Sportwetten in der Schweiz online 2026: wer anbieten darf, wer mitspielt, wer draussen bleibt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und der beiden interkantonalen Veranstalter. Wer online in der Schweiz Sport wetten will, hat genau zwei zulässige Wege: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Romandie. Beide laufen unter einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide verlangen ein verifiziertes Konto auf den eigenen Namen mit selbst gewählten Verlustlimiten, und beide sind an die Sport- und Wettliste der Gespa gebunden. Was daneben auf den Bildschirm kommt – BetOnRed, Roobet, Rainbet, 1xBet, Donbet, bet365, Betclic, 22Bet und andere ausländische Marken – ist in der Schweiz ohne Bewilligung, fällt nicht unter die Schweizer Sperrregister und bietet im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Das folgende Angebot zeigt die Schweizer Wege, die Kosten und für wen welcher Weg passt.
Die zwei zugelassenen Schweizer Veranstalter im direkten Vergleich
Die Frage «welcher Anbieter?» hat in der Schweiz nur zwei zulässige Antworten. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport teilen sich das Land auf; sie sind nach dem Geldspielgesetz (BGS) die einzigen Inhaber einer Veranstalter- und Spielbewilligung für Sportwetten als Grossspiel. Wer in der Deutschschweiz sitzt, kommt an Sporttip, wer in der Romandie wohnt, an Jouez Sport. Wer die Grenze zieht, ist die Wohnsitzadresse, die beim Hochladen des Ausweises gegen die Adressdatenbank geprüft wird. Beide Produkte tragen unterschiedliche Namen, beide laufen über dasselbe Geldspielgesetz – die Bedingungen sind deshalb vergleichbar, aber nicht identisch.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin | Einsatzgebiet |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Bewilligung als Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie (Sitz Basel) | Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein |
| Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Sitz Lausanne | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura |
Der wichtigste praktische Unterschied: Eine Anmeldung ausserhalb des jeweiligen Vertragsgebiets wird abgelehnt. Wer umzieht, muss das Konto neu eröffnen – oder verliert den Zugriff, bis ein Wohnsitz im passenden Gebiet vorliegt. Wer in beiden Sprachregionen zu Hause ist, etwa in einem Grenzkanton, wählt die Veranstalterin des Kantons, in dem der Wohnsitz gemeldet ist.

Wer ein Konto hat, kann online wetten und in den Verkaufsstellen tippen – bei Swisslos zum Beispiel 3’500 Verkaufsstellen in der Deutschschweiz, bei der Loterie Romande 2’350 in der Westschweiz. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist nicht bloss Nostalgie: Die Verkaufsstelle druckt den Beleg, der Beleg ist die Quittung für eine Auszahlung.
Was die Schweizer Bewilligung tatsächlich deckt
Die Schweizer Bewilligung ist kein Marketing-Logo. Sie bedeutet konkret: Die Veranstalterin untersteht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft; die Aufsicht führt Prüfungen durch und kann Bewilligungen einschränken oder entziehen. Die Gespa führt zusätzlich die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren – wer eine gesperrte Seite trotzdem aufruft, sieht in der Praxis eine Fehlermeldung. Die Liste wuchs bis Ende 2025 auf 671 Domains; bet365 nennt die Gespa ausdrücklich als gelistet, einst nach dem Prinzip «Domain-Hopping», bei dem die Anbieter neue Adressen nachschieben, die binnen Stunden ersetzt werden.

Die Bewilligung deckt auch, was angeboten werden darf. Die Gespa führt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen – Qualifikationsrunden nur, soweit sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, soweit gelistet, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie auf Trainingsläufe. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso ein Esports-Bereich. Live-Wetten sind zugelassen; eine statutarische Beschränkung einzelner Live-Märkte kennt das BGS nicht, der Rahmen ergibt sich aus der Gespa-Liste und der Bewilligung der einzelnen Veranstalterin.
Die Bewilligung heisst weiter: kein anonymer Zahlungsverkehr. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt – ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto bei Swisslos, das entsprechende Pendant bei der Loterie Romande. Krypto-Auszahlungen sind im lizenzierten Schweizer Wettangebot nicht vorgesehen. Schweizer Wettanbieter dürfen Spielenden kein Kredit gewähren – das BGS verbietet die Kreditierung. Wer mit Karte einzahlt, lädt mit seinem eigenen Geld.
Wer aus dem Ausland mitspielen will, kann es nicht. Wer in der Schweiz lebt und sich bei einem ausländischen Anbieter ohne hiesige Bewilligung anmeldet, begibt sich in eine Grauzone: Strafrechtlich sind die Wetten für Spielende zwar nicht relevant, doch Einsätze und Gewinne können behördlich eingezogen werden. Da kein Anschluss an das Schweizer Ausschluss-Sperrregister besteht, entfällt der Schutz, und mangels Schweizer Rechtsweg sind Spielende bei Streitigkeiten auf sich allein gestellt.
Selbst gesetzte Limiten und Spielsperre: was vor dem ersten Tipp gesetzt werden muss
Vor der ersten Wette stehen drei Limiten, die niemand aussen festlegt – der Spieler selber. Tageslimit, Wochenlimit und Monatslimit: Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, bei unter 21-Jährigen bei 1’000 Franken. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – das ist die Schutzfrist, die ein impulsives «eben mehr riskieren» ausbremst. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Die Limiten gelten pro Produkt – wer bei Swisslos Sporttip und zusätzlich bei einem Lotterieprodukt spielt, setzt die Limiten pro Produkt. Wer die Limiten senken will, kann das im Konto selber machen; Erhöhungen greifen erst nach Ablauf der Frist und sind nicht rückwirkend.
Daneben gibt es zwei Sperren. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf – wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage draussen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein. Die Spielsperre ist eine ernste Sache: Sie schneidet den Zugang zu allen Produkten der Veranstalterin ab, lässt sich nur über eine Fachstelle lösen, und sie kostet nichts.
Das gesetzliche Mindestalter ist 18. Minderjährige werden weder zum Verkauf in der Verkaufsstelle noch online zugelassen – die Gespa prüft das in Testkäufen, und im Verkauf 2025 wurden in 47,5 Prozent von 200 Versuchen Wetten an Minderjährige verkauft. Das ist kein Randthema: Es ist der Grund, warum das Online-Login eine Ausweisprüfung verlangt, und der Grund, warum die Adressdatenbank abgefragt wird.
Wer sich sperren lassen will, kann sich an die Gespa wenden, eine Fachstelle für Spielsucht beiziehen oder das eigene Konto sperren. Bei Loterie Romande läuft der Mechanismus analog; die zugrundeliegenden Regeln sind im Geldspielgesetz identisch. Die Sperre trägt das Land: Wer in einem Kanton ausgeschlossen wird, ist in allen ausgeschlossen.
Werbung, Boni und das, was im lizenzierten Markt wirklich lockt
Im lizenzierten Schweizer Markt sind Werbung und Bonus an Auflagen gebunden. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen. Werbung für nicht in der Schweiz zugelassene Glücksspiele ist verboten – Art. 74 Abs. 3 BGS –, und die Busse steht: bis 500’000 Franken. Boni brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen für die Loterie Romande erteilt und 8 für Swisslos.
Was bei Sporttip an Promotion läuft, ist deshalb klein und klar geregelt:
- Kombiboost: Nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboost / Profitboost: Nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, einmal pro Person nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, verfällt bei Cash-Out.
- Aktionsguthaben: Wird aus Promotionen auf das Spielkonto gebucht und ist in der Regel nicht auszahlbar.
Die «Gratiswette» im Markt ist eine andere Figur als das, was international unter «free bet» läuft. Im lizenzierten Schweizer Markt braucht jede Promotion die Gespa-Genehmigung, der Boost ist eine Aufwertung des Nettogewinns und nicht ein eigener Gutschein, und Aktionsguthaben lässt sich nicht auszahlen. Das hält die Versuchung niedrig und die Aufsicht hoch.
Für ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung gilt das alles nicht. Sie werben in den internationalen Märkten und werden in der Schweiz via DNS-Sperrliste blockiert. Werbung in der Schweiz für diese Marken ist verboten; die Marken selbst bewerben in anderen Märkten.
Zahlungen, Auszahlungen und die Geschwindigkeit des Geldes
Die Spielregeln der Schweizer Veranstalterinnen bestimmen, wie Geld rein- und rausgeht. Beide akzeptieren nur Konten auf den Namen des Kontoinhabers, beide lehnen anonyme oder Krypto-Auszahlungen ab, beide zahlen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten aus. Bei Swisslos wird das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag 20 Franken, maximal 10’000 Franken innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Methoden und wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Auszahlung läuft bei Swisslos so: Bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto zahlt Swisslos innert 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes mit eigenen Beträgen und Fristen. Wer ein Konto eröffnet, findet die genauen Zahlungswege in den Spielbedingungen der jeweiligen Veranstalterin.
Wie die Wette rechnet: Quote, Marge und was ein Tipp tatsächlich bringt
Eine Wette zahlt sich aus nach der Formel Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette 50 Franken zu Quote 2.10 ist der Bruttogewinn 105 Franken, der Nettogewinn 55 Franken. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten: Drei Voraussagen mit 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von rund 7.37. Bei einem Einsatz von 10 Franken ist der Bruttogewinn 73.70 Franken. Das System rechnet erst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab – Centbeträge sind also nie möglich, die Auszahlung wird handelbar gemacht.
In jeder Quote steckt die Marge der Veranstalterin. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich eine Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) von rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 95,0 Prozent. Die Marge ist 100 Prozent minus Auszahlungsquote, also rund 5,0 Prozent. Das ist ein üblicher Wert für ausgeglichen gehandelte Hauptmärkte. Bei unausgeschnittenen Märkten, etwa einem Favoriten klar gegen einen Aussenseiter, liegen die Quoten weiter auseinander und die Marge des Buchmachers wird grösser – die Auszahlungsquote sinkt.
Diese Marge ist kein Honorar, das die Veranstalterin am Ende abrechnet. Sie ist der Anteil, der in jedem Tipp eingepreist ist, unabhängig vom Ergebnis. Ein Buchmacher mit 5 Prozent Marge auf einem Markt behält im Durchschnitt 5 Cent pro 1 Franken Umsatz; ob ein einzelner Spielender gewinnt oder verliert, ist eine andere Frage. Wer langfristig spielt, spielt gegen diese Marge.
Sporttip rundet die Auszahlung: erst auf zwei Stellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Eine Wette zu 50 Franken mit Gesamtquote 1.9273 wird zu 50 × 1.9273 = 96’365 Franken gerechnet, auf zwei Stellen aufgerundet ergibt das 96.37, auf 5 Rappen abgerundet ergibt das 96.35 Franken. Wer mit sehr kleinen Einsätzen spielt, sieht den Effekt dieser Rundung deutlicher.
Cash-Out, Livewetten und die Mechanik hinter den Knöpfen
Cash-Out heisst, eine laufende Wette vor dem Ende des Ereignisses auszahlen zu lassen. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich das Cash-Out nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn, wenn die Wette bis zum Ende laufen würde – der Buchmacher zieht seinen Anteil ab. Er hängt vom Stand des Sportereignisses ab, kann von der Veranstalterin jederzeit geändert werden und fällt bei einem stark veränderten Spielstand (Elfmeter, Rote Karte, VAR) anders aus. Bei einem Cash-Out verfällt ein aktiver Quotenboost.
Live-Wetten laufen unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; die Übertragungspflicht steht nicht im Gesetz. Wird eine Livewette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, wird sie mit Quote 1.00 gewertet – die Wette wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen, etwa einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer VAR-Entscheidung, kann die Veranstalterin Wetten mit Quote 1.00 werten.
Reguläre Spielzeit bei Sporttip ist die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die Schweizer Buchmacher im Profil: was die beiden zugelassenen Veranstalterinnen leisten
Swisslos Sporttip
Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Das ist das Swisslos-Vertragsgebiet; wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen.
Wer online teilnimmt, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben und darf keine Spielsperre haben; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, bei unter 21-Jährigen bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Die Wettlimits sind sportlich knapp kalkuliert: Mindesteinsatz 1 Franken für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette und 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Einsätze platzieren will, spielt gegen eine Hausregel, nicht gegen den Markt.
Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe. Live-Wetten sind verfügbar, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten online. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert – wer auf ungewöhnlichem Weg kombiniert, riskiert eine Annullierung. Der Kombiboost ist ein moderater Bonus: 5 bis 100 Prozent auf den Nettogewinn, je nach Voraussagen, gedeckelt. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten.
Die Auszahlung läuft über ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, anonym nicht möglich, Krypto nicht möglich. Bis 1’000 Franken pro Quittung automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto; innerhalb von 365 Tagen zwei Gratis-Auszahlungen, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 Prozent an. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn einfordert, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von 562 Millionen Franken verteilt: 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten 109 Millionen Franken, nach 122 Millionen im Jahr 2024. Das ist die ökonomische Seite der Schweizer Lösung: Wer spielt, finanziert mit – es ist kein Nebeneffekt, sondern Zweck.
Verdikt: Sporttip ist die richtige Wahl für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, die ein begrenztes Wettbudget haben und das gesetzliche Schutznetz der Schweiz wollen. Die Wettlimits sind eng, der Markt folgt einer geschlossenen Gespa-Liste, und Quotenboosts sind klein. Wer höhere Einsätze oder mehr Märkte braucht, ist bei Sporttip systematisch falsch.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Das Vertragsgebiet ist klar definiert; wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen.
Die Spielregeln folgen demselben BGS wie bei Swisslos: Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, kein Doppeltkonto, selbst gesetzte Verlustlimiten vor der ersten Wette. Spielsperren wirken schweizweit. Die Spielbedingungen im Detail unterscheiden sich in Fristen und Beträgen; das Prinzip ist identisch, die Zahlungsmethoden und Limits der Westschweizerin folgen den hauseigenen Geschäftsbedingungen.
Das Wettprogramm deckt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten ab; Live-Wetten sind verfügbar, Cash-Out für Einzel- und Kombinationswetten, abhängig von der hauseigenen Auslegung. Promotionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, was die Auswahl klein und überschaubar hält. Die Auszahlung läuft auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, anonym nicht möglich. Promotionen-Guthaben ist nicht auszahlbar.
Verdikt: Jouez Sport ist die richtige Wahl für Spielende mit Wohnsitz in der Romandie, die das Schweizer Schutznetz wollen und mit den üblichen Wettlimits auskommen. Wer aus der Deutschschweiz kommt, kann sich bei Jouez Sport nicht anmelden – die Online-Registrierung verlangt einen Wohnsitz im Vertragsgebiet.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: wer sie blockiert und wer sie nutzt
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren – ein Aufruf einer gesperrten Adresse führt in der Praxis auf eine Fehlermeldung oder eine Erläuterungsseite des Providers. Wer auf eine solche Seite ausweicht – VPN, andere DNS-Server, gespiegelte Domain –, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Identitätsprüfung und keine Schweizer Auszahlungsgarantie.
Die folgende Übersicht nennt Marken, die Schweizer Spielende auf den Bildschirm bekommen; sie alle verfügen in der Schweiz über keine Bewilligung und sind im Konkurrenzvergleich der zugelassenen Anbieter nicht gleichwertig zu behandeln.
BetOnRed
BetOnRed wird ohne Schweizer Bewilligung betrieben; die in der Werbung genannte Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Ausschluss-Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Wer aus der Schweiz spielt, ist juristisch gesehen Kunde eines ausländischen Anbieters; Schweizer Behörden können im Streitfall nichts tun. Für Spielende, denen das Schweizer Schutznetz wichtig ist, ist BetOnRed die falsche Adresse.
Roobet
Roobet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die in der Werbung genannte Lizenz besitzt im Inland keine Gültigkeit, eine Anbindung an das Schweizer Ausschluss-Sperrregister ist nicht gegeben, und im Streitfall fehlt ein inländischer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste landen. Wer von hier spielt, akzeptiert die übliche Auszahlungsreise ausländischer Zahlungswege – das bedeutet mögliche Verzögerungen, abweichende Geschäftsbedingungen und Streitigkeiten, die nicht vor Schweizer Stellen geklärt werden können.
Rainbet
Rainbet bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an; die ausländische Lizenz ist hierzulande ohne Wirkung. Ein Zugang zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und im Konfliktfall fehlt ein inländischer Rechtsweg. Die Plattform kann auf der Sperrliste erscheinen. Spielende riskieren, dass Auszahlungen aufgrund interner Regeln, wie etwa einer komplexen «KYC»-Prüfung, scheitern. Schweizer Aufsicht existiert für diese Plattform nicht.
1xBet
1xBet operiert ohne Schweizer Bewilligung und die beworbene Lizenz entfaltet hierzulande keine Wirkung. Das Schweizer Sperrregister führt keine Anbindung für 1xBet, und ein Schweizer Rechtsweg bei Unstimmigkeiten ist ausgeschlossen. Internationale Bonusangebote unterliegen ausschliesslich den Geschäftsbedingungen des Anbieters, nicht Schweizer Recht. Wer spielt, unterwirft sich einer ausländischen Hausordnung, die Auszahlungen bei Bonusverstössen behindern kann.
Donbet
Donbet besitzt keine Schweizer Bewilligung, wodurch die ausländische Lizenz im Inland ohne Rechtskraft bleibt. Da das Schweizer Ausschluss-Sperrregister nicht genutzt wird, entfällt der Schutz, und ein inländischer Rechtsweg ist nicht vorhanden. Das Angebot kann auf der Sperrliste erscheinen. Spielbedingungen richten sich rein nach dem Anbieter; eine Schweizer Spielsuchtaufsicht oder die hiesige Verlustlimit-Logik greifen hier nicht.
bet365
bet365 verfügt über keine Schweizer Bewilligung; die britische Lizenz hat im Inland keine Wirkung, eine Einbindung in das Schweizer Ausschluss-Sperrregister fehlt, und ein inländischer Rechtsweg ist nicht gegeben. Die Gespa führt bet365 als Beispiel auf der Sperrliste. Wer hier wettet, riskiert DNS-Sperren und ein Spielkonto, das im Streitfall nicht vor einer Schweizer Behörde verhandelt werden kann. Die internationale Marke ist im Inland nicht verfügbar; der Zugriff über bekannte Namen ändert die Rechtslage nicht.
Betclic
Betclic wird ohne Schweizer Bewilligung betrieben; eine ausländische Lizenz ist hierzulande wirkungslos, ein Anschluss an das Schweizer Ausschluss-Sperrregister fehlt, und ein inländischer Rechtsweg ist nicht vorhanden. Die Plattform kann auf der Sperrliste erscheinen. Auch wenn die Marke international bekannt ist, fehlt im Schweizer Markt jegliche behördliche Aufsicht.
22Bet
22Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung, wodurch die ausländische Lizenz im Inland keine Rechtskraft hat. Das Schweizer Ausschluss-Sperrregister wird nicht unterstützt, und ein inländischer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Während internationale Marken oft mit breiter Wettauswahl und Boni locken, fehlt hier das Schweizer Aufsichtsnetz vollständig.
Verdikt zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung: Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, nicht an die Schweizer Spielsperreg gebunden und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Sie werben in anderen Märkten mit dem, was dort lockt – Boni, Märkte, Quoten –, aber in der Schweiz gilt, was die Schweizer Aufsicht nicht prüft: Schweizer Spielende tragen das Risiko. Wer in der Schweiz wettet, hat genau zwei zulässige Wege: Sporttip und Jouez Sport.
Wettangebot und was die Gespa-Liste tatsächlich erlaubt
Die Gespa führt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Das bedeutet nicht, dass nur wenige Sportarten angeboten werden – im Gegenteil: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Ski alpin und andere Sportarten sind enthalten. Es bedeutet, dass die Liste bestimmt, was in welcher Form gewettet werden darf: Welche Ligen, welche Wettbewerbsphasen, welche Wetttypen (1X2, Handicap, Über/Unter, Eckbälle gibt es auf der Liste nicht, Kartenmärkte gibt es auf der Liste nicht).
Wer auf Eckbälle, Karten, Eckball-Handicap oder einen Esports-Markt wetten will, ist bei Sporttip und Jouez Sport systematisch falsch – die Märkte sind nicht im Programm. Wer auf eine Qualifikationsrunde oder eine Frauenliga wetten will, prüft die Liste: Manche sind gelistet, manche nicht. Rangwetten sind nur dann zugelassen, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Trainingsläufe sind nie zulässig. Wettereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.
Die Liste wird regelmässig angepasst; was heute fehlt, kann morgen dazukommen. Wer eine bestimmte Wette platzieren will, prüft die Liste vor dem Tipp.
Verlustlimiten und die Mechanik der Selbstkontrolle
Die Mechanik der Verlustlimiten ist im Geldspielgesetz geregelt und in den Spielbedingungen der Veranstalterinnen ausgestaltet. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, setzt vor der ersten Wette eine Limite für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage – eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die Obergrenze für die Verlustlimiten ist 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – das ist die Schutzfrist, die ein impulsives «eben die Limite hochsetzen» ausbremst.
Die Limiten werden auf dem Spielkonto gesetzt; Senkungen werden sofort wirksam, Erhöhungen werden erst nach Ablauf der Frist wirksam. Die 72-Stunden-Frist ist eine Hausregel von Swisslos und Loterie Romande; das BGS sieht 24 Stunden vor. Wer eine Erhöhung beantragt, wartet drei Tage, in denen die alte Limite gilt.
Die Spielsperre ist eine ernste Sache. Sie kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, schneidet den Zugang zu allen Produkten der Veranstalterin ab.
Wer aus dem Spiel aussteigen will, kann das über die Spielsperre tun oder über eine Fachstelle für Spielsucht. Die Stellen sind kantonale Angebote; das BGS sieht eine Beteiligung einer Fachstelle vor, wenn eine Spielsperre aufgehoben werden soll. Eine selbst gesetzte Sperre lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben; sie ist die Frist, die man sich selbst gibt.
Steuern und was ein Gewinn kostet, der nichts kostet
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle per 1.1.2026 auf 1’071’000 Franken festgesetzt (2025: 1’070’400 Franken). Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich – darum schreibt die Veranstalterin «je nach Kanton» auf die Gewinnbestätigung, nicht eine pauschale Zahl.
Wer einen Gewinn über dem Freibetrag erzielt, bekommt 35 Prozent Verrechnungssteuer von der Veranstalterin abgezogen. Die Verrechnungssteuer wird zurückerstattet, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und versteuert wird. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer aus dem Thurgau kommt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss nach der Thurgauer Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als Einkommen versteuern, unabhängig vom Betrag.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – der Einsatz wird nicht besteuert. Wer einen Wettschein über 50 Franken abgibt, zahlt nicht 50 plus Wettsteuer. Wer einen Gewinn von 200 Franken erzielt, zahlt auf den 200 Franken keine Einkommenssteuer (sofern unter dem Freibetrag) und keine Verrechnungssteuer.
Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich und die Veranstalterin schreibt «je nach Kanton». Wer den genauen Betrag für seinen Kanton braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Sperrliste und DNS-Sperre: wie die Schweiz ausländische Anbieter fernhält
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren – ein Aufruf einer gesperrten Adresse führt in der Praxis auf eine Fehlermeldung oder eine Erläuterungsseite des Providers. Wer auf eine solche Seite ausweicht – VPN, andere DNS-Server, gespiegelte Domain –, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Liste wird regelmässig angepasst; was gestern offen war, kann morgen gesperrt sein, und was morgen gesperrt wird, kann heute offen sein.
Die Sperre ist eine Domaingeschichte, kein Schweizer Kontoinhaber wird durch die Sperre in Haftung genommen. Wer eine gesperrte Seite über einen Schweizer Internetanschluss aufruft, sieht eine Fehlermeldung; wer sie über einen VPN öffnet, sieht die Seite, aber die Schweizer Aufsicht greift nicht. Wer bei einem gesperrten Anbieter spielt, ist Kunde eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Schutznetz.
Die Sperre ist auch ein Indikator: Wer eine Seite auf der Liste findet, weiss, dass die Gespa die Seite prüft und im Zweifel als unzulässig einstuft. Wer eine Seite nicht auf der Liste findet, weiss nicht, ob die Seite zulässig ist – die Gespa prüft, ob die Seite in der Schweiz beworben oder aktiv ist, nicht ob die Seite technisch existiert.
Wer passt zu welchem Anbieter: eine Karte für die Wahl
Wer in der Schweiz online Sport wetten will, hat drei Entscheidungen:
- Wo wohne ich? Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, kommt an Jouez Sport. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt an keinen Schweizer Anbieter.
- Welche Limits passen zu meinem Budget? Wer mit kleinen Einsätzen spielt, passt zu Sporttip und Jouez Sport – der Mindesteinsatz ist 1 Franken. Wer mit grossen Einsätzen spielt, ist bei beiden Anbietern am Limit – 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 Franken pro Systemwette bei Sporttip.
- Will ich das Schweizer Schutznetz oder einen ausländischen Markt? Wer das Schutznetz will, wählt Sporttip oder Jouez Sport. Wer einen breiteren Markt oder einen ausländischen Anbieter sucht, akzeptiert das fehlende Schutznetz.
Die Schweizer Lösung ist kein Markt der Wahl, sondern ein Markt der Vorschrift: Die Auswahl ist auf zwei Veranstalterinnen beschränkt, das Wettprogramm folgt einer geschlossenen Liste, die Limits sind eng, und die Werbung ist reglementiert. Wer diese Einschränkungen akzeptiert, bekommt ein Wettangebot, das unter Schweizer Aufsicht steht, mit Schweizer Spielsperre, mit Schweizer Auszahlungswegen und mit Schweizer Spielerschutz. Wer diese Einschränkungen nicht akzeptiert, geht ins Ausland – mit allen Folgen, die das fehlende Schutznetz hat.
Werbeanforderungen und das, was im Markt nicht erlaubt ist
Werbung im lizenzierten Schweizer Wettmarkt darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen. Werbung für nicht in der Schweiz zugelassene Glücksspiele ist verboten – Art. 74 Abs. 3 BGS – und die Busse steht: bis 500’000 Franken. Werbung in den Kanälen, die Schweizer sehen, ist reglementiert; was Schweizer auf ausländischen Domains sehen, ist die Werbung des ausländischen Marktes und unterliegt dem dortigen Recht.
Boni brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen für die Loterie Romande erteilt und 8 für Swisslos. Die Zustimmung ist nicht grosszügig; was im Markt an Promotion läuft, ist klein und klar geregelt. Aktionsguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; ein Bonus, der seinen eigenen Auszahlungsweg hat, ist im Schweizer Markt unüblich.
Die Werbung, die Schweizer Spielende sehen, ist die Werbung der beiden Schweizer Veranstalterinnen und die Werbung ausländischer Anbieter, die in den Schweizer Markt drängen. Werbung in der Schweiz für ausländische Anbieter ist verboten; was auf Schweizer Bildschirmen von ausländischen Anbietern landet, ist Werbung, die in anderen Märkten geschaltet wird.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz online
Wie läuft eine Online-Sportwette in der Schweiz vom Login bis zur Auszahlung?
Wer in der Schweiz online Sport wetten will, eröffnet ein Konto bei Sporttip oder Jouez Sport, lädt einen Ausweis hoch, setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage und kann anschliessend Einzahlungen vornehmen und Wetten platzieren. Gewinne werden automatisch aufs Wallet gebucht (bis 1’000 Franken bei Sportlos) oder innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto überwiesen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im lizenzierten Schweizer Wettmarkt nicht möglich.
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und wer ist für welche Kantone zuständig?
Nur Swisslos (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) und die Loterie Romande (Romandie: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura) dürfen Sportwetten als Grossspiel nach dem BGS veranstalten. Die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Eine Anmeldung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
Was ist die Gespa, und wozu dient die Sperrliste ausländischer Domains?
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) ist die Aufsichtsbehörde für Geldspiele in der Schweiz. Sie prüft Bewilligungen, führt Aufsicht über die beiden Veranstalterinnen und veröffentlicht die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann greift eine Erhöhung?
Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, bei unter 21-Jährigen bei 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?
Eine Einzelwette zahlt Einsatz mal Quote, eine Kombiwette Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Bei einem Zweiwege-Markt mit 1.90/1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent – die Marge der Veranstalterin ist die Differenz zu 100 Prozent, also rund 5 Prozent. Die Marge ist in jeder Quote eingepreist, unabhängig davon, ob die Wette gewinnt oder verliert.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle per 1.1.2026 auf 1’071’000 Franken festgesetzt. Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, darum schreibt die Veranstalterin «je nach Kanton». Über dem Freibetrag werden 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die bei der Steuererklärung zurückerstattet werden.
Rechtslage – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
