht, liest die Mechanik falsch.

Rechtslage: Warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine ist

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) vollzogen, nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS) und gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, ohne diese Bewilligung zu haben, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Das ist nicht ein theoretisches Risiko, sondern der Wortlaut des Gesetzes.

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Spielenden werden nicht bestraft. Aber: Im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinen fair-play-Schutz durch eine Schweizer Behörde. Wer dort spielt, baut auf das Versprechen eines Unternehmens, das keiner Schweizer Aufsicht Rechenschaft schuldet.

Die Sperrliste (Art. 86-93 BGS) wird von der Gespa publiziert und von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 zählte sie 671 Domains. Blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf – die Gespa nennt das »Domain-Hopping> und hat in ihrer Liste sowohl Interwetten und Bet-at-Home als auch bet365 namentlich aufgeführt. Eine Liste zu führen ist nicht dasselbe wie sie durchzusetzen; die Dynamik gehört zur Mechanik.

Wer zahlt was an Steuern – und wann

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundesgrenze liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400); die kantonale Grenze ist je nach Kanton anders. Über der Grenze zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für die meisten Wettenden bleibt alles unter der Grenze: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, kein zusätzlicher Aufwand.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis unterscheidet sich. Thurgau zum Beispiel behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort spielt, muss die Gewinne vollständig deklarieren. Wer unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung – pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer eine «5 % Wettsteuer> auf dem Wettschein sieht, ist auf einer Plattform, die nicht nach Schweizer Recht arbeitet.

Werbung: Wo die Grenze verläuft

Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein, weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Die Seite selbst beschreibt die Anbieter und beurteilt sie; sie bewirbt sie nicht. Promo-Codes und konkrete Bonusangaben bleiben aussen vor, weil sie das Bewertete in eine Anpreisung verwandeln würden.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf Wetten überhaupt veranstalten?

In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alle anderen Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten, tun dies ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind, und worin unterscheiden sich diese nach Region?

Die beiden bewilligten Veranstalter sind nach Region getrennt, nicht nach Qualität. Swisslos/Sporttip deckt AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Welcher für eine Person »der beste> ist, hängt vom Wohnsitzkanton ab, nicht von der Wettphilosophie.

Was bedeutet es, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?

Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung können in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Spielende werden zwar nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es fehlt jeder Schutz durch eine Schweizer Behörde.

Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?

Die Registrierung erfordert mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der hochgeladene Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, bevor das Konto aktiviert wird. Vor der ersten Wettabgabe werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei abgesagten und nicht nachgeholten Ereignissen wird die Einzelwette zurückbezahlt, in einer Kombiwette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Sperrliste führt Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; sie umfasste Ende 2025 671 Einträge, darunter namentlich bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag (Bund CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, Kanton je nach Kanton anders), Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton eigener Praxis, in Thurgau zum Beispiel sind sie unabhängig vom Betrag steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»