Welche Sportwetten-Anbieter sind in der Schweiz erlaubt?
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Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste und die Schweizer Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, hat genau zwei seriöse Adressen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz keine erlaubten Anbieter – ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen. Dieser Ratgeber erläutert, wie diese Zwei-Anbieter-Regel zustande kommt, was sie für die Wettenden bedeutet und worauf man bei der Wahl des Veranstalters achten sollte.
Was die Schweizer Rechtslage für Sportwetten vorschreibt
Das Geldspielgesetz und seine zwei Veranstalter
Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele im Sinn des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Zuständige Aufsicht ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1.1.2021. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel, und sie gilt ausdrücklich nur so weit, wie das Gesetz es selbst sagt: «nur in der Schweiz», Art. 4 BGS.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Mehr bewilligte Anbieter gibt es nicht, eine «Liste weiterer Wettanbieter in der Schweiz» existiert schlicht nicht, weil das Gesetz sie nicht vorsieht. Die Gespa veröffentlicht einzig die Sperrliste der ausländischen Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre geblockt werden.
Was auf dem Spiel steht, wenn die Bewilligung fehlt
Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder anderswo hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Für die Wettenden gilt das umgekehrte Prinzip – das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass die Spielenden nicht belangt werden. Aber: Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen hiesigen Spielerschutz und keinen hiesigen Rechtsweg, wenn der ausländische Anbieter nicht auszahlt.

Die ehrliche Einordnung wie die Dinge liegen: Offshore heisst «ohne Schweizer Bewilligung», ohne Eintrag im Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit ausländischen Gewinnen, die je nach Kanton steuerlich anders behandelt werden. Lizenziert heisst voller Schweizer Schutz, aber eben nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Wettmärkte und eine Registrierung, die nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich ist. Keines von beidem ist «die sichere Wahl» per se.
Was gewettet werden darf – und was nicht
Was gewettet werden darf, steht nicht im Belieben der Veranstalter: nur Sportereignisse dürfen angebote werden, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten erlaubt sind, regelt die Gespa-Liste (Stand 10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettbar. Eck- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion existiert in der Liste nicht, und Events mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ohnehin tabu.
Livewetten sind zulässig, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine zusätzliche Einschränkung bestimmter Live-Märkte; Cash-Out ist nicht bundesrechtlich geregelt, sondern allein Sache des jeweiligen Veranstalters (bei Sporttip etwa als vollständiger Cash-Out auf Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, ohne Teilauszahlung).
Wer mitmachen darf – und wer nicht
Sportwetten sind Vollspiel von Personen ab 18 Jahren, Volljährige stehen im BGS; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein einziges Konto mit verifizierter Identität zulässig (Art. 47-52 VGS). Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausbezahlt – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wetten nicht, und Kredit an die Wettenden ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Spielerschutz und die Limite, die jede Person selbst setzt
Verlust- und Einzahlungslimiten vor der ersten Wette
Limite in der Schweiz werden nicht vom Staat gesetzt, sondern vom Veranstalter verlangt (Art. 87 VGS): jede Wettende muss vor der ersten Wette eigene Maximalwerte für Einsätze oder Verluste setzen, für einen, 30 Tage. Einen fixen Einzahlungsdeckel wie in anderen Ländern gibt es nicht.
Swisslos konkretisiert das so: Wer Sporttip nutzt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 30, 7 oder einen Tag festlegen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage möglich. Loterie Romande-Jouez Sport folgt dem gleichen Schema, wobei die genauen Werte in den Teilnahmebedingungen stehen.
Die 72-Stunden-Frist bei Erhöhungen ist eine Schutzfunktion: wer nachts impulsiv das Limit hochsetzt, kann es am Tag darauf nicht sofort ausreizen. Wer die Limite nach unten korrigiert, sieht die Wirkung sofort – das ist die Richtung, in die das System schnell sein will.
Spielsperre und das gemeinsame Register
Wer sich selber aussperrt, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizensweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80-82 BGS, Art. 84 VGS).
Eine freiwillige Sperre und künftige Aufhebung sind an drei Mindestmonate Frist gebunden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18-jährige Mindestalter noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Diese Spielerschutz-Architektur ist nur denkbar, weil es zwei Veranstalter gibt, die das Register füllen. Ausländische Anbieter sind nicht angeschlossen – wer dort spielt, fällt aus dem Register und damit aus dem Schutz.
Realität an den Verkaufsstellen
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. In 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das verschweigt dieser Text bewusst nicht, weil der Spielerschutz in der Schweiz an der Ladenkasse und am Bildschirm gleichermassen greifen sollte. Wer mit unter 18-Jährigen im Haushalt lebt, gilt 2025 an der Verkaufsstelle als nicht zuverlässig geschützt.
Boni und Gratiswetten – das Wenige, das es in der Schweiz gibt
Was die Veranstalter tatsächlich anbieten
In der Schweiz sind ausländische «100 % Bonus»-Versprechen die Regel und Gratiswetten-«Codes» allgegenwärtig. In der bewilligten Schweizer Wetten ist die Angebotspalette viel kleiner, weil das BGS Werbung und Bonus-Inhalte stark eingrenzt. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Die wichtigste regelmässige Aktion bei Sporttip ist der Kombiboost, der nur online läuft (Prematch, Live, Systemwetten). Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Daneben gibt es Quotenboosts (nur online, Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage) und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen genannten Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der «Gratiswette»-Begriff, der in der Schweiz nicht gilt
Wer aus dem ausländischen Markt einen «Bonus ohne Einzahlung», einen «Gutschein» oder einen «Promo-Code» gewohnt ist, sucht in der bewilligten Schweizer Wetten vergebens. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos nicht auszahlbar – es bleibt ein Bonus, der im Spiel umgesetzt werden muss, und das nur, wenn die Gespa zugestimmt hat. Das ist keine Lücke, sondern die gesetzlich gewollte Bremse gegen ein Marktumfeld, das sonst nur über Bonus-Inflation funktioniert.
App, Browser und Verkaufsstelle – die drei Zugangswege
Wo die Wette tatsächlich platziert wird
Wer bei Sporttip eine Wette platziert, hat drei Wege: online über Swisslos.ch, in der Sporttip-App für iOS und Android, oder an einer Sporttip-Verkaufsstelle. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an die Verkaufsstelle übertragen und dort gespielt werden. Bei Loterie Romande-Jouez Sport läuft der Zugang entsprechend über jeux.loro.ch und das Netz der 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Die App ist nicht nur eine hübschere Eingabemaske: sie macht auch unterwegs QR-Code-Übergabe an die Verkaufsstelle möglich, was die klassische «Toto-Schein»-Erfahrung ins Smartphone verlängert. Wer keinen persönlichen Verkaufsstellenkontakt will, kann die Wette auch direkt in der App oder im Browser abgeben – dann aber ohne die Quittung, die an der Verkaufsstelle ausgehändigt wird.
Registrierung: Wohnsitz, Ausweis, eine einzige Identität
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer also nicht in den genannten Kantonen wohnt, kann sich nicht registrieren – die Plattform ist nach Kantonen segmentiert, nicht nach Sprache allein.
Das ist der Punkt, an dem ausländische Anbieter auf den ersten Blick «einfacher» wirken: keine Wohnsitzprüfung, keine Ausweis-Verifikation, schnelleres Konto. Das ist gleichzeitig der Punkt, an dem kein Schweizer Spielerschutz greift.
Was wettbar ist – Sportarten, Turniere, Wettarten
Fussball, Eishockey, Tennis – die tragenden Säulen
Fussball, Eishockey und Tennis sind die Sportarten, auf die die Swiss Veranstalter ihr Programm aufbauen. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (rund 90 Minuten beim Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Stelle, an der das Wettprogramm mit dem Spielgeschehen genau abgleichen muss – bei einer regulären 1X2-Wette zählt nicht, was in der Verlängerung passiert.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Damit ist die Bet-Builder-Funktion der einzige saubere Weg zu einer kombinierten Wette innerhalb desselben Spiels.
Livewetten, Cash-Out, abgesagte Ereignisse
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – das schützt gegen verspätete Wetten auf bereits entschiedene Spiele. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Damit unterscheidet sich die Schweizer Regel von anderen Märkten, in denen ein abgesagtes Spiel oft als Verlust gilt – hier wird der Einsatz zumindest erstattet.
Cash-Out – das, was Cash-Out heisst, und das, was es kostet
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als «Gewinnmitnahme» versteht, zahlt dafür den impliziten Abschlag – er ist der Preis dafür, dass man den Ausgang nicht abwartet.
Reingewinn, der zurück in den Sport fliesst
Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer in der Schweiz wettet, fütterweise damit den Breitensport – ein Punkt, den die Werbung oft verschweigt.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Die folgende Einordnung vergleicht die beiden bewilligten Veranstalter nach Bewilligungsstatus, Vertragsgebiet und der Struktur, mit der sie das Angebot aufbauen. Fremde Marken ohne Schweizer Bewilligung sind in der Tabelle nicht enthalten, weil die Gespa keine weiteren Veranstalter zulässt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Vertragsgebiet / Konzessionär |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI sowie FL |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Sitz Lausanne); Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Die Bewilligung trägt für beide dieselbe Rechtsstruktur: Grossspiel-Bewilligung, Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an die ESBK (die nur Casinos überwacht). Was die Tabelle nicht zeigt: die operative Ausgestaltung – Wettprogramm, Quoten, Limits, Aktionen, Auszahlungswege – kann sich zwischen den beiden Veranstaltern unterscheiden. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt, kann sich beim anderen über die Online-Registrierung sowieso nicht anmelden.
Wer auf der anderen Seite steht – ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die Sperrliste, ihre Logik und ihre Grenzen
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blocken (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Effekt, den die Gespa «Domain-Hopping» nennt und mit den Beispielen Interwetten und Bet-at-Home belegt; bet365 wird ebenfalls auf der Liste geführt.
Was die DNS-Sperre nicht kann: sie blockt keine Zahlungen. Schweizer Banken und Karten-Scheme sind nicht verpflichtet, Überweisungen an ausländische Wettanbieter zu sperren, und es gibt keinen Schweizer Zahlungs-Blocker. Wer also bewusst an einen geblockten Anbieter zahlt, kommt durch, sofern die Wettplattform die Sperre via Spiegelserver umgangen hat.
Welche Marken Spielerinnen und Spieler in der Schweiz treffen
In der Online-Werbung und in Affiliate-Listen tauchen immer wieder dieselben Namen auf: FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet und Rabona. Keiner dieser Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung; bei X3Bet wird in Drittquellen eine Lizenz aus Tobique (Kanada) genannt, die in der Schweiz ebenfalls keine Rechtskraft entfaltet (Art. 4 BGS). Alle genannten Marken sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Warum die Tabelle sie nicht aufführt
Diese Marken erscheinen in der Vergleichstabelle nicht, weil das ein der nur ein der bewilligten Veranstalter und kein Ranking aller Anbieter ist. Wer sie in der Schweiz nutzt, hat nach Art. 130 BGS gegen den Anbieter im Verfahren keine Hand auf Auszahlung – die Gewinne können als Vorteil aus einem strafbaren Verhalten eingezogen werden. Die ehrliche Einordnung ist nicht «die sind verboten», sondern «die sind nicht erlaubt, und was das für die Hand auf den Gewinn bedeutet, ist im Streitfall offen».
Wie viel eine Wette wirklich kostet: Einsatz, Quote, Marge
Auszahlung einer Einzelwette
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten, und der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette von CHF 10 auf eine Einzelquote von 2.10 zahlt also nicht CHF 21.00, sondern CHF 20.95 aus.
Wer mit Kombiwetten höhere Quoten sucht, multipliziert die Einzelquoten, riskiert aber, dass ein falsches Bein die ganze Wette zu Fall bringt. Die Faustregel: Die Quote steigt schneller als die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt – genau das macht Kombiwetten zum bevorzugten Hebel der Veranstalter, denn pro Bein fliesst Marge in die Quote ein, und Marge multipliziert sich entlang der Beine mit.
Was eine Marge konkret bedeutet
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter pro eingesetztem Franken im Markt einbehält. Sie berechnet sich als 100 % minus die Auszahlungsquote, und die Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes.
Ein illustratives Beispiel: Eine Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1 / 1.90 + 1 / 1.90) ≈ 95.0 % und damit eine Marge von rund 5.0 %. Bei Quoten 1.85 / 1.85 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 92.5 %, die Marge steigt auf rund 7.5 %. Bei Quoten 1.80 / 1.80 liegt die Marge bereits bei etwa 10 %. Anders gesagt: Je näher die beiden Quoten an 2.00 liegen, desto näher liegt die Marge an 5 %, und jede Quotenbewegung weg von 2.00 kostet mehr Prozent pro eingesetztem Franken.
Was das für die Hand heisst
Von jedem CHF 100, das im Markt mit 1.90 / 1.90 gesetzt wird, zahlt der Veranstalter rund CHF 95 an die Wettenden zurück und behält rund CHF 5. Über sehr viele Wetten ist das der erwartete Verlust des Wettenden: er ist die Differenz zwischen Bruttoeinsatz und erwarteter Auszahlung. Wer versteht, dass die Marge der Preis des Zugangs ist, sieht auch, warum die Quotenbewegung Richtung 2.00 der günstigste Markt ist und warum «sichere» Favoriten-Quoten von 1.20 in Wahrheit die höchsten impliziten Margen tragen.
Die Rechnung gilt für jeden Markt einzeln. Die Marge eines 1X2-Marktes ist nicht die Marge eines Over/Under-Marktes, nicht die Marge eines Handicaps, nicht die Marge einer Kombiwette. Wer Quoten über mehrere Beine hinweg vergleicht, vergleicht tatsächlich die Marge der Beine, nicht die Marge der Gesamtwette.
Steuerliche Lage in der Schweiz
Wettgewinn und Einkommensteuer
Gewinne aus Swiss-bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro einzelne Gewinnauszahlung. Der Bund setzt die Schwelle ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Regel nur als «je nach Kanton» stehen kann. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung rückforderbar ist.
Für die grosse Mehrheit der Wetten liegt der Gewinn weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer sichergehen will, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Ausländische Gewinne
Gewinne aus ausländischen Wetten unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton anders besteuert werden. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer mit ausländischen Anbietern wettet, sollte das kantonale Regime kennen, bevor der erste Gewinn auf dem Konto liegt.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – das ist eine Erfindung, die in manchen Werbeversprechen auftaucht. Was der Wettende zahlt, ist die Marge im Markt, nicht eine Stempelabgabe.
Zahlungen und Auszahlung – die Hand auf dem Gewinn
Einzahlung bei Swisslos
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert unter anderem PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird.
Die Deckelung pro Transaktion und pro Zeitfenster ist kein Bonus-Limit, sondern eine Eigenheit des Wallet-Modells. Wer mit höheren Einsätzen plant, plant mehrere Aufladungen – die Logik ist die des Schweizer Kontos, nicht die eines internationalen Wallets.
Auszahlung von Gewinnen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist der Punkt, an dem die «Gratiswette» wirklich gratis ist und kein Geld zurück auf das Konto fliesst.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wer auf welcher Seite des Registers steht
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande ein Konto hat, ist im Schweizer Ausschlussregister eingetragen, wenn er sich selber sperrt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist dort nicht eingetragen. Im Streitfall heisst das: Der Schweizer Vollzugang hat den hiesigen Rechtsweg und die hiesige Aufsicht, der ausländische Spieler hat nur den Weg, den der Anbieter in seinen AGB vorsieht – und das ist in der Regel ein ausländischer Gerichtsstand, der in der Schweiz nicht vollstreckbar ist.
Wie die zwei Veranstalter in der Praxis dastehen
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Vollsortimenter
Sporttip läuft unter dem Dach der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Veranstalter bewirtschaftet das grösste Vertragsgebiet der Schweiz: 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Mindesteinsatz bei Sporttip ist CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette. Die Höchsteinsätze liegen bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten.
Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer Sporttip nutzt, hat das volle Cash-Out-Recht auf Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten (nur online, nur vollständig, ohne Garantie pro Markt), den Kombiboost (mindestens 4 Voraussagen, Quote je mindestens 1.50), die Quoten- und Profitboosts sowie die Bet-Builder-Funktion für abhängige Wettereignisse innerhalb desselben Spiels.
Die operative Hand: Home Office-Veranstalter zeigt das vollständige Produkt eines Schweizer Grossspiel-Veranstalters – die Spielregeln sind vollständig geschrieben, die Wettarten sind geschlossen, die Limits sind klar. Wer im Vertragsgebiet wohnt, bekommt hier die gesetzlich vorgesehene Sportwetten-Erfahrung, einschliesslich Spielerschutz und Auszahlung auf das eigene Bankkonto.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter
Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Vertriebsnetz zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Online-Registrierung läuft analog zu Swisslos, beschränkt auf Wohnsitz im Vertragsgebiet, mit den gleichen Spielerschutz-Instrumenten nach BGS.
Die operative Hand: Westschweizer Veranstalter zeigt die andere Hälfte des bewilligten Schweizer Marktes – das eigene Format, Fussball als Zentrum, eigene Verkaufsstellen und eigene Quoten. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kommt an Sporttip nicht heran und ist auf Loterie Romande angewiesen.
Was im direkten Vergleich zählt
Beide Veranstalter haben dieselbe Bewilligungsstruktur, dieselbe Aufsicht und dieselbe Pflicht zur Spielersperre und Limiten. Sie unterscheiden sich operativ: im Wettprogramm, in der Quotenstruktur, in den Aktionen, in der Verkaufsstellen-Dichte, in der App-Bedienung. Wer in beiden Vertragsgebieten wohnt (etwa bei einem Umzug), muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen eröffnen – ein Konto pro Person gilt pro Veranstalter.
Die folgende Tabelle zeigt die Strukturunterschiede zwischen den Veranstaltern. Sie zeigt keine Wirkung: wer einen besseren Veranstalter sucht, sollte die Quotenbewegung im konkreten Markt vergleichen, das Wettprogramm prüfen, und die Quotenboosts gegen die Kombiboost-Bedingungen abwägen. Die Übersicht ist der Einstieg, nicht das Urteil.
Was Spielerinnen und Spieler in der Schweiz tun können
Drei Entscheidungen vor der ersten Wette
Die erste Entscheidung ist die Wahl des Veranstalters, und sie fällt durch den Wohnsitz, nicht anders. Wer in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt zu Swisslos. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kommt zu Loterie Romande. Wer aus dem Ausland in der Schweiz wettet, hat keinen legalen Weg zu einem bewilligten Schweizer Anbieter.
Die zweite Entscheidung ist das Limit, und sie fällt vor der ersten Wette. Wer ein Tageslimit von CHF 100 setzt, kann an diesem Tag nicht mehr verlieren als CHF 100, unabhängig davon, wie viele Wetten er platziert. Wer ein Monatslimit von CHF 500 setzt, hat im Monat einen harten Verlustdeckel. Die 72-Stunden-Frist bei Erhöhungen ist die eingebaute Bremse gegen impulsives Hochsetzen.
Die dritte Entscheidung ist die Spielsperre, und sie fällt, bevor sie nötig wird. Wer den Zugang für 30 Tage sperrt, kann in diesen 30 Tagen nicht wetten, auch wenn die Wettplattform noch so verlockend aussieht. Die Spielsperre gilt schweizweit und im Fürstentum Liechtenstein.
Drei Routinen nach der ersten Wette
Wer die Limits gesetzt hat, prüft die Auszahlungswege: Ist das eigene Bank- oder Postkonto hinterlegt? Funktioniert die App-Verifikation? Wer Quotenboosts und Profitboosts nutzt, prüft die Aktionsbedingungen, weil sie pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert den impliziten Abschlag als Preis für die vorzeitige Auszahlung.
Wer nach 26 Wochen den Gewinn nicht abgeholt hat, verliert ihn zugunsten der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung prüft, hat 10 Tage Zeit für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief.
Wer auf der Seite der Offshore-Anbieter steht
Was Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tatsächlich bieten
Die genannten Offshore-Marken – FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona – sind in Schweizer Online-Werbung präsent. Keiner hat eine Schweizer Bewilligung, keiner ist an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, keiner hat in seinem Auftrag einen Schweizer Rechtsweg. Wer dort wettet, hat die Geschäftsbedingungen des Anbieters und die Gerichtsbarkeit des Anbieter-Sitzes – nicht die Schweizer Aufsicht.
Das ist die ehrliche Vergleichsbasis: Die bewilligten Veranstalter bieten vollständigen Schweizer Schutz mit zwei Anbietern, einer geschlossenen Marktliste und einer Wohnsitzbindung. Die Offshore-Anbieter bieten breitere Marktpaletten ohne Wohnsitzbindung, ohne Schweizer Schutz. Welcher dieser beiden Pfade «der richtige» ist, hängt davon ab, welche Art von Sicherheit man sucht: die regulatorische oder die marktliche.
Warum der Marktteil keine Werbung sein darf
Wer in der Schweiz für ausländische Anbieter wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar, mit Busse bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Dieser Text nennt die Marken, um sie einzuordnen, nicht um sie zu bewerben. Werbung sieht anders aus: Sie würde mit Bonus-Codes, Affiliate-Links und Rankings berichten, nicht der hier.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter für Sportwetten bewilligt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden, regelt eine geschlossene Gespa-Liste; nicht erlaubt sind Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows, und Eck- und Kartenmärkte fehlen.
Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?
Swisslos Sporttip bewirtschaftet die 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande-Jouez Sport bewirtschaftet die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Online-Registrierung ist an den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet gebunden, eine Kontoeröffnung beim «falschen» Veranstalter ist nicht möglich.
Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?
Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei, einen für die Deutschschweiz und einen für die Westschweiz. Mehr bewilligte Anbieter sehen die Kantone nicht vor, die Gespa publiziert ausschliesslich die Sperrliste geblockter ausländischer Domains. Eine Liste weiterer Wettanbieter existiert, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt; Zahlungen blockt die Liste nicht, weil Schweizer Banken und Karten-Scheme nicht verpflichtet sind, Überweisungen an ausländische Wettanbieter zu sperren.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Wette müssen Wettende eigene Maximalwerte für Einsätze oder Verluste setzen, für einen, sieben oder 30 Tage. Swisslos setzt die Obergrenze bei CHF 9’999 pro Tag, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Die Marge ist 100 % minus die Auszahlungsquote, und die Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Ein Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 hat etwa 5.0 % Marge, mit 1.85 / 1.90 etwa 7.5 %, mit 1.80 / 1.80 etwa 10 %.
Vergleich – wettenzahlungch
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