Sportwetten-App für Android: was erlaubt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine App für Android. Jede andere Sportwetten-App, die einem Schweizer Konto einen Wettschein zeigt, hat hier keine Bewilligung. Das ist keine Spitzfindigkeit der Aufsicht, sondern die Folge von Art. 4 des Geldspielgesetzes: Eine ausländische Konzession gilt in der Schweiz nicht, und das Angebot ist auf die zwei Veranstalter begrenzt. Wer mit dem Android-Handy wettet, sollte das wissen, bevor er eine Anwendung installiert.

Die folgende Übersicht ordnet zuerst die Anbieter nebeneinander, dann die Rechtslage, dann den Spielerschutz, dann die Bedienung per Touchscreen. Wer eines der zwei bewilligten Produkte nutzt, hat einen Wettschein, der vor einem Schweizer Gericht standhält; wer eine andere App nutzt, hat das nicht.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Betscore ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
GG.BET — —

Die Tabelle trennt sauber, was das Gesetz trennt. Swisslos und Loterie Romande sind die zwei Veranstalterinnen, die der Bund durch die interkantonale Vereinbarung überhaupt zulässt; alles dahinter ist in der Schweiz nicht zugelassen. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland verschwindet an der Grenze: In der Schweiz gilt nur die Schweizer Bewilligung.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Diese Sortierung hat unmittelbare Folgen für jene, die mit dem Android-Handy wetten. Ein Wettschein über Swisslos Sporttip ist vor einem Schweizer Gericht einklagbar; ein Wettschein über Unibet, Betscore oder GG.BET ist es nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, hat keine Verbindung zur Schweizer Spielsperre, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Rekursstelle. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter; Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie per DNS. Die Liste ersetzt nicht die eigene Vorsicht, aber sie zeigt, welche Namen bereits ins Visier geraten sind.

Was die bewilligten Produkte trennt

Sporttip und Jouez Sportten sind nicht zwei Filialen desselben Hauses. Sie bedienen verschiedene Kantone, und ein Online-Konto öffnet sich nur dort, wo man wohnt. Swisslos Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Die Loterie Romande bedient die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im Aargau wohnt und ein Konto eröffnen will, geht zu Sporttip; wer in Genf wohnt, zu Jouez Sport. Wer im Tessin wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet.

Diese Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern gesetzlich gesetzt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine dritte Bewilligung gibt es nicht, eine vierte schon gar nicht. Wer also in einer Grenzregion wohnt, etwa im Jura, fällt eindeutig in den Westschweizer Bereich; wer in Schaffhausen wohnt, eindeutig in den Deutschschweizer Bereich. Wer sich nicht sicher ist, sieht auf dem Ausweis oder fragt die zuständige Veranstalterin.

Das hat praktische Folgen für die App-Wahl. Swisslos betreibt die Anwendung Sporttip App für iOS und Android, die ein eingeloggtem Schweizer Konto geprüftes Wettempfehlungen anzeigt; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport mit eigener Anwendung. Beide Apps funktionieren nur mit einem Konto der jeweiligen Veranstalterin. Wer aus dem falschen Kanton ein Konto eröffnen will, wird abgewiesen.

Rechtslage für Wettende mit Android

Die Rechtslage auf dem Mobilgerät unterscheidet sich nicht von der Rechtslage am Computer oder an der Verkaufsstelle. Es gilt dieselbe Bewilligungspflicht, dasselbe Alter, dieselbe Wohnsitzregel, dieselbe Identitätsprüfung. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) macht keinen Unterschied nach Zugangsweg. Wer auf dem Android-Handy wettet, unterliegt denselben Regeln wie an der Verkaufsstelle.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021. Sie ist nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung für ein Grossspiel braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Beide Teile sind nötig, und beide Teile hat Sporttip wie auch Jouez Sport.

Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen ist geschlossen. Die Gespa führt eine Version vom 10. September 2026; was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie über Trainingsläufe. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso ein Esports-Bereich. Wer eine Quote für eine solche Wette sieht, sieht sie bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Was eine Schweizer Bewilligung bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung bedeutet drei Dinge, die auf dem Mobilgerät konkret werden:

Die Konsequenz daraus ist hart für Anbieter aus dem Ausland und klar für Spielende. Eine ausländische Lizenz aus Malta oder Curaçao gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Das Anbieten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht zugelassenes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Was in der Werbung einer ausländischen App steht, hat keine Schweizer Grundlage.

Spielsperren, Limiten und die Konsequenzen auf dem Mobilgerät

Der Spielerschutz funktioniert auf dem Android-Handy genauso wie am Computer oder an der Verkaufsstelle. Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet, muss zuerst Verlustlimiten setzen, kann sich sperren lassen und kann eine Pause einlegen. Die Limiten sind nicht vom Staat gesetzt, sondern vom Spielenden selbst – das Gesetz verlangt, dass die Veranstalterin die Möglichkeit dazu anbietet (Art. 87 VGS).

Verlustlimiten

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos setzt damit die gesetzliche Frist von 24 Stunden leicht herauf. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das gilt für Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, in Ticino und in Liechtenstein; die Loterie Romande verfährt nach den eigenen Spielregeln.

Die Logik dahinter: Eine Senkung der Limite ist eine Vorsichtsmassnahme im Affekt, eine Erhöhung braucht Bedenkzeit. Wer abends um 23 Uhr die Tageslimite erhöht, soll nicht um 23 Uhr 01 mit dem doppelten Einsatz wetten. Wer am Morgen eines klaren Tages die Limite senkt, soll den Schutz sofort haben. Das System ist altmodisch und wirkt; es gibt keine schweizweite staatliche Einzahlungsgrenze.

Spielsperre und Pause

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizerweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die zentrale Liste gesperrter Personen; wer dort steht, kann nirgends mehr mitspielen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).

Die Spielsperre wird in der App oder im Online-Konto eingerichtet, sie gilt aber schweizweit. Das ist der entscheidende Unterschied zu jeder ausländischen App. Einmal gesperrt, sperrt sich der Spielende überall. Das ist bei Betscore, Unibet oder GG.BET nicht möglich, denn diese Anbieter haben keine Verbindung zum Schweizer Register. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und sich bei Swisslos sperren lässt, spielt dort weiter.

Die Konsequenz für das Mobilgerät: Wer ein Android-Handy benutzt und das Konto bei Swisslos führt, kann sich über die App sperren lassen. Wer die App aber löscht und auf einem Browser weiter spielt, ändert nichts an der Sperre; sie ist an die Person gebunden, nicht an die App.

Schutz Minderjähriger und Identitätsprüfung

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Online-Registrierung bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Wer ein gefälschtes Dokument hochlädt, fällt durch. Wer eine Adresse im falschen Kanton angibt, fällt durch. Wer sich zweimal registriert, fällt durch. Das System ist nicht narrensicher – die Gespa hat 2025 an Verkaufsfasen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft gesehen –, aber es ist das System, das die Schweiz sich gegeben hat.

Bedienung per Touchscreen: Wettschein, Livewetten und Konto

Ein Android-Handy ist kein Ersatz für einen Computer, aber für die meisten Sportwetten reicht es. Der Wettschein wird per Fingertipp zusammengestellt, die Quoten werden live angezeigt, das Konto wird über die App verwaltet. Was auf dem kleinen Display anders wird, ist die Disziplin: Der Bildschirm ist kleiner, die Versuchung, schnell zu tippen, ist grösser.

Wettschein und Quoten

Der Wettschein auf dem Android-Handy unterscheidet sich nicht im Inhalt, sondern in der Handhabung. Die Quoten werden live aktualisiert, die Auswahl wird per Fingertipp zusammengestellt, der Einsatz wird vor der Bestätigung eingegeben. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Quote wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten. Wer drei Wetten mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 1.80 × 2.10 × 1.95 = 7’371, abgerundet auf 7.35. Ein Einsatz von CHF 10 bringt dann CHF 73.50 zurück, der Nettogewinn ist CHF 63.50.

Livewetten und ihre Tücken

Livewetten laufen auf dem Android-Handy genauso wie am Computer: Die Quoten ändern sich mit dem Spielverlauf, der Wettschein wird kurz vor dem Tipp bestätigt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das heisst: Der Bildstrom ist kein Wettgrund, sondern Bequemlichkeit. Wer ohne Bild wettet, wettet trotzdem gültig.

Die Tücke liegt im Zeitpunkt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Wer also auf das nächste Tor wettet und das Tor ist schon gefallen, gewinnt nichts. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in solchen Momenten schnell tippt, kann leer ausgehen.

Die Konsequenz für den Bildschirm: Die Live-Anzeige ist verlockend, weil sie den Puls des Spiels zeigt. Wer auf dem Android-Handy live wettet, sollte die Quote im Auge behalten und nicht das Spiel. Die Quote fällt, sobald ein Tor fällt; wer vorher tippt, hat die alte Quote; wer nachher tippt, hat die 1.00.

Cash-Out

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Cash-Out ist eine Versicherung gegen den späteren Verlust, kein Gratisticket zum Gewinn. Wer einen Wettschein mit Gesamtquote 7.35 hat und nach dem ersten Spielstand auszahlt, bekommt einen Bruchteil des möglichen Gewinns – Swisslos entscheidet, wie viel. Cash-Out ist für jene, die einen unsicheren Vorsprung nicht verlieren wollen; wer die Wette laufen lässt, läuft das Risiko, verliert aber auch die Möglichkeit, den Gewinn vorzeitig zu sichern.

Kombiboost, Quotenboost und Profitboost

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bet Builder und abhängige Ereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Funktion ist die einzige legale Art, auf zwei abhängige Märkte desselben Spiels zu setzen – etwa «Heimsieg» und «über 2.5 Tore».

Wer auf dem Android-Handy aus dem Wettprogramm eine Kombination baut, die das System nicht als Bet Builder kennt, baut sie auf eigenes Risiko. Die Rückerstattung ist keine Garantie; sie ist eine Möglichkeit.

Regelspiele und Abbruch

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» wettet und die Halbzeit wird wegen Abbruch nicht zu Ende gespielt, verliert.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Frist ist die Konsequenz für den verschobenen Anpfiff.

Fristen und Verfall

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Fristen sind lang, aber hart: Wer sechs Monate nach dem Spiel noch nicht nachgesehen hat, hat den Gewinn verloren.

Zahlungen und Auszahlungen auf dem Mobilgerät

Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Konsequenz für das Android-Handy: Wer auf dem Handy wettet, sieht das Wallet im Spielkonto, sieht die Auszahlungen unter «Auszahlung», sieht die Einzahlungen unter «Einzahlung». Die Zahlung läuft über die gleichen Wege wie am Computer. Wer mit PostFinance Pay einzahlt, bestätigt die Transaktion in der PostFinance App – zwei Anwendungen, ein Klick.

Steuern auf Wettgewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle beträgt CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich, also gilt «je nach Kanton». Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer zurück, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Die übrige Schweiz verfährt nach Kanton unterschiedlich. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer einen Einsatz von CHF 10 tätigt, zahlt nicht CHF 10.50 oder CHF 11; er zahlt CHF 10 und wettet damit. Das gilt für alle Anbieter, die in der Schweiz bewilligt sind.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos Sporttip ist die Sportwette der Deutschschweiz, von Ticino und des Fürstentums Liechtenstein. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und sind gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld fliesst in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe).

Die App für Android deckt das volle Wettprogramm ab: Prematch, Live, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Bet Builder, Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Cash-Out. Wetten, die in der App zusammengestellt werden, können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden – die App wird damit zum mobilen Wettschein, das Papier an der Verkaufsstelle wird überflüssig.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer anderswo wohnt, wird abgewiesen. Die Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, die Identitätsprüfung läuft beim Hochladen des Ausweises, die Spielsperre gilt schweizweit.

Für wen Sporttip passt: für Wettende aus der Deutschschweiz, aus dem Tessin und aus Liechtenstein, die ein bewilligtes Produkt mit voller Schweizer Rechtsgrundlage suchen, mit Cash-Out, mit Bet Builder, mit Livewetten, mit Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto. Wer in der Westschweiz wohnt, geht zur Loterie Romande; wer aus dem Ausland kommt, hat keine Möglichkeit.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Anwendung für Android ist unter dem Produktnamen Jouez Sport erreichbar; die Spielregeln, die Verlustlimiten, die Auszahlungswege entsprechen den Westschweizer Gepflogenheiten. Wer ein Konto eröffnen will, muss seinen Wohnsitz in einem der sechs Kantone haben und sich mit Ausweis identifizieren. Die Spielsperre gilt schweizweit, die Werbung folgt den Sprachgewohnheiten der Romandie.

Das Wettprogramm umfasst die in der Gespa-Liste genannten Sportarten und Märkte: Fussball, Eishockey, Tennis, Radsport und weitere Disziplinen, soweit sie gelistet sind. Eckballmärkte und Esports fehlen. Cash-Out, Kombiwetten, Systemwetten und Prematch-Wetten gehören zum Standard; die genauen Bedingungen sind in den Spielregeln der Loterie Romande festgehalten, die auf ihrer Website veröffentlicht sind.

Für wen Jouez Sport passt: für Wettende aus der Romandie, die ein bewilligtes Produkt mit voller Schweizer Rechtsgrundlage suchen, mit Cash-Out, mit Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto. Wer in der Deutschschweiz wohnt, geht zu Sporttip; wer aus dem Ausland kommt, hat keine Möglichkeit.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, und weil die Bewertung der zwei bewilligten Veranstalterinnen ohne den Vergleich unvollständig wäre. Sie sind keine Alternative; sie sind das, was die Schweizer Aufsicht von der Sperrliste streichen will.

Betscore

Betscore verfügt über keine Schweizer Bewilligung, wodurch der Spielerschutz gemäss BGS entfällt. In Streitfällen existiert kein Schweizer Rechtsweg. Auch besteht keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Wer dort wettet, handelt auf eigenes Risiko.

Betscore ist in der Schweiz nicht zugelassen. Da keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz vorliegt, entfällt jeglicher Anspruch auf Schweizer Spielerschutz.

Funbet

Funbet ist in der Schweiz nicht lizenziert und untersteht nicht der Gespa-Aufsicht. Es fehlen Anbindungen an das Ausschlussregister sowie Schweizer Rechtsmittel. Für Schweizer Spielende ist dieses Angebot ohne Schutz.

Funbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Dieser Anbieter ist in der Schweiz nicht zugelassen und bietet deshalb keinen Schutz durch die hiesige Aufsicht.

WirWetten

WirWetten besitzt keine Schweizer Konzession. Der Anbieter ist nicht an das Ausschlussregister angebunden und bietet keine rechtliche Grundlage nach BGS. Spielende sind hier nicht durch die Schweizer Aufsicht geschützt.

WirWetten ist in der Schweiz nicht konzessioniert. Da der Anbieter keine Schweizer Bewilligung besitzt, existiert hier kein Rechtsweg nach BGS.

Unibet

Unibet ist in der Schweiz ohne Genehmigung aktiv. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsbeistand. Eine EU-Lizenz ersetzt in der Schweiz keine staatliche Bewilligung. Damit sind Spielende diesem Anbieter ohne regulatorische Absicherung ausgeliefert.

Unibet verfügt über keine Schweizer Konzession. Der Anbieter ist nicht reguliert, wodurch Schweizer Spielende leer ausgehen.

Cloudbet

Cloudbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Dieser Anbieter bietet keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister oder anderen Schutzmechanismen. Wer dort wettet, bewegt sich ausserhalb der nationalen Regulierung.

Cloudbet ist in der Schweiz nicht lizenziert. Da die regulatorische Grundlage fehlt, findet auf diesem Portal keine Spielerschutz-Kontrolle statt.

ZotaBet

ZotaBet besitzt keine staatliche Konzession für den Schweizer Markt. Das Ausschlussregister greift hier nicht, und es gibt keine nationalen Schutzmechanismen. Ein sicheres Spielen ist somit nicht gegeben.

ZotaBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Mangels staatlicher Konzession unterliegt dieser Anbieter nicht dem Schweizer Geldspielgesetz.

BetFury

BetFury hat keine Erlaubnis für Schweizer Kunden. Es findet keine Überprüfung durch die Gespa statt, und eine Anbindung an das Ausschlussregister fehlt vollständig. Das Angebot bietet für Schweizer Nutzer keine Sicherheit.

BetFury besitzt keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter untersteht daher nicht der Gespa-Aufsicht.

GG.BET

GG.BET agiert ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht weder eine Verbindung zum Ausschlussregister noch eine Schweizer Rekursinstanz. Schweizer Spielende unterliegen hier keinem nationalen Schutzstandard.

GG.BET ist in der Schweiz nicht zugelassen. Da keine Bewilligung erteilt wurde, ist das Angebot für Schweizer Nutzer ohne Schutz.

Was eine Android-App von der mobilen Webseite unterscheidet

Eine App ist nicht nur eine Verpackung der Webseite; sie hat eigene Stärken und eigene Schwächen. Die Sporttip App ist offline-navigierbar, das heisst, sie öffnet das Wettprogramm auch bei schlechter Verbindung. Die Quoten werden aus dem Cache geladen, sobald die Verbindung steht, werden sie aktualisiert. Die mobile Webseite ist ohne Verbindung ein weisser Bildschirm.

Die App ist schneller beim Wettschein: Der Tipp auf eine Quote landet direkt im Wettschein, die Bestätigung erfolgt mit einem Wisch. Die mobile Webseite braucht mehr Klicks: Quote antippen, Wettschein öffnen, Einsatz eingeben, bestätigen. Wer viele Wetten tippt, merkt den Unterschied. Wer einmal die Woche wettet, merkt ihn nicht.

Die App braucht Speicher, sie braucht ein Konto, sie braucht Updates. Die mobile Webseite braucht nur einen Browser. Wer ein neues Handy kauft, muss die App neu installieren; die mobile Webseite ist sofort da. Wer das Handy verliert, verliert mit der App auch die gespeicherten Anmeldedaten – das Wallet bleibt, das Passwort muss neu eingegeben werden.

Die Konsequenz für das Android-Handy: Wer täglich wettet, installiert die App; wer einmal im Monat wettet, bleibt im Browser. Die Quote ist in beiden Fällen dieselbe, der Wettschein ist in beiden Fällen derselbe, die Auszahlung ist in beiden Fällen dieselbe.

Installation und erste Schritte

Die Installation der Sporttip App läuft über den Google Play Store: Suche «Sporttip», Install auf das Android-Handy. Die Anwendung erkennt die Region und verlangt bei der ersten Anmeldung die Identitätsprüfung. Wer noch kein Konto hat, wird durch die Registrierung geführt; wer ein Konto hat, meldet sich mit den bestehenden Daten an.

Die Registrierung verlangt: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Ausweis CH-FOTO, Ausweisnummer. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen, die Adresse wird gegen die Datenbank geprüft. Wer eine falsche Adresse angibt, fällt durch. Wer ein gefälschtes Dokument hochlädt, fällt durch. Wer noch ein Konto bei Swisslos hat, kann kein zweites eröffnen.

Nach der Registrierung folgen die Verlustlimiten: 1 Tag, 7 Tage, 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite gesetzt werden.

Die Konsequenz: Wer am Sonntagabend ein Konto eröffnet und am Montagabend die Limite erhöhen will, muss bis Donnerstagabend warten. Wer am Montagabend die Limite senken will, hat den Schutz sofort. Die 72-Stunden-Frist ist das Sicherheitsnetz für die eigene Disziplin.

Wettprogramm und Marktangebot

Das Wettprogramm bei Sporttip folgt der Gespa-Liste. Was dort steht, wird angeboten; was nicht dort steht, wird nicht angeboten. Die Liste vom 10. September 2026 nennt die Sportarten und Wettbewerbe; Eckballmärkte und Esports fehlen. Frauenfussball ist nur für die gelisteten Wettbewerbe verfügbar; die Liste der Untergrenze entscheidet.

Die Standardmärkte sind 1X2, Doppelte Chance, Over/Under, Handicap, Halbzeit/Endstand, Torschützen, Eckbälle fehlen. Bei den grossen Fussball-Ligen ist das Angebot breit; bei kleineren Ligen ist es schmal. Wer auf den fünften Schweizer Liga-Ligakampf wetten will, hat möglicherweise nur 1X2; wer auf die Champions League wetten will, hat dutzende Märkte.

Die Livewetten laufen auf den gleichen Märkten, mit Quoten, die sich mit dem Spielverlauf ändern. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Funktion ist eine Schutzmassnahme gegen nachträgliche Wetten auf bereits entschiedene Ausgänge.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Apps für Android sind in der Schweiz zulässig?

In der Schweiz sind nur zwei Sportwetten-Apps für Android zulässig: die Swisslos Sporttip App für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Anwendung Jouez Sport der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Sportwetten-App hat in der Schweiz keine Bewilligung, weil das Gesetz nur diese zwei Veranstalterinnen zulässt (Art. 21-25 BGS). Wer aus dem Ausland eine App installiert, die in der Schweiz nicht zugelassen ist, spielt ohne Schweizer Schutz.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja. Die Verlustlimiten sind an die Person und das Konto gebunden, nicht an den Zugangsweg. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite gilt auf dem Handy, am Computer und an der Verkaufsstelle gleichermassen, weil sie an das Konto gekoppelt ist.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Apps ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Drei Risiken, die alle aus der fehlenden Bewilligung folgen: Erstens keine Schweizer Rekursstelle; wer mit dem Anbieter in einen Streit gerät, kann nicht vor ein Schweizer Gericht ziehen. Zweitens keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister; wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann bei einer ausländischen App weiterspielen. Drittens keine Schweizer Sperrung über die Gespa; ausländische Domains werden zwar auf die Sperrliste gesetzt, aber DNS-Sperren ersetzen nicht die eigene Vorsicht. Dazu kommt: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden (Art. 130 BGS).

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Bei einer Einzelwette ist der Gewinn Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette ist der Gewinn Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Drei Wetten mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 7’371, abgerundet auf 7.35. Ein Einsatz von CHF 10 bringt CHF 73.50 zurück, der Nettogewinn ist CHF 63.50. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Die Registrierung bei Swisslos erfordert mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein. Die Loterie Romande setzt den Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis geprüft, die Adresse gegen die Datenbank abgeglichen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, Wettkämpfer dürfen auf das eigene Ereignis nicht wetten.

Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?

Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00. Wer also auf das nächste Tor wettet und das Tor ist schon gefallen, gewinnt nichts. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; ein laufender Bildstrom ist keine Wettgrundlage.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»