CS 2 Wetten in der Schweiz – wo E-Sport aufhört und die Bewilligung beginnt
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz auf Counter-Strike 2 wetten will, landet bei einer ungewöhnlichen Konstellation. E-Sport ist nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa, also fehlt hier jede Schweizer Bewilligung. Genau zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide führen E-Sport nicht im Programm. Wer CS 2 wetten möchte, weicht auf ausländische Anbieter aus – ohne Schweizer Schutz, ohne Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rechtsweg. Der folgende Beitrag erläutert, was dieser Schritt bedeutet, was er kostet und wer überhaupt wetten darf.
Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Spielregeln von Swisslos Sporttip.
Was die Schweizer Bewilligung schützt – und warum E-Sport fehlt
In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und damit bewilligungspflichtig. Zuständig ist nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, sondern die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Die Veranstalterbewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz – jede ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, gleich aus welchem Land sie stammt.

Der Bund hat die Zahl der Sportwetten-Veranstalter auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos (mit Sitz in Basel) und die Loterie Romande. Beide stützen ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Swisslos tritt unter dem Namen Sporttip auf, die Loterie Romande unter Jouez Sport. Beide betreiben ein Vollprogramm an klassischen Sportarten mit klar geregelten Märkten – Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball und eine ganze Reihe weiterer Disziplinen.
Was die Schweiz nicht kennt: einen freien Markt ausländischer Anbieter. Wer hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bei gewerbsmässiger Tätigkeit drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was darf überhaupt gewettet werden? Eine abschliessende Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort nicht auftaucht, darf nicht angeboten werden. Auf dieser Liste erscheint keine Ecke, kein Kartenmarkt und – entscheidend für dieses Thema – keine Esport-Sektion. E-Sport-Turniere fallen damit automatisch aus dem bewilligten Programm heraus. Eine Wette auf ein CS-2-Match lässt sich mit Schweizer Bewilligung schlicht nicht platzieren. Weder Sporttip noch Jouez Sport führen ein solches Angebot.
Spielerschutz in der Schweiz – was greift und was bei ausländischen Anbietern verloren geht
Das Schweizer Regime setzt beim Schutz der Spielenden an, nicht bei der Produktvielfalt. Drei Bausteine prägen das Bild: Limits, Sperren und Identitätsprüfung.

Bevor bei Sporttip der erste Tipp abgegeben wird, müssen Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei 9’999 CHF – für unter 21-Jährige bei 1’000 CHF. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Gespa verlangt solche Limits vom Veranstalter; eine starre staatliche Einzahlungsgrenze gibt es indessen nicht.
Daneben steht die Spielsperre. Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Auch Minderjährige sind ausgeschlossen – die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz im Vertragsgebiet, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was bei einem ausländischen Anbieter wegfällt, ist die ganze Schutzarchitektur. Keine verpflichtenden Verlustlimiten, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Identitätsprüfung mit Ausweisabgleich, keine Auszahlung auf ein eigenes Schweizer Konto als zwingende Voraussetzung. Auszahlungen können auf Kryptowallets gehen, in Währungen ausserhalb des Schweizer Finanzraums, ohne dass eine Schweizer Behörde eingreift. Wer sich selbst sperren lassen will, muss das beim jeweiligen Anbieter tun – wenn dieser eine solche Funktion überhaupt anbietet. Eine Sperre bei Swisslos sperrt den Zugang zu einem ausländischen Anbieter nicht. Im Streitfall hilft keine Schweizer Aufsichtsbehörde; der Rechtsweg führt ins Ausland, an einen Ort, den die Schweizer Justiz nicht ohne Weiteres erreicht.
Diese Asymmetrie ist kein Detail. Sie ist der Grund, warum die Bewilligung in der Schweiz mehr bedeutet als nur eine Genehmigung – sie ist ein Bündel aus Identitätsprüfung, Limiten, Sperrregister und Auszahlung auf ein eigenes Konto. Wer dieses Bündel verlässt, gibt alle vier Schutzteile gleichzeitig ab.
Ausländische Anbieter und die Sperrliste – was beim Zugriff passiert
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Telekomanbieter blockieren die aufgeführten Adressen per DNS, sodass der Zugriff aus der Schweiz ins Leere läuft. Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains. Domains tauchen dort auf, weil ihre Betreiber in der Schweiz unerlaubt Geldspiele anbieten – bet365, Bet-at-Home und Interwetten hat die Gespa in der Vergangenheit namentlich genannt. Die Liste wird laufend erweitert; eine Domain verschwindet und taucht unter neuem Namen wieder auf – die Gespa spricht von «Domain-Hopping». Wer einen VPN-Dienst nutzt, umgeht die DNS-Sperre – das ist technisch möglich, ändert aber nichts an der Rechtslage in der Schweiz.
Die Domains der in dieser Übersicht genannten ausländischen Anbieter – HornetBet, Rollbit, Fezbet, GG.BET, Sportaza, Interwetten, BC.Game und myBet – fallen, sobald sie in der Schweiz aktiv sind, ebenfalls unter dieses Regime. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen – Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo – entfalten hier keine Wirkung. Wer dort ein Konto eröffnet, tut dies ohne Schweizer Schutz. Die Gespa kann gegen den Anbieter vorgehen, nicht gegen die einzelne Spielerin.
Vergleich der Anbieter – wer in der Schweiz offiziell ist und wer nicht
Die folgende Übersicht trennt die zwei bewilligten Veranstalter von den ausländischen Anbietern, die im CS-2-Umfeld auftauchen. Eine Bewilligung im Sinne des BGS haben in der Schweiz nur die beiden Erstgenannten; alle weiteren Anbieter sind im Sinne dieser Seite «ohne Schweizer Bewilligung».
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Sporttip; IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Société de la Loterie de la Suisse Romande – Jouez Sport; IKV 2020 |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
Die Trennung ist nicht symbolisch, sie ist regulatorisch. Die zwei Bewilligten unterstehen der Gespa, führen ein Sperrregister, zahlen auf eigene Schweizer Konten aus und führen nur Sportarten und Wettarten, die auf der Gespa-Liste stehen. E-Sport steht dort nicht.
Warum CS 2 Wetten Echtgeld in der Schweiz eine Sonderstellung haben
Echtgeldwetten auf CS 2 setzen voraus, dass ein Anbieter den E-Sport-Markt überhaupt im Programm führt. In der Schweiz ist das bei den zwei bewilligten Veranstaltern nicht der Fall – weder Swisslos noch Loterie Romande führen E-Sport, und keine andere Schweizer Bewilligung kann ein solches Programm legal stützen. Wer mit Schweizer Bewilligung auf CS 2 wetten will, hat schlicht keine Möglichkeit.
Die Konsequenz: Der gesamte Echtgeld-Markt für CS 2 in der Schweiz findet ausserhalb des Bewilligungssystems statt. Wer dort spielt, tut es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und im Schatten der Sperrliste. Das macht CS 2 Echtgeld-Wetten nicht zu einem schlechteren Tipp, sondern zu einer Wette, die unter anderen Regeln läuft als Fussball, Tennis oder Eishockey bei Sporttip. Das wichtigste andere Regelwerk: dasjenige des ausländischen Anbieters, nicht das BGS.
Was Schweizer Sporttip über E-Sport-Taktik-Shooter hinaus zeigt
Auch wenn E-Sport fehlt, lohnt sich ein Blick auf das, was Sporttip der Spielern überhaupt bietet – schon als Vergleichsmassstab dafür, was ein bewilligtes Angebot in der Schweiz konkret heisst.
Wer bei Sporttip wetten darf und wer nicht
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das gilt für Einzelne und für alle Beteiligten einer Sportveranstaltung – ein simpler Grundsatz, der aber bei E-Sport-CS-2-Matches auf ausländischen Plattformen oft nicht durchgesetzt wird: Spielerinnen und Spieler der Teams wetten teils auf den eigenen Match, teils auf gegnerische Lineups. Eine Schweizer Aufsicht kann das nicht verhindern, wenn die Wette auf einer Plattform ohne Bewilligung stattfindet.
Einsatzlimiten und Mindesteinsatz
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 CHF. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei 1’000 CHF, für eine Systemwette bei 10’000 CHF. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen.
Wie die Quote entsteht – und welche Marge drinsteckt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Quote ist also nicht bloss eine Zahl, sondern das Ergebnis einer konkreten Berechnung im Wettsystem – und sie enthält immer eine Marge zugunsten des Veranstalters.
Um zu veranschaulichen, wie viel Marge in einer Wette steckt, hilft ein einfaches Rechenbeispiel. Angenommen, ein Zwei-Wege-Markt wird mit 1.90 / 1.90 angeboten – ein Beispielwert, kein notierter Preis. Die Auszahlungsquote, also der Anteil der Einsätze, den der Markt bei Tässungen wieder ausschüttet, berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt rund 95 % – das heisst, der Markt zahlt 95 Rappen pro 1 CHF Einsatz zurück, wenn ein Ausgang eintritt. Die Marge, die der Veranstalter behält, liegt entsprechend bei rund 5 % auf diesem Markt. Eine konkrete CS-2-Quote auf einem ausländischen Anbieter wird mit derselben Mechanik berechnet, nur sitzt die Marge dort in der Quote eines Anbieters ohne Schweizer Aufsicht – und kann beliebig hoch sein, ohne dass eine Gespa-Stelle das prüft.
Der Punkt, der an dieser Stelle zählt: Selbst ein «faires» 1.90 / 1.90 gibt 5 % an den Veranstalter ab. Bei einem unausgeglichenen Markt mit 1.50 / 2.80 liegt die Marge höher. Bei einem CS-2-Match mit zwölf möglichen Siegerinnen und Siegern auf einer ausländischen Plattform liegt sie deutlich darüber – der Buchmacher baut mit jeder weiteren Option zusätzlichen Puffer ein. Wer «langsam» das Wort «faire Quote» liest, sollte immer mitrechnen.
Kombiboost, Quoteboost und Profitboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Mechanik ist klar: Es geht darum, den eigenen Gewinn bei richtigen Voraussagen zu erhöhen, nicht darum, eine schlechte Quote zu kompensieren. Wer die Boosts nutzt, sollte die Mindestquoten ernst nehmen – ein Tipp mit Quote 1.49 qualifiziert nicht.
Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live. Er ist nur bei Online-Wetten verfügbar und nur als vollständiges Cash-Out – ein Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Der Cash-Out-Betrag liegt zudem unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist eine bewusste Mechanik: Der Veranstalter kauft die Wette vor dem Ende zurück, mit einem Abschlag auf den Maximalgewinn – im Gegenzug entfällt das Risiko des späten Spielstands.
Livewetten und die Quote 1.00
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, ohne Gewinn. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichterentscheid nach Videobeweis – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist die Schadenbegrenzung für Fälle, in denen die Wette nach dem Ereignis «durchgerutscht» wäre. Bei CS-2-Matches auf ausländischen Plattformen fehlt diese Mechanik – oder sie ist in den AGB anders geregelt, ohne Schweizer Aufsicht dahinter.
Reguläre Spielzeit und abhängige Ereignisse
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei CS-2 gibt es diese «Verlängerung»-Logik nicht in derselben Form; die Plattformen ausländischer Anbieter behandeln Overtime, MR12-Wetten und pistol-rounds unterschiedlich. Wer ohne klare Markierung wettet, läuft Gefahr, eine Wette auf die falsche Spiellänge zu platzieren.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.
Wettausgang und Gewinn
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief zu erheben. Für CS-2-Matches auf ausländischen Plattformen gelten die Fristen des jeweiligen Anbieters, mit deutlich weniger Schutz im Streitfall.
Was CS 2 Wetten Tipps ausmacht – und was davon in der Schweiz funktioniert
Wer «CS 2 Wetten Tipps» sucht, sucht in der Regel nach drei Dingen: Wettmärkten, die über das 1X2 hinausgehen, einem Verständnis der Spielmechanik, und einer Quote, die den subjektiv eingeschätzten Wert übersteigt.
Die verbreiteten Märkte auf CS-2-Plattformen sind: Sieger des Matches, Sieger einer einzelnen Map, Handicap auf eine Map, Gesamtzahl der Runden über/unter einer Schwelle, Sieger der ersten Pistolenrunde, Sieger des ersten Halbzeiten-Wechsels, sowie Spezialmärkte auf Spielerleistungen (Kills über/unter, Multi-Kills). Die Plattformen unterscheiden sich in der Breite des Angebots und in der Marge, die in jeder Quote steckt. Diese Marge ist nirgends offengelegt; sie lässt sich aus dem Verhältnis der Quoten rekonstruieren, wie es oben am Beispiel 1.90 / 1.90 gezeigt wurde.
Was in der Schweiz funktioniert: nichts davon unter Bewilligung. Tipps, wie man einen CS-2-Markt liest, sind plattformneutral; die Frage, ob man auf einer Plattform mit oder ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist eine eigene. Sie hat mit der Spielmechanik nichts zu tun und mit der Sicherheit der eigenen Daten, der Auszahlung und der Sperrmöglichkeit sehr viel.
Auszahlung, Einzahlung und Spielguthaben bei Swisslos
Da die Schweizer Auszahlungs- und Einzahlungsmechanik als Vergleichspunkt dient, hier die Eckwerte bei Sporttip.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei 20 CHF. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 CHF möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’9’999 CHF nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Teilnehmenden überwiesen.
Was hier zählt: Die Auszahlung geht zwingend auf ein eigenes Konto in der Schweiz oder Liechtenstein, ist an die verifizierte Identität gebunden und unterliegt dem Schweizer Geldspielrecht. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt jede dieser Schranken – im Positiven wie im Negativen.
Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Swisslos ist einer der zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen – die andere ist die Loterie Romande.
Der Vertrieb erfolgt über das Swisslos-Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Registrierung bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet möglich, mit nachgewiesener Identität und ohne bestehende Spielsperre. Eine Wette ist ab 18 Jahren möglich, ein Konto pro Person.
Sporttip bietet das, was die Schweizer Bewilligung hergibt: klassische Sportarten mit klar geregelten Wettarten, Livewetten, Cash-Out, Kombiboost, Quoten- und Profitboost – alles innerhalb der Gespa-Liste. E-Sport ist nicht Teil dieses Angebots, und CS-2-Wetten lassen sich hier nicht platzieren. Wer das will, muss den Schritt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gehen.
Für die Schweizer Spielerin ist Swisslos die einzige Anlaufstelle mit vollem Schutz: Verlustlimiten, Sperrregister, Auszahlung auf das eigene Konto, Aufsicht durch die Gespa. Wer Sporttip wählt, wählt das bewilligte System – und akzeptiert, dass E-Sport dort nicht stattfindet.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweize und 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie ist – wie Swisslos – einer der zwei bewilligten Veranstalter für Sportwetten in der Schweiz.
Die Loterie Romande steht damit vor derselben Einschränkung wie Swisslos: E-Sport ist nicht auf der Gespa-Liste, also nicht im Programm. Wer in der Romandie wohnt und CS-2 wetten will, hat bei Jouez Sport keine Möglichkeit – die Schutzmechanik ist voll, das Angebot auf die klassischen Sportarten folgen.
HornetBet
HornetBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. In der Schweiz hat nur Swisslos und Loterie Romande das Recht, Sportwetten zu organisieren; jede andere Lizenz – gleich aus welchem Land – hat hier keine Wirkung. HornetBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, kennt keine Schweizer Auszahlung auf das eigene Konto und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; ist die Domain einmal aufgenommen, ist der Zugang aus der Schweiz per Voreinstellung der Telekomanbieter blockiert.
Wer HornetBet nutzt, tut dies ohne Schweizer Schutz. Die Marge, die Quote, die Auszahlungsmechanik – all das bestimmt HornetBet selbst, ohne Gespa-Aufsicht. Für die Frage «CS 2 Wetten Schweiz» ist HornetBet ein Beispiel für einen Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist und dessen Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt wird.
Rollbit
Rollbit tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die vorliegende Lizenz aus einer anderen Jurisdiktion hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Rollbit unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht, ist kein Teil des Sperrregisters und bietet weder einen Schweizer Rechtsweg noch eine garantierte Auszahlung auf Schweizer Konten. Die Gespa kann die Domain sperren.
Wer bei Rollbit spielt, nimmt die Schutzlosigkeit in Kauf – inklusive der Frage, wie die Auszahlung im Streitfall tatsächlich erfolgt. Der Anbieters setzen die Regeln; die Gespa schaut nur zu, ob die Regeln gegen das BGS verstossen.
Fezbet
Fezbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Anerkennung in der Schweiz findet nicht statt, da keine hiesige Konzession vorliegt. Das Unternehmen operiert ausserhalb des Schweizer Rechtssystems, ist nicht an das Sperrregister angebunden und entzieht sich der hiesigen Rechtsordnung. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Für die CS-2-Wetten in der Schweiz ist Fezbet ein weiterer Anbieter im Markt ausserhalb des Bewilligungssystems – mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt.
GG.BET
GG.BET tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Da keine Schweizer Konzession besteht, entfaltet die vorhandene ausländische Lizenz hier keine Wirkung nach Art. 4 BGS. GG.BET ist nicht in das Sperrregister integriert, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und keine Auszahlungssicherheit auf Schweizer Bankkonten. Die Gespa kann die Domain sperren.
GG.BET ist im E-Sport-Umfeld ein bekannter Name; die Schweizer Konsequenz ist dieselbe wie bei jedem anderen ausländischen Anbieter ohne Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Sportaza
Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Anerkennung in der Schweiz existiert nicht, da eine gültige Schweizer Konzession fehlt. Das Unternehmen agiert ausserhalb der nationalen Aufsicht, ist nicht mit dem Sperrregister verknüpft und garantiert weder einen Rechtsweg noch Auszahlungen auf Schweizer Konten. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Für die Schweiz bleibt Sportaza ein Anbieter im Schatten des BGS – nutzbar, aber ohne die Mechanik, die das Schweizer Geldspielrecht vorsieht.
Interwetten
Interwetten tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die vorhandene ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Gültigkeit. Interwetten ist nicht Teil des Sperrregisters, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und keine direkte Auszahlungspflicht auf Schweizer Konten. Die Gespa hat die Plattform bereits namentlich auf die Sperrliste gesetzt; der Zugriff aus der Schweiz ist blockiert.
Interwetten ist damit kein theoretisches Beispiel, sondern ein konkretes: Ein Anbieter, der bereits auf der Sperrliste steht. Wer die DNS-Sperre mit einem VPN umgeht, spielt weiterhin ohne Schweizer Bewilligung – die Sperre ist ein Zugangsblock, kein Schutz vor dem Anbieter selbst.
BC.Game
BC.Game tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine hiesige Anerkennung der Lizenz ist nicht gegeben. Das Angebot unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, ist nicht in das Sperrregister eingebunden und bietet keine Anbindung an den Schweizer Rechtsweg oder Schweizer Zahlungsstrukturen.
Wer bei BC.Game spielt, tut dies ohne die Schutzarchitektur, die das BGS vorsieht – einschliesslich der Frage, ob die Auszahlung tatsächlich in Schweizer Franken, in Euro oder in Kryptowährung erfolgt.
myBet
myBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die ausländische Lizenz entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keinerlei Rechtswirkung. Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister gekoppelt, besitzt keinen Rechtsweg in der Schweiz und stellt keine Auszahlungspflicht auf Schweizer Konten sicher.
Auch myBet reiht auf diesem Markt in dieselbe Kategorie ein: ein Anbieter ohne Schweizer Schutz, dessen Mechanik der Anbieter bestimmt, ohne dass die Gespa eingreift.
Steuerliche Lage – was bei Gewinnen aus Schweizer Sicht zu beachten ist
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – das sind Lotterien und Sportwetten, die ESTV nennt sie ausdrücklich – sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundesschwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 CHF (2025: 1’070’400 CHF); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, also gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Eine typische Wettende liegt mit ihren Gewinnen weit unter dieser Schwelle – kein Einkommensteuerabzug, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil der Veranstalter sie nicht abzieht. Die kantonale Praxis kann aber abweichen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das anders – allgemeine Information, also «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen».
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer dennoch eine solche Steuer liest, hat es mit einer ausländischen Regelung zu tun – etwa der deutschen Wettsteuer, die auf deutsche Anbieter Anwendung greift, nicht aber auf Schweizer Wettzahlen.
Werbung, Promo-Codes und das, was nicht auf diese Seite gehört
Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu 500’000 CHF nach Art. 131 BGS bestraft werden. Diese Seite beschreibt Anbieter, sie bewirbt sie nicht. Es gibt hier keine Promo-Codes, keine «sicheren» Empfehlungen und keine Anleitung, wie man die Schweizer Sperren umgeht. Wer CS 2 wetten will, soll die Mechanik verstehen – nicht eine Werbebotschaft konsumieren.
Was hier nicht erscheint: ein konkreter Bonus, ein konkreter Promo-Code, eine konkrete «Anmeldeprämie». Solche Inhalte gehören auf Werbe- oder Affiliate-Seiten, nicht auf eine Seite, die beschreibt und einordnet.
Häufige Fragen
Darf man in der Schweiz bei Swisslos oder Loterie Romande auf E-Sport wie CS 2 wetten?
Nein. E-Sport ist nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa, also führen weder Swisslos noch Loterie Romande E-Sport in ihrem Programm. Wer in der Schweiz CS 2 wetten will, hat bei den beiden bewilligten Veranstaltern keine Möglichkeit und muss auf einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ausweichen.
Warum steht E-Sport nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Liste: Was dort nicht auftaucht, darf nicht angeboten werden. E-Sport – einschliesslich CS 2, Dota 2 und League of Legends – wurde bisher nicht aufgenommen. Die Gründe sind nicht abschliessend öffentlich dokumentiert; massgebend ist die Liste selbst. Solange E-Sport dort nicht erscheint, fehlt die Grundlage für eine Spielbewilligung der Gespa.
Was bedeutet es bei einem Streit um eine Auszahlung, bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu spielen?
Im Streitfall hilft keine Schweizer Aufsichtsbehörde; der Rechtsweg führt ins Ausland. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, das Schweizer Geldspielrecht gilt dort nicht. Wer sich bei einer ausländischen Plattform nicht auszahlen lassen kann, hat keine Schweizer Anlaufstelle – weder die Gespa noch eine Schweizer Gerichtsbarkeit greift direkt.
Wird man bestraft, wenn man bei einem ausländischen Anbieter wettet, und was regelt die Sperrliste?
Spielerinnen und Spieler werden in der Schweiz nicht bestraft; strafbar macht sich der Anbieter, der ohne Bewilligung organisiert (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei gewerbsmässiger Tätigkeit nach Art. 130 BGS). Die Sperrliste ist eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Sie richtet sich gegen die Domain, nicht gegen die Spielenden.
Wie lässt sich eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit umrechnen, und welche Marge steckt darin?
Eine Quote von 2.00 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von 50 % (1 ÷ 2.00), eine Quote von 4.00 entspricht 25 %. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Summe der reziproken Quoten aller Ausgänge. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Bei mehr Ausgängen oder unausgewogenen Quoten liegt die Marge höher. Wer «fair» bucht, rechnet mit.
Werden Gewinne ausländischer Anbieter besteuert, und was gilt je nach Kanton?
Ausländische Gewinne unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, weil der ausländische Anbieter sie nicht abzieht. Die kantonale Praxis unterscheidet sich aber: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen; andere Kantone gehen grosszügiger damit um. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater – «je nach Kanton» ist hier die ehrliche Antwort.
Sportarten – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
