Beste Wettseiten in der Schweiz: Was erlaubt ist und was es kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 • Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie gegen die Statuten von Swisslos und Loterie Romande
Wer in der Schweiz online Sport wetten will, stösst sehr schnell auf eine eigentümliche Lage: Die Seite, die ein Spieler aus dem Nachbarland kennt, funktioniert hier oft nicht — entweder ist sie gesperrt, oder sie nimmt Schweizer Franken gar nicht erst an. Der Grund liegt nicht an einer Mode oder einer Stimmung, sondern am Geldspielgesetz. Dieses Gesetz erlaubt Sportwetten im Netz nur zwei Veranstaltern, und beide sind Lotteriegesellschaften der Kantone. Wer von einem «im Bürgerstreit» mit Curacao, Malta oder sonst einer Auslandslizenz kommt, hat in der Schweiz schlicht keine Bewilligung. Werbung für solche Angebote ist verboten, der Zugang lässt sich per DNS blockieren, und der Spieler hat im Streit mit dem Anbieter kein Schweizer Recht.
Diese Seite nimmt die ungewöhnliche Marktform ernst. Sie vergleicht, was legal verfügbar ist, was daneben steht und was es kostet — sowohl im Preis einer Quote als auch im Aufwand eines Bonus. Wer am Ende weiss, dass nur zwei Organisatoren zugelassen sind und was die Marktbegleiter trotzdem anbieten, kann eine fundierte Wahl treffen. Wer eine Plattform mit Curacao-Lizenz sucht, findet hier auch das, soll aber wissen, was beim Rechtsschutz fehlt.
Die Rangliste der Wettseiten in der Schweiz im Überblick
Die folgende Tabelle stellt die zehn Anbieter nebeneinander, die im Schweizer Markt tatsächlich eine Rolle spielen — zwei davon mit eidgenössischer Bewilligung, die übrigen als ausländische Marken ohne Schweizer Zulassung. Eine Reihe ordnet jeden Anbieter nach Bewilligungsstatus, Konzernstruktur und Aufsichtsstelle ein. Wer aus welcher Kategorie wählt, entscheidet damit auch über die Frage, ob im Streitfall ein Schweizer Gericht zuständig ist oder ob die Karte nach Curaçao, Malta oder in eine andere Jurisdiktion geht.

| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Gespa) | Loterie Romande, Lausanne |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), keine Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Rest des Angebots — Quote, Zahlungswege, Livewetten, App, Bonus. Diese Eigenschaften folgen aus dem Recht: Ein Schweizer Veranstalter unterliegt der Geldspielaufsicht und damit der Spielregel, der Spielsperre und der Schweizer Steuerpraxis. Ein ausländischer Anbieter unterliegt seinem Heimrecht; er richtet sich nicht nach der Gespa, und die Spielsperre eines Schweizer Sperrregisters gilt dort nicht. Aus dieser einen Linie — «mit oder ohne Schweizer Bewilligung» — folgen fast alle weiteren Unterschiede.
Was eine Wettseite in der Schweiz ausmacht
Eine Wettseite ist im Grunde das Online-Pendant des Wettschalters am Kiosk: Eine Plattform, die Quoten auf Sportereignisse anbietet, Einsätze entgegennimmt und Gewinne auszahlt. In der Schweiz ist dieser Begriff enger als anderswo, weil das Geldspielgesetz nicht zwischen Buchmacher und Lotterie unterscheidet, sondern zwischen Spielarten. Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine besondere Bewilligung. Eine einfache Online-Lotterie, eine Tombola oder ein Glücksspielautomat sind andere Kategorien mit anderen Regeln.
Wer eine Wettseite sucht, achtet in der Praxis auf drei Punkte: Welche Sportarten werden angeboten, wie tief ist die Marge des Buchmachers, und wie schnell fliesst das Geld zurück. In der Schweiz fallen diese drei Punkte anders zusammen als im übrigen Europa, weil das Angebot absichtlich klein gehalten wird. Die Gespa publiziert eine Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, und ein Schweizer Veranstalter darf nur das anbieten, was dort steht. Eckballwetten, Kartenwetten und ein Esports-Bereich fehlen in dieser Liste — entsprechend fehlen sie auch im Wettprogramm. Was bleibt, ist das Kernsortiment: 1X2, Über/Unter, Handicap, eine Auswahl an Langzeitwetten.
Die Marge ist auf den ersten Blick vergleichbar mit anderen Märkten. Sie liegt im zweistelligen Prozentbereich — bei stark frequentierten Fussballspielen etwas tiefer, bei Nischensportarten höher. Da nur zwei Veranstalter zugelassen sind, gibt es keinen Quotenvergleich im klassischen Sinn: Wer ein tieferes Angebot sucht, hat zwischen Sporttip und Jouez Sport zu wählen, und diese beiden Anbieter kennen ihre Quoten gegenseitig sehr genau. Wer aus dem Ausland auf einer Plattform ohne Bindung an die Schweizer Liste spielt, sieht mehr Märkte und oft auch höhere Quotenboosts — allerdings ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Der Zahlungsweg ist im Inland eng: Spielguthaben wird in Franken auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto ausgezahlt, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es auf einer Schweizer Wettseite nicht. Ein- und Auszahlungen laufen über das eigene Spielerkonto, das Spielende vor der ersten Wette mit Ausweis und Adresse verifizieren. Ausländische Anbieter nehmen diese Schweizer Standards nicht; sie akzeptieren, was ihr Heimrecht erlaubt, oft E-Wallets und Kryptowährungen. Schweizer Spieler, die mit Karte oder Wallet zahlen, müssen die Wechselkurs- und Block-Risiken selbst tragen.
Wettseiten mit PayPal, Bitcoin und anderen Zahlungswegen
Die populären Werbezeilen — «mit PayPal», «Bitcoin akzeptiert», «sofort einzahlen» — treffen in der Schweiz ins Leere. PayPal-Zahlungen an Schweizer Lotteriegesellschaften sind möglich, weil PayPal die einschlägigen Lizenzanforderungen akzeptiert, aber nicht jeder Anbieter hat diese Vereinbarung. Die Swisslos-Seiten nehmen PostFinance Pay als Standard, was direkt in der PostFinance-App bestätigt wird und damit eine Schweizer Lösung bleibt. Kryptowährungen akzeptieren die Schweizer Veranstalter nicht; wer mit Bitcoin oder Stablecoin einzahlt, ist auf ausländischen Seiten unterwegs, und dort gilt weder das Geldspielgesetz noch die Schweizer Spielsperre.
Wer eine «Wettseite mit PayPal» sucht, landet in der Praxis entweder bei einem grossen internationalen Anbieter, der Schweizer Kunden mit Aufwand annimmt, oder bei einer Schweizer Verkaufsstelle, die längst nicht jede Online-Zahlung anbietet. Die Übersicht «Wettseiten mit Bitcoin» ist im Inland faktisch leer. Die Suche danach führt entweder zu einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung oder zu einem Anbieter, der sich technisch als Casino versteht und nicht als Wettveranstalter.
Neue Wettseiten und Nischenangebote
«Neue Wettseiten» erscheinen im internationalen Werbenetz in schneller Folge — jede Woche eine weitere Marke mit grosszügigem Willkommensbonus und aggressivem Marketing. In der Schweiz gilt die umgekehrte Logik: Eine neue Wettseite mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, solange die interkantonale Vereinbarung nur zwei Organisatoren zulässt. Was als «neu» beworben wird, ist immer eine ausländische Marke, oft mit neuer Lizenz in einer Billigjurisdiktion und einem Design, das dem Branchenstandard entspricht. Für Schweizer Spieler heisst das: keine Aufnahme ins Schweizer Sperrregister, keine Anwendung des Schweizer Rechts, keine Quotensteuer nach Schweizer Praxis.
Spezialisierte Nischen — die «beste Wettseite für MMA-Wetten», «Wettseiten für Livewetten», «Wettseiten mit Cash-Out» — sind im Inland ebenfalls begrenzt. Die Gespa-Liste regelt, welche Sportarten überhaupt angeboten werden dürfen; Kampfsportarten jenseits der olympischen Disziplinen sind darin nur eingeschränkt vertreten. Was als MMA-Vollprogramm beworben wird, kommt von einer ausländischen Seite. Swisslos selbst bietet Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur als volles Cash-Out, nie als Teilbetrag, und nicht garantiert für jeden Markt.
Die Rechtslage: Nur zwei Organisatoren dürfen Sportwetten veranstalten
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ordnet Sportwetten als Grossspiel ein. Für ein Grossspiel braucht ein Anbieter zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) im Rahmen des Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Spielbanken beaufsichtigt.

Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos, mit Sitz in Basel, und Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne. Swisslos betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Eine Schweizer Bewilligung eines anderen Veranstalters ist im Gesetz nicht vorgesehen — wer eine andere Seite mit Schweizer Bewilligung bewirbt, bewirbt etwas, das es nicht gibt.
Servicegebiete und was «Schweizer Bewilligung» im Alltag heisst
Die beiden Veranstalter bedienen klar getrennte Kantone. Swisslos ist für die Deutschschweizer Kantone sowie für Tessin und Liechtenstein zuständig, also für AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in Genf wohnt, kann sich online nicht bei Swisslos registrieren, und wer in Zürich wohnt, hat online keinen Zugriff auf Jouez Sport. Diese Trennung ist die unmittelbare Folge der interkantonalen Vereinbarung; sie wird oft übersehen, wenn ein Spieler aus Versehen auf der falschen Seite landet.
Eine Schweizer Bewilligung bedeutet im Alltag: Der Anbieter unterliegt der Gespa-Aufsicht, das Angebot folgt der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Wetttypen, Spielende werden identifiziert, Gewinne werden auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto ausgezahlt, und die Reingewinne fliessen an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von 562 Millionen Franken aus, davon 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammen 109 Millionen (2024: 122 Millionen). Dieser Geldkreislauf ist die andere Seite der Schweizer Bewilligung: Wer hier wettet, finanziert die Schweizer Sportförderung mit, ohne dass eine separate Lotteriegebühr anfällt.
Ausländische Anbieter und die Sperrliste
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem Vereinigten Königreich oder einer anderen ausländischen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer auf einer solchen Seite spielt, hat im Streitfall kein Schweizer Recht zur Verfügung. Die Gespa publiziert eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; sie wird regelmässig aktualisiert, und blockierte Anbieter tauchen regelmässig unter neuen Adressen wieder auf — die Gespa spricht von «Domain-Hopping». Wer eine ausländische Seite aufruft, läuft Gefahr, plötzlich auf einer gesperrten Adresse zu landen.
Die Rechtsfolge für den Spieler ist abgestuft. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, macht sich nicht strafbar. Aber: Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen nach der Praxis des Kantons Thurgau vollständig in das steuerbare Einkommen, unabhängig von der Höhe, und Einsätze können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Beteiligung am kantonalen Geldkreislauf und kein Beschwerderecht bei der Gespa. Diese Punkte stehen nicht in der Werbung der ausländischen Anbieter.
Werbung für nicht erlaubte Anbieter ist verboten
Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Diese Strafnorm richtet sich an den Werbenden, nicht an den Spieler. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, wird dafür nicht bestraft — er verliert aber den Schweizer Schutz. Eine seriöse Schweizer Plattform wirbt nicht mit «100 Prozent Bonus auf die erste Einzahlung», weil das Geldspielgesetz einschränkt, wie Boni beworben werden dürfen. Eine ausländische Seite wirbt genau damit, und genau diese Werbung ist in der Schweiz unzulässig. Wer in der Schweiz eine solche Werbung sieht, sieht damit sowohl die Werbung als auch das rechtliche Problem.
Spielerschutz und verantwortungsvolles Wetten
Das Schweizer System baut den Spielerschutz nicht auf einer einzigen grossen Sperre auf, sondern auf vier ineinandergreifenden Instrumenten: Identifikation, Limiten, Spielsperre und Besteuerung. Jedes dieser Instrumente setzt an einer anderen Stelle an, und keines ersetzt das andere.
Identifikation und Wohnsitzpflicht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und bei einer bestehenden Spielsperre ist die Registrierung ausgeschlossen. Loterie Romande wendet dieselben Regeln im eigenen Vertragsgebiet an. Wer sich also mit einem VPN in eine Schweizer Region einloggt, aber keinen Ausweis mit Schweizer Adresse hat, fällt durch die Prüfung — und ein Spieler, der bereits eine Spielsperre eingetragen hat, kommt über die Aufschaltung des Ausweises nicht hinaus.
Limiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für ein, sieben und 30 Tage setzen — die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (in den Swisslos-Bedingungen; die gesetzliche Frist beträgt 24 Stunden, Art. 87 VGS, die Statuten ziehen sie also bewusst strenger). Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Limiten sind also nicht der maximale Einsatz, sondern der maximale Verlust: Wer mit Quoten um 2.00 spielt, kann bei voller Ausschöpfung der 30-Tage-Limite deutlich mehr als CHF 9’999 Einsatz tätigen, bis er die Limite erreicht.
Die Statuten geben den Veranstaltern einen klaren Rahmen: Sie müssen mindestens eine maximale Tages-, Wochen- oder Monatslimite verlangen, dürfen aber mehr verlangen. Swisslos nutzt diesen Spielraum und gibt Spielenden die Wahl zwischen mehreren Stufen. Wichtig: Die Limiten schützen nicht gegen das einzelne Spiel, sondern gegen die Kumulation über mehrere Tage — wer an einem Abend fünf Mal hintereinander CHF 1’000 verliert, hat die Tageslimite noch nicht erreicht, wenn er sie auf CHF 9’999 gesetzt hat.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande führt ein paralleles Register; die Gespa koordiniert beide. Eine selbst gesetzte Sperre gilt unabhängig vom Anbieter — wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann nicht einfach zu Jouez Sport wechseln und weiter spielen.
Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer einmal gesperrt ist, wird also nicht ohne weiteres wieder zugelassen. Wer sich auf einer ausländischen Seite anmeldet, ist im Schweizer Register nicht erfasst — die Sperre gilt dort nicht. Das ist einer der wichtigsten Gründe, warum die Gespa die Spielsperre so betont: Sie ist nur wirksam, solange der Spieler im Schweizer System bleibt.
Testkäufe der Aufsicht
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch, um zu prüfen, ob die Jugendschutzregeln an Verkaufsstellen eingehalten werden. Im Test 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft — ein Ergebnis, das zeigt, dass der Schutz an der Verkaufsstelle nicht so dicht ist, wie die Werbung suggeriert. Wer als Minderjähriger wettet, verletzt das Gesetz auf eigene Verantwortung; der Veranstalter darf die Wette nicht annehmen, aber die Praxis an der Verkaufsstelle weicht davon ab. Online ist die Kontrolle enger, weil die Identifikation vor der ersten Einzahlung verlangt wird.
Besteuerung von Wettgewinnen
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: 1’070’400 Franken); der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb die Antwort auf die Steuerfrage «je nach Kanton» lautet. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die der Spieler über die Steuererklärung zurückholen kann. Für die überwältigende Mehrheit der Wetten ist die Frage akademisch: Wer gewinnt schon regelmässig über einer Million Franken aus einer Sportwette.
Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen unter eine andere Steuerlogik. Sie sind nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis — vor allem im Thurgau — behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Spieler, der auf einer ausländischen Seite CHF 5’000 gewinnt, muss diesen Gewinn in seiner Steuererklärung angeben, wenn er im Thurgau wohnt; in anderen Kantonen ist die Praxis uneinheitlich. Wer auf ausländischen Seiten spielt, sollte die Frage mit dem kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater klären, nicht mit dem Anbieter.
Bonusangebote und Gratiswetten auf Wettseiten
Der Schweizer Markt für Bonusangebote ist absichtlich eng gehalten. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Freikredite die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — ein Anbieter darf nicht einfach einen Willkommensbonus auf die eigene Webseite setzen, sondern braucht eine vorgängige Genehmigung. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Aus diesen Zahlen folgt: Wer auf einer Schweizer Seite nach «100 Prozent Bonus auf die erste Einzahlung» sucht, sucht etwas, das die Aufsicht in dieser Form nicht zulässt.
Was Schweizer Boni konkret sind
Swisslos bietet auf Sporttip den sogenannten Kombiboost: Wer online vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 kombiniert, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn, der mit der Anzahl der Voraussagen steigt — 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Auswahlen. Der Bonus ist also kein Einzahlungsbonus, sondern eine Aufwertung des Gewinne, der Zusammenfassung, mit klaren Mindestquoten und einem Maximum an Auswahlen. Zusätzlich gibt es Quotenboosts (nur Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage) und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen genannten Prozentsatz erhöhen. Beide Boosts sind pro Spielendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Boosts als «gratis Geld» versteht, hat die Mechanik nicht gelesen: Ohne Mindestquote und ohne Gewinn fällt der Bonus flach.
Loterie Romande bietet auf Jouez Sport eigene Promotionen an, die in der Westschweiz ausgeschrieben werden. Die Mechanik ähnelt der von Sporttip: Aufwertung des Nettogewinns auf Mehrfachwetten, gelegentliche Quotenboosts auf ausgewählte Ereignisse. Was beide Anbieter nicht anbieten, ist ein klassischer Einzahlungsbonus mit Umsatzfaktor — der ist im Schweizer Markt strukturell nicht vorgesehen, weil die Aufsicht ihn nicht ohne weiteres zulässt und die Veranstalter ihn nicht brauchen, um Kunden zu gewinnen.
Die «Wettseite mit Bonus ohne Einzahlung»
Die Werbung «Wettseite mit Bonus ohne Einzahlung» richtet sich fast immer an ausländische Anbieter. Die Mechanik ist bekannt: Wer ein Konto eröffnet, ohne einzuzahlen, erhält einen Bonus in Form einer Gratiswette; die Gratiswette ist an Umsatzbedingungen gebunden, an Mindestquoten und an ein Verfallsdatum; der Gewinn aus der Gratiswette wird oft nur als Bonusgeld ausgezahlt, das wiederum umgesetzt werden muss. Diese Mechanik ist im Schweizer Markt unüblich, weil die Aufsicht jeden einzelnen Bonus genehmigt und die Aufsicht in der Praxis keine Gratiswetten ohne Einzahlung erlaubt. Wer auf einer Schweizer Seite nach einem «Bonus ohne Einzahlung» sucht, sucht vergebens.
Die Risiken einer Gratiswette ohne Einzahlung sind indessen real: Die Wettbedingungen sind oft so gestaltet, dass die effektive Auszahlungsquote des Bonus deutlich unter dem Marktpreis liegt. Wer eine Gratiswette im Wert von 10 Franken erhält, sie zu einer Quote von 5.00 setzt, gewinnt und dafür 50 Franken Bonusgeld erhält, das 5-Mal umgesetzt werden muss, hat am Ende einen Bonuswert von deutlich weniger als 10 Franken, wenn er Pech hat — und er hat Zeit investiert, die er nicht zurückbekommt. Wer die Mechanik nicht liest, wird mit der Gratiswette zum Werbeobjekt.
Warum Schweizer Boni kleiner sind
Ausländische Anbieter werben mit hohen Boni, weil sie neue Kunden brauchen, um in einem gesättigten Markt zu wachsen. Schweizer Anbieter brauchen keine neuen Kunden im gleichen Sinn: Sie haben ein Quasi-Monopol im Inland, und ihre Werbung zielt nicht auf Volumen, sondern auf die Pflege des bestehenden Kundenstamms. Eine Sporttip-Promotion kostet den Anbieter weniger als ein 100-Prozent-Bonus auf 200 Franken Einzahlung — und sie wirkt trotzdem, weil sie an die Kernmechanik Mehrfachwette anknüpft, die der Kunde ohnehin nutzt. Die kleinere Promotion ist also kein Werbe-Malus, sondern das Resultat einer anderen Logik: Wer das Inland hat, wirbt umsatzsteigernd, nicht kundenneugewinnend.
Was eine Quote tatsächlich kostet: Eine Beispielrechnung zur Marge
Eine Wettquote ist nie der «faire» Preis eines Sportereignisses. Sie ist der Preis, den der Buchmacher anbietet, und der Buchmacher behält einen Anteil. Dieser Anteil heisst Marge. Wer zwei Quoten auf eine zweiseitige Wette sieht — Mannschaft A gewinnt zu 1.90, Mannschaft B gewinnt zu 1.90 — und sich fragt, was das eigentlich bedeutet, rechnet kurz nach: 1 geteilt durch (1/1.90 plus 1/1.90) ist etwa 0.95, also 95 Prozent. Die Marge ist dann 100 minus 95, also 5 Prozent. Das heisst: Auf lange Sicht zahlt der Buchmacher 95 Cent pro eingesetztem Franken zurück und behält 5 Cent.
Eine Marge von 5 Prozent ist im europäischen Buchmachervergleich eine seriöse Marge für einen 1X2-Markt auf einen stark frequentierten Fussballverein. Bei Nischensportarten liegt sie höher — 7 bis 10 Prozent sind üblich — und bei exotischen Märkten noch höher. Bei einer zweiseitigen Wette zu 1.80 / 1.80 beträgt die Marge schon etwa 11 Prozent; bei 1.70 / 1.70 etwa 18 Prozent. Wer also «bessere Quoten» sucht, sollte nicht auf den blossenannten Wert starren, sondern auf die implizite Marge, die sich aus der Quote ergibt.
Das Beispiel zeigt eine Bandbreite, kein Einzelresultat. Bei einem zweiseitigen Markt mit beiden Quoten bei 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 95 Prozent und die Marge bei etwa 5 Prozent; bei einem zweiseitigen Markt mit beiden Quoten bei 1.80 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 90 Prozent und die Marge bei etwa 10 Prozent. Welcher Wert «der richtige» ist, hängt vom Markt und vom Anbieter ab — die Rechnung zeigt nur, dass eine kleine Verschiebung der Quote eine grosse Verschiebung der Marge bedeutet. Wer auf einer Plattform spielt, die in jedem Markt 1.85/1.85 anbietet, zahlt mehr Marge als auf einer Plattform, die 1.90/1.90 anbietet, und auf einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Lizenz gilt das in derselben Weise — die Mechanik ist universell, der Unterschied liegt im Mass.
Warum die Marge entscheidender ist als die einzelne Quote
Ein Spieler, der auf 100 Wetten zu 1.90/1.90 spielt, verliert statistisch etwa 5 Franken pro 100 Eingabe — die Marge. Ein Spieler, der auf dieselbe Zahl Wetten zu 1.80/1.80 spielt, verliert etwa 10 Franke pro 100 Eingabe — die doppelte Marge. Wenn beide Spieler dieselbe Trefferquote haben (sagen wir 50 Prozent), gewinnt der erste 5 Franken mehr pro 100 Wetten, ohne dass er auch nur eine einzige Wette besser platziert hat. Die Marge ist also der wichtigste einzelne Hebel für den langfristigen Erfolg eines Spielers — wichtiger als die Auswahl der Spiele, wichtiger als das System, wichtiger als der Bonus.
Auf zwei Schweizer Anbietern mit unterschiedlicher Marge gilt dieselbe Mechanik. Wer die Quoten beider Anbieter für ein Ereignis vergleicht und auf den Anbieter mit der tieferen Marge ausweicht, spart Geld, ohne die Auswahl zu ändern. Praktisch heisst das, die Quoten beider Anbieter vor der Einreichung der Wette zu vergleichen — eine Tätigkeit, die wenige Minuten dauert und auf Dauer bares Geld spart.
Swisslos Sporttip: Was der eine Inland-Anbieter konkret bietet
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Online-Plattform ist über die Swisslos-Webseite erreichbar, die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Wer sich online registriert, braucht Wohnsitz im Vertragsgebiet, einen Ausweis und eine nicht gesperrte Identität.
Sporttip nimmt Einzel- und Kombinationswetten ab CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote (bei Kombinationen aus dem Einsatz mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten); er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Mechanik ist also glatt und ohne versteckte Rundung — anders als bei manchen ausländischen Anbietern, die auf den ersten Cent genau abrechnen und damit einen impliziten Bonus schaffen.
Was Swisslos anders macht: Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer 100 Franken auf eine Kombiwette gesetzt hat, kann sie also nicht zur Hälfte auscashen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn-Wette, hängt vom Stand des Spiels ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer Cash-Out als Werkzeug nutzen will, muss also darauf achten, dass der Markt, auf den er wettet, gerade Cash-Out anbietet — und er muss akzeptieren, dass der Cash-Out-Preis schlechter ist als der Endpreis.
Livewetten bei Sporttip folgen einer eigenen Logik: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer also nach dem Pfiff eines Penaltys noch schnell auf das Ergebnis des Penaltys wettet, wettet effektiv auf einen bereits entschiedenen Ausgang — und die Wette wird mit Quote 1.00, also effektiv als storniert, gewertet. Diese Praxis ist im Inland üblich, wird aber in den Werbetexten selten erwähnt.
Zahlungswege und Auszahlung bei Sporttip
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag ist 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Online-Zahlung akzeptiert Swisslos PostFinance Pay, was direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Wer ein Schweizer Bankkonto hat, hat damit einen klaren Weg; wer keines hat, ist auf den Einzahlungsschein angewiesen, der mehrere Tage dauert.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Spielenden überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was heisst das für einen Spieler, der CHF 500 auf einmal gewinnt? Der Betrag wird dem Wallet gutgeschrieben, und der Spieler kann ihn für weitere Wetten verwenden oder die Auszahlung beantragen. Was heisst das für einen Spieler, der CHF 1’500 auf einmal gewinnt? Der Betrag wird innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto überwiesen, vorausgesetzt, die Zahlungsverbindung ist hinterlegt. Was heisst das für einen Spieler, der zwei Mal pro Jahr 200 Franken auszahlt? Es kostet ihn nichts. Was heisst das für einen Spieler, der vier Mal pro Jahr 200 Franken auszahlt? Die dritte und vierte Auszahlung kosten ihn 3 Prozent.
Verlorene Wettscheine und Verfall
Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wer also eine Kombiwette mit fünf Voraussagen platziert und ein Spiel fällt aus, gewinnt oder verliert die Wette als vierfache Kombination — der Einsatz wird zurückbezahlt, der mögliche Gewinn schrumpft entsprechend. Diese Regelung schützt den Spieler vor Verlusten durch fremdverschuldete Absagen, ändert aber die Rechnung der Wette.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Jahr lang nicht auf seinem Konto nachschaut, läuft Gefahr, einen Gewinn zu verlieren — eine kundenfreundliche Frist ist das nicht, aber sie ist klar geregelt. Wer eine Beschwerde hat, muss sie innert 10 Tagen einreichen, mit eingeschriebenem Brief, nicht mit E-Mail.
Das Urteil zu Swisslos Sporttip
Swisslos Sporttip ist der einzige Inland-Anbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, mit voller Gespa-Aufsicht, anerkannter Spielsperre und Schweizer Steuerrechtssicherheit. Wer in diesem Vertragsgebiet wohnt und legal wetten will, kommt an Swisslos nicht vorbei. Die Plattform ist nicht die günstigste im internationalen Vergleich, aber sie ist die einzige, die im Streitfall vor einem Schweizer Gericht verhandelt wird und deren Gewinne nach der Steuerpraxis des Kantons verlässlich eingeordnet werden können. Wer auf den Cash-Out angewiesen ist, akzeptiert die Einschränkung auf volle Auszahlung; wer auf den Bonus angewiesen ist, akzeptiert die Schweizer Variante (Kombiboost und Quotenboosts) statt eines Einzahlungsbonus. Wer ein Maximum an Sicherheit sucht und im Vertragsgebiet wohnt, hat hier keine echte Wahl.
Loterie Romande Jouez Sport: Was der andere Inland-Anbieter konkret bietet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Plattform ist über die Loterie-Romande-Webseite erreichbar, die Wette ist in den Verkaufsstellen oder online spielbar. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich auf jeux.loro.ch nicht registrieren — die Trennung der Vertragsgebiete ist hart.
Die Mechanik von Jouez Sport ähnelt der von Sporttip: Identifikation bei der Registrierung, Limiten vor der ersten Wette, Spielsperre im Register, Quoten auf 1X2 und Standardmärkten, Livewetten, Cash-Out auf ausgewählten Märkten. Der Unterschied liegt in der Auswahl der Sportarten (das Westschweiz Angebot legt mehr Gewicht auf Fussball und Rugby), in der Promotion-Politik (Jouez Sport setzt ähnlich wie Sporttip auf Aufwertung des Nettogewinns, nicht auf Einzahlungsbonus) und in der Cash-Out-Mechanik (hier ist sie weniger detailliert dokumentiert als bei Sporttip). Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige legale Inland-Wahl.
Die Zahlungswege sind ähnlich wie bei Swisslos: Online-Zahlung in Franken, Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto, keine anonymen Zahlungsmittel. Wer in der Westschweiz ein Bankkonto hat, hat einen klaren Weg. Die Bearbeitungszeit ist ähnlich wie bei Swisslos: wenige Arbeitstage für Auszahlungen, kein Bonus auf schnelle Auszahlung (eine ausländische Plattform mag hier schneller sein, aber sie nimmt keine Schweizer Franken und unterliegt nicht der Schweizer Auszahlungsregel).
Das Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip für die Westschweiz — derselbe rechtliche Rahmen, dieselbe Aufsicht, ähnliche Mechanik. Wer in Genf, Waadt oder einem der vier weiteren Westschweizer Kantone wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige legale Inland-Wahl. Die Plattform ist nicht besser oder schlechter als Sporttip in einem objektiven Sinn; sie ist einfach die andere Hälfte des Inlandmarktes. Wer die Quoten vergleicht, findet gelegentlich Unterschiede — etwa 0,05 auf einen Fussballverein —, aber die Mechanik ist identisch.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Was sie versprechen und was sie kosten
Die folgenden acht Marken sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie alle fallen unter die gleichen drei Punkte: keine Schweizer Lizenz, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht. Was sie unterscheidet, ist die ausländische Lizenz, die sie beanspruchen — und das ist oft weniger, als es klingt.
BetOnRed
BetOnRed tritt ohne ausgewiesene Lizenz auf. Das heisst nicht zwingend, dass das Unternehmen keine Lizenz hat; es heisst, dass auf der eigenen Webseite keine Lizenz ausgewiesen wird, die ein Schweizer Spieler prüfen könnte. Wer auf BetOnRed spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner. Die Seite kann auf der Sperrliste der Gespa landen; sie kann technisch nicht aus der Schweiz erreichbar sein, und wer sie mit VPN erreicht, umgeht die Sperre — was die Sperre nicht aufhebt, sondern nur verschiebt.
Rabona
Rabona verfolgt dasselbe Profil: keine ausgewiesene Lizenz, keine Schweizer Aufsicht, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Die Marke wirbt im Ausland mit einem grosszügigen Willkommensbonus und einem breiten Sportangebot — Eigenschaften, die in der Schweiz weder erlaubt noch geprüft sind. Wer auf Rabona spielt, gewinnt vielleicht mehr, verliert aber den Schutz des Schweizer Rechts.
HornetBet
HornetBet tritt im internationalen Raum auf, oft mit einer Lizenz in einer Billigjurisdiktion. Die Plattform akzeptiert Kryptowährungen, was im Schweizer Markt nicht möglich ist. Die Spielsperre eines Schweizer Sperrregisters gilt dort nicht. Wer mit Krypto einzahlt, kann anonym spielen — und im Streitfall anonym bleiben.
X3Bet
X3Bet nennt eine Lizenz in Tobique (Kanada). Tobique ist eine kleine kanadische Jurisdiktion, deren Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Die Marke ist in der Schweiz nicht zugelassen; sie kann auf der Sperrliste landen. Wer auf X3Bet spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner.
BetAlright
BetAlright folgt demselben Muster: keine ausgewiesene Lizenz, keine Schweizer Aufsicht. Die Marke wirbt mit Bonus und breitem Wettangebot, was beides in der Schweiz nicht erlaubt ist. Die Plattform kann technisch unzugänglich sein; sie kann mit neuer Domain wieder auftauchen.
22Bet
22Bet ist eine bekannte internationale Marke mit Aktivität in vielen Märkten, aber ohne Schweizer Bewilligung. 22Bet nimmt Spieler aus der Schweiz entgegen, soweit die Sperrliste es zulässt; die Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis (im Thurgau: voll steuerbares Einkommen). Die Lizenz, die 22Bet beansprucht, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Rainbet
Rainbet ist eine ausländische Plattform mit Schwerpunkt auf Kryptowährungen. Die Lizenz ist nicht ausgewiesen; in der Schweiz gilt die Plattform als nicht zugelassen. Wer auf Rainbet spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Auszahlungsregel. Die Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis.
Interwetten
Interwetten ist eine etablierte österreichisch-deutsche Marke, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Plattform nimmt Spieler aus der Schweiz entgegen, soweit die Sperrliste es zulässt; die Gespa nennt Interwetten als Beispiel für Domain-Hopping — blockierte Adressen, neue Domains, immer wieder. Wer auf Interwetten spielt, hat im Streitfall österreichisches Recht, nicht Schweizer Recht.
Was diese acht Anbieter gemeinsam haben
Keiner dieser Anbieter hat in der Schweiz eine Bewilligung. Keiner ist an die Schweizer Spielsperre angeschlossen. Keiner zahlt auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto in Schweizer Franken aus, ohne dass der Spieler die Wechselkurs- und Überweisungsregeln beachtet. Keiner unterliegt der Schweizer Werberegel, weshalb er in der Schweiz auch nicht wirbt — Werbung in der Schweiz wäre eine Busse von bis zu CHF 500’000. Was sie anbieten, ist ein breiteres Wettprogramm, höhere Quotenboosts, einen Willkommensbonus, gelegentlich Krypto-Zahlung. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Schutz.
Das Urteil zu den ausländischen Anbietern
Wer in der Schweiz wohnt und auf einer ausländischen Seite spielt, gibt drei Dinge ab: den Schweizer Rechtsschutz im Streitfall, die Schweizer Spielsperre und die steuerliche Klarheit. Im Gegenzug bekommt er drei Dinge: ein breiteres Wettprogramm, höhere Boni und oft schnellere Auszahlungen. Ob das ein fairer Handel ist, hängt vom Spieler ab. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und die Risiken versteht, mag das Angebot nutzen; wer einen grossen Gewinn erwartet, sollte die Frage mit dem kantonalen Steueramt klären, bevor er spielt. Wer einmal auf einer ausländischen Seite gesperrt ist, kann sich nicht ohne weiteres bei einer Schweizer Seite sperren lassen — die Sperrregister sind nicht verbunden.
Häufige Fragen zu Wettseiten in der Schweiz
Welche Wettseiten sind in der Schweiz legal, und wer beaufsichtigt sie?
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter für Sportwetten zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) im Rahmen des Geldspielgesetzes (BGS). Andere Wettseiten — seien es internationale Marken oder neue Anbieter — haben keine Schweizer Bewilligung und dürfen in der Schweiz nicht aktiv beworben werden.
Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?
Eine Schweizer Bewilligung zeigt sich am Veranstalter: Es handelt sich um Swisslos oder Loterie Romande, und die Plattform trägt den entsprechenden Namen (Sporttip bzw. Jouez Sport). Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Tobique — hat in der Schweiz keine Wirkung; eine solche Lizenz macht die Seite nicht legal in der Schweiz. Die Gespa publiziert keine Liste der «zugelassenen Wettseiten», weil die Liste absichtlich kurz ist und nur diese beiden Namen enthält.
Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?
Sporttip wird von Swisslos in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein betrieben; Jouez Sport wird von der Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura betrieben. Eine Online-Registrierung verlangt den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Das Angebot (Quoten, Sportarten, Promotionen) ist ähnlich, aber nicht identisch — die Loterie Romande setzt stärker auf Fussball und Rugby, Swisslos stärker auf Eishockey und Wintersport.
Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?
Ein Bonus ohne Einzahlung ist auf einer Schweizer Wettseite strukturell nicht vorgesehen — die Gespa genehmigt solche Angebote nur in Einzelfällen. Auf ausländischen Seiten ist der Bonus üblich, aber die Wettbedingungen sind oft so gestaltet, dass der reale Wert des Bonus deutlich unter dem Nominalwert liegt (Mindestquoten, Umsatzfaktor, Verfall). Wer den Bonus annimmt, ohne die Bedingungen zu lesen, spielt effektiv gegen eine höhere Marge. Dazu kommt: Die Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis, und im Streitfall gibt es kein Schweizer Recht.
Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?
Nein. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer eine ausländische Seite nutzt, macht sich nicht strafbar, aber die Seite kann auf der Sperrliste der Gespa landen und technisch unzugänglich sein. Die Sperrliste wird per DNS umgesetzt; einzelne Anbieter umgehen die Sperre mit neuen Domains (Domain-Hopping).
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zusätzlich müssen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für ein, sieben und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden.
Vergleich – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
