Sportwetten-Bonusangebote in der Schweiz: Was die Gespa erlaubt und was sie kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungslage und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Ein Bonus klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist er keines. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Guthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und genau diese Zustimmung hält das Angebot der beiden einzigen bewilligten Veranstalter schmal. Wer hier nach «dem besten Sportwetten-Bonus» sucht, vergleicht keine Summen, sondern Strukturen: Wer bekommt sie, unter welchen Voraussetzungen, mit welchem Cap, und was bleibt am Ende auf dem Spielkonto.
Die Rangliste der zehn in diesem Vergleich berücksichtigten Plattformen ordnet diese Strukturen. Ganz vorne stehen die beiden Schweizer Veranstalter, deren Angebote das Gesetz überhaupt zulässt. Dann folgen ausländische Buchmacher, die in Werbung und Vergleichsportalen auftauchen, in der Schweiz aber ohne Bewilligung arbeiten. Für sie gilt: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Was sie an Promotion bieten, ist nach BGS Art. 74 Abs. 3 grundsätzlich unzulässige Werbung und nach Art. 130 BGS strafbar organisiert. Wer sie nutzt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzes.
Rechtslage: Warum Schweizer Bonusangebote klein sind
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Klassen. Sportwetten fallen unter die Grossspiele, und Grossspiele brauchen nach Art. 21–25 BGS sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine «dritte Schweizer Sportwetten-Bewilligung» gibt es nicht, und die Gespa veröffentlicht auch keine Liste weiterer Lizenzen — sie führt nur die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains.

Diese Knappheit ist gewollt. Das BGS verlangt in Art. 125, dass die Reingewinne aus Grossspielen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen fliessen. Swisslos hat 2025 nach eigenen Angaben 506 Millionen Franken an die kantonalen Fonds ausgeschüttet und weitere 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten 109 Millionen Franken, im Vorjahr 122. Das Geld, das nicht an Wettende ausgezahlt wird, fliesst damit nicht in Marketingboni, sondern in die Sportförderung. Beide Anbieter haben Geschäfte nicht nach der Höhe des Bonus zu messen, sondern danach, was am Ende auf dem Wettkonto landet und was an die Kantone geht.
Gratisspiele und Guthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht nach eigenen Angaben 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jeder Boost, jede Gratiswette, jedes Promotion-Guthaben ist damit ein einzeln bewilligtes Ereignis, kein laufendes Programm. Was hier «Bonus» heisst, ist ein eng begrenztes Instrument, kein Standardwerkzeug.
Für ausländische Buchmacher gilt das anders — sie werben in der Schweiz mit Summen, die hier niemand bewilligen würde. Ihre Lizenz im Ausland hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; ihre Domains blockieren Schweizer Telekomanbieter per DNS. Wer dort ein Konto eröffnet, hinterlässt keine Spuren im Schweizer Sperrregister, kann sich nicht über die Spielsperre schützen und hat im Streitfall kein Schweizer Recht. Das BJ stellt klar: Der Spieler wird nicht bestraft. Aber Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Gespa hat in solchen Verfahren schon Mittel sichergestellt. Die Steuerpraxis einzelner Kantone, darunter Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Lizenzierte Schweizer Anbieter kennen das nicht: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei, der Bund setzt ihn seit dem 1.1.2026 auf 1’071’000 Franken, der Kanton liegt also darunter, je nach Kanton verschieden.
Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht mit zwei Veranstaltern. Wer ausweicht, spielt unter ausländischem Recht, oft mit kryptowährungsbasierten Auszahlungen, immer ohne Schweizer Schutz. Die Wahl dazwischen ist keine Stilfrage, sondern eine über die Rechtsfolge.
Schutz vor Verlusten: Limiten, Spielsperre und warum Boni das Risiko nicht aufheben
Ein Bonus verändert das Verlustrisiko nicht. Was ihn senkt, sind die Limiten, die jeder Spielende bei Swisslos vor der ersten Wette festlegt: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was spontane Ausweitungen unter Druck verhindert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette 1 Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken, bei Systemwetten 10’000 Franken. Der Anbieter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist kein Bonusprogramm, das ist eine Tagesdeckelung.
Wer sich selbst aussperren will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Das Register funktioniert nur, weil es übergreifend ist; ein Anbieter ohne Schweizer Anbindung hat darauf keinen Anweis. Wer bei einem ausländischen Buchmacher eine Selbstsperre setzt, sperrt sich nur dort und nicht in der Schweiz.
Die Spielsperre ist im BGS Art. 80–82 verankert, mit Aufhebung frühestens nach drei Monaten durch eine Fachstelle nach Art. 81. Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn — das Geld verfällt zugunsten des Anbieters und damit an die kantonalen Fonds. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten.
Die Gespa hat 2025 an 2023 Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47,5 Prozent der 200 Fälle bekamen sie die Wette. Das zeigt, dass der Verkaufsschutz an Verkaufsstellen nicht streng ist. Online ist die Hürde höher: Wer sich bei Swisslos online registrieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, darf nicht gesperrt sein und darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer diese Prüfung umgeht, hat keinen Anspruch auf Gewinn.
Die Schutzmechanismen greifen also nur bei den zwei bewilligten Anbietern. Boni verändern das Risiko nicht, sie verschieben nur die Frage, wann ein Bonusguthaben verloren geht. Wer mit einem Boost spielt, verliert am Ende Geld auf die gleiche Weise wie ohne — nur dass die Frage, ob der Boost überhaupt zur Auszahlung kommt, zusätzlich an seinen Bedingungen hängt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungslage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf Sperrliste |
Die Tabelle zeigt die Schnittlinie: zwei bewilligte Anbieter, acht ohne. Alles, was im Schweizer Wettmarkt an Bonusstrukturen, Cash-Out, Livewetten und Auszahlungswegen existiert, stammt von diesen beiden — oder stammt aus dem, was die Gespa aus ihrem Block, und auf der anderen Seite des BGS passiert.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Der Anbieter ist mit der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) bewilligt, Sitz in Basel, Aufsicht durch die Gespa. Wer in der Romandie wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; das Land ist für die Loterie Romande reserviert.
Sporttip bietet Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, was die Tabelle nicht zeigt und was die Promotion-Bedingungen im Detail regeln.
Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten.
Live-Wetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00, ebenso in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid. Bei Kombinationswetten werden abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine ohne diese Funktion angenommene Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Die Auszahlung: Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Spielguthaben lässt sich innert 365 Tagen zweimal gratis auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wettgewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Wer Sporttip nutzt, akzeptiert die Schweizer Verteilmechanik: jeder Verlust fliesst teilweise in die kantonalen Fonds. Die Spieloberfläche wirkt im Vergleich zu internationalen Anbietern schlicht, das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, und die Bonusstruktur ist auf wenige, klar deklarierte Instrumente begrenzt. Für wen das passt: für alle, die mit der Schweizer Aufsicht spielen wollen und kein Bonusfeuerwerk erwarten.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Angestellten nach eigenen Angaben. Bewilligt ist sie wie Swisslos unter dem BGS mit Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Online-Konto eröffnen.
Was Jouez Sport inhaltlich bietet, folgt denselben Regeln wie Sporttip: dieselbe Gespa-Liste erlaubter Sportarten und Märkte, dieselbe Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung, dieselbe 1-7-30-Tage-Verlustlimite mit Senkung sofort und Erhöhung erst nach 72 Stunden, dieselbe Trennung von Spiel- und Bankkonto bei Gewinnauszahlung. Die Promotionstruktur ist, soweit aus den Spielregeln ersichtlich, parallel zu Sporttip aufgebaut, mit ähnlichen Boosts, ähnlichen Mindestquoten und ähnlichen Limits.
Was Jouez Sport von Sporttip unterscheidet, ist nicht die Quote, sondern die Region. Wer in Genf wettet, kann nicht auf Sporttip zugreifen, und wer in Zürich wettet, kann nicht auf Jouez Sport zugreifen. Das ist kein Komfortthema, das ist die Rechtsfolge der Interkantonalen Vereinbarung: jeder Veranstalter bedient sein Vertragsgebiet. Wer umzieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen eröffnen, mit erneuter Identitätsprüfung.
Für Westschweizer Wettende ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg. Die Promotioninstrumente sind klein, dafür innerhalb des Schweizer Schutzrahmens. Wer hier spielt, hat Anspruch auf Auszahlung über ein Schweizer Bankkonto, ist im Sperrregister eingetragen, kann eine Spielsperre aktivieren und fällt unter die Schweizer Steuerfreigrenze.
BC.Game
BC.Game arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter auf seiner Seite ausweist, hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Wer dort ein Konto eröffnet, ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, fällt nicht unter das Schweizer Sperrregister und hat im Streitfall kein Schweizer Recht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS.
Was BC.Game an Promotion bietet, lässt sich aus den ausländischen Werbestritten ableiten — eine seriöse Bestandsaufnahme für Schweizer Spieler ist das nicht. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werben typischerweise mit hohen Ersteinzahlungsboni, deren Bedingungen sich erst im Kleingedruckten zeigen: Mindestquoten, Umsatzfaktoren, Fristen, Obergrenzen für die Auszahlung des Bonusgewinns. Wer diese Bedingungen nicht liest, verliert den Bonus, bevor er ihn nutzt. Wer sie liest, sieht, dass das beworbene Geschenk eine Vorleistung ist. Für Schweizer Spieler kommt hinzu: Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, und das organisierte Anbieten ist nach Art. 130 BGS eine Straftat. Der Spieler wird nicht bestraft, aber seine Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
BC.Game ist kein Schweizer Konkurrent von Sporttip. Es ist ein anderer Markt, mit anderen Regeln und ohne Schweizer Schutz. Wer es nutzt, verlässt den Schweizer Schutzraum und kann ihn nicht von dort zurückholen.
Funbet
Funbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt Art. 4 BGS: die ausländische Lizenz, die der Anbieter führt, hat in der Schweiz keine Kraft. Die Domain kann auf die Sperrliste, der Anbieter kann in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden, der Spieler hat keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Rekursstelle. Die Promotionstruktur folgt dem internationalen Markt, nicht dem Schweizer BGS.
Was Funbet an Bonus bietet, ist im Vergleich zu Sporttip umfangreicher, im Kleingedruckten oft strenger. Hohe Boni sind bei ausländischen Anbietern fast immer an Umsatzbedingungen gekoppelt, die das Bonusguthaben mehrere Male durchsetzen, bevor es ausgezahlt werden darf. Wer mit 100 Franken Bonus spielt und einen 10-fachen Umsatz bei Mindestquote 1.80 nicht sieht, verliert den Bonus und alle damit erzielten Gewinne. Solche Bedingungen sind in der Schweiz nicht bewilligungsfähig.
Wer auf Funbet spielt, spielt gegen einen Anbieter, der in der Schweiz keine Aufsicht hat. Das ist eine bewusste Wahl, und sie hat ihren Preis: kein Schutz bei Streit, keine Spielsperre, kein Schweizer Sperrregister, ausländische Gewinne steuerlich je nach Kanton voll steuerbar.
Unibet
Unibet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist in Europa breit sichtbar, in der Schweiz aber genau das, was sie nach BGS nicht sein darf: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel. Die Domain stand bereits auf der Gespa-Sperrliste und kann wieder darauf landen — die Gespa betreibt aktiv Domain-Hopping und ersetzt blockierte Domains innerhalb von Stunden.
Unibet bietet ein breites Wettprogramm mit tiefen Margen und einer Promotionmechanik, die im internationalen Markt Standard ist. Für Schweizer Spieler heisst das: kein Zugang über Schweizer DNS, falls blockiert; keine Schweizer Spielsperre, falls man sie aktivieren will; keine Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto, weil Art. 50 Abs. 2 VGS Auszahlungen nur auf das eigene, verifizierte Konto erlaubt und das setzt eine Schweizer Bewilligung voraus. Auszahlungen laufen über ausländische Bankverbindungen, oft mit Währungsumrechnung und Gebühren, die der Anbieter nicht offen ausweist.
Die Gespa nennt Unibet nicht namentlich, sie führt nur Domains. Wer Unibet in der Schweiz nutzt, sollte wissen, dass die Sperrliste nicht statisch ist und der Zugang über kurz oder lang wieder blockiert sein kann.
20Bet
20Bet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Kraft. 20Bet wirbt im deutschsprachigen Raum intensiv, in der Schweiz ist diese Werbung nach Art. 74 Abs. 3 verboten.
Was 20Bet an Promotion bietet, folgt dem internationalen Standard: Willkommensbonus auf die erste Einzahlung, oft gestaffelt, mit Umsatzfaktor und Mindestquote. Für Schweizer Spieler heisst das: kein Zugang über Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre, keine Sperrregister-Anbindung. Wer eine Selbstsperre bei 20Bet aktiviert, sperrt sich nur dort und nicht in der Schweiz. Wer den Anbieter wechseln will, wechselt die Schutzstruktur vollständig.
Wer 20Bnut spielt in der Schweiz, verlässt ihn de facto den Schweizer Schutzraum.
FortuneJack
FortuneJack arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Kryptowährungen als Ein- und Auszahlung sind das Kernmerkmal. In der Schweiz ist eine Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf das eigene, verifizierte Konto erlaubt — anonyme oder kryptobasierte Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht. FortuneJack bewegt sich damit in einer anderen Sphäre als Sporttip: andere Spielmechanik, andere Auszahlungsmechanik, andere Aufsichtslage.
Wer bei FortuneJack spielt, spielt nicht in der Schweiz. Die Sperrliste kann die Domain blockieren, der Anbieter kann strafrechtlich verfolgt werden, die Gewinne können eingezogen werden. Wer hier spielt, sollte wissen, dass das kein «zweiter Schweizer Anbieter mit Krypto» ist, sondern ein Offshore-Anbieter mit anderen Regeln.
Rainbet
Rainbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz. Die Promotionstruktur folgt dem internationalen Markt, die Spielerbasis ist nicht auf die Schweiz ausgerichtet. Wer Rainbet in der Schweiz nutzt, fällt nicht unter den Schweizer Schutz, ist nicht über die Schweizer Spielsperre abgesichert und hat im Streitfall kein Schweizer Recht.
Bahigo
Bahigo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz. Die Marke tritt im deutschsprachigen Raum auf, in der Schweiz ist Werbung dafür verboten. Wer bei Bahigo spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Konto. Die Gewinne sind je nach Kanton voll steuerbar.
HornetBet
HornetBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Kraft. Wer bei HornetBet spielt, verlässt den Schweizer Schutzraum vollständig. Eine Selbstsperre gilt nur dort, nicht in der Schweiz. Die Gewinne sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen.
Grundlagen: Was ein Sportwetten-Bonus in der Schweiz überhaupt ist
Der Begriff «Bonus» ist im Schweizer Wettmarkt kein fest definierter Begriff. Das BGS kennt Gratisspiele und Guthaben als bewilligungspflichtige Instrumente (Art. 75 Abs. 2), und die Gespa prüft jeden Einzelfall. Was auf Sporttip «Boost» heisst, ist ein Quotenboost für Prematch-Einzelwetten: Der Anbieter erhöht die Quote für eine bestimmte Voraussage, der Wettende spielt zu dieser erhöhten Quote. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die kleinste, häufigste und klarste Bonusform, die Sporttip anbietet.

Der Kombiboost ist die zweite. Er erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, staffelt sich nach Anzahl der Voraussagen und gilt nur online. Vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 bringen 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn, sieben bringen 20, zehn bringen 40, fünfzehn bringen 100. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den Kombiboost nutzt, akzeptiert die Bedingung, dass alle Voraussagen die Mindestquote erreichen müssen, und die Bedingung, dass ein Cash-Out den Boost zunichtemacht.
Was Sporttip nicht anbietet, ist ein klassischer Ersteinzahlungsbonus mit Umsatzfaktor. Solche Boni sind im Schweizer Markt nicht bewilligungsfähig, weil sie gegen die Trennung von Spiel- und Bankkonto nach Art. 50 Abs. 2 VGS verstossen würden und gegen das Verbot der Kreditierung nach Art. 75 Abs. 1 BGS. Das ist die Struktur, die ein Schweizer Bonus hat: er ist klein, einmalig, an ein konkretes Wettereignis oder eine konkrete Wettart gebunden, und er wird nicht als «Geld aufs Konto» ausgezahlt, sondern als erhöhte Quote oder erhöhter Nettogewinn.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Swisslos-Bedingungen nicht auszahlbar. Das unterscheidet den Schweizer Bonus grundsätzlich vom internationalen Modell, wo ein Bonus als Geld aufs Konto fliesst und mit Faktor X durchgesetzt werden muss. In der Schweiz fliesst kein Geld aufs Konto; was fliesst, ist eine Quote oder ein Gewinn, und das ist an die Wette gebunden. Wer nicht spielt, bekommt nichts. Wer spielt und verliert, hat trotzdem nichts bekommen.
Was ein Quotenboost wirklich kostet
Ein Quotenboost erhöht die Quote einer Voraussage. Auf den ersten Blick sieht das nach einem Mehrwert aus, der nichts kostet. Auf den zweiten Blick ist es eine Frage der Margin, also des Anteils, den der Buchmacher pro Markt einbehält.
Die Margin lässt sich für einen Zwei-Wege-Markt mit gleichen Quoten berechnen. Setzt ein Buchmacher beide Seiten auf 1.90, so ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.1053 = 90.48 Prozent. Die Marge des Marktes ist damit 100 minus 90.48 = 9.52 Prozent. Bei einem fairen Markt ohne Buchmacherabzug wäre die Marge 0; bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90/1.90 liegt sie nahe bei 9.5 Prozent.
Setzt der Anbieter die Quoten auf 1.85/1.85, sinkt die Auszahlungsquote. Die Rechnung ist dieselbe, mit 1.85 statt 1.90: 1 ÷ (0.5405 + 0.5405) = 1 ÷ 1.0811 = 92.50 Prozent, Marge 7.50 Prozent. Bei 1.95/1.95 steigt die Marge auf rund 12 Prozent.
Das ist die Bandbreite, in der ein Markt ohne Boost typischerweise liegt: zwischen 7 und 12 Prozent Marge, je nach Sportart, Liga und Marktlage. Ein Boost erhöht die angebotene Quote; er reduziert die Marge auf diesem einen Markt. Das ist auf den ersten Blick ein Entgegenkommen. Auf den zweiten Blick ist es eine Marketingrösse, weil der Anbieter den Boost nur dort platziert, wo die Marge ohnehin gross genug ist, um ihn zu tragen.
Wer einen Quotenboost nutzt, sieht eine höhere Quote und damit einen höheren potenziellen Gewinn. Die Frage, die der Boost nicht beantwortet, ist die Frage nach der wahren Eintrittswahrscheinlichkeit: Ist die Quote vor dem Boost schon ein guter Preis für die Wahrscheinlichkeit, oder ist sie es erst durch den Boost? Bei einem ohnehin engen Markt ist der Boost ein Zugewinn. Bei einem ohnehin schlechten Markt bleibt er schlecht, nur eben weniger schlecht. Wer den Effekt eines Boosts bewerten will, vergleicht die geboostete Quote mit dem, was andere Anbieter — oder die eigene Erwartung — für die gleiche Voraussage ansetzen.
Was ein Gratiswette-Modell in der Schweiz nicht ist
Eine klassische Gratiswette, wie sie internationale Anbieter bewerben, funktioniert nach einem anderen Modell. Der Anbieter schenkt dem Kunden einen Einsatz, der Kunde wettet, und bei einem Gewinn wird entweder der Einsatz zurückgezahlt oder nicht. In der Schweiz gibt es dieses Modell in der bewilligten Form nicht.
Die Swisslos-Bedingungen sprechen von Gratisspielguthaben aus Promotionen und stellen klar, dass dieses Guthaben nicht auszahlbar ist. Was als «Gratiswette» wahrgenommen wird, ist in der bewilligten Form ein Quotenboost oder ein Profitboost auf eine konkrete Wette. Der Kunde setzt sein eigenes Geld, und der Anbieter legt eine erhöhte Quote oder einen erhöhten Nettogewinn obendrauf. Der eigene Einsatz bleibt eigener Einsatz, und nur die Erhöhung ist das «Gratis».
Bei internationalen Anbietern ist das oft umgekehrt: Der Kunde setzt das Gratisgeld des Anbieters, der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt. Der erwartete Wert einer solchen Gratiswette auf einem Markt mit fairer Auszahlungsquote ist der Betrag mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote, also multipliziert mit (1 minus 1/Quote). Bei einer Quote von 2.00 ist das 50 Prozent des Gratiswettbetrags. Bei 3.00 ist es etwa 67 Prozent. Bei 5.00 etwa 90 Prozent. Das ist der Wert, den der Anbieter im Schnitt pro Gratiswette einbüsst, wenn er sie für faire Märkte ausgibt.
In der Schweiz gibt es diese Mechanik in der bewilligten Form nicht. Der Kunde nimmt keinen Gratiswert, der Anbieter gibt keinen Umsatzfaktor vor. Was er gibt, ist eine erhöhte Quote auf eine Wette, die der Kunde mit eigenem Geld platziert. Das ist weniger Marketing und mehr Wettmechanik.
Wie eine Wette bei Sporttip konkret rechnet
Eine Wette bei Sporttip rechnet sich nach Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz 10 Franken und Quote 2.50 ist der Bruttogewinn 25 Franken. Bei einer Kombinationswette werden die Einzelquoten multipliziert: Eine Kombination mit drei Voraussagen zu 2.00, 2.50 und 1.80 hat die Gesamtquote 2.00 × 2.50 × 1.80 = 9.00. Bei einem Einsatz von 5 Franken ergibt das 45 Franken Bruttogewinn, also 40 Franken Nettogewinn.
Der Gewinn wird nach den Swisslos-Spielregeln zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine betriebliche Rundung, keine Subvention und kein Bonus. Bei einem Bruttogewinn von 27’436 Franken ergibt die Rundung 27.40 Franken, bei 27’458 ergibt sie ebenfalls 27.45 Franken. Die Differenz ist klein, aber konsequent.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und der Einsatz wird zurückbezahlt. In einer Kombination erhält die abgesagte Voraussage die Quote 1.00, die Kombination wird mit den verbleibenden Voraussagen ausgewertet. Das ist eine Schutzklausel, die der Kunde ohne Nachdenken bekommt, weil sie in den Spielregeln steht.
Cash-Out bringt einen tieferen Betrag als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Der Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann vom Anbieter jederzeit geändert werden und ist nicht für alle Wetten garantiert. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert einen Abschlag auf den erwarteten Gewinn. Die Frage, wann sich Cash-Out lohnt, ist eine Frage der persönlichen Risikobewertung, nicht der Quote.
Wettsteuern in der Schweiz: Wer was bezahlt
In der Schweiz gibt es keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wettende zahlen keine Steuer auf das, was sie setzen. Was besteuert wird, ist der Gewinn, und zwar nur oberhalb des Steuerfreibetrags. Der Bund setzt den Steuerfreibetrag seit dem 1.1.2026 auf 1’071’000 Franken, der Kanton setzt eigene Werte, die je nach Kanton variieren. Unter dem Freibetrag ist der Gewinn einkommensteuerfrei, ohne Verrechnungssteuer.
Über dem Freibetrag behält der Anbieter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die der Wettende über die Steuererklärung zurückholen kann. Bei einem Gewinn von 1’200’000 Franken und einem Freibetrag von 1’071’000 Franken liegt der steuerbare Anteil bei 129’000 Franken, die Verrechnungssteuer bei 35 Prozent davon, also rund 45’150 Franken. Der Rest wird deklariert und in der Steuererklärung verarbeitet. Bei Schweizer Veranstaltern läuft das automatisch über die Verrechnungssteuer, die der Anbieter direkt abzieht.
Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Anbieter sie einbehält. Die Deklaration läuft über die Steuererklärung. In einzelnen Kantonen, darunter Thurgau, werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt. Die Frage «wie viel Steuer zahle ich auf meinen Wettgewinn?» hat damit keine einheitliche Antwort, sondern eine je nach Kanton, je nach Anbieter und je nach Höhe des Gewinns.
Für die meisten Wettenden liegt der Gewinn unter dem Freibetrag. Sie zahlen keine Einkommensteuer auf Wettgewinne und keine Verrechnungssteuer. Die Frage nach der Besteuerung ist erst relevant, wenn ein Gewinn den Freibetrag übersteigt oder wenn der Anbieter ausländisch ist.
Bonusstrukturen im Detail: Was Sporttip und was die ausländischen Anbieter anbieten
Die Bonuslandschaft der Schweiz ist klein, weil das BGS sie klein hält. Sporttip konzentriert die Promotioninstrumente auf drei Formen: Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost. Alle drei sind bewilligungspflichtig, alle drei unterliegen den Regeln der Gespa, alle drei sind in den Swisslos-Spielregeln dokumentiert. Wer mehr erwartet, ist auf dem falschen Markt.
Ausländische Anbieter bieten das volle Spektrum internationaler Promotion: Willkommensbonus, Einzahlungsbonus, Gratiswetten, Cashback, Loyalty-Programme, Turniere. Jede Form hat im internationalen Markt eigene Regeln, meist mit Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist und Obergrenze für die Auszahlung. Die Summe, die ein Anbieter bewirbt, ist nicht die Summe, die ein Kunde bekommt. Wer den beworbenen Bonus mitnimmt, ohne das Kleingedruckte zu lesen, verliert ihn im Kleingedruckten.
Die Frage, welcher Anbieter «die besten Boni» hat, hat damit in der Schweiz keine sinnvolle Antwort. Die Frage hat eine Antwort im internationalen Markt, aber dort sind die Bedingungen so verschieden, dass eine pauschale Rangliste wertlos ist. Die Schweizer Antwort ist: Es gibt zwei bewilligte Anbieter mit kleinen, klaren Boosts, und es gibt acht ausländische Anbieter mit grossen, komplexen Konditionen. Wer in der Schweiz spielt, hat die Wahl zwischen klein und bewilligt oder gross und unbewilligt.
Wer Sporttip nutzt und warum
Sporttip ist für Wenche, die in einem der 19 Deutschschweizer-Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, mit Ausweis und Adresse, und auf die volle Palette der Swisslos-Spielangebote zugreifen — Sporttip für Sportwetten, Swisslos-Lotterien für Lose, und die weiteren Swisslos-Produkte für Zahlen- und Losspiele.
Wer Sporttip nutzt, akzeptiert die Schweizer Verteilmechanik. Das Geld, das nicht ausgezahlt wird, fliesst in die kantonalen Fonds und die Schweizer Sportförderung. 2025 waren das 562 Millionen Franken. Wer das mitträgt, hat kein Problem mit der geringen Bonusgrösse, weil er weiss, wo das Geld landet. Wer das nicht mitträgt, ist bei einem ausländischen Anbieter besser aufgehoben — aber dann ohne Schweizer Schutz.
Wer Loterie Romande nutzt und warum
Die Loterie Romande ist für Wenche in den Westschweizer Kantonen. Wer in Genf wohnt, hat keinen Zugang zu Sporttip; wer in Lausanne wohnt, hat keinen Zugang zu Sporttip. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Online-Zugang gibt es für Wenche mit Wohnsitz in diesen Kantonen.
Die Promotionstruktur ist, soweit ersichtlich, parallel zu Sporttip. Was Jouez Sport inhaltlich von Sporttip unterscheidet, ist nicht die Quote oder der Boost, sondern das Vertragsgebiet und die Verkaufsstellenstruktur.
Wer ausländische Anbieter nutzt und warum
Ausländische Anbieter wie BC.Game, Funbet, Unibet, 20Bet, FortuneJack, Rainbet, Bahigo und HornetBet sind für Wenche, die bewusst den Schweizer Schutzraum verlassen. Gründe können ein breiteres Wettprogramm sein (Esports, exotische Sportarten, Spezialmärkte), eine tiefere Marge auf Hauptmärkten, ein Bonus, der nach Schweizer Massstäben gross ist, oder die Möglichkeit, mit Kryptowährungen zu zahlen.
Diese Vorteile haben ihren Preis: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Konto, ausländische Gewinne je nach Kanton voll steuerbar, Domains können auf der Sperrliste landen und der Zugang in der Schweiz blockiert sein. Wer das in Kauf nimmt, nimmt es bewusst in Kauf. Wer das nicht weiss, wenn er sich anmeldet, zahlt den Preis doppelt.
Häufige Fragen
Welche Wettangebote und Boni sind in der Schweiz zulässig?
In der Schweiz sind Wettangebote der beiden bewilligten Veranstalter Sporttip und Loterie Romande zulässig. Boni wie Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 Einwilligungen erteilt. Bonusangebote ausländischer Anbieter sind nach Art. 74 Abs. 3 BGS verbotene Werbung.
Warum sind die Bonusangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner als im Ausland?
Das BGS verlangt für Gratisspiele und Guthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und die Gespa prüft jeden Einzelfall. Ersteinzahlungsboni mit Umsatzfaktor sind nicht bewilligungsfähig, weil sie gegen die Trennung von Spiel- und Bankkonto nach Art. 50 Abs. 2 VGS und gegen das Kreditierungsverbot nach Art. 75 Abs. 1 BGS verstossen würden. Ausländische Anbieter unterliegen dem Schweizer BGS nicht.
Wie funktioniert der Kombiboost und welche Voraussagen zählen?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombinationswette und staffelt sich nach Anzahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Alle Voraussagen müssen eine Mindestquote von 1.50 erreichen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei Cash-Out verfällt der Boost.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?
In der bewilligten Schweizer Form gibt es keine klassische Gratiswette mit eigenem «Einsatz des Anbieters». Die beworbenen Boosts sind erhöhte Quoten oder erhöhte Nettogewinne auf Wetten mit eigenem Einsatz des Kunden. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Swisslos-Bedingungen stellen klar, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist.
Welche Bedingungen sind vor der Annahme eines Bonusangebots zu prüfen?
Zu prüfen sind die Form des Bonus (Quote, Nettogewinn, Guthaben), die Einsatz- und Erhöhungslimits, die Mindestquoten der beteiligten Voraussagen, die Frist, die Bedingungen für Cash-Out, die Frage, ob das Bonusguthaben auszahlbar ist, und die Frage, welche Märkte und Sportarten teilnehmen. Bei ausländischen Anbietern kommen Umsatzfaktor, Mindestquote und Obergrenze für die Auszahlung des Bonusgewinns hinzu.
Was bedeutet es, wenn ein Angebot von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung stammt?
Die ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Der Anbieter unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht, der Spieler ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen und hat im Streitfall kein Schweizer Recht. Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden und sind je nach Kanton voll steuerbar.
Bonus – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
