Welche Wett-App in der Schweiz wirklich erlaubt ist
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Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln Sporttip, die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos sowie gegen die Geldspielaufsicht Gespa.
Wer in der Schweiz mit dem Smartphone eine Wette platzieren will, landet zuerst bei einer rechtlichen Frage, nicht bei einer App-Bewertung. Die Interkantonale Vereinbarung lässt nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Wer in einem Store nach «Sportwetten App» sucht, findet Dutzende Anbieter mit glänzenden Versprechen, die alle eines gemeinsam haben: keine Schweizer Bewilligung. Eine Sperrliste der Gespa blockiert ihre Domains auf Netzbetreiber-Ebene, die Beträge wandern über ausländische Konten, eine Spielsperre in der Schweiz greift dort nicht.
Die Rangfolge, die dieser Text vorschlägt, sortiert deshalb nicht nach Sterne im Store, sondern nach dem, was eine App in der Schweiz tatsächlich leisten muss: Bewilligung, anschliessend Bedienung am Touchscreen, dann Limits und schliesslich der Auszahlungsweg. Wer ein paar Minuten in dieser Reihenfolge liest, weiss am Ende, welche App ihm überhaupt etwas auszahlt und unter welchen Regeln sie das tut.
Top-10-Rangfolge: Wett-Apps in der Schweiz im Überblick
Die Reihenfolge beruht auf prüfbaren Merkmalen: Bewilligung, organisatorische Reichweite, app-spezifische Funktionen wie Cash-Out und Live-Wetten, mobile Zahlungswege und der Auszahlungsweg von Gewinnen. Store-Bewertungen fliessen bewusst nicht ein, weil sie nichts über die Spielregeln aussagen, die in der App gelten.

| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht belegt; in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
Diese Tabelle trennt sauber zwischen erlaubten Veranstaltern und ausländischen Marken, die hier nur zur Information stehen, weil ein Schweizer Spieler ihnen im Alltag begegnet. Die Trennung ist nicht kosmetisch: Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat in der Schweiz keinen Schutz über die Spielsperre, keine Garantie, dass eine Auszahlung tatsächlich kommt, und keine Handhabe gegen Domains, die plötzlich unter anderer Adresse weiterlaufen.
Was eine Wett-App überhaupt leisten muss
Wer zum ersten Mal eine Sportwetten-App öffnet, sieht zuerst das Wettprogramm und erst danach die Bedingungen. Die Spielregeln von Sporttip zeigen, was eine bewilligte App im Hintergrund abwickelt: eine Einzelwette mit Einsatz und Quote, eine Kombiwette mit dem Produkt der Einzelquoten, den Gewinnbetrag als Einsatz mal Gesamtquote (bei Kombinationen), auf zwei Nachkommastellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Was unspektakulär klingt, ist die einzige öffentlich einsehbare Definition einer Wette, an der sich Streitfälle messen lassen müssen.
Eine App, die das nicht in vergleichbarer Form zeigt, verschiebt die Frage, was eine Wette eigentlich wert ist, in die eigenen AGBs, oft in einen anderen Rechtsraum. Bei einem ausländischen Anbieter gilt dann das Recht seines Lizenzlandes, das mit dem Schweizer Konsumentenschutz wenig zu tun hat.
Die zweite Leistung, die jede Sportwetten-App erbringen muss, ist die Spielerkontrolle selbst. Vor der ersten Wette verlangt die App die Festlegung von Verlustlimiten, im Fall von Sporttip für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Wer die Limits erst im Kopf setzt, wenn die erste Wette schon platziert ist, hat die Reihenfolge der App-Bedienung nicht verstanden: Ohne Limiten keine Wette, das ist die eigentliche Schweizer Logik hinter jeder bewilligten App.
Rechtslage: nur zwei Veranstalter sind zugelassen
Die Rechtslage ist für die Beurteilung einer App entscheidend und steht deshalb am Anfang. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur die beiden Grossspiel-Veranstalter anbieten, die das Geldspielkonzertat zulässt. Beide werden direkt von den Kantonen beauftragt und unterstehen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine Bewilligung wird in zwei Stufen erteilt, als Veranstalterbewilligung und als Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS); die Spielbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Sporttip wird im Swisslos-Vertragsgebiet durchgeführt, den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Sporttip-Konto eröffnen. Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt (FR, GE, JU, NE, VD, VS), kann ein Konto für Jouez Sport eröffnen, beides nicht beides. Wer aus dem jeweils anderen Vertragsgebiet ist, hat in der App der anderen Seite keinen Zugriff.
Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: Eine «Wett-App für die Schweiz» gibt es genau genommen zweimal, weil zwei Apps zwei Sprachgebiete abdecken. Wer in Zürich wohnt und eine Genfer Adresse verwendet, hat bereits das Risiko, beim Ausweis-Scan durchzufallen. Zweitens: Jeder andere Anbieter, der im Google Play Store oder im App Store mit «Sportwetten Schweiz» wirbt, hat keine Schweizer Bewilligung. Seine Lizenz, egal wo sie ausgestellt ist, gilt in der Schweiz nicht, und seine Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.
Die Gespa führt diese Sperrliste seit dem ersten Listenstand am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 enthielt sie 671 Domains. Schweizer Netzbetreiber setzen sie auf DNS-Ebene um. Wird eine Domain gesperrt, tauchen Ersatzdomains in der Regel innert Stunden auf, eine Praxis, die die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Das erklärt, warum eine ausländische Wett-App, die heute funktioniert, morgen nicht mehr erreichbar sein kann und übermorgen unter neuem Namen wieder da ist.
Die Konsequenz für die App-Auswahl: Wer eine bewilligte App nutzt, surft nicht durch eine Sperrliste. Wer eine ausländische App nutzt, kann jeden Tag ohne Vorwarnung den Zugang verlieren, ohne dass das Spielguthaben gesichert ist, ohne dass die Spielsperre des Schweizer Registers greift, und ohne eine Schweizer Anlaufstelle für Streitfälle.
Spielerschutz in der App: Limits und Spielsperre
Der Spielerschutz ist in einer bewilligten App kein Menüpunkt am Rand, sondern Voraussetzung für die erste Wette. Das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, dass er eine oder mehrere Maximalwerte für Einsatz oder Verlust auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis erzwingt (Art. 87 VGS). Sporttip setzt das in den eigenen Bedingungen so um, dass die Spielenden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer gesetzlich maximalen Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wirklich entscheidend ist die Mechanik der Änderung: Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Frist ist keine Schikane, sie ist der Grund, warum ein Spieler in einem hitzigen Moment die Verlustlimite nicht spontan hochsetzen kann. Drei Tage sind absichtlich lang genug, um den Entschluss überdenkbar zu machen. Eine vergleichbare Regelung findet sich bei Loterie Romande, allerdings mit eigener Frist in ihren Teilnahmebedingungen.
Zusätzlich zu den Limiten sieht Sporttip eine produktbezogene Selbstsperre vor, von 1 Tag bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich unbefristet selbst sperrt, wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen, mit Wirkung auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubinden ist (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Wirklich trockener Zahlenwert zu dieser Selbstkontrolle: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe ausgeführt, in 47,5 % der Fälle wurde an eine minderjährige Person eine Sportwette verkauft. Der Wert zeigt, dass der Schutz zu Hause in der App beginnt, nicht am Schalter. Wer eine bewilligte App nutzt, hat dort die Möglichkeit, sich selbst konsequent zu sperren. Wer eine ausländische App nutzt, hat diese Hebel nicht, weil die Schweizer Register dort nicht greifen.
Mobile Wetten am Touchscreen: was eine App können muss
Die zweite Säule der Bewertung ist die App selbst, das heisst die Frage, wie sich Wette, Kontostand und Limits auf einem kleinen Bildschirm bedienen lassen. Bewilligte Schweizer Apps wie die Sporttip App für iOS und Android sind darauf ausgelegt, einen Vorgang in wenigen Schritten durchzuziehen: Sport auswählen, Wettprogramm durchblättern, Quote antippen, Einsatz setzen, Wette bestätigen. Die Wetten lassen sich entweder direkt in der App oder über einen QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist vor allem für jene Spieler interessant, die unterwegs tippen und den Beleg daheim ausdrucken möchten.
Eine Sportwetten-App, die nur über den mobilen Browser läuft, ist nicht zwingend schlechter, aber sie trägt zwei strukturelle Nachteile: Sie bietet keine Mitteilungen über Spielstände und keine Möglichkeit, aus dem gesperrten Sperrbildschirm in Sekunden eine Wette zu platzieren. Die beiden bewilligten Schweizer Apps haben eigene Store-Präsenzen und binden Mitteilungen, biometrische Anmeldung und Push-Benachrichtigungen über die App.
Innerhalb der App selbst ist die für Schweizer Spieler wichtigste Funktion weniger der Live-Ticker als der Cash-Out. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, allerdings nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, was bedeutet, dass die Funktion im Wettprogramm mal verfügbar ist und mal nicht, ohne dass die Spielregeln dadurch verletzt würden.
Live-Wetten funktionieren in der App nach einer überraschend nüchternen Regel: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Was zählt, ist also nicht die Sekunde der Tipp-Absendung, sondern der Zeitpunkt der Wettabgabe im System.
Wer kombinieren will, muss wissen, dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion der App kombiniert werden dürfen. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Eine Schweizer Wett-App macht das transparenter als viele ausländische Anbieter, bei denen dieselbe Konstruktion einfach vom Slip verschwindet.
Zum Gewinn selbst: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt kleinlich, ist aber die einzige Rechenregel, auf die sich Spieler und Veranstalter berufen können. Wer 100 CHF auf eine Einzelwette mit Quote 2.10 setzt, gewinnt 210.00 CHF, abgerundet 210.00 CHF (5 Rappen runden hier nichts). Bei einer Kombiwette mit Gesamtquote 7.45 errechnet sich 745.00 CHF, abgerundet 745.00 CHF. Bei einer Quote von 1’337 etwa entsteht durch die Rundung ein Unterschied von wenigen Rappen.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Turnierrahmen) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.
Die Bedienung einer App ist also weniger eine Frage des App-Designs als eine Frage der Spielregeln, die in ihr abgebildet sind. Die Funktionen, auf die es ankommt, sind Quick-Bet, Quotenansicht, Live-Übersicht, Cash-Out nur soweit angeboten, Limiten-Einstellung, Spielsperre und eine klare Anzeige des Gewinns nach der im Abschnitt «Was eine Wett-App überhaupt leisten muss» beschriebenen Rundung.
Anbieter im Vergleich: bewilligt und nicht bewilligt
Die Reihenfolge der folgenden Blöcke folgt der Übersicht «Top-10-Rangfolge: Wett-Apps in der Schweiz im Überblick»: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer sich für eine App entscheidet, sollte den ersten Block lesen und in jedem der folgenden nur das prüfen, was ihm bislang unbekannt war.
Swisslos Sporttip
Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und führt Sporttip als Sportwette im eigenen Vertragsgebiet durch, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2020. Die Lotterie ist bewilligt, Sporttip ist als Produkt bewilligt. Wer in einem der genannten Kantone oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Konto eröffnen, andere nicht.
Die Stärke der App liegt in der Schnittstelle zur physischen Verkaufsstelle: Wer am Smartphone eine Wette zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Wer grössere Beträge setzen will, kann die Wette am Schalter abgeben, wo das Personal zusätzlich prüft. Wer vollständig mobil bleiben will, wickelt alles in der App ab, vom Aufladen des Wallets über PostFinance Pay bis zur Anzeige des Spielguthabens.
Für 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio., im Vorjahr waren es CHF 122 Mio. Das erklärt, warum eine Schweizer Wett-App kein reines Wirtschaftsunternehmen ist, sondern einen gesetzlich definierten Zweck erfüllt. Die Wette dient der Mittelbeschaffung, sie ist kein Investment.
Der entscheidende Punkt im Vergleich: Wer hier spielt, kann die Spielsperre im schweizweiten Register eintragen lassen und hat damit auch bei anderen Schweizer Veranstaltern Ruhe. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und sich später bei Swisslos selbst sperrt, hat dort Ruhe, aber bei der ausländischen Marke nicht.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande betreibt Jouez Sport im sechs Kantone umfassenden Vertragsgebiet Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Unternehmens ist Lausanne, die Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen, andere nicht.
Die App-Bedienung entspricht konzeptionell dem Schweizer Standard: Wettprogramm, Einsatz, Bestätigung, Auszahlung. Wer aus dem benachbarten deutschsprachigen Raum stammt und über die Sprachgrenze hinweg Interesse hat, muss ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter eröffnen, der im eigenen Wohnsitzkanton zuständig ist. Diese Trennung der Vertragsgebiete ist kein Detail, sie ist der Punkt, an dem die Online-Identitätsprüfung Fälschungen auffliegen lässt.
Die Schwäche der Westschweizer App im direkten Vergleich ist nicht die Funktion, sondern die Reichweite: Wer umzieht, verliert unter Umständen den Zugang zum bisherigen Konto. Wer die Romandie verlässt, muss neu entscheiden, ob er ein Konto bei Swisslos eröffnen will. Die BGS schreibt eine Registrierung pro Person vor, ein zweites Konto geht nicht.
Im Vergleich zu Sporttip liegen die Angebote beider bewilligter Apps sachlich nahe beieinander: die identische rechtliche Grundlage (BGS), die identische Aufsicht (Gespa), die identische Auszahlung an inländische Bank- oder Postkonten, der identische Spielerschutz. Wer innerhalb seines Vertragsgebiets bleibt, hat mit beiden Veranstaltern eine sauber bewilligte App. Wer zwischen den Sprachgebieten wechselt, muss zwischen den Apps wechseln, und genau das ist die Designentscheidung des Schweizer Modells.
BetAlright
BetAlright ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz bleibt in der Schweiz ohne rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort ein Konto eröffnet, spielt nicht im Schutz des Geldspielgesetzes: keine Spielsperre über das schweizweite Register, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, keine Sicherheit, dass der Anbieter auf der Sperrliste der Gespa landet.
Der Begriff «App» bei einem solchen Anbieter bedeutet in der Regel: mobile-optimierte Webseite oder App-Datei, die aus dem Apple- oder Google-Store geladen werden kann, je nach Verfügbarkeit. Eine Schweizer Store-Sperre einzelner Anbieter gibt es nicht, einzig die Sperrliste der Gespa blockiert die Domains. Ist ein Domain gesperrt, taucht der Nachfolger in der Regel innert Stunden auf.
Im Vergleich zu Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport fehlt jede Verbindung zum Schweizer Schutzsystem. Das ist nicht «unsicher» im Sinn einer Statistik, sondern rechtlich nicht abgesichert. Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko, mit eigenem Geld, ohne Schweizer Auffangnetz.
1Bet
1Bet gehört zu derselben ausländischen Kategorie wie BetAlright: keine Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz nicht belegt, DNS-Block auf der Sperrliste möglich. Die Spieleröffnung verlangt in der Regel Ausweis und Adresse, weil die Anbieter in ihren Heimatmärkten denselben Pflichten unterliegen, nicht weil Schweizer Recht hier greift.
Wer sich als Schweizer Spieler bei 1Bet anmeldet, hat in der Schweiz keinen Anspruch auf Auszahlung, falls der Anbieter nicht auszahlt. Die Verrechnungssteuer auf Gewinne entfällt im Inland, dafür gilt die kantonale Steuerpraxis, etwa diejenige des Kantons Thurgau, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt. Eine typische Praxis in den meisten anderen Kantonen unterscheidet nach Höhe und Anbieterstatus. Wer sichergehen will, fragt seine kantonale Steuerverwaltung.
bet-at-home
bet-at-home ist einer der Anbieter, deren Domain namentlich in der Domän-Hopping-Liste der Gespa auftaucht. Die Gespa bezeichnet damit Anbieter, deren Domain gesperrt wird und die unter neuen Domains weitermachen. Ein Schweizer Spieler, der eine solche Domain aufruft, landet auf einer Fehlermeldung des Netzbetreibers; die Ersatz-Domain funktioniert oft noch.
Inhaltlich bleibt der Vergleichspunkt zu einer bewilligten Schweizer App derselbe: keine Spielsperre im schweizweiten Register, keine Sicherheit der Auszahlung über ein Schweizer Bankkonto, keine Schweizer Handhabe bei Streit. Der einzige Unterschied zu 1Bet oder BetAlright ist die Markenbekanntheit, die wiederum nichts über Schweizer Recht sagt.
Pribet
Pribet reiht sich in dieselbe Kategorie ein: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Die App-Bedienung ist im Markt üblich, mobile-first, mit Login per E-Mail, in der Regel mit Bonus-Versprechen in der ersten Sitzung. Solche Versprechen fallen unter das schweizerische Verbot irreführender Werbung (Art. 74 BGS), sie sind für Schweizer Spieler nicht zulässig und für ausländische Anbieter nur im eigenen Markt kontrollierbar.
Der Punkt, an dem Spieler die Wahl zwischen Pribet und einer Schweizer App entscheiden, ist die Frage, was mit Gewinnen passiert. Bei einer bewilligten Schweizer App fliesst das Geld automatisch nach drei Arbeitstagen auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto, bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung direkt aufs Wallet. Bei einer ausländischen App ist die Auszahlung Sache des Anbieters, in dessen AGB nachzulesen.
PowBet
PowBet ist eine weitere ausländische Marke aus der Vergleichsmenge ohne Schweizer Bewilligung. Die Auflistung in einer Schweizer Vergleichsliste ist ein Faktum des Marktes, Schweizer Spieler begegnen der Marke in Werbung, in Stream-Sponsoring und in Apps, die im Store auftauchen, solange die Domain nicht gesperrt ist.
Eine sinnvolle Konsequenz für den Leser: PowBet ist eine Vergleichsmarke, keine Empfehlung. Wer die Marke prüfen will, sieht in den App-Stores nach Aktualität und lädt sich gegebenenfalls die App, mit dem Wissen, dass die rechtliche Grundlage in der Schweiz fehlt.
Donbet
Donbet folgt im Bild dem gleichen Muster. Aus dem Vergleich fällt Donbet nicht durch besondere Merkmale auf, was im Schweizer Kontext das entscheidende Merkmal ist: Es gibt keinerlei Schweizer Anknüpfungspunkt. Wer dort spielt, verlässt den vom Geldspielgesetz gezogenen Rahmen.
BetLabel
BetLabel reiht sich ohne weitere Unterscheidung in die Kategorie der Marken ohne Schweizer Bewilligung ein. Wer App-Store-Bewertungen vergleicht, wird BetLabel, Donbet und PowBet oft im selben Cluster finden, was die Vergleichbarkeit der App-Qualität suggeriert. Der Vergleich der App-Qualität blendet allerdings die entscheidende Schweizer Frage aus, die der Bewilligung.
Funbet
Funbet schliesst die Liste der acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Funbet unterscheidet sich von den anderen sieben in der Aufmachung, nicht in der Rechtsstellung in der Schweiz.
Was die acht Marken gemeinsam haben, ist der entscheidende Punkt für den Leser: Alle acht sind im Schweizer Markt sichtbar, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahintersteht. Eine seriöse Bewertung hebt diesen Punkt an den Anfang, nicht an das Ende, weil er die rechtliche Grundlage jeder einzelnen Wette berührt.
Wer App wählt, wählt Vertragspartner
Wer in der Schweiz mit dem Smartphone wettet, wählt einen Vertragspartner, kein Stück Software. Die bewilligten Schweizer Veranstalter haften nach dem BGS, schütten Gewinne auf Inlandskonten aus und tragen die Spielsperre in das schweizweite Register ein. Die acht ausländischen Marken tun das alles nicht, und ihre Domains können ohne Vorwarnung auf der Sperrliste landen. Wer eine Wett-App aussucht, sollte deshalb zuerst die Spalte «Bewilligung» lesen und erst danach die Funktionen.
Die Konsequenz aus dieser Trennung lautet: Wer die Wahl zwischen einer Schweizer App mit ehrlicher Spielregel und einer ausländischen App mit grossem Bonus-Versprechen hat, wählt die Schweizer App, wenn ihm Auszahlungssicherheit und Spielerschutz wichtig sind, und die ausländische App, wenn ihm diese Punkte egal sind. Wer sich für die Schweizer App entscheidet, wählt zusätzlich zwischen zwei Apps, deren Reichweite der Wohnsitz bestimmt. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, nutzt Sporttip, wer im Loterie-Romande-Gebiet wohnt, nutzt Jouez Sport.
Die folgende Auswahl fasst die wesentlichen Punkte zusammen:
- Swisslos Sporttip: bewilligt, einzige Schweizer App im deutschsprachigen Vertragsgebiet (plus Tessin und Liechtenstein), mit Cash-Out und Live-Wetten, mit Limiten und Sperre im schweizweiten Register.
- Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, einzige Schweizer App in der Romandie, mit derselben Spielregelbasis.
- Acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: in der Schweiz formal verfügbar, rechtlich ohne die Schutzmechanismen, die das BGS aufbaut.
Eine gute Wett-App ist in der Schweiz also zuerst eine bewilligte App. Wer das verstanden hat, hat die erste Hälfte der Bewertung bereits erledigt, bevor er die App überhaupt öffnet.
Häufige Fragen zu Wett-Apps in der Schweiz
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste, und welche Kriterien sind dafür sinnvoll?
In der Schweiz ist «die beste App» zuerst die rechtlich bewilligte App, also Sporttip von Swisslos oder Jouez Sport von der Loterie Romande, je nach Wohnsitzkanton. Sinnvolle Kriterien sind die Bewilligung, das Wettprogramm, die Bedienung am Touchscreen, Cash-Out als vollständige Funktion, die Spieler-Limiten und die Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Store-Bewertungen allein sagen nichts über die Spielregeln aus, die in der App gelten.
Welche Wett-Apps dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, nur die von Swisslos und Loterie Romande?
Ja, nur diese beiden. Die Interkantonale Vereinbarung lässt für Sportwetten genau diese beiden Grossspiel-Veranstalter zu, beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Jeder andere Anbieter hat in der Schweiz keine Bewilligung und keine Rechtswirkung, und seine Domains können auf der Sperrliste der Gespa blockiert werden.
Muss ein Konto in der App eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?
Ja, vor der ersten Wette ist ein Konto nötig, das in der Sporttip App (oder auf der Webseite) eröffnet wird. Voraussetzung sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und keine bestehende Spielsperre. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adress-Datenbanken ab. Pro Person ist nur ein Konto zulässig.
Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Sporttip werden die Limiten vor der ersten Wette in der App für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was vor impulsiven Erhöhungen schützt. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sich nicht sperren will, kann eine produktbezogene Pause von 1 bis 180 Tagen wählen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?
Gewinne aus der App gehen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, dessen Inhaber das Konto bei Swisslos ist. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das bekannte Konto überwiesen. Bei Loterie Romande Jouez Sport ist die Mechanik vergleichbar, mit eigenem Auszahlungsweg des Westschweizer Veranstalters.
Apps – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
