Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern: Was erlaubt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Gratiswetten, die viele aus dem Ausland kennen, sind hier an die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa gebunden. Das verändert, was eine Gratiswette tatsächlich wert ist – und für wen sie sich überhaupt lohnt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

*Stand: Oktober 19, 2026 · Bewilligungen und Spielregeln verifiziert gegen die Gespa-Listen und die Statuten der beiden bewilligten Veranstalter.*

Was eine Gratiswette hierzulande überhaupt ist

Eine Gratiswette klingt nach geschenktem Geld und ist es nur halb. Sie funktioniert wie ein normaler Wettschein, mit einer Eigenheit, die viele überrascht: Gewinnt die Wette, wird nur der Reingewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Wer mit einer Gratiswette über CHF 10 zu Quote 3.00 antritt und richtig liegt, bekommt CHF 20 gutgeschrieben – den Gewinn von CHF 20, nicht die CHF 30 inklusive Einsatz.

Diese Logik gilt auch für die Schweizer Variante. Das Geldspielgesetz spricht von Gratisspielguthaben, der Markt spricht von Gratiswette oder Freiwette, der Mechanismus ist derselbe: ein festgelegter Betrag, eine Frist, eine Mindestquote, oft eine konkrete Wettform wie Einzel- oder Kombiwette. Was bei ausländischen Anbietern oft als «risk-free» betrieben, gleich als Werbeversprechen steht, ist hier nüchtern geregelt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Der Gewinn schon, sobald die Wette gültig ausgewertet ist.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer eine Gratiswette annimmt, geht damit kein finanzielles Risiko aus eigener Tasche ein. Wer danach den Gewinn nutzt, um weiterzuspielen, geht ein neues ein. Der Gratisanreiz verschiebt das eigene Risiko nicht – er verschiebt die Frage, wie viel mehr riskiert wird als ursprünglich geplant.

Neukundenangebote und Bestandskunden-Aktionen

Die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter fallen schmaler aus als im Ausland üblich. Swisslos etwa bietet keinen klassischen «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» und keinen «10 Euro Glaskugel-Gewinnanbegrüssung»-Code ohne Einzahlung – das Modell wäre hier gesetzlich nicht zulässig. Stattdessen stehen Aktionsformate wie der Sporttip-Kombiboost im Raum, der ohne separates Gespa-Gesuch funktioniert, und befristete Promotionen, die einer einzelne Davon-Bewilligung bedürfen.

Bei der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: Wer den in den Stadien der National League verteilten Code innert sieben Tagen auf einem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 solcher Codes wurden verteilt, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Eine kleine Geste, gebunden an ein Stadion und ein Zeitfenster.

Für Bestandskunden finden sich Quotenboosts und Profitboosts im Sporttip-Programm. Beide gelten nur online, nur einmal pro Wettenden und sind in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Profitboosts wird der mögliche Nettogewinn eines konkreten Sportereignisses um einen festgelegten Prozentsatz erhöht; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer eine Aktion nutzt, sollte wissen, was am Ende übrig bleibt. Bei einer Aktion wie dem Sporttip-Kombiboost wird nur der Nettogewinn aufgestockt, der bleibt im Portfolio; eine klassische Gratiswette, wie sie ausländische Anbieter bewerben, wird hier selten ausgeschüttet.

Rechtslage: Warum Gratiswetten hier selten sind

Die Schweiz hat den Online-Sportwettmarkt mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) seit dem 1. Januar 2019 abschliessend geregelt. Sportwetten sind ein Grossspiel, bewilligungspflichtig, beaufsichtigt von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern). Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, und sie «gilt nur in der Schweiz» – eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein dritter Schweizer Veranstalter ist nicht vorgesehen. Was übrig bleibt, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der Sperrliste der Gespa landen können und deren Werbung in der Schweiz mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden kann.

Gratiswetten unterliegen einer zusätzlichen Regel: Sie brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Aktion läuft also nicht einfach, weil ein Marketing-Team sie beschlossen hat – sie läuft, weil die Aufsicht sie genehmigt hat.

Spielerschutz: Verlustlimiten und Sperren

Auch mit einer Gratiswette bleiben die Schutzregeln in Kraft. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren zusätzlich tiefer; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, ebenfalls für 30 Tage.

Wer sich vom Sporttip-Angebot oder von einer laufenden Aktion lösen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, hebt sie frühestens nach drei Monaten auf, mit Einbezug einer Fachstelle.

Diese Schutzregeln sind kein Beiwerk. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass eine Gratiswette überhaupt bewilligt wird. Eine Aktion, die Spielende dazu bringt, mehr zu riskieren als geplant, bekommt die Zustimmung der Aufsicht nicht.

Was eine Gratiswette rechnerisch wert ist

Eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, hat einen anderen Wert als ihr Nominalbetrag suggeriert. Das Standardmass ist die Freebet-Value: Wert = Freiwettbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer typischen Zweiwege-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 90.5 %, was einer Marge von etwa 9.5 % entspricht.

Für eine Gratiswette von nominal CHF 10 zu Quote 1.90 ergibt sich daraus ein Wert von etwa CHF 4.30 – die Bandbreite liegt, je nach angenommenem Markt, etwa zwischen CHF 4 und CHF 5. Das ist der statistische Mittelwert über viele Einsätze, kein garantierter Gewinn. Wer mit der Gratiswette verliert, gewinnt nichts; wer gewinnt, nimmt im Schnitt etwa diesen Betrag mit, vorausgesetzt, der Markt entspricht der angenommenen Auszahlungsquote.

Die Rechnung zeigt, warum die Nominalhöhe einer Aktion wenig über ihren Tatverwert aussagt. Eine «Gratiswette über CHF 50» an eine Mindestquote von 1.50 gebunden, mit Gültigkeit von 14 Tagen und ohne weitere Konditionen, ist deutlich weniger wert als eine «Gratiswette über CHF 20» an denselben Bedingungen – sie ist 2.5-mal so hoch im Nominalwert, der relative Wert pro Franken ist aber identisch. Was eine Gratiswette kostet, steht nicht im Werbeversprechen, sondern in den Bedingungen, die der Anbieter an die Reihenfolge und an die Frist knüpft.

Die zehn Wettanbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, welche der hier geprüften Anbieter eine Schweizer Bewilligung haben und welche nicht. Die bewilligten Veranstalter sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die übrigen sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der Sperrliste der Gespa stehen können. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Schweizer Sperrregister-Anschluss und keinen Schweizer Rekursweg.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip ja, Veranstalter- und Spielbewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja, Veranstalter- und Spielbewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
Funbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS); Domain auf der Sperrliste möglich

Die Spalten zeigen, was die Statuten und die Aufsichtsliste hergeben. Was eine Marke an konkreten Gratiswetten oder Boni anbietet, ist eine Sache ihrer eigenen Werbung – und keine Frage der Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip – der bewilligte Veranstalter im Deutschschweizer Raum

Swisslos führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sitz des Veranstalters ist Basel, das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zugänglich.

Für Neukunden bietet Swisslos keinen klassischen Einzahlungsbonus. Die Aktion, die dem am nächsten kommt, ist der Sporttip-Kombiboost: Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn auf. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus, sieben 20 %, zehn 50 %, fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; wer mit Cash-Out aussteigt, verliert den Boost.

Bestandskunden finden Quotenboosts und Profitboosts im Programm. Beide gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten (Quotenboost) oder für ein definiertes Sportereignis (Profitboost), nur einmal pro Wettenden und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Beim Cash-Out verfällt der Boost, ähnlich wie beim Kombiboost.

Wer bei Sporttip spielt, zahlt das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein auf das Swisslos-Wallet ein, Mindestbetrag CHF 20, maximaler Zukauf in 30 Tagen CHF 10’000, sofern das Wallet-Gutabe CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht PostFinance Pay zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Wetten sind ab 18 Jahren möglich, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Wettkämpferinnen und Wettkämpfer dürfen auf das Ereignis, an dem sie selbst teilnehmen, nicht wetten. Wer unter 18 ist, hat zu Hause zu bleiben – und das nicht nur wegen der Bewilligung.

Für ein Spielkonto braucht es einen Identitätsnachweis; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer einmal gesperrt ist, bleibt gesperrt: Eine Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.

Sporttip zahlt Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein automatisch auf das Wallet; darüber liegende Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos schreibt Spielguthaben zweimal pro 365 Tage kostenlos aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen.

Die einzige Aktion mit echter Gratiswette-Logik im Sporttip-Programm ist eine bewilligte Promo, keine Standard-Geste. Wer hier spielt, spielt mit einem klar definierten Schutzrahmen und einem engen Aktionsformat, nicht mit dem breiten Bonusregen ausländischer Anbieter.

Loterie Romande Jouez Sport – der bewilligte Veranstalter in der Westschweiz

Die Loterie Romande betreibt Sportwetten unter Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft Société de la Loterie de la Suisse Romande hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Beschäftigten.

Die bewilligte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verteilten Code innert 7 Tagen auf seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion war an ein Stadion und ein Zeitfenster gebunden; die Codes lagen aus, nicht in einer Datenbank.

Die Einzahlung auf das Konto de Loterie Romande ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Gutabe auf maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande bietet das, was im Markt «Gratiswette» heisst, in einem deutlich engeren Rahmen als ausländische Anbieter. Die Aufsicht genehmigt 2025 24 solcher Aktionen – das ist viel, gemessen an der engen Auslegung von Art. 75 Abs. 2 BGS, und wenig im Vergleich zu einem «Willkommenspaket» von mehreren hundert Euro, das im Ausland üblich ist. Wer in der Westschweiz wohnt und eine kleine Aktion nutzen will, findet sie hier; wer ein grosses Bonusprogramm sucht, sucht am Markt vorbei.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Anbieter in dieser Übersicht – Betwinner, WirWetten, BetFury, Roobet, 1xBet, Funbet, Rainbet und 22Bet – haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, das Werben für nicht bewilligte Sportwetten ist verboten, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen. Schweizer Provider sperren diese Domains per DNS, die Liste wird regelmässig aktualisiert, und Domain-Hopping wird mit neuen Einträgen beantwortet.

Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Selbstsperre über die Gespa-Strukturen, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Eine ausländische Lizenz bringt dem Anbieter wenig, weil die Aufsicht in der Schweiz fehlt; sie bringt dem Spielenden weniger, weil im Streitfall weder die Gespa noch eine Schweizer Verbraucherschutzstelle zuständig ist. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden kantonal unterschiedlich besteuert; Thurgau etwa behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.

Was diese Anbieter an Gratiswetten anbieten, ist nicht Gegenstand dieser Seite. Werbung für sie ist in der Schweiz verboten, eine konkrete Konditionen-Empfehlung wäre unangebracht, und ein Bonuscode hätte hier nichts zu suchen. Was bleibt, ist der Fakt, dass sie existieren, ohne Schweizer Bewilligung, und dass die Sperrliste sie von Zeit zu Zeit erfasst.

Boni und Promotionen der bewilligten Veranstalter im Detail

Die Promotionen der beiden Schweizer Veranstalter fallen schmal aus, sind aber transparent. Beim Sporttip-Kombiboost sind die Bedingungen klar beziffert: mindestens vier Voraussagen, jede Einzelquote mindestens 1.50, Bonusstaffel 5 %, 20 %, 40 % oder 100 %, online und nur für Prematch, Live und Systemwetten. Der Boost erhöht nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz, was bedeutet, dass das Risiko beim ursprünglichen Einsatz bleibt und der Vorteil rein additionale Gewinne sind.

Bei Quotenboosts und Profitboosts ist die Logik ähnlich, aber enger: einmal pro Wettenden, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Eine Gratiswette im engeren Sinne – ein festgelegter Betrag, der eingesetzt wird und bei Gewinn den Reingewinn auszahlt – kommt im Sporttip-Programm nur in Form bewilligter Aktionen vor, nicht als Standardformat.

Bei der Loterie Romande liegt die einzige dokumentierte Aktion in der Westschweiz-Aktion «Patinoires et Stades». Sie verteilte CHF 10 an 7’000 Personen, an Stadionbesuche gebunden, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine konkrete Werbeaktion, kein laufendes Bonusprogramm, und sie ist mit Ablauf des 10. März 2026 beendet.

Wer die Promotionen der bewilligten Veranstalter versteht, versteht auch, warum ausländische Anbieter mit Gratiswetten werben: Der Markt in der Schweiz ist eng, die Aufsicht ist strikt, und ein Bonus, der Spielerinnen und Spieler zum Mehreinsatz animiert, ist hier nicht zugelassen. Was bleibt, sind eng begrenzte Aktionen mit klaren Konditionen, keine breiten Willkommenspakete.

Auszahlungsregeln und Fristen bei den bewilligten Veranstaltern

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein direkt auf das Wallet geschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Spielguthaben selbst wird zweimal pro 365 Tage kostenlos ausgezahlt, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen, was die Gratiswette-Logik konsequent zu Ende führt: Was gratis kam, wird nicht zu Bargeld; der Gewinn daraus schon, sobald die Wette gültig ausgewertet ist.

Die Frist für nicht abgeholte Gewinne ist 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung. Wer eine Auszahlung verpasst, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.

Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Die Einzahlungslimite liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Gutabe bei maximal CHF 10’000. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Wer mit einer Gratiswette spielt und damit gewinnt, sollte die Auszahlungswege kennen: kleine Beträge auf das Wallet, grosse aufs Konto, Promotion-Guthaben bleibt Promotion-Guthaben. Das ist die Architektur, in der eine Gratiswette in der Schweiz funktioniert.

Steuern auf Gewinne aus bewilligten Wettanbietern

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind grundsätzlich einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bund setzt die Grenze ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die Kantone setzen eigene Grenzen, und die sind unterschiedlich – ein einzelner Betrag wäre hier falsch.

Wer oberhalb der Schwelle gewinnt, zahlt die Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt einbehält: 35 % auf den Gewinnanteil oberhalb der Schwelle. Diese Verrechnungssteuer wird über die Steuererklärung zurückgefordert.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür der kantonalen Praxis. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Andere Kantone sind milder – die Antwort steht im kantonalen Steuerrecht, nicht in der Werbung.

Die Botschaft für die meisten Spielenden ist einfach: Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande und unterhalb des Freibetrags gewinnt, zahlt keine Steuern auf den Gewinn, egal ob er aus einer normalen Wette oder aus einer Gratiswette stammt. Wer mit einer Gratiswette einen aussergewöhnlich hohen Gewinn einfährt, sollte die Schwelle und die kantonale Praxis kennen.

Sperrliste und ausländische Anbieter: Was es für Spielende bedeutet

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Schweizer Internetprovider sperren diese Domains per DNS, die Liste wird regelmässig aktualisiert, und Domain-Hopping wird mit neuen Einträgen beantwortet. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Wer die Liste sehen will, findet sie auf der Gespa-Website.

Die Sperrliste schützt die Schweizer Bevölkerung vor unerlaubten Angeboten, nicht die Spielenden vor sich selbst. Wer über einen ausländischen Provider oder ein VPN auf eine gesperrte Domain zugreift, hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre über das Schweizer Register, keine Auszahlungspflicht des Anbieters nach Schweizer Recht, keine Schweizer Rekursmöglichkeit.

Für Spielende, die mit einer Gratiswette aus einem ausländischen Angebot spielen, bedeutet das: Die Aktion ist nicht durch Schweizer Aufsicht geschützt, die Auszahlung ist nicht durchgesetzt, und der Schutz vor übermässigem Spielen fehlt. Eine attraktive Gratiswette ohne Schweizer Bewilligung ist ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, nicht ein Sonderangebot innerhalb davon.

Wettanbieter mit Gratiswette – was die Wahl prägt

Die Frage «Welcher Wettanbieter mit Gratiswette ist der beste?» hat in der Schweiz eine klare Antwort: Die beiden bewilligten Veranstalter sind die einzige legale Option, und ihre Gratiswetten sind eng begrenzt. Wer eine breite Bonus-Landschaft sucht, sucht etwas, das es hier nicht gibt. Wer die Spielregeln der Schweizer Veranstalter akzeptiert, bekommt einen vollständigen Schutzrahmen und überschaubare Promotionen.

Die Wahl zwischen Swisslos und der Loterie Romande fällt nicht entlang der Gratiswette, sondern entlang des Wohnsitzes. Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt bei Swisslos; wer in der Westschweiz wohnt, spielt bei der Loterie Romande. Ein Konto beim «falschen» Veranstalter ist nicht möglich.

Wer die Wahl hat, sollte sie entlang der Angebotsstruktur treffen: Swisslos bietet das Sporttip-Kombiboost-Programm und gelegentlich bewilligte Promo-Aktionen; die Loterie Romande hat stärkeren Zugang zu Stadion-bezogenen Aktionen wie «Patinoires et Stades» und unterhält 2’350 Verkaufsstellen. Beide sind Grossspiele mit Verlustlimiten, Spielsperre und 18-Jahres-Grenze.

Wer sich für eine ausländische Marke interessiert, sollte wissen, was er aufgibt: den Schweizer Schutz, den Schweizer Sperrregister-Anschluss, die Schweizer Verlustlimiten und die Schweizer Aufsicht über die Aktionen. Die Gratiswette, die dort lockt, ist nicht durch Schweizer Recht geschützt; sie ist ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rahmens.

Mindestquoten, Fristen und Bonusbedingungen der bewilligten Anbieter

Die konkreten Zahlen, die eine Gratiswette oder einen Boost tragen, sind bei den bewilligten Anbietern knapp, aber präzise. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen, jede Einzelquote mindestens 1.50, und stockt den Nettogewinn nach einer klaren Tabelle. Der Profitboost erhöht den Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen festgelegten Prozentsatz, der Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Fristen sind kürzer als im Ausland üblich: Das CHF-10-Spielguthaben aus «Patinoires et Stades» war 30 Tage gültig, was für eine Stadion-Aktion kurz, aber nicht ungewöhnlich ist. Andere bewilligte Aktionen der Loterie Romande tragen ähnliche Fristen; die genauen Zahlen variieren je nach Bewilligung.

Wer eine Aktion annimmt, sollte die Frist im Auge behalten. 30 Tage klingt lang, vergeht aber schneller als gedacht, wenn das Spielprogramm der nächsten Wochen keine passenden Quoten hergibt. Wer mit der Gratiswette nicht innerhalb der Frist spielt, verliert das Guthaben ohne Möglichkeit der Verlängerung.

Mindestquoten sind niedrig gehalten: 1.50 beim Kombiboost ist erreichbar, ohne dass exotische Märkte oder risikoreiche Kombinationen nötig wären. Wer gezielt spielt, kann die Bedingungen mit Bedacht erfüllen, ohne sich in ungewollte Risiken zu begeben. Die Mindestquote ist kein Selbstzweck; sie ist ein Filter gegen risikofreie Selektion.

Risiken und Limits bei Gratiswetten

Eine Gratiswette trägt das Risiko im Gewinn, nicht im Einsatz. Wer mit einer Gratiswette verliert, verliert nichts aus eigener Tasche. Wer gewinnt, gewinnt etwas – aber den Gewinn, nicht den Einsatz. Das verschiebt die Risikoarchitektur gegenüber einer normalen Wette, und es verschiebt die Frage, was mit dem Gewinn passiert.

Wer den Gewinn aus einer Gratiswette entgegennimmt und auf das Wallet gebucht bekommt, hat Geld auf einem Schweizer Wettkonto. Dieses Geld unterliegt den Schweizer Regeln: Eine Auszahlung kostet bei Swisslos ab der dritten Auszahlung pro Jahr eine Kommission von 3 %, eine Verlustlimite ist gesetzt, und eine Selbstaussperre ist möglich. Wer den Gewinn auf das Konto auszahlen lässt, hat wieder eigenes Geld und kann frei entscheiden.

Wer den Gewinn direkt wieder einsetzt, verlängert die Gratiskette: aus Gratiswette wird Gewinnspiel, aus Gewinnspiel wird nächste Wette. Die Logik der Gratiswette endet dort, wo der Gewinn entsteht. Was danach passiert, ist eine eigene Entscheidung – und eine eigene Frage an die Verlustlimite.

Die Limits, die für Sportwetten gelten, gelten auch für Gratiswetten: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette, CHF 10’000 für Systemwets. Eine Gratiswette, die diese Limits übersteigt, wird nicht angenommen. Wer eine Gratiswette über einem höheren Nominalwert bekommt, hat Pech – der Nominalwert wird auf das Maximalmass gekürzt, nicht als Ganzes gewährt.

Häufige Fragen

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein festgelegter Wettbetrag, den der Anbieter dem Spielkonto gutschreibt. Bei einem Gewinn wird nur der Reingewinn ausgezahlt, der Einsatz fliesst nicht. Wer mit einer CHF 10 Gratiswette zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt CHF 15 gutgeschrieben, nicht CHF 25. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und Loterie Romande zudem nicht auszahlbar.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit Einzelquote von mindestens 1.50, gültig online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Beide bewilligten Veranstalter haben bewilligte Promo-Aktionen mit Gratisspielguthaben. Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen durch: Wer den in den Stadien verteilten Code innert 7 Tagen einlöste, erhielt CHF 10 Guthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) brauchen Gratisspiele oder Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Aktion läuft also nicht einfach, weil ein Marketing-Team sie beschlossen hat – sie läuft, weil die Aufsicht sie genehmigt hat.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?

Bei einer normalen Wette ist die Auszahlung Einsatz × Quote (zum Beispiel CHF 10 × 2.50 = CHF 25, davon CHF 15 Reingewinn). Bei einer Freiwette wird nur der Reingewinn ausgezahlt – aus CHF 10 × 2.50 = CHF 25 wird die Auszahlung CHF 15, nicht CHF 25. Der statistische Wert der Freiwette liegt darum bei rund CHF 10 × (2.50 − 1) ÷ 2.50 × Auszahlungsquote des Marktes, deutlich unter dem Nominalbetrag.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Internetprovider per DNS sperren. Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden kantonal unterschiedlich besteuert; Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»