Sportwetten für Schweizer 2026: Wer in der Schweiz Wetten anbieten darf

Updated Oktober 2026
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Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand, dahinter schneebedeckte Alpengipfel im klaren Morgenlicht

Wer in der Schweiz mit echtem Geld auf Sportereignisse wetten will, hat es mit einer ungewöhnlich klaren Rechtslage zu tun: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, jede in einem festgelegten Kantonsgebiet. Ausländische Wettanbieter trifft man im Internet trotzdem ständig, mit Werbung, Apps und Bonus-Versprechen. Im Folgenden wird erläutert, welche Wege in der Schweiz tatsächlich legal sind, welche Bedingungen an einem Online-Konto bei Swisslos und Loterie Romande hängen, wie Spielerschutz, Limits und Steuern greifen und was ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung konkret für den Spielenden bedeutet.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand der Angaben: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister von Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Rechtslage: nur zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten

Die Schweiz hat das Sportwettenrecht 2019 neu geordnet. Mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) wurde die Aufsicht gebündelt und der Kreis der erlaubten Veranstalter ausdrücklich begrenzt. Aufsichtsbehörde ist nicht die ESBK, die nur die Spielbanken beaufsichtigt, sondern die Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat seit dem 1.1.2021.

Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse, nasses Kopfsteinpflaster und gedämpftes Licht eines bewölkten Morgens
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Sportwette gilt im Schweizer Recht als Grossspiel. Wer eine solche anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel. Die beiden Bewilligungen sind in den Artikeln 21 bis 25 BGS geregelt. Artikel 4 BGS stellt klar: Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, ein ausländisches Recht – etwa aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat hier keine Wirkung. Die Kantone haben die Liste der zugelassenen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst kurz gehalten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr zugelassene Sportwettenanbieter gibt es in der Schweiz nicht.

Die Aufteilung nach Sprachregionen ist klar: Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum eigenen Vertragsgebiet gehört, kann beim jeweiligen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen. Diese Trennung ist technisch sauber umgesetzt, weil die Wohnsitzprüfung bei der Registrierung über die hochgeladene Identitätskarte und eine Adressdatenbank läuft.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus, die über das Internet in Schweizer Haushalte drängen. Sie haben keine Schweizer Bewilligung und sind im BGS-Sinne schlicht nicht zugelassen. Die Gespa führt eine sogenannte Sperrliste, auf der Domains stehen, die Schweizer Internetprovider via DNS blockieren müssen; Ende 2025 waren es 671 solcher Domains. Wird ein Anbieter gesperrt, taucht er unter einem neuen Domainnamen wieder auf – das sogenannte Domain-Hopping, das die Aufsicht in immer kürzeren Abständen dokumentiert. Das macht die Sperre nicht wirkungslos, aber auch nicht zuverlässig.

Was bedeutet das strafrechtlich? Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Eine Busse von bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS droht zusätzlich, wenn in der Schweiz Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele gemacht wird. Den Spielenden selbst trifft keine Strafe; das hat das Bundesgericht klar festgestellt. Allerdings können Einsätze und Gewinne in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinerlei Schweizer Aufsicht, die faires Spiel, Auszahlung oder den Datenumgang kontrolliert.

Steuerlich sieht die Sache differenzierter aus. Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Bundesweit liegt dieser Freibetrag seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich, weshalb die verbindliche Auskunft immer vom kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater kommt. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, dafür kennt Thurgau als Kanton die Praxis, solche Gewinne ohne Freibetrag als Einkommen zu versteuern. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Praxis kennen, bevor er einen grossen Gewinn auf einem ausländischen Konto erwartet. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht, anders als in Deutschland oder Österreich.

Spielerschutz: Limits, Spielsperre und Verlustkontrolle

Sportwetten sind in der Schweiz erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Gespa beaufsichtigt die Alterskontrolle, und das BGS schliesst Minderjährige auch online vom Spiel aus (Art. 72 BGS). Wer unter 18 ist, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen, auch das ist im Gesetz festgehalten (Art. 45 BGS). Beim Identitätsnachweis wird nicht nur das Alter, sondern auch der Wohnsitz geprüft; das System liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, eine Mehrfachregistrierung ist nicht möglich.

Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch, ruhiges Tageslicht fällt von der Seite ein
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Den wirksamsten Schutz setzt die Spielende selbst: die Verlustlimiten. Vor der ersten Wette müssen bei Sporttip und bei Loterie Romande tägliche, wöchentliche und monatliche Verlustlimiten gesetzt werden – eine Pflicht, die das Geldspielrecht und die Verordnung so vorsehen. Die Obergrenze bei Swisslos liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige gilt eine strengere Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort. Eine Erhöhung wird aus Schutzgründen nicht sofort wirksam: Bei Swisslos gilt eine Wartezeit von 72 Stunden, gesetzlich wäre eigentlich 24 Stunden möglich, der Veranstalter verschärft das also freiwillig. Wer seine Limite versehentlich zu hoch ansetzt, muss drei Tage warten, bis er sie wieder senken oder weiter hochsetzen kann. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, was das Auffüllen des Spielguthabens zusätzlich dämpft.

Eine Spielsperre ist mehr als eine Limite. Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt über das Produkt hinaus: Sie erfasst auch Schweizer Spielbanken, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal eine schwere Spielsperre gewählt hat, kommt nur über eine Fachstelle und eine Frist wieder heraus. Wer sich selbst für ein paar Monate Pause gönnen will, ohne den Schritt einer Spielsperre zu gehen, kann eine freiwillige Pause von bis zu sechs Monaten aktivieren – ein Angebot, das jeder Bewilligte vorhalten muss.

Ein oft übersehener Punkt sind die Folgen auf Gewinne. Wer trotz Spielsperre oder Minderjährigkeit spielt, hat keinen Anspruch auf Auszahlung; das Spiel wäre formell nichtig. Auch Auszahlungswege sind durch das Gesetz eng geführt: Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet – in der Schweiz oder in Liechtenstein. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Auszahlungen an Drittkonten sind bei einem Schweizer Bewilligten technisch gar nicht vorgesehen, und Kredit an Spielende ist im BGS ausdrücklich verboten (Art. 75). Das schränkt die Zahlungsmethoden auf das ein, was die Schweizer Veranstalter selbst akzeptieren – bei Swisslos zum Beispiel PostFinance Pay als direkte Bestätigung in der PostFinance-App.

Ein unbequemes, aber wichtiges Detail: Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. In 47,5 % der 200 Testfälle wurde an Minderjährige ein Sporttipp verkauft. Der Schutz am Online-Konto funktioniert also deutlich besser als der Schutz an der physischen Verkaufsstelle. Wer Wert auf eine konsequent durchgesetzte Alterskontrolle legt, ist mit dem Online-Kanal besser bedient.

Boni, Gratisspiele und Gutschriften: was wirklich auf dem Wettschein landet

Werbung mit «gratis», «Bonus» oder «risikofrei» ist im Schweizer Sportwettenmarkt eng begrenzt. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Breite dessen, was in der Schweiz mit regulärer Bewilligung an Promotion überhaupt läuft. Wer mit riesigen Willkommenspaketen, Cash-Boni oder Freebet-Stapeln wirbt, spricht entweder eine Zielgruppe ausserhalb der Schweiz an oder bewegt sich am Rand des Bewilligten.

Innerhalb dieses Korridors hat Sporttip mehrere Bausteine, die sich für routinierte Spielende lohnen, ohne dass irgendeines davon mit «gratis» zu beschreiben wäre. Der Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn einer Kombiwette: ab vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 steigt der Bonus, bei vier Voraussagen sind es 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn Voraussagen satte 100 % auf den Nettogewinn. Das klingt grosszügig, ist aber an Bedingungen geknüpft: Mindestquote 1.50 pro Voraussage, Begrenzung im Einsatz und in der Gewinnerhöhung, nur online nutzbar, und beim Cash-Out verfällt der Boost. Wer ein Top-Quoten-Spiel nicht mindestens zur Quote 1.50 mitnimmt, fällt komplett aus der Förderung.

Quoten- und Profitboosts sind das zweite Standbein. Quotenboosts wirken nur online auf Prematch-Einzelwetten mit genau einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und beim Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Wer auf mehreren Konten spielt, hat pro Person nur einmal teil – das ist hart, aber nachvollziehbar, weil die Boosts als Marketinginstrument für den Erstkontakt gedacht sind.

Eine wichtige und oft übersehene Einschränkung betrifft die Gewinnauszahlung. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit einem Bonus spielt und gewinnt, kann den Gewinn auszahlen, das Bonusgeld selbst bleibt aber auf dem Konto – so sieht es das BGS im Detail vor. Dahinter steckt der Schutzgedanke, dass Boni keine «kostenlose Wette» sind, sondern an die Bedingungen des Veranstalters gebunden bleiben. Wer auf Cash angewiesen ist, sollte vor der Annahme eines Boosts prüfen, welche Beträge am Ende wirklich auf das Bankkonto gehen.

Die Kehrseite der Werbe-Einschränkung: Wer in der Schweiz über ausländische Anbieter spielt, sieht dort weiter Werbung mit verlockenden Konditionen. Diese Anbieter unterliegen nicht der Schweizer Bewilligung, die Werbung dafür verstösst nach Art. 74 Abs. 3 BGS gegen das Werbeverbot für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz, und die Busse dafür trägt der Anbieter, nicht der Spieler. Werbung sehen kann der Spielende trotzdem – im Internet, auf Social Media, in Suchmaschinen. Das ändert nichts daran, dass die versprochenen Boni bei einer allfälligen Auszahlung Streitfall werden können, weil kein Schweizer Aufseher den Anbieter in die Pflicht nimmt.

Sporttip und die Sporttip App: Wetten per Smartphone und am Terminal

Wer in der Deutschschweiz wohnt und Sporttip nutzen will, hat zwei Wege: die Online-Plattform von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android. Beide führen auf dasselbe Konto und dasselbe Wallet. Was in der App zusammengestellt wird, lässt sich am Schalter weiterspielen – per QR-Code in einer Sporttip Verkaufsstelle, was für jene Spielenden praktisch ist, die unterwegs keine Ausweis-Verifikation durchführen wollen und trotzdem den Wettschein auf Papier mitnehmen möchten. Der umgekehrte Weg geht ebenso: An der Verkaufsstelle gespielte Wetten erscheinen im Online-Konto, sobald der Wettschein gescannt ist.

Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei CHF 1. Das klingt nach wenig, ist es auch: Damit ist Sporttip für die meisten Freizeitspielenden überhaupt erst zugänglich. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Diese Limiten sind AGB des Veranstalters und können jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst werden – eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Das ist kein Schutz nach BGS, sondern eine kaufmännische Vorsichtsmassnahme, die der Veranstalter mit Blick auf sein eigenes Risiko festlegt.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick: Cash-Out funktioniert bei Sporttip nur online, nur als vollständiges Cash-Out und nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten – Teilauszahlungen sind nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem nicht vorzeitig ausgewerteten Gewinn, ist abhängig vom Spielstand und kann vom Veranstalter jederzeit angepasst werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jede Wette verfügbar ist; ein einmal ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer mit Cash-Out Strategien verfolgt, sollte sich darauf einstellen, dass der Knopf nicht immer verfügbar ist.

Livewetten sind im Online- wie im App-Kanal verfügbar. Sie werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – fehlende Übertragung bedeutet also keine Annahme-Sperre. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert, etwa mitten im Jubel nach einem Tor, wird die Wette mit Quote 1.00 bewertet und der Einsatz zurückerstattet. Bei spielentscheidenden Szenen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videobeweis kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, was Streit rund um Glücksmomente und Mikrotiming elegant entschärft.

Wer Sporttip unterwegs intensiv nutzt, sollte sich dennoch mit den Eigenheiten der App auseinandersetzen. Die «reguläre Spielzeit» umfasst 90 Minuten plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Das ist Sporttip-Logik, nicht BGS-Logik, und sie zeigt sich überall dort, wo Turniere wie der WM 2026 oder die EM 2028 einen K.-o.-Modus mitbringen. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Partie – zum Beispiel «Heimsieg und Über 2,5 Tore» als zwei getrennte Wetten – nimmt Sporttip nicht als Kombination an; das geht nur über die Bet-Builder-Funktion. Wer das ohne Bet-Builder zu kombinieren versucht, riskiert, dass Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und den Einsatz zurückerstattet.

Sportarten und Turniere: was in der Schweiz wettbar ist und was nicht

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was auf dieser Liste steht, darf angeboten werden, alles andere nicht. Die Liste zeigt derzeit keine Ecken- oder Kartenmärkte, keinen Esports-Bereich und keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Auch Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Frauenwettbewerbe sind erlaubt, soweit sie auf der Liste stehen, Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.

Innerhalb dieser Spielregel sind Fussball, Tennis und Eishockey die tragenden Säulen. Die grossen Turniere sind in der Schweizer Bewilligungspraxis gesetzt: WM-Endrunden, Europameisterschaften und die grossen europäischen Klubwettbewerbe gehören in der Regel zum Standardprogramm. Ein praktischer Hinweis für die nächste EM 2028 und die WM 2030: Turniere ziehen jeweils Sonderregeln zur regulären Spielzeit mit sich, weil K.-o.-Spiele Verlängerung und Penaltyschiessen haben. Die Sporttip-Spielregeln sehen vor, dass Verlängerung und Penaltyschiessen nur zählen, wenn die Wette darauf hinweist oder Gegenstand der Wette ist – was bei Turnier-Finalwetten regelmässig zu Diskussionen führt. Wer auf «Sieger nach regulärer Spielzeit» setzt, muss sich also bewusst sein, dass ein Elfmeterschiessen den Gewinn verfälscht, wenn das Programm nicht ausdrücklich auf Verlängerung hinweist.

Esports erscheinen nicht auf der Gespa-Liste. Wetten auf virtuelle Sportereignisse, die bei ausländischen Anbietern häufig beworben werden, sind im bewilligten Schweizer Markt kein Thema. Wer nach Schweizer Regeln spielt, setzt auf reale Sportereignisse. Das schränkt die Auswahl spürbar ein, hebt aber die Verlässlichkeit der Wetten in den Bereich, in dem Sportwetten überhaupt Aussagekraft haben.

Wettarten sind innerhalb dieser Liste differenziert. Einzel-, Kombi- und Systemwetten sind Standard, daneben Langzeitwetten auf Saisonsieger oder Tabellenstände. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur vollständig und nur bei Swisslos innerhalb der zugelassenen Wettarten. Wer auf das breite Spektrum von Spezialwetten setzt, das ausländische Anbieter zeigen, wird in der Schweiz weniger Auswahl finden – gleichzeitig aber auch weniger Risiko, in eine unklare Wettdefinition zu geraten.

Die Praxis sieht so aus: Ein Turnier wie die Fussball-WM 2026 bringt ein erweitertes Wettprogramm mit Gruppenphase, K.-o.-Runde, Torschützenkönig und Sonderwetten auf das Endspiel – Swisslos und Loterie Romande reagieren auf grosse Turniere jeweils mit einem erweiterten Angebot, das oft auch spezifische Ergebniswetten und K.-o.-Szenarien abdeckt. Eishockey-Fans finden während einer WM oder eines Spengler Cups ebenfalls Sonderprogramme. Wer sich vor einem grossen Turnier orientieren will, sollte in der Sporttip- oder Jouez-Sport-App vor Turnierbeginn das Sonderprogramm durchsehen und prüfen, welche Wettarten in welcher Phase angeboten werden.

Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligte und acht ausländische Marken ohne Schweizer Zulassung

Der Schweizer Sportwettenmarkt ist ungewöhnlich klein, was die erlaubten Anbieter angeht. Wer eine Bewilligung hat, gehört in eine der beiden Kategorien: bewilligt oder nicht bewilligt. Dazwischen gibt es nichts, keinen Graubereich, keine Sonderlizenz. Für eine sachliche Einordnung ist es trotzdem sinnvoll, die bekannten ausländischen Marken aufzuführen, mit denen Schweizer Spielende im Internet rechnen müssen, weil sie immer wieder beworben werden.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Unibet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
Cloudbet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
IviBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
DirectionBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
BillyBets Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
Boomerang Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
Jackbit Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
N1 Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle zeigt die Struktur des Marktes. Wer in der Schweiz wettet, hat genau zwei ernstzunehmende Optionen mit Schweizer Bewilligung. Alles andere ist nicht bewilligt und entsprechend zu bewerten. Die Anbieter unten in der Liste werben in der Schweiz, sind aber formell nicht zugelassen; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, was den Zugang aus Schweizer Netzwerken sperrt.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel seit Jahrzehnten die Deutschschweizer Veranstalterin von Lotterien und Sportwetten. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung IKV 2020. Der Reingewinn von Swisslos floss 2025 zu einem grossen Teil an kantonale Fonds (CHF 506 Mio.) und an die Stiftung Sportförderung Schweiz (CHF 56 Mio.); aus dem Bereich Sportwetten stammten CHF 109 Mio. Der soziale Zweck ist also direkt mit dem Spiel verbunden – das unterscheidet Sporttip von kommerziellen Wettanbietern.

Das Sporttip-Angebot ist online über Swisslos und über die Sporttip App verfügbar. Mindest- und Höchsteinsatz sind grosszügig im Sinne der Zugänglichkeit: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Der Hebel für seriöses Spiel liegt in den selbst gesetzten Verlustlimiten, nicht in einer vom Veranstalter verhängten Deckelung. Wer mit kleinen Einsätzen unterwegs ist und einen soliden Markt mit Schweizer Bewilligung will, ist bei Sporttip richtig.

Die Schwächen liegen in der Detailtiefe des Wettprogramms: Was auf der Gespa-Liste steht, wird angeboten, was nicht, fehlt – ohne Wenn und Aber. Spezialmärkte, die ausländische Anbieter üppig bewerben, etwa Asiatische Handicaps auf untergeordnete Ligen oder exotische Kartenwetten, sind nicht im Programm. Wer im Programm eines kommerziellen Anbieters zu Hause ist, muss sich bei Sporttip auf eine kleinere, aber vollständig regulierte Auswahl einlassen. Das ist kein Nachteil für jeden, aber ein klarer Punkt für routinierte Tipper, die viele Märkte gleichzeitig bespielen.

Für wen Swisslos passt: Wer in den Deutschschweizer Kantonen, in Tessin oder in Liechtenstein wohnt, einen Schweizer Veranstalter mit nachvollziehbarem Rechtsrahmen sucht und sich auf das Standardprogramm Fussball, Tennis, Eishockey plus wenige ausgewählte weitere Sportarten einlässt. Wer internationale Spezialmärkte braucht, muss anderswo suchen und akzeptiert dabei den Verlust der Schweizer Aufsicht.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz und Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt nach eigenen Angaben rund 220 Mitarbeitende und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, hat bei Jouez Sport das gleiche Angebot wie ein Deutschschweizer Spielender bei Sporttip: Verlustlimiten, Spielsperre, Mindesteinsatz, Online-Konto und mobile Nutzung.

Die Bewertung gegenüber Sporttip folgt der gleichen Logik: Der Marktrahmen ist durch das BGS identisch, die Unterscheidung liegt in der regionalen Zuständigkeit. Ein Genfer mit Wohnsitz in Genf kann nicht bei Swisslos spielen, ein Berner nicht bei Loterie Romande – die Adressprüfung beim Konto-Setup macht das ohne Spielraum. Wer im Jura wohnt und gleichzeitig in Lausanne arbeitet, bleibt für sein Online-Konto bei seinem Wohnsitzkanton und damit bei Loterie Romande.

Für wen Loterie Romande passt: Wer in der Romandie wohnt, sich am Marken-Setting von Jouez Sport orientiert und den gleichen Spielerschutzrahmen wie die Deutschschweizer Kollegen haben will. Wer westlich der Sprachgrenze wohnt, hat zu Loterie Romande schlicht keine Alternative mit Schweizer Bewilligung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Unibet, Cloudbet, IviBet, DirectionBet, BillyBets, Boomerang Bet, Jackbit und N1 Bet sind acht bekannte Wettmarken, die Schweizer Spielende im Internet antreffen. Was sie gemeinsam haben, ist entscheidend: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, ihre ausländischen Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS, sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt im Streitfall keine Schweizer Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingen könnte. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was den Zugang aus Schweizer Netzwerken unterbindet; bei Domain-Hopping reagieren die Anbieter, indem sie neue Domains registrieren, was zu einem ständigen Katz-und-Maus-Spiel führt.

Manche dieser Marken werben in der Schweiz gezielt mit Bonus-Aktionen, Cash-Boni oder «risikofreien» Wetten. Aus Schweizer Sicht verstösst solche Werbung gegen Art. 74 Abs. 3 BGS – die Busse trifft allerdings den Anbieter, nicht den Spielenden. Für die Spielenden relevant sind drei Punkte: Eine Auszahlung an einem ausländischen Anbieter ist nicht garantiert; eine Sperre wegen Selbstausschluss funktioniert nur an diesem Anbieter und nicht in einem anderen Casino oder einer anderen Lotterie; und die Gewinne sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer Bewilligungen.

Für wen diese Anbieter passen: Wer bewusst einen Kanton verlässt – etwa im Ausland lebt und die Schweizer Aufsicht nicht braucht – mag dort spielen. Wer in der Schweiz wohnt, das Geldspielrecht achtet und im Streitfall einen Ansprechpartner in der Schweiz will, ist bei einem bewilligten Veranstalter besser aufgehoben.

Übersicht: was den Schweizer Sportwettenmarkt ausmacht

Über alles gesehen ist der Schweizer Sportwettenmarkt kein freier Markt im klassischen Sinne, sondern eine regulierte Nische mit zwei Anbietern, klarer Aufsicht und einem absichtlich engen Werbekorridor. Das hat Vorteile: Eine Bewilligung trägt den Schutz des Schweizer Rechts, die Aufsicht ist lokal, die Auszahlung läuft auf ein Schweizer Konto, die Spielregeln sind im Detail dokumentiert, und Spielsperren sowie Spielerschutz-Instrumente funktionieren verlässlich. Es hat auch Nachteile: Die Auswahl an Sportarten und Wettarten ist kleiner, Spezialmärkte fehlen oft, Bonus-Aktionen sind rarer und kleiner, und wer nicht in einem der genannten Kantone wohnt, hat kein Online-Konto bei einem Bewilligten.

Wetten in der Schweiz laufen damit über drei praktische Entscheidungen. Erstens, wer wettet: Die meisten Gelegenheitsspielenden finden mit CHF 1 pro Wette und selbst gesetzten Verlustlimiten einen passenden Rahmen. Zweitens, was gewettet wird: Fussball, Tennis und Eishockey sind die Standardsäulen, grosse Turniere wie die WM 2026, die EM 2028 oder spezifische Schweizer Wettbewerbe ergänzen das Programm punktuell. Drittens, wo gewettet wird: Wer in den zugelassenen Kantonen wohnt, spielt bei Swisslos oder Loterie Romande; wer woanders wohnt, hat in der Schweiz keine bewilligte Option und muss entweder reisen, auf einen Umzug warten oder das Thema ruhen lassen.

Wer sich auf Bonus-Angebote verlässt, sollte verstehen, was das BGS dazu sagt: Gratiswetten brauchen die Zustimmung der Gespa, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer lieber auszahlbares Geld auf seinem Konto sehen will, liest die Bonusbedingungen genau, bevor er einen Boost annimmt. Wer mit Livewetten spielt, sollte wissen, dass Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs Quote 1.00 erhalten. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert, dass der Betrag unter dem möglichen Gewinn liegt und nicht garantiert verfügbar ist.

Wer mit ausländischen Anbietern liebäugelt, sollte wissen, dass eine ausländische Lizenz hier zu nichts verpflichtet. Eine Lizenz aus Malta schützt Spieler in Malta, eine aus Curaçao in Curaçao, eine aus Deutschland in Deutschland – die Schweiz steht in keiner dieser Ketten. Die Gespa-Sperrliste kann den Zugang kappen, tut es aber nicht immer. Wer in der Schweiz wohnt und aus eigenem Antrieb ein Konto bei einem solchen Anbieter eröffnet, hat ein Risiko, das mit der Entscheidung steht und fällt, ob die Auszahlung dann wirklich kommt.

Vorgerechnete Marge: was ein Preis über den Markt verrät

Eine Wettquote ist nie umsonst. In jeder steckt eine Marge des Veranstalters, die sich berechnen lässt, wenn man alle Hauptquoten eines Marktes zusammennimmt. Eine faire Wette ohne Marge würde zum Beispiel bei einem Fussballspiel ohne Unentschieden-Option die Quoten 2.00 und 2.00 anbieten. Mit der Marge des Veranstalters liegt der Buchmacher typischerweise bei 1.90 und 1.90, und an diesem Beispiel lässt sich die Marge sichtbar machen.

Einsetzen in die Rechnung: Auszahlungsanteil = 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (0.5263 + 0.5263) = 1 / 1.0526 ≈ 0.95. Die Marge ist 1 − 0.95 = 0.05, also 5 %. Wer ein solches Spiel ehrlich rechnen will, sieht: Von jedem Franken Einsatz fliessen rund 95 Rappen zurück an die Spielenden, 5 Rappen behält der Veranstalter als Gewinnmarge. Eine Wette zu 1.90 bei einem Haus mit 5 % Marge ist also kein Geschenk, sondern ein Markt, der rund ein Zwanzigstel jedes Einsatzes als Kostenposition einbezieht.

Was die Rechnung nicht zeigt, ist die Streuung. Livewetten tragen in der Regel eine höhere Marge als Prematch-Quoten, weil das Wettvolumen pro Spiel niedriger ist und der Veranstalter das Risiko teurer absichert. Spezialmärkte mit wenigen Wetten zeigen oft zweistellige Margen, Hauptmärke wie 1X2 im Fussball liegen näher an 5 % bis 7 %. Wer Preise vergleicht, vergleicht damit immer auch Margen – zwei Quoten zu 1.85 und 1.90 sehen ähnlich aus, aber ihr Abstand zur theoretisch fairen 2.00 sagt mehr aus als die absolute Zahl. Bei Schweizer Bewilligten, die das Programm nach der Gespa-Liste bestücken müssen, sind die Margen in der Regel niedriger als bei ausländischen Anbietern, die auf ein breiteres Programm mit dünner besetzten Märkten angewiesen sind.

Die Seite, die rechnet, ist damit klar im Vorteil. Wer die Marge eines Marktes kennt, weiss, was es kostet, ihn zu spielen. Wer nur die Quote sieht, weiss nur, was er bei einem Sieg bekommt – nicht, was er im Durchschnitt zahlt. Für eine langfristige Bewertung ist die Marge entscheidender als die einzelne Quote.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Die folgenden fünf Antworten greifen die Fragen auf, die bei der Beschäftigung mit Schweizer Sportwetten immer wiederkehren. Sie sind knapp gehalten, weil die Details in den entsprechenden Abschnitten oben stehen.

Legal sind ausschliesslich die Sportwetten der beiden bewilligten Veranstalterinnen: Sporttip von Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein sowie Jouez Sport von Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide stützen sich auf das Geldspielgesetz. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Wirkung, gleichgültig in welchem Land sie lizenziert sind.

Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?

Swisslos mit Sporttip betreut die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Wer sich online registriert, wird über den Wohnsitz dem richtigen Veranstalter zugeordnet.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?

Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, der gegen Adressdatenbanken abgeglichen wird. Vor der ersten Wette sind tägliche, wöchentliche und monatliche Verlustlimiten zu setzen, dazu kommt die Wahl einer freiwilligen Einzahlungslimite.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?

Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zwingend; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam, um spontane Anpassungen unter Druck zu vermeiden. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Bei einer Einzelwette ist der Gewinn = Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Gewinn = Einsatz × Gesamtquote. Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und anschliessend auf 5 Rappen genau ab. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, wird der Einsatz zurückerstattet oder die Voraussage mit Quote 1.00 bewertet, je nach Kontext.

Was bedeutet es für Spielende, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Strafrechtlich ist die Spielende selbst nicht betroffen; das Bundesgericht hat klargestellt, dass nicht der Spieler, sondern der Anbieter verfolgt wird. Praktisch fehlt aber jeder Schweizer Schutz: kein Ausschlussregister, keine Aufsicht bei Auszahlungsstreit, keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gewinne unterliegen je nach Kanton anderer Besteuerung als Schweizer Gewinne; in Thurgau etwa ohne Freibetrag. Die Sperrliste der Gespa kann den Zugang beliebig unterbinden, und Anbieter reagieren mit neuen Domains.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»