Wo es in der Schweiz noch ein Startguthaben gibt – und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.

Stand: Oktober 19, 2026 · verifiziert gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnet, sucht zuerst nach dem Startguthaben – nach jenem Betrag, mit dem man die ersten Wetten riskieren kann, ohne eigenes Geld einzuzahlen. In der Werbung ausländischer Seiten klingt das nach einem Standardangebot. In der Realität der Schweizer Geldspielaufsicht ist es die Ausnahme. Die interkantonale Vereinbarung lässt nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten zu, und beide haben 2025 zusammen 32 Gratisaktionen bei der Aufsicht eingereicht – kleine Beträge, kurze Fristen, Spielguthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Ausländische Buchmacher bewerben grössere Summen, haben in der Schweiz aber keine Bewilligung, keinen Anschluss an das Ausschlussregister und keine Möglichkeit, eine Auszahlung gerichtlich durchzusetzen.

Dieser Überblick ordnet das Feld nach den Regeln, die tatsächlich gelten, nicht nach den Summen, die auf Werbebannern stehen.

Die Top-Aktionen für neue Wettkonten in der Schweiz im Vergleich

Zwei Schweizer Veranstalterinnen dürfen Gratis-Startguthaben vergeben – beide brauchen für jede Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa. Acht weitere Marken werben im Schweizer Markt mit Startguthaben, haben aber keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Die Tabelle trennt sie und ordnet nach derselben Logik.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).
Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Gespa
Betclic keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
IviBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BillyBets keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Die Spalten tragen, was die Bewilligungslage für den Spielenden konkret bedeutet: ob die Marke an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen ist, ob eine Auszahlung auf ein Schweizer Konto überhaupt möglich ist und ob im Streitfall eine Schweizer Rekursstelle existiert. Für die beiden bewilligten Veranstalterinnen ist das alles gegeben; für die übrigen acht ist es verneint.

Für wen diese Seite gemacht ist: Wer ein Startguthaben sucht, das in der Schweiz anerkannt ist und auf einem Schweizer Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden kann, hat genau zwei seriöse Optionen – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Wer aus Bequemlichkeit, wegen grösserer Quoten oder einem vermeintlich grösseren Bonus bei einem ausländischen Anbieter spielt, nimmt das Fehlen dieser Sicherheiten in Kauf.

Was ein Startguthaben in der Schweiz tatsächlich ist

Ein Startguthaben, wie es die Werbung ausländischer Buchmacher zeigt – eine Gutschrift nach Registrierung, frei verwendbar für Sportwetten – ist in der Schweiz an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens: Es muss sich um Gratisspielguthaben im Sinne des Geldspielgesetzes handeln, also um Werbemittel, das nicht in Bargeld umgewandelt werden kann. Zweitens: Jede Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, bevor sie ausgeschrieben wird.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese beiden Einschränkungen formen das Angebot. Swisslos hat 2025 in acht Verfahren eine solche Zustimmung erhalten, die Loterie Romande in 24. Beide Seiten setzen das Guthaben zeitlich befristet ein – typischerweise 30 Tage – und koppeln es an spezifische Aktionstage. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande etwa lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer einen in den Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. 7’000 Stück waren insgesamt verfügbar.

Ein «No-Deposit-Bonus», wie er auf internationalen Vergleichsportalen beworben wird, existiert in dieser Form in der Schweiz nicht. Was es gibt, sind befristete Gratisspielguthaben, deren Wert sich an der Aktion misst – nicht an der beworbenen Summe.

Was Gratisspielguthaben in Franken wert ist

Gratisspielguthaben lässt sich auf zwei Arten messen: in der Nominalsumme, die auf dem Wettschein erscheint, und im statistischen Erwartungswert, den es auf einem typischen Markt hat. Bei einer 100-%-Quote – ein Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen zu Quote 1.90 – und einem Gratisspielguthaben von nominal CHF 10 liegt der Erwartungswert zwischen CHF 4.74 und CHF 5.00. Der Wert kommt zustande, weil Gratisspielguthaben bei einem Gewinn den Einsatz nicht zurückerstattet. Die Rechnung: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0’947 = 4.74.

Das ist der Erwartungswert über viele solcher Wetten unter der Annahme, dass das Guthaben zu Quote 1.90 gesetzt wird. In der Praxis liegt die durchschnittliche Marktquote tiefer, der Erwartungswert also auch. Für CHF 50 Gratisspielguthaben unter denselben Bedingungen liegt das Band bei etwa CHF 23.70 bis CHF 25.00. Für CHF 100 entsprechend bei rund CHF 47.40 bis CHF 50.00.

Diese Spanne ist das, was die Werbung nicht zeigt: Die Nominalsumme ist der Werbeträger, der Erwartungswert das, was das Guthaben real einbringt. Der Unterschied – bei einem typischen Markt zwischen 51 % und 53 % der Nominalsumme – ist die Marge, die der Veranstalter auf jedem platzierten Gratisspielguthaben statistisch einnimmt. Das ist kein «Verlust» für den Spielenden, denn ohne das Guthaben wäre die Wette nicht platziert worden. Es ist aber die Grösse, an der sich jede Werbung mit grossen Summen messen lassen muss.

Welche Bedingungen Gratisspielguthaben an die Auszahlung knüpfen

Beide Schweizer Veranstalterinnen formulieren das Gratisspielguthaben so, dass es sich nicht auszahlen lässt. Bei Swisslos ist das in den Bedingungen für die Online-Teilnahme explizit festgehalten: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande formuliert es im Règlement Général entsprechend.

Bei einem gewonnenen Wettschein fliesst nur der Reingewinn – nicht der Gratiseinsatz – auf das Wallet oder das Bankkonto. Konkret: Wer mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, erhält CHF 15 als Gewinn gutgeschrieben, nicht CHF 25. Der ursprüngliche Einsatz bleibt virtuell, er wird nie ausgezahlt. Diese Regel ist die wichtigste Grösse, an der sich jede Werbung mit «Startguthaben» messen lassen muss.

Wer das Guthaben ohne diese Information annimmt, interpretiert den ausgeschriebenen Betrag oft als zusätzliches Bargeld. Es ist Spielguthaben mit Bedingungen – und die Bedingung lautet: nicht es wird ein Geldbetrag, sondern ein Wettmünzenersatz.

Wie lange Gratisspielguthaben gültig bleibt

Die Frist, innert der das Guthaben gesetzt werden muss, gehört zu den Bedingungen, die das Angebot erst praxisrelevant machen. Die Loterie Romande hat die Gültigkeit des CHF 10 Spielguthabens aus der Aktion «Patinoires et Stades» auf 30 Tage gesetzt. Swisslos formuliert für seine Aktionen ähnliche Fristen, üblicherweise im Bereich von 30 bis 90 Tagen nach Gutschrift.

Eine Frist von 30 Tagen klingt grosszügig, ist aber sportlich eng: Wer erst von der Aktion erfährt, das Konto verifiziert, die erste Einzahlung tätigt und das Wettprogramm sichtet, hat davon real vielleicht drei Wochen. Wer mitten in der Fussballsaisonpause einsteigt, läuft Gefahr, dass die Frist abläuft, bevor ein passendes Ereignis stattfindet.

Diese Frist ist eine bewusste Auswahlliste des Veranstalters: Wer das Guthaben innerhalb der Frist nicht nutzt, verfällt es. Wer es nutzt, lässt es im statistischen Mittel etwas weniger werden, als der Nominalwert suggeriert.

Wie die Schweizer Bewilligungslage Gratis-Startguthaben formt

Das Schweizer Geldspielgesetz kennt für Grossspiele – also Sportwetten mit Quoten, die auf festen Gewinnquoten beruhen – ein geschlossenes Veranstaltermodell. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten durchführen, beide brauchen nur eine Sub-Spielbewilligung pro Wettprodukt und unterstehen der Aufsicht durch die Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, sie beaufsichtigt, deren Casinos). Diese Konstruktion schliesst aus, dass ein dritter Schweizer Anbieter ein Startguthaben ausloben könnte – und sie schliesst auch aus, dass ein ausländischer Anbieter eines anbieten dürfte, das in der Schweiz rechtlich Bestand hat.

Die Folge: Wer in der Schweiz wettet, kann zwischen genau zwei bewilligten Marken wählen, beide mit Sitz in der eigenen Sprachregion. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut dies in einem Raum, den das Schweizer Recht nicht anerkennt.

Was die Gespa für ein Startguthaben prüft

Die Gespa prüft nach Art. 75 Abs. 2 BGS jede Werbung mit Gratisspielguthaben vor der Ausgabe. Was dabei zählt, ist nicht die Höhe des Betrags, sondern die Frage, ob die Aktion den Spielerschutz gefährdet. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32-mal zugestimmt – 24 Anträge der Loterie Romande, 8 von Swisslos – und dabei meist kleinere Beträge und kurze Laufzeiten bewilligt. Grössere Beträge oder Aktionen, die an risikoreiche Wettverhalten gekoppelt sind, würden kaum eine Zustimmung finden.

Für den Spielenden heisst das: Jedes Gratisspielguthaben, das er bei Swisslos oder Loterie Romande sieht, ist von der Aufsicht geprüft worden. Es ist keine Marketingzusage, es ist ein bewilligtes Werbemittel.

Für den ausländischen Anbieter heisst das: Auch wenn er mit «CHF 100 Startguthaben ohne Einzahlung» wirbt, fehlt ihm die schweizerische Bewilligung. Das Werbeversprechen ist nach Schweizer Recht wertlos – eine Auszahlung kann nicht eingeklagt werden, das Konto kann nicht in das Schweizer Sperrregister eingetragen werden, und ein Streit wird nach ausländischem Recht ausgetragen, nicht nach Schweizer Recht.

Was eine Veranstalterbewilligung in der Schweiz konkret bedeutet

Eine Veranstalterbewilligung ist mehr als eine Registriernummer. Sie verpflichtet den Veranstalter, jede Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden vorzunehmen, jede Spielerin mit verifizierter Identität zu führen, jede Wette gegen die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Wetttypen zu prüfen und im Streitfall vor einer Schweizer Rekursstelle zu erscheinen.

Diese Bedingungen wirken für den Spielenden als Sicherheitsnetz. Eine Auszahlung auf ein anonymes Wallet oder in Kryptowährung gibt es in der bewilligten Schweizer Wetten nicht; ein Guthaben, das auf einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Bewilligung «liegt», hat keinen dieser Schutzmechanismen.

Die Kehrseite: Das Sicherheitsnetz hat seinen Preis. Der bewilligte Markt ist geschlossen, das heisst, neue Anbieter treten nicht in den Wettbewerb ein, und das Spielguthaben, das angeboten wird, bleibt klein und befristet. Wer ein grösseres Angebot sucht, muss es entweder bei einer Schweizer Veranstalterinnen über mehrere Aktionen sammeln – oder den bewilligten Markt verlassen.

Wie ausländische Anbieter in der Schweiz beworben werden

Ausländische Anbieter wie Betclic, Jackbit, IviBet, HornetBet, Unibet, BDMBet, DirectionBet oder BillyBets werben über Affiliate-Seiten, Vergleichsportale und gezielte Online-Werbung auch im Schweizer Markt. Sie haben in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung – ihre Lizenzen (Malta, Curaçao, Deutschland oder andere) haben nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).

Für den Spielenden folgt daraus: Eine ausländische Plattform, die mit einem «CHF 50 Startguthaben ohne Einzahlung» wirbt, hat in der Schweiz keine rechtliche Handhabe, dieses Versprechen einzuhalten. Der Spielende hat im Streitfall keine Schweizer Rekursstelle. Sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Gespa führt zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Eine ausländische Plattform, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein – und das Guthaben, das dort liegt, ist dann eingefroren, ohne Möglichkeit, es auf ein Schweizer Konto zu überweisen.

Welche Folgen das Fehlen einer Schweizer Bewilligung für den Spielenden hat

Drei praktische Konsequenzen trägt jeder, der bei einem ausländischen Anbieter spielt, ohne es zu wissen:

  1. Keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto. Ausländische Plattformen zahlen auf Schweizer Bankkonten aus, aber sie sind dazu nicht verpflichtet, und es gibt keinen Schweizer Rechtsanspruch. Wer dort spielt, nimmt das Risiko in Kauf, dass eine Auszahlung verweigert oder verzögert wird.
  1. Keine Eintragung im Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperren lässt, ist nicht im schweizerischen Register eingetragen. Er könnte am nächsten Tag bei Swisslos oder Loterie Romande ein neues Konto eröffnen, sofern die Identitätsprüfung das nicht erkennt.
  1. Besteuerung nach kantonalem Recht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton als Einkommen besteuert – Thurgau etwa behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Die Schweizer Verrechnungssteuer wird nicht erhoben, die Steuerpflicht liegt aber beim Spielenden.

Diese Konsequenzen sind nicht hypothetisch. Sie treffen jeden, der bei einem ausländischen Anbieter spielt, unabhängig davon, ob das Startguthaben am Ende «funktioniert».

Welche Spielerschutz-Regeln auch bei Gratisspielguthaben gelten

Das Schweizer Geldspielgesetz verlangt von beiden Veranstalterinnen, dass Spielende vor der ersten Wette Limiten setzen. Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob die Wette mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben platziert wird. Sie sind die zweite Schicht der Sicherheit – neben der Bewilligung.

Welche Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden müssen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 – bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (Swisslos setzt damit die gesetzliche 24-Stunden-Frist zugunsten der Spielenden um eine Schutzfrist hinaus). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Die Loterie Romande arbeitet mit analogen Limiten. Beide Veranstalterinnen sind verpflichtet, diese Limiten vor der ersten Wette zu setzen – ein Spiel ohne gesetzte Limite ist nicht möglich.

Was diese Limiten konkret bedeuten: Wer mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette platziert, sehen drei CHF als Verlust an – egal, ob die Wette mit echtem Geld oder Gratisspielguthaben gesetzt wurde. Wer mehrere Wetten verliert, sieht sich früher durch die Limite gestoppt, als es das Guthaben alleine tun würde.

Wie das Schweizer Sperrregister funktioniert

Das Schweizer Sperrregister (Art. 80-82 BGS) ist die zweite Schutzebene. Eine Sperrung kann freiwillig erfolgen – dann ist sie befristet auf maximal 180 Tage bei Swisslos, mit Aufhebung erst nach Ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizerweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer sich hat sperren lassen, kann kein neues Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnen. Die Veranstalterinnen prüfen die Identität gegen das Register. Diese Sperre ist nicht aufgehoben, wenn die Person sich an einem ausländischen Anbieter versucht – aber der ausländische Anbieter sieht die Sperre nicht, und die Person ist dort spielberechtigt.

Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Die Sperre ist also kein kurzfristiger «Kühlfach»-Knopf, sondern ein verbindlicher Schutzmechanismus.

Was die Gespa-Testkäufe 2025 zeigen

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen, einen Sporttipp abzugeben, wurde in 47.5 % der Fälle eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine hypothetische Grösse – sie zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen löchrig ist. Bei Online-Konten ist die Prüfung enger: Die Identitätsprüfung bei der Registrierung liest den Ausweis aus und gleicht ihn gegen Adressdatenbanken ab.

Die Konsequenz für die Spielerin, die ein Startguthaben annimmt: Die Online-Prüfung funktioniert. Die Schutzmechanismen sind greifbar, wenn auch an Verkaufsstellen unvollständig.

Welche Rolle die Werbung für Gratisspielguthaben spielt

Werbung mit Gratisspielguthaben ist nach Art. 74 BGS erlaubt, aber an Regeln gebunden: Sie darf nicht in die Irre führen, nicht an Minderjährige gerichtet sein und nicht auf gesperrte Personen zielen. Die Gespa prüft jede Aktion vorgängig. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel – also jedes «Startguthaben», das eine ausländische Plattform im Schweizer Markt bewirbt – ist verboten.

Für den Spielenden heisst das: Wenn eine ausländische Plattform mit «CHF 50 Startguthaben» wirbt, ist diese Werbung in der Schweiz selbst bereits unrechtmässig. Das Versprechen, das sie macht, hat im Schweizer Recht keinen Boden.

Was Gratisspielguthaben von einem Bonus unterscheidet

In der internationalen Wettwerbung wird «Gratis-Startguthaben» oft synonym mit «Willkommensbonus» verwendet. In der Schweiz sind die beiden Begriffe nicht dasselbe – und der Unterschied hat handfeste Folgen für den Spielenden.

Die begriffliche Abgrenzung

Im Schweizer Recht heisst Gratisspielguthaben Gratisspielguthaben, und es ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig. Ein Bonus im internationalen Sinn – eine Gutschrift, die an eine Einzahlung gekoppelt ist und nach einem Vielfachen von Einsätzen ausbezahlt werden kann – ist im bewilligten Schweizer Markt nicht üblich. Beide Schweizer Veranstalterinnen bieten in erster Linie Gratisspielguthaben und keine klassischen Einzahlungsboni.

Das heisst: Was im internationalen Markt «100 % Bonus bis CHF 200» heisst, gibt es bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport in dieser Form nicht. Was es gibt, sind Aktionen mit kleineren Beträgen, die ohne Einzahlung gewährt werden und sich nicht in Bargeld umwandeln lassen.

Wie sich die Auszahlungsmechanik unterscheidet

Bei einem klassischen Bonus wird die Bonussumme nach Erfüllung der Umsatzbedingungen (typischerweise 5x bis 10x Bonusbetrag zu Mindestquoten) zur Auszahlung freigegeben. Bei Gratisspielguthaben gibt es keine Auszahlung – das Guthaben wird eingesetzt, der Reingewinn fliesst auf das Wallet, der ursprüngliche Gratiseinsatz verfällt.

Diese Mechanik hat eine Konsequenz für die Erwartung: Bei einem klassischen Bonus hat der Spielende die Wahl, ob er den Bonus annimmt und die Bedingungen erfüllt, oder ob er ablehnt. Bei Gratisspielguthaben gibt es diese Wahl oft nicht – das Guthaben wird automatisch gutgeschrieben, sobald die Aktion ausgelöst wird (etwa durch Eingabe eines Codes).

Die Frage, die sich ein Spielender stellen sollte, ist daher nicht «Wie bekomme ich das Startguthaben?», sondern «Wie setze ich es so ein, dass ich den höchsten Erwartungswert heraushole?» Die Antwort: zu möglichst hoher Quote, auf einem Markt, der gut informiert ist, und innerhalb der Frist, die der Veranstalter gesetzt hat.

Wie Kombi-Boosts und Profitboosts das Gratisspielguthaben ergänzen

Swisslos Sporttip bietet einen Kombi-Boost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Boosts sind kein Ersatzteil; sie sind ein Hebel für Spielende, die ihr Gratisspielguthaben auf einer Kombiwette platzieren und einen höheren Erwartungswert herausholen wollen. Wer das Guthaben auf einer Einzelwette setzt, lässt den Boost ungenutzt – wer es auf einer 15-fach-Kombi setzt, verdoppelt im besten Fall den Reingewinn, nimmt aber das höhere Risiko einer Kombiwette in Kauf.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip funktionieren ähnlich: Sie erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – was bei einem volatilen Markt ein erheblicher Nachteil sein kann.

Welche Quoten für Gratisspielguthaben noch Sinn ergeben

Die Frage, welche Mindestquote für ein Gratisspielguthaben noch Sinn ergibt, ist eine Frage des Marktes, nicht der Aktion. Bei einer Quote von 1.20 auf einen klaren Favoriten ist der Erwartungswert des Gratisspielguthabens niedrig; bei einer Quote von 3.50 auf einen Aussenseiter ist er höher – aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette gewinnt, ist entsprechend tiefer.

Die Faustregel: Gratisspielguthaben lohnt sich am meisten auf Märkten, die nah an 50/50 sind – also Quoten zwischen 1.80 und 2.20. In diesem Bereich ist der statistische Erwartungswert des Guthabens am höchsten, ohne dass die Treffrichtung für ein einzelnes Ereignis zu spekulativ wird.

Was die Werbung nicht zeigt: Die durchschnittliche Marktquote bei Sporttip und Loterie Romande liegt näher an 1.70 als an 2.00 – das heisst, der durchschnittliche Erwartungswert des Gratisspielguthabens liegt näher an 45 % als an 50 % des Nominalwerts. Die Aktionen sind also grosszügig in der Nominalsumme, aber nicht im Erwartungswert.

Swisslos Sporttip – die Sportwetten-Marke der Deutschschweiz

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz und des Tessins mit Durchführung von Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Online-Spielregeln sind in der Version 4.2 vom 14. Oktober 2026 aktuell.

Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto kann nur eröffnen, wer im Vertragsgebiet wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Identitätsprüfung liest den Ausweis aus und gleicht ihn gegen Adressdatenbanken ab.

Welche Aktionen Sporttip aktuell anbietet

Die konkreten Gratisspielguthaben-Aktionen von Sporttip wechseln je nach Saison und Veranstaltung. Die Gespa hat 2025 acht Aktionen bewilligt – üblicherweise kleinere Beträge, befristet auf 30 bis 90 Tage, oft gekoppelt an einen Code, der in den Verkaufsstellen oder an Veranstaltungen verteilt wird.

Die Mechanik, die sich durch alle Aktionen zieht: Gratisspielguthaben wird automatisch auf dem Swisslos-Wallet gutgeschrieben, sobald die Bedingungen erfüllt sind. Es lässt sich nur für Sporttip-Wetten einsetzen, nicht auszahlen und nicht für andere Swisslos-Produkte verwenden. Der Reingewinn aus einer gewonnenen Wette mit Gratisspielguthaben fliesst auf das Wallet.

Wer nach einer konkreten Aktion sucht, sieht sie auf der Swisslos-Website unter den laufenden Aktionen – eine generelle Liste aller bewilligten Aktionen veröffentlicht die Gespa nicht.

Welche Spielregeln für Sporttip gelten

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Diese Flexibilität ist im bewilligten Markt ungewöhnlich – die meisten ausländischen Anbieter publizieren ihre Limiten statisch und halten sich daran.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00 – was den Kombi-Boost zunichtemacht. Diese Regel ist nicht trivial: Bei einer 15-fach-Kombi mit einem abgesagten Ereignis sinkt der Nettogewinn drastisch.

Welche Sportarten und Wetttypen Sporttip anbietet

Das Sporttip-Programm umfasst nur Sportarten, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wetttypen stehen. Diese Liste wird in 28-tiger Versionen aktualisiert und umfasst klassische Sportarten wie Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball und Wintersport. Frauenwettbewerbe sind nur dann bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen.

Was die Liste nicht enthält: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows – das Geldspielgesetz schliesst sie aus. Eckball- oder Kartenmärkte, die im internationalen Fussball-Wetten üblich sind, fehlen ebenfalls. Esports ist auf der Liste nicht zu finden. Diese Einschränkungen reduzieren das Wettangebot im Vergleich zu ausländischen Anbietern erheblich.

Für den Spielenden mit Gratisspielguthaben bedeutet das: Die Auswahl an Sportarten und Märkten ist kleiner, aber stabiler – alle angebotenen Wetten sind von der Gespa bewilligt.

Welche Spielerschutz-Mechanismen Sporttip anbietet

Neben den obligatorischen Verlust- und Einzahlungslimitten bietet Sporttip eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage. Die Sperre gilt nur für Sporttip, nicht für andere Swisslos-Produkte – wer alle Swisslos-Produkte sperren will, muss eine separate Sperre setzen. Eine schweizweite Spielsperre wird in das gemeinsame Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Die Sperre ist ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wer sich hat sperren lassen, kann kein neues Online-Konto bei Swisslos eröffnen.

Was das für das Gratisspielguthaben heisst: Ein Spielender, der sich nach Annahme des Guthabens selbst sperrt, verliert es – es verfällt mit der Sperre. Die Selbstsperre ist also keine Pause, aus der man mit dem Guthaben zurückkehrt; sie ist ein Punkt.

Wie Sporttip Gewinne auszahlt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto überwiesen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Was das für Gratisspielguthaben heisst: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es wird auf dem Wallet gutgeschrieben und kann dort für Wetten eingesetzt werden, aber es fliesst nie auf das Bankkonto. Auszahlbar ist nur der Reingewinn aus Wetten mit Gratisspielguthaben – nicht der ursprüngliche Einsatz.

Das Urteil zu Swisslos Sporttip

Sporttip ist für Spielende im Deutschschweizer Vertragsgebiet die einzige seriöse Adresse für Sportwetten mit Schweizer Bewilligung. Die Gratisspielguthaben-Aktionen sind klein und befristet, aber durch die Gespa geprüft und an klare Bedingungen geknüpft. Das Wettprogramm ist enger als bei ausländischen Anbietern – keine Eckball-Märkte, keine Esports, keine Wetten auf Nicht-Sport-Ereignisse.

Wer die CHF 10 oder CHF 20 Gratisspielguthaben aus den Aktionen sinnvoll einsetzt – auf Märkten nahe 50/50, innerhalb der Frist – bekommt einen Erwartungswert zwischen 45 % und 50 % des Nominalwerts, der ihm ohne das Guthaben nicht zur Verfügung stünde. Wer die Aktionen ignoriert, lässt sich etwas entgehen – aber nicht so viel, dass es das gesamte Wettverhalten ändern sollte.

Loterie Romande Jouez Sport – die Sportwetten-Marke der Westschweiz

Die Loterie Romande betreibt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Verkaufsstellen decken 2’350 Standorte in der Westschweiz ab, der Sitz ist Lausanne.

Ein Online-Konto kann nur eröffnen, wer in der Romandie wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Identitätsprüfung folgt denselben Mechanismen wie bei Swisslos – Ausweis wird ausgelesen, Identität gegen Adressdatenbanken geprüft.

Welche Aktionen Jouez Sport aktuell anbietet

Die Loterie Romande hat 2025 in 24 Verfahren die Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben-Aktionen erhalten – mehr als Swisslos, was die unterschiedlichen Geschäftsmodelle widerspiegelt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, verteilte CHF 10 Spielguthaben pro Code und hatte 7’000 Stück insgesamt.

Die Aktion war an einen Code gebunden, der in den Stadien der National League verteilt und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingelöst werden musste. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Welche Spielregeln für Jouez Sport gelten

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Diese Regeln sind analog zu Swisslos, mit kleinen Unterschieden: Die Loterie Romande setzt das Wallet-Maximum bei CHF 10’000, Swisslos bei CHF 9’999. Die Auszahlungsmechanik ist im Grundsatz dieselbe – Gratisspielguthaben wird eingesetzt, Reingewinn fliesst auf das Wallet oder Bankkonto, ursprünglicher Einsatz verfällt.

Welche Spielerschutz-Mechanismen Jouez Sport anbietet

Die Spielerschutz-Mechanismen der Loterie Romande sind mit Swisslos vergleichbar: Verlust- und Einzahlungslimitten, Selbstsperre, Eintragung im schweizweiten Register bei unbefristigter Sperre. Eine Selbstsperre wird im Register eingetragen und gilt für alle bewilligten Schweizer Veranstalterinnen – wer bei der Loterie Romande gesperrt ist, kann auch kein Konto bei Swisslos eröffnen, und umgekehrt.

Was das für Gratisspielguthaben heisst: Auch bei der Loterie Romande gibt es keine Möglichkeit, ein gesperrtes Konto mit einem Aktions-Guthaben wieder zu öffnen. Die Sperre ist verbindlich.

Das Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist für Spielende in der Romandie die einzige seriöse Adresse für Sportwetten mit Schweizer Bewilligung. Die Aktionen sind etwas zahlreicher als bei Swisslos, was sich in den 24 Bewilligungen gegenüber 8 widerspiegelt. Die Nominalbeträge sind mit CHF 10 bis CHF 30 eher klein, aber mit derselben Mechanik wie bei Swisslos.

Wer ein Konto in der Romandie hat, ist mit den Aktionen der Loterie Romande gut bedient – sie sind von der Gespa geprüft, die Bedingungen sind klar, und die Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto ist gesichert. Für wen die Loterie Romande nicht in Frage kommt: Deutschschweizer und Liechtensteiner Wohnsitz – dort ist Sporttip zuständig.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – was sie bieten und was sie nicht bieten

Acht in der Vergleichstabelle aufgeführte Anbieter – Betclic, Jackbit, IviBet, HornetBet, Unibet, BDMBet, DirectionBet und BillyBets – haben in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung. Sie werben trotzdem im Schweizer Markt, oft über Affiliate-Seiten und Vergleichsportale, mit «Startguthaben ohne Einzahlung», «100 % Bonus» oder «risikofreier Erstwette».

Diese Werbung ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Sie ist auch für die Spielenden riskant, denn die Versprechen, die sie macht, haben im Schweizer Recht keinen Boden.

Was die «Bewilligung» einer ausländischen Lizenz in der Schweiz bedeutet

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Das heisst konkret: Der Anbieter darf dort, wo seine Lizenz ausgestellt ist, legal operieren – in der Schweiz ist seine Tätigkeit aber unbewilligt.

Folgen für den Spielenden:

Welche Risiken eine ausländische Plattform konkret mitbringt

Drei Risiken sind typisch für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung:

  1. Auszahlung verweigert oder verzögert. Eine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto ist nach Schweizer Recht nicht erzwingbar. Ausländische Anbieter zahlen oft aus, aber sie können die Auszahlung auch verweigern oder verzögern, ohne dass die Spielende eine Schweizer Rekursstelle hat.
  1. Domain blockiert. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Eine Domain, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein – und ein Guthaben, das auf der Plattform liegt, ist dann eingefroren. Die Plattformen reagieren mit «Domain-Hopping», also dem Wechsel auf neue Domains, aber die Spielende kann nicht sicher, dass das Guthaben den Wechsel mitmacht.
  1. Strafrechtliche Verfolgung des Anbieters. Die Gespa und die Kantone können gegen den Anbieter selbst vorgehen – mit einer Busse bis CHF 500’000 oder einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahren bei kommerzieller Tätigkeit (Art. 130 BGS). In solchen Verfahren können Einlagen und Gewinne der Spielenden eingezogen werden.

Diese Risiken sind nicht hypothetisch. Sie treten jedes Jahr auf, wenn die Gespa gegen einen ausländischen Anbieter vorgeht. Die Spielende, die ihr Geld dort hat, ist unter Umständen dabei.

Wann ein ausländischer Anbieter trotzdem in Frage kommt

Es gibt Situationen, in denen ein Spielender bewusst einen ausländischen Anbieter wählt – etwa wenn das Wettprogramm der Schweizer Veranstalterinnen nicht ausreicht (kein Esports, keine Eckball-Märkte) oder wenn die Quoten für bestimmte Märkte deutlich höher sind. Wer diese Wahl trifft, sollte sich bewusst sein, was er aufgibt: den Schweizer Rechtsschutz, den Schutz durch das Sperrregister und die Möglichkeit, eine Auszahlung gerichtlich durchzusetzen.

Die ehrliche Lesart: Wer ein Startguthaben bei einem ausländischen Anbieter annimmt, spielt in einem Markt, der in der Schweiz nicht anerkannt ist. Das Guthaben, das er bekommt, hat den Wert, den der Anbieter ihm gibt – nicht den Wert, den die Werbung verspricht. Wer mit dieser Asymmetrie leben kann, kann dort spielen. Wer nicht kann, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande.

Das Urteil zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung

Betclic, Jackbit, IviBet, HornetBet, Unibet, BDMBet, DirectionBet und BillyBets haben in der Schweiz keine Bewilligung und keinen Schweizer Rechtsschutz. Ihre «Startguthaben» sind in der Schweiz nicht anerkannt und können im Streitfall nicht eingeklagt werden.

Für wen diese Anbieter dennoch eine Option sind: Wer das engere Wettprogramm der Schweizer Veranstalterinnen nicht akzeptiert und die Quotenunterschiede für bestimmte Märkte als wichtig genug ansieht, um den fehlenden Rechtsschutz in Kauf zu nehmen. Für alle anderen – und das sind die meisten – sind Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport die bessere Wahl, auch wenn das Startguthaben dort kleiner ausfällt.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Ja, aber nur in kleiner Form und nur bei den beiden bewilligten Veranstalterinnen. Swisslos und Loterie Romande erhalten für jede Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 waren es insgesamt 32 Bewilligungen mit Beträgen zwischen CHF 10 und CHF 50, befristet auf 30 bis 90 Tage. Ausländische Anbieter werben mit grösseren Summen, haben aber in der Schweiz keine Bewilligung.

Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?

Weil jede Aktion nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedarf. Die Aufsicht prüft dabei nicht nur die Höhe des Betrags, sondern auch, ob die Aktion den Spielerschutz gefährdet. Grössere Beträge oder Aktionen, die zu risikoreichem Verhalten verleiten, werden kaum bewilligt – darum bleiben die Beträge klein und die Fristen kurz.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?

Es gilt als Spielguthaben und ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos und Loterie Romande wird der ursprüngliche Gratiseinsatz bei einer gewonnenen Wette nicht zurückerstattet, nur der Reingewinn fliesst auf das Wallet oder das Bankkonto. Wer mit CHF 10 Spielguthaben eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, erhält CHF 15 – nicht CHF 25.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Nein. Der Einsatz verfällt bei einem Gewinn; nur der Reingewinn wird dem Wallet gutgeschrieben. Diese Regel ist die wichtigste Grösse, an der sich jede Werbung mit «Startguthaben» messen lassen muss – sie macht den Nominalbetrag zum Werbeversprechen, nicht zur Auszahlung.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Loterie Romande arbeitet mit analogen Limiten. Diese Limiten gelten auch dann, wenn nur Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?

Eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Für den Spielenden bedeutet das: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Das beworbene Startguthaben hat im Schweizer Recht keinen Boden, eine Auszahlung kann nicht eingeklagt werden, und das Konto kann ohne Vorwarnung blockiert werden, wenn die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»