Sportwetten Freebet Code – was in der Schweiz tatsächlich gilt

Updated Oktober 2026
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Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die aktuellen Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem «Sportwetten Freebet Code» sucht, landet fast immer auf Seiten, die einen Code versprechen, den es in der Schweiz gar nicht geben darf. Gratisguthaben und Freispiele sind im Geldspielgesetz geregelt, und der Markt hat zwei Gesichter: zwei zugelassene Veranstalter mit kleinen, an Bedingungen geknüpften Aktionen – und eine Reihe ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung, die mit grossen Bonusversprechen werben, hier aber weder eine Erlaubnis haben noch über die Schweizer Sperrliste hinaus Schutz bieten. Die folgende Einordnung trennt diese beiden Welten sauber, erklärt die Regeln einer Gratiswette und zeigt, was ein Freebet rechnerisch wert ist, wenn der Einsatz nicht zurückfliesst.

Die Gegenüberstellung: was die Schweizer Veranstalter und ausländische Marken unterscheidet

Die Auswahl ist klein, und sie ist in zwei Lager geteilt. Auf der einen Seite stehen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit interkantonaler Bewilligung, beide mit kleinem, klar geregeltem Aktionsraum. Auf der anderen Seite werben acht ausländische Marken mit denselben Versprechen wie in Märkten, in denen sie reguliert sind – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und mit dem Risiko, dass ihre Domains auf der Gespa-Sperrliste landen.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bettilt Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Rabona Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Betovo Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Interwetten Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Rechtskraft

Die Tabelle liest sich schneller, als die Regel dahinter zu erklären ist: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und jede dieser Marken bedient ihre eigenen Kantone. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur ein Sporttip-Konto eröffnen; wer in der Westschweiz wohnt, nur ein Jouez-Sport-Konto. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb des Gesetzes – das Geld fliesst über keine Schweizer Aufsicht, ein gesperrter Spieler hat keinen Eintrag zur Wirkung hier, und die Gewinne werden nach kantonalem Steuerrecht anders behandelt als Gewinne aus einem bewilligten Spiel.

Die Beobachtung, die diese Gegenüberstellung trägt, ist keine Polemik gegen ausländische Marken: Viele sind in ihren Heimatmärkten reguliert und halten sich dort an Regeln. In der Schweiz aber zählt nur die Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz «schützt» hier in keiner Weise. Wer den Markt vergleicht, vergleicht also zwei verschiedene Rechtsräume – und die Tabelle ist die ehrliche Art, das nebeneinander zu legen.

Was eine Gratiswette im Schweizer Recht überhaupt ist

Der Begriff, der alles andere ordnet

Das Geldspielgesetz spricht nicht von «Freebet», sondern von Gratisspielguthaben – und behandelt es als bewilligungspflichtige Vergünstigung. Artikel 75 Absatz 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung kann eine solche Zustimmung gar nicht erhalten; ihr «Freebet» hat im Schweizer Recht keinen Boden.

Diese eine Bestimmung erklärt, warum die Bonuslandschaft hier nicht mit dem Ausland vergleichbar ist. Wer in Malta oder Curaçao eine Lizenz hat, kann dort Grosszügiges anbieten; hierzulande definiert die Aufsicht, was geht. Das ist der Grund, warum kein Werbeartikel einen «Swisslos Freebet Code» führen kann – nicht weil er geheim wäre, sondern weil es ihn im bewilligten Sinn nicht gibt.

Wie eine Gratiswette rechnerisch funktioniert

Bei einer klassischen Gratiswette gilt: Der Einsatz wird im Erfolgsfall nicht zurückbezahlt, nur der Nettogewinn. Eine 10-Franken-Wette zu Quote 1.90, die gewinnt, bringt also 9 Franken aus, nicht 19. Das ist die eine Sache, die jeder verstehen muss, bevor er «kostenlos» und «Wert» in einem Satz schreibt.

Das Freebet-Value-Modell bewertet eine Gratiswette deshalb nicht nach dem, was sie maximal gewinnt, sondern nach dem durchschnittlich erwarteten Erlös auf einem Markt mit fester Auszahlungsquote. Setzt man die beiden Werte in das Modell ein – 10 Franken Gratisspielguthaben auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90/1.90, was einer Auszahlungsquote von rund 52.6 % entspricht – liegt der durchschnittlich erwartete Erlös bei rund 4.74 Franken. Das ist der statistische Mittelwert über sehr viele Wetten, nicht der Betrag, den ein einzelner Wettschein auszahlt. Eine einzelne Wette kann darüber oder darunter liegen, im Mittel bewegt sich die Gratiswette in dieser Bandbreite – etwa die Hälfte des Nominalbetrags, wenn der Markt fair quotiert ist.

Was sich daraus für den Leser ergibt: Eine 10-Franken-Gratiswette ist nicht 10 Franken «wert», sondern ungefähr fünf. Der Unterschied ist die Konsequenz, die aus dem Mechanismus folgt – und genau diese Konsequenz schweigen die Werbezeilen aus.

Warum Gratisguthaben nicht ausbezahlt wird

Bei beiden zugelassenen Veranstaltern ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei Swisslos wird es automatisch auf das Spielerkonto-Wallet gebucht und kann dort für Wetten verwendet werden, nicht aber auf das Bankkonto ausbezahlt. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe für Spielguthaben aus Aktionen. Die «Gratis-Wette» ist damit keine Gratis-Gutschrift auf das Konto, sondern ein Wettenbudget, das seinen Wert nur in einem Gewinn aus Wettbewerb entfaltet. Wer das verwechselt, glaubt ein Geschenk zu haben, das keines ist.

Die Rechtslage in der Schweiz

Wer Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Online-Sportwetten als Grossspiel und weist die Aufsicht der Gespa zu – nicht der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Konsequenz ist eindeutig: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht führt mit der Sperrliste nur die Liste der ausländischen Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre nicht erreichbar sind – Ende 2025 waren es 671 Domains. Wer in der Schweiz wettet, wettet also entweder bei einem der zwei Veranstalter für seine Region oder bei einem Anbieter ohne Bewilligung.

Was gewettet werden darf

Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden – Eck- und Kartenmärkte etwa fehlen, eine eigene Esports-Sektion fehlt, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe gelten nur, wenn sie explizit aufgeführt sind, und Rangwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Turnier oder über das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe, Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was diese Liste bedeutet, ist nicht ein grosses Angebot, sondern ein streng begrenztes – der Unterschied zwischen «viel Auswahl» und «kein Zugang zu diesem Markt» ist hier eine Buchmacherentscheidung, die das Gesetz nicht erlaubt.

Wer mitmachen darf

Voraussetzung für ein Online-Konto ist Volljährigkeit (ab 18), Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz und im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; bei Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen und umgekehrt – die beiden Produkte bedienen zwei geographische Halb-Schweizen.

Spielerschutz und Limits

Verlustlimiten, die der Spieler setzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – mit Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das ist nicht ein vom Staat vorgegebener Deckel, sondern ein vom Spieler selbst gesetzter – und die Plattform verlangt ihn, bevor sie den ersten Tipp annimmt. Wer mit Freebet spielt, setzt vorher diese Limiten; das Gratisguthaben umgeht den Schutz nicht, es steht innerhalb desselben Rahmens.

Diese Selbstlimitierung hat eine zweite Funktion, die nicht im Werbeversprechen steht: Sie definiert, was an einem Tag, einer Woche, einem Monat maximal verloren werden kann, ehe die nächste Wette angenommen wird. Wer die Limite nach oben korrigieren will, wartet 72 Stunden – eine Karenzzeit, die das Gesetz dem Spieler selbst auferlegt, um Spontanentscheide auszubremsen. Das ist Spielerschutz in der Form, die hier tatsächlich gilt.

Sperrmöglichkeiten und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Verfahren. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz und Gewinn (Art. 45 BGS) – das ist die Konsequenz, die das Register tatsächlich trägt.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Genau deshalb tauchen auf Schweizer Vergleichsseiten oft nur sehr kleine Bonusboxen oder gar keine auf – die Werbeaussagen sind hier enger begrenzt als in vielen ausländischen Märkten. Die Beobachtung gehört zur Folge: Eine «Freebet»-Werbung, die nicht aus der Schweiz kommt, ist hier entweder unzulässig oder bewirbt ein Angebot, das es im bewilligten Markt gar nicht gibt.

Boni und Gratiswetten: was es in der Schweiz tatsächlich gibt

Das Neukundenangebot – und sein Status

Die Seite, die nach «sportwetten freebet code» sucht, kommt meistens vom Bild eines grossen Neukundenbonus her, das der internationale Markt gewohnt ist. In der Schweiz gibt es kein vergleichbares Angebot. Was es gibt, sind zwei kleine, klar definierte Aktionsformen: Gratisspielguthaben aus einer Aktion und temporäre Quoten- oder Profitboosts auf Sporttip. Beide fallen unter die Zuständigkeit der Gespa und sind in den Teilnahmebedingungen der Veranstalter dokumentiert – nicht in einem Werbeversprechen auf einer Vergleichsseite.

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt: Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief sie an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien. Wer den an den Spieltagen verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form, in der «Code» hier vorkommt: als tagesbezogener Stadioncode, nicht als dauerhafter Werbecode. Swisslos selbst hat in den vergangenen Saisons Promo-Aktionen durchgeführt, die als Gratisspielguthaben auf das Wallet gebucht wurden und ebenfalls nicht auszahlbar sind.

Quoten- und Profitboosts bei Sporttip

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist keine Marketing-Aktion im landläufigen Sinn, sondern eine Funktion im Wettsystem – wer auf den Boost verzichtet, hat nichts zu verlieren ausser der Chance auf einen kleinen Mehrerlös.

Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Auch das ist keine Freebet, sondern eine Bonusstruktur innerhalb des Wettscheins – und sie funktioniert nur, wenn die Voraussagen durchgehen. Wer den Boost versteht, sieht: Er ist eine Belohnung für lange Scheine, kein Geschenk für neue Kunden.

Was ein Gratisspielguthaben wert ist – und was nicht

Der Wert eines Gratisspielguthabens liegt im erwarteten Erlös, nicht im Nominalbetrag. Für die 10-Franken-Gratiswette aus der Westschweizer Stadionaktion heisst das: Auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90/1.90 liegt der durchschnittlich erwartete Erlös bei rund 4.74 Franken. Das ist nicht der Gewinn im Einzelfall – eine Wette kann mehr oder weniger oder nichts bringen – sondern der statistische Mittelwert über viele Wetten. Wer mit dem Coupon spielt, spielt mit einem Erwartungswert, der kleiner ist als der Nennwert. Diese eine Zahl ist das, was die Werbung unterschlägt.

Zusätzlich gilt: Gratisspielguthaben ist befristet (30 Tage bei der Westschweizer Aktion), an Wetten gebunden und nicht auszahlbar. Wer es nicht in dieser Frist verwendet, verfällt es. Wer es auf einen Markt mit hoher Marge setzt, reduziert den Erwartungswert weiter – auf einem Markt mit 8 % Marge liegt der erwartete Erlös entsprechend tiefer als auf einem Markt mit 4 %. Die Bandbreite, in der sich der tatsächliche Erlös bewegt, ist also weiter als ein einzelner Punkt vermuten liesse. Wer das Geschenk trotzdem nimmt, nimmt es mit einem Auge auf das, was es kostet – nicht mitgehen rechnet sich selten, aber mitgehen ohne den Blick auf die Quote ist teuer.

Auszahlung von Gewinnen aus Gratiswetten

Gewinne, die aus einer Gratiswette resultieren, sind reguläre Wettgewinne und unterliegen den normalen Auszahlungsregeln. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung automatisch dem Spielerkonto gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, ab der dritten Auszahlung in 30 Tagen kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Gratisspielwette selbst bleibt auf dem Wallet – das ist die Bedingung, die schon beim Empfang feststand und beim Auszahlungsversuch erneut sichtbar wird.

Besteuerung von Gewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bund setzt den Freibetrag seit 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» die einzig richtige ist. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die allermeisten Wettenden ist der Freibetrag irrelevant: Wer nicht sechsstellig gewinnt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht.

Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gilt anderes Recht: Es fällt keine Verrechnungssteuer an, die kantonalen Steuerbehörden behandeln solche Gewinne jedoch unterschiedlich – Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Wer dort wohnt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren.

Anbieter im Überblick

Swisslos Sporttip

Swisslos, mit Sitz in Basel und veranstaltet durch die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, ist einer der beiden zugelassenen Veranstalter für Sportwetten in der Schweiz. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Online-Konten stehen nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet offen; die Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis und die Prüfung gegen Datenbanken. Das Sportangebot folgt der geschlossenen Liste der Gespa; was dort nicht steht, kann auch Sporttip nicht anbieten. Wer hier spielt, spielt innerhalb des Gesetzes.

Bei den Aktionen zeigt sich, was das heisst: Sporttip bietet Quotenboosts und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten, einen Kombiboost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und gelegentlich Promo-Aktionen, die Gratisspielguthaben auf das Wallet buchen. Kein «Neukundenbonus» im internationalen Sinn, keine Boni auf Einzahlungen, keine Cash-Aktionen. Der Sporttip-Kombiboost belohnt lange Scheine mit einem Bonus von 5 bis 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl Voraussagen. Wer Aktionen sucht, die hier funktionieren, sieht: Sie sind an den Wettschein gekoppelt, nicht an die Einzahlung. Das ist der eine Schweizer Weg, einen Bonus zu konstruieren.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip erlaubt Live-Wetten, Cash-Out (nur als vollständiges Cash-Out, nicht garantiert für jeden Markt), kombinierte Sportarten über die «Bet-Builder-Funktion» und Systemwetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 offen; Minderjährige sind ausgeschlossen, Wettkämpferinnen und Wettkämpfer dürfen auf eigene Ereignisse nicht wetten. Das Urteil über Sporttip ist damit klar: Wer in der Deutschschweiz wohnt, Sportwetten im bewilligten Rahmen sucht und keine internationalen Bonusversprechen braucht, bekommt hier den vollständig regulierten Markt – mit allen Einschränkungen, die das Gesetz mit sich bringt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitenden, ist der zweite zugelassene Veranstalter. Das Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Online-Konten sind auf Personen mit Wohnsitz in dieser Region beschränkt. Das Sportangebot folgt ebenfalls der Gespa-Liste, was die gleiche Marktbegrenzung wie bei Sporttip bedeutet. Wer hier spielt, spielt innerhalb des Gesetzes – und innerhalb des einen Produkts, das die Romandie kennt.

Die Aktionen unterscheiden sich von Sporttip: Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion verteilte an 7 Aktionstagen in National-League-Stadien Codes, die im verifizierten Konto zu CHF 10 Gratisspielguthaben führten – 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Stück insgesamt. Damit ist «Code» im Schweizer Kontext buchstäblich ein Stadioncode, kein Werbeversprechen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 – die gleiche Grössenordnung wie bei Sporttip, weil das Geldspielgesetz den Rahmen setzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen, innert 5 bis 10 Arbeitstagen, ab der dritten Auszahlung in 30 Tagen mit möglicher 3 %-Kommission. Das Urteil: Für Westschweizer Wettende ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse mit einem ähnlich kleinen, klar geregelten Aktionsrahmen wie Sporttip – wer hier spielt, weiss, dass «Code» ein Stadionartefakt ist und kein dauerhafter Werbebonus.

Bettilt

Bettilt gehört zu den ausländischen Marken, die mit Sportwetten werben, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu haben. Eine Schweizer Erlaubnis ist nicht etabliert; die Marke kann in der Schweiz per DNS-Block auf der Gespa-Sperrliste stehen. Wettende, die hier ein Konto eröffnen, spielen ausserhalb der Schweizer Aufsicht – ohne Anbindung an das hiesige Sperrregister, ohne Schweizer Beschwerdeweg und mit dem Risiko, dass die Gewinne nach kantonalem Recht anders behandelt werden als Gewinne aus einem bewilligten Spiel. Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte das wissen, bevor sie den ersten Tipp setzen.

Rabona

Rabona ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Ausländische Lizenz ohne Rechtskraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, mögliche DNS-Sperre. Wer in der Schweiz wohnt und bei Rabona spielt, bewegt sich ausserhalb des bewilligten Marktes – was Werbung verspricht, ist hier nicht durch Schweizer Recht gedeckt.

DirectionBet

DirectionBet fügt sich in dieselbe Kategorie ein: Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Rechtskraft hierzulande, mögliche Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste, kein Schweizer Sperrregister-Anschluss. Die Marke ist hier aufgeführt, weil sie im internationalen Vergleich mitwirkt, nicht weil sie ein Angebot für Schweizer Wettende wäre.

Cloudbet

Cloudbet tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Die gleichen Punkte wie bei den anderen Marken dieser Kategorie treffen zu: Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht, ausländische Lizenz ohne Wirkung hier. Eine ehrliche Liste trennt diese Marken von den beiden zugelassenen Veranstaltern – und genau diese Trennung ist die Aussage im Abschnitt «Die Gegenüberstellung: was die Schweizer Veranstalter und ausländische Marken unterscheidet».

Betwinner

Betwinner ist eine weitere Marke im Feld der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Art. 4 BGS macht eine ausländische Lizenz in der Schweiz unwirksam; die Plattform kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; das Schweizer Sperrregister gilt nicht für sie; Gewinne werden kantonal anders behandelt. Wer die Marke dennoch nutzt, sollte sich die Konsequenz im Kanton seiner Steuererklärung ansehen.

Betovo

Betovo gehört zu den ausländischen Marken, die im internationalen Vergleich auftauchen, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu haben. Die Konsequenz für Schweizerinnen und Schweizer ist dieselbe: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, ausländische Lizenz ohne Wirkung. Die Liste nennt die Marke, um sie als das zu kennzeichnen, was sie im Schweizer Kontext ist – ein Angebot ausserhalb des bewilligten Marktes.

Rollbit

Rollbit reiht sich in dieselbe Logik ein: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Rechtskraft, mögliche DNS-Sperre, kein Schweizer Sperrregister. Eine seriöse Einordnung trennt die Marke von Swisslos und Loterie Romande – und genau diese Trennung hilft dem Leser, die Angebote zu vergleichen, ohne sie gleichzusetzen.

Interwetten

Interwetten ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz nicht bewilligt ist. Die Gespa nennt Interwetten explizit als Beispiel für Domain-Hopping – ein Anbieter, dessen Domains hier gesperrt wurden und der mit anderen Domains erneut aufgetaucht ist. Auch hier gilt: Ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer auf Interwetten setzt, setzt ausserhalb des bewilligten Marktes – die Folge sind andere Steuerregeln und kein Schweizer Schutz bei Streit.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?

Einen dauerhaften Freebet-Code wie im internationalen Markt gibt es in der Schweiz nicht. Was es gibt, sind tagesbezogene Aktionscodes wie bei der Stadion-Aktion der Loterie Romande oder befristete Promo-Aktionen, die Gratisspielguthaben auf das Wallet buchen – nicht auszahlbar, an Wetten gebunden, mit einer Gültigkeitsfrist. Einen Werbecode im Sinn eines Neukundenbonus, der einen Einzahlungsaufschlag oder ein dauerhaftes Geschenk verspricht, ist im bewilligten Markt nicht zulässig – Gratisguthaben braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa.

Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten – beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, beide unter Aufsicht der Gespa. Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Rechtskraft, und Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bekommen diese Zustimmung nicht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einer klassischen Gratiswette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz nicht. Eine 10-Franken-Gratiswette zu Quote 1.90 bringt im Erfolgsfall 9 Franken, nicht 19. Der durchschnittliche Erwartungswert auf einem fairen Zwei-Wege-Markt liegt für eine solche Wette bei rund 4.74 Franken – der statistische Mittelwert über viele Wetten, nicht der Erlös im Einzelfall. Gratisguthaben ist zudem befristet und nicht auszahlbar; was nicht in Wettgewinne umgesetzt wird, verfällt.

Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratisguthaben an die Aufsicht bindet (Art. 75 Abs. 2 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten, und ein Bonus darf nicht als Lockmittel für ungebremstes Spielen dienen. Die Gespa prüft daher jede Aktion vorgängig und erteilt nur dann eine Zustimmung, wenn die Bedingungen dem Spielerschutz genügen. Das erklärt, warum Schweizer Aktionen klein, befristet und an klare Regeln gebunden sind – und warum kein Werbeversprechen eines ausländischen Anbieters hier denselben Boden hat.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Ja, der Spieler muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – bei Sporttip mit Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Selbstlimitierung ist Teil der Spielregeln, nicht eine Option – wer sie nicht setzt, kann die Plattform nicht nutzen. Das ist Spielerschutz in der Form, die das Schweizer Recht tatsächlich verlangt.

Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; der Bund setzt ihn seit 1.1.2026 auf CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag weicht ab. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn – die allermeisten Wettenden fallen darunter. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gelten die kantonalen Regeln; Thurgau etwa besteuert solche Beträge unabhängig von der Höhe als Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»