Was Bestandskunden bei Schweizer Sportwetten wirklich bekommen

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Stand: Oktober 19, 2026 — geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip und das Reglement der Loterie Romande.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Bonus für Bestandskunden sucht, stösst schnell auf die Grenzen des Marktes. Ausländische Wettanbieter werben mit «Gratiswetten», «Boosts» und «100 % Bonus» — doch nur zwei Veranstalter haben in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung. Was danach kommt, ist kleiner, nüchterner und an Bedingungen geknüpft, als die Werbung vermuten lässt. Wer hier treu bleibt, muss wissen, was Treueaktionen tatsächlich leisten, welche Regeln daran hängen und was eine Gratiswette in der Schweiz wert ist.

Die Rangordnung der Schweizer Treueaktionen

Die zehn Anbieter im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, welche Anbieter in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen und welche nicht. Nur Swisslos und Loterie Romande verfügen über eine Bewilligung; die übrigen acht sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Genehmigung.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
WirWetten keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
Playzilla keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
FortuneJack keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
22Bet keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
Bahigo keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
Jackbit keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung
AmunRa keine ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung

Wie die Tabelle zu lesen ist

Die Spalte «Bewilligung» trennt den Markt in zwei klar verschiedene Hälften. Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, weil der Bund die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat. Alle anderen Marken in der Tabelle haben in der Schweiz keine Wirkung, selbst wenn sie in Curaçao, Malta oder anderswo eine Lizenz halten — das ändert nichts daran, dass das Geldspielgesetz nur die zwei Schweizer Veranstalter zulässt.

Die Spalte «Veranstalter oder Lizenz» nennt bei den bewilligten Anbietern die Genossenschaft bzw. die Société, die hinter dem Produkt steht. Bei den ausländischen Marken fehlt diese Angabe bewusst: ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine zuständige Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Rechtsweg im Inland. Wer dort spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Schutzes.

Welche Konsequenz das hat

Für die Frage nach Treueaktionen bedeutet das: Wer hier nach einem «Bonus für Bestandskunden» sucht, hat nur bei Swisslos und Loterie Romande etwas zu erwarten. Die acht ausländischen Anbieter werben zwar mit ähnlichen Begriffen, doch gelten für sie weder die Schweizer Gespa-Aufsicht noch die hiesigen Spielerschutzregeln. Wer sich bei einem dieser Anbieter anmeldet, spielt ohne Schweizer Schutz — die Werbung mit «Gratiswetten» ändert daran nichts.

Was «Bonus für Bestandskunden» in der Schweiz überhaupt bedeutet

Neukundenangebote versus Treueaktionen

Ein Neukundenangebot richtet sich an Personen, die sich erstmals bei einem Veranstalter registrieren. Es soll den Einstieg belohnen und ist in der Regel an die erste Einzahlung gekoppelt. Eine Treueaktion oder ein Bestandskundenangebot richtet sich an Personen, die bereits ein Konto haben und weiterhin wetten. Solche Angebote sollen die Bindung stärken, nicht den Einstieg belohnen.

In der Schweiz sind beide Formen möglich, aber beide brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das Geldspielgesetz verlangt, dass Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen vorab von der Aufsicht bewilligt werden. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt, warum solche Angebote selten sind und nie über längere Zeiträume laufen.

Was es in der Schweiz überhaupt gibt

Wer ein Konto bei Swisslos Sporttip hat, findet dort zwei ständige Aktionen: den Kombiboost und gelegentliche Quoten- oder Profitboosts auf einzelne Ereignisse. Beim Kombiboost erhöht sich der Nettogewinn einer Kombiwette je nach Anzahl der Voraussagen — vier Voraussagen bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben bringen 20 %, zehn bringen 40 %, fünfzehn bringen 100 %. Der Bonus wird auf den Nettogewinn berechnet, nicht auf den Einsatz, und gilt nur online.

Die Loterie Romande hat in der Vergangenheit zeitlich begrenzte Aktionen durchgeführt. Die bekannteste ist «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen einen in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind keine Dauerangebote; sie sind an den Kalender gebunden und nicht jedes Jahr gleich.

Warum die Auswahl klein bleibt

Die zwei Schweizer Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, weil das Gesetz sie dazu ermächtigt — und zwar nur sie. Andere Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung, und eine Bewilligung wird nicht erteilt, weil der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt hat. Daraus folgt: Wer hier nach einem Bestandskundenangebot sucht, sucht innerhalb eines sehr kleinen Marktes. Die Aktionen, die es gibt, sind klein dimensioniert, zeitlich befristet und an konkrete Regeln geknüpft.

Die Rechtslage: warum es hier weniger gibt als anderswo

Das Geldspielgesetz und seine Folgen

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das ist ein wesentlicher Punkt: Die Gespa beaufsichtigt Lotterien und Sportwetten, nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Die Unterscheidung ist nicht nur bürokratisch — sie bedeutet, dass die Spielerschutzregeln für Sportwetten andere sind als für Casinos.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für Sportwetten verlangt das BGS eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide Bewilligungen gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS).

Die Rolle der Gespa

Die Gespa führt die Aufsicht über die zwei bewilligten Veranstalter. Sie prüft die Spielregeln, genehmigt neue Spielformen und überwacht die Einhaltung der Spielerschutzbestimmungen. Sie führt auch die Sperrliste: eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Gesperrte Domains tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf — die Gespa nennt dieses Vorgehen «Domain-Hopping» und reagiert darauf mit Aktualisierungen der Liste.

Für Treueaktionen bedeutet das: Jedes Gratisspielguthaben und jeder Bonus braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter in der Schweiz Gratisspiele oder Gratiswetten anbieten. Das erklärt, warum solche Aktionen selten und klar umrissen sind: Sie werden nicht frei erfunden, sondern von der Aufsicht geprüft.

Was darf beworben werden — und was nicht

Das BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt auch für Werbung, die in der Schweiz sichtbar ist und sich an Schweizer Spielende richtet.

Für die hier behandelte Frage bedeutet das: Wer in der Schweiz einen «Bonus für Bestandskunden» anbieten will, muss die Gespa-Bewilligung haben. Ausländische Anbieter dürfen hier nicht mit Gratiswetten werben — die Werbung selbst ist die Grenzüberschreitung. Was auf den Plattformen dieser Anbieter läuft, ist keine Schweizer Aktion und fällt nicht unter Schweizer Recht.

Spielerschutz: was unabhängig von jedem Gutschein gilt

Verlustlimiten und ihre Logik

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Diese Limite betreffen den Spielerschutz — sie begrenzen, was verloren werden kann, nicht was gewonnen wird.

Die Logik dahinter: Eine Senkung sofort zuzulassen, aber eine Erhöhung mit Wartefrist zu versehen, schützt vor impulsiven Entscheidungen. Wer abends unter Eindruck des Spielgeschehens seine Limite hochsetzen will, wird ausgebremst. Nach 72 Stunden ist die Situation eine andere, und die Limite kann angepasst werden. Das ist kein Bonus, das ist Infrastruktur — und sie gilt unabhängig davon, ob gerade ein Boost läuft.

Die Spielsperre und ihre Reichweite

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine spezialisierte Stelle einzubinden ist.

Für Treueaktionen bedeutet das: Eine Spielsperre unterbricht die Teilnahme an Boosts und Aktionen — wer gesperrt ist, kann nicht spielen und bekommt keine Treueaktion. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber sie hat eine Kehrseite: Wer eine Sperre aufheben will, muss drei Monate warten und sich mit einer Fachstelle auseinandersetzen. Das ist keine Hürde, die man ohne Grund nimmt.

Warum Dauerangebote kein Anreiz zu höherem Einsatz sein sollten

Die Schweizer Aufsicht verlangt, dass Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen nicht dazu führen dürfen, dass Spielende mehr setzen als geplant. Ein Kombiboost, der den Gewinn um bis zu 100 % erhöht, kann verführen, höhere Einsätze zu wählen oder riskantere Kombinationen zu bauen. Das ist der Punkt, an dem ein an sich neutraler Mechanismus zum Problem wird.

Wer einen Boost nutzt, sollte das mit klaren Limiten tun. Eine Erhöhung der Verlustlimite «wegen» einer Aktion ist genau das, wovor die Wartefrist schützt. Wer auf den Boost wartet, um dann mit höherem Einsatz zu spielen, hat den Spielerschutz bereits verlassen.

Boni und Gratiswetten: was die beiden Veranstalter konkret anbieten

Der Kombiboost von Swisslos Sporttip

Der Kombiboost ist das einzige dauerhafte Bestandskundenangebot bei Sporttip. Er gilt nur online und umfasst Prematch-, Live- und Systemwetten. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn berechnet, nicht auf den Einsatz. Die Staffelung sieht so aus: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn.

Der Bonus wird auf den Nettogewinn berechnet: Wer eine Kombiwette mit sieben Voraussagen zu Quote 10 gewinnt, hat einen Nettogewinn von CHF 90 bei einem Einsatz von CHF 10. Der Boost von 20 % erhöht diesen Nettogewinn auf CHF 108 — der Einsatz bleibt unverändert. Das ist der Mechanismus: nicht der Einsatz wird erhöht, sondern der Gewinn. Das ist ein wesentlicher Punkt, weil viele Werbeaussagen anderes suggerieren.

Einsatz und Gewinnerhöhung sind beim Kombiboat limitiert. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine konkrete Zahl nennt Swisslos nicht, was bedeutet: Wer den vollen Boost nutzen will, muss im Wettschein nachsehen, welche Limite aktuell gilt. Das ist keine Lücke im System — es ist die normale Funktionsweise von Sporttip.

Beispielrechnung: was der Kombiboost bei einer Wette wert ist

Angenommen, jemand setzt CHF 10 auf eine Kombiwette mit vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen Bruttogewinn von CHF 97.92, also einen Nettogewinn von CHF 87.92.

Mit dem Kombiboost von 5 % bei vier Voraussagen erhöht sich dieser Nettogewinn auf CHF 92.32. Die Auszahlung beträgt dann CHF 102.32 (Einsatz plus erhöhter Nettogewinn). Ohne den Boost wären es CHF 97.92. Der Boost bringt in diesem Beispiel rund CHF 4.40 zusätzlich.

Das ist die Bandbreite: Bei niedrigen Quoten ist der absolute Boost klein, bei höheren Quoten und mehr Voraussagen wird er substanzieller. Bei fünfzehn Voraussagen mit vernünftigen Quoten kann der Boost den Nettogewinn verdoppeln — aber wer fünfzehn Voraussagen kombiniert, hat die Wahrscheinlichkeit eines Gewinns stark gesenkt. Der Boost ist also kein Geschenk, sondern eine Aufwertung einer Wette, die allein schon riskant ist.

Quoten- und Profitboosts bei Sporttip

Neben dem Kombiboost bietet Sporttip Quotenboosts und Profitboosts an. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie erhöhen die angezeigte Quote für ein bestimmtes Ereignis. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Bei einem Cash-Out verfällt der Boost: Wer eine Wette mit Boost platziert und sie vorzeitig auscashen lässt, verliert den Boost-Vorteil. Das ist eine konkrete Einschränkung, die in der Praxis selten bedacht wird. Wer den Boost will, muss die Wette durchlaufen lassen — ein vorzeitiger Ausstieg nimmt den Vorteil zurück.

Die Aktion «Patinoires et Stades» der Loterie Romande

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. An 7 Aktionstagen wurde in den Stadien der National League ein Code verbreitet. Wer diesen Code innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutschen ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist die Form von Treueaktion, die in der Schweiz vorkommt: ein bestimmtes Kontingent, eine bestimmte Laufzeit, ein bestimmter Code, eine bestimmte Verwendung. Das Gratisspielguthaben ist kein Geld, das ausgezahlt wird; es ist Spielguthaben, das eingesetzt werden muss. Wer es nicht innert 30 Tagen nutzt, verliert es. Das ist die Bedingung, die das BGS verlangt: Gratisspielguthaben darf nicht ausgezahlt werden.

Weitere Aktionen und ihre Mechanik

Die Loterie Romande führt solche Aktionen sporadisch durch — nicht jede Saison, nicht in jedem Stadion. Wer eine bestimmte Aktion erwartet, sollte die Webseite der Loterie Romande im Auge behalten. Eine Garantie, dass eine bestimmte Aktion wiederkommt, gibt es nicht. Die Mechanik ist immer ähnlich: ein Code, eine Frist, ein Kontingent, ein nicht auszahlbares Guthaben.

Für den Bestandskunden bedeutet das: Treueaktionen sind hier keine Dauerbaustelle, sondern gezielte Anlässe. Wer jede Woche einen Boost erwartet, sucht am falschen Ort. Wer ab und zu ein gezieltes Angebot annimmt, bekommt das, was die Schweiz an Treueaktionen hergibt.

Was Gratisspielguthaben tatsächlich bedeutet

Gratisspielguthaben ist im BGS definiert: Es ist Spielguthaben, das der Veranstalter dem Konto einer spielenden Person gutschreibt, ohne dass diese dafür einzahlt. Es darf nicht ausgezahlt werden — weder das Guthaben selbst noch ein damit erzielter Gewinn, wenn dieser ausschliesslich aus dem Gratisspielguthaben stammt. Die Bedingungen variieren je nach Aktion; das Grundprinzip ist jedoch immer: Gratisspielguthaben ist kein Geld, es ist ein Spielmittel.

Das unterscheidet sich von der «Gratiswette», die ausländische Anbieter bewerben. Bei einer ausländischen Gratiswette erhält die spielende Person einen Wettgutschein über einen bestimmten Betrag; gewinnt die Wette, wird der Gewinn ausgezahlt — aber der Einsatz der Gratiswette selbst wird häufig nicht zurückgezahlt. In der Schweiz ist die Konstruktion enger: Gratisspielguthaben ist an das Spielkonto gebunden und kann nicht ausbezahlt werden. Das schützt vor Missbrauch, bedeutet aber auch, dass der «Wert» einer Aktion hier kleiner ist als in der ausländischen Werbung suggeriert.

Auszahlungsregeln bei beiden Veranstaltern

Gewinne bis CHF 1’000 werden bei Swisslos automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — diese Klausel steht in den Bedingungen und wird nicht aufgeweicht.

Wer eine Auszahlung beantragt, muss ein Konto auf den eigenen Namen haben. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Konten Dritter sind in der Schweiz nicht zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kryptowährungen sind im lizenzierten Schweizer Markt kein Auszahlungsweg.

Was Bonusangebote ausländischer Anbieter für Schweizer Bestandskunden tatsächlich sind

Warum ausländische Anbieter hier nicht zugänglich sind

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. 671 Domains standen Ende 2025 auf dieser Liste. Das heisst: Wer in der Schweiz versucht, eine ausländische Wettseite zu öffnen, wird in vielen Fällen auf eine Sperrseite umgeleitet. Das gilt nicht für jede ausländische Seite — die Liste wird laufend aktualisiert — aber für die grossen Plattformen wie 1xBet, 22Bet und andere ist der Zugang regelmässig blockiert.

Die Sperrung ist eine Konsequenz der fehlenden Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Schweizer Gesetzgeber hat sich bewusst für eine beschränkte Zahl von Veranstaltern entschieden, und die Sperrliste setzt diese Entscheidung technisch durch.

Warum «Gratiswetten» für Schweizer Kunden gefährlich sind

Ausländische Anbieter werben mit «Gratiswetten», «Boosts» und «100 % Bonus». Diese Begriffe klingen nach Geschenken, sind aber an Bedingungen geknüpft, die im Kleingedruckten stehen. Typische Bedingungen sind: eine Mindestquote für die Qualifikationswette, ein Vielfalt an Umsatz, eine Frist, eine Obergrenze der Auszahlung. Wer die Bedingungen nicht liest, verliert das, was die Aktion versprochen hat.

In der Schweiz kommt ein zusätzliches Problem hinzu: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz. Es gibt keinen Anschluss an das hiesige Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Rechtsweg im Inland. Gewinne ausländischer Anbieter können nach kantonalem Recht anders behandelt werden als Gewinne von Swisslos und Loterie Romande.

Wie das Steuerrecht das Bild verändert

Inländische Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; darunter fällt keine Einkommenssteuer an, und es wird keine Verrechnungssteuer abgezogen. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb eine pauschale Aussage nicht möglich ist — die Faustregel «je nach Kanton» trifft zu.

Ausländische Gewinne fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, dafür aber unter die kantonale Steuerpraxis. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Das ist eine Ausnahme, aber sie zeigt: Wer ausländisch spielt, hat nicht nur Spielrisiko, sondern auch Steuerrisiko.

Die zehn Anbieter einzeln betrachtet

Swisslos Sporttip

Swisslos, die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Der Veranstalter ist seit Jahrzehnten im Markt und führt die Wetten in einem klar definierten Vertragsgebiet durch: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer anderswo wohnt, nicht. Diese territoriale Beschränkung ist im Geldspielgesetz verankert und wird bei der Registrierung geprüft.

Für Bestandskunden bietet Swisslos den Kombiboost und gelegentliche Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost ist der Kern des Bestandskundenangebots: vier bis fünfzehn Voraussagen, Mindestquote 1.50, Bonus auf den Nettogewinn. Die Staffelung ist klar, die Bedingungen stehen in den AGB-Vertengen. Wer regelmässig Kombiwetten spielt, nutzt den Boost automatisch; wer nicht, lässt ihn liegen.

Die Mindesteinsätze liegen bei CHF 2 pro Wette online und CHF 1 an Verkaufsstellen. Die Höchsteinsätze betragen CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — der Wettschein wird zurückgewiesen.

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (das Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung führt bei kleinen Beträgen zu einem minimalen Verlust, der bei den Auszahlungsbeträgen auffällt — aber sie ist Teil der Spielregeln.

Vorteile: vollständige Schweizer Bewilligung, Gespa-Aufsicht, Anschluss an das Sperrregister, klare Bedingungen für Bestandskundenaktionen, einkommenssteuerfreie Gewinne bis zum Freibetrag.

Nachteile: keine internationalen Märkte wie Esports-Wetten, keine breite Quotenboost-Palette, Bestandskundenangebote klein dimensioniert und an strenge Bedingungen geknüpft.

Für wen: wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Wert auf Schweizer Aufsicht legt. Wer das volle Programm internationaler Wettanbieter sucht, ist hier falsch.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Veranstalter ist eine Genossenschaft mit Sitz in Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Konto eröffnen; die territoriale Beschränkung gilt auch hier.

Für Bestandskunden bietet die Loterie Romande sporadische Aktionen wie «Patinoires et Stades». Das sind keine Dauerangebote, sondern befristete Kampagnen mit begrenztem Kontingent. Wer eine bestimmte Aktion erwartet, sollte die Webseite der Loterie Romande beobachten — eine Garantie auf Wiederholung gibt es nicht. 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben-Aktionen an die Loterie Romande erteilt; die Zahl zeigt, dass solche Aktionen vorkommen, aber nicht durchgehend sind.

Die Einzahlungslimite liegt bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — diese Regel steht im Reglement und wird nicht aufgeweicht.

Vorteile: vollständige Schweizer Bewilligung, Gespa-Aufsicht, regionale Verankerung, gelegentliche Bestandskundenaktionen, einkommenssteuerfreie Gewinne bis zum Freibetrag.

Nachteile: keine Dauerbausteine und Boosts wie bei Sporttip, Aktionen sporadisch und an Kontingente gebunden, geografische Beschränkung auf die Westschweiz.

Für wen: wer in der Romandie wohnt und das Angebot der Loterie Romande nutzt. Wer einen dauerhaften Boost erwartet, ist hier falsch.

WirWetten

WirWetten operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform bietet zwar Aktionen an, doch fehlt es an Schweizer Aufsicht, Sperrregister-Anschluss und inländischem Rechtsweg. Eine Listung auf der Gespa-Sperrliste ist jederzeit möglich und ändert nichts am rechtlichen Status.

Fazit: Wer auf Schweizer Spielerschutz Wert legt, sollte dieses Angebot meiden.

Das Bestandskundenangebot von WirWetten legt der Anbieter selbst fest. Die Plattform existiert in einem regulatorischen Vakuum, was die Beschreibung ihrer Angebote erschwert. Wer sich für die Plattform interessiert, muss deren eigene Bedingungen lesen — die hier relevanten Schweizer Schutzregeln gelten dort nicht.

Für wen: nicht für jemanden, der auf Schweizer Aufsicht Wert legt. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Playzilla

Playzilla ist eine Plattform ohne hiesige Genehmigung. Ähnlich wie bei anderen Anbietern ohne Bewilligung fehlen hier die Gespa-Aufsicht und verbindliche Schweizer Schutzstandards. Zudem müssen Kunden mit möglichen Sperren durch inländische Telekomanbieter rechnen.

Über konkrete Angebote für Bestandskunden ist nichts öffentlich bekannt. Die Plattform ist zudem oft nur eingeschränkt erreichbar.

Fazit: Ein Angebot für Kunden, die bewusst auf Schweizer Standards verzichten.

FortuneJack

FortuneJack ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke richtet sich an ein internationales Publikum, nicht speziell an Schweizer Kundschaft. Die fehlende Schweizer Genehmigung bedeutet, dass FortuneJack in der Schweiz keine Sportwetten anbieten darf.

FortuneJack richtet sich an ein internationales Publikum. Da eine Schweizer Genehmigung fehlt, darf die Plattform hier keine Sportwetten anbieten; eine regulierte Spielumgebung findet sich hier nicht.

Informationen zu Bestandskundenangeboten sind nicht verfügbar. Die Frage, wie ein Schweizer Kunde dort bedient wird, muss der Anbieter selbst beantworten.

Fazit: Wer Wert auf eine staatlich geprüfte Umgebung legt, findet sie hier nicht.

1xBet

1xBet ist eine der grössten ausländischen Wettplattformen und warb in der Vergangenheit intensiv mit «Gratiswetten» und «Boosts». In der Schweiz fehlt 1xBet die Bewilligung; die Plattform kann auf der Sperrliste der Gespa stehen. Die fehlende Schweizer Genehmigung bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Rechtsweg im Inland.

1xBet ist eine grosse internationale Marke, jedoch ohne Schweizer Bewilligung. Das bedeutet: keine Gespa-Aufsicht, keine Schutzregeln und ein potenziell gesperrter Zugang.

Ob es spezifische Angebote für hiesige Kunden gibt, ist nicht bekannt. Ein Schweizer Kunde bewegt sich hier vollständig ausserhalb des gesetzlichen Rahmens.

Fazit: Diese Plattform richtet sich an ein internationales Publikum, nicht an Kunden, die regulierte Sportwetten suchen.

22Bet

22Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört zur gleichen Kategorie wie 1xBet und wirbt mit ähnlichen Versprechen. Die fehlende Schweizer Genehmigung bedeutet, dass die Plattform in der Schweiz keine Sportwetten anbieten darf.

22Bet gehört zu den Anbietern, denen die Schweizer Bewilligung fehlt. Die Plattform wirbt international, bietet für Schweizer Kunden jedoch keinen regulierten Rahmen und keine Sicherheit durch hiesige Aufsichtsbehörden.

Belastbare Informationen zu Aktionen fehlen. Ein Schweizer Kunde sollte sich bewusst sein, dass er hier ohne jegliche Schutzregeln agiert.

Fazit: Kein Angebot für Kunden, die sich im Rahmen des Schweizer Geldspielgesetzes bewegen möchten.

Bahigo

Bahigo ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Schweizer Genehmigung bedeutet: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Schutzregeln, mögliche DNS-Sperre. Die Marke wirbt international, nicht speziell an Schweizer Kundschaft.

Bahigo besitzt keine Schweizer Bewilligung, was den Zugang und die Sicherheit massiv einschränkt. Gespa-Aufsicht und inländische Rechtswege fehlen vollständig.

Ob und wie Bestandskunden belohnt werden, ist unklar. Das allgemeine Risiko einer Sperrung durch Schweizer Internetanbieter bleibt bestehen.

Fazit: Ohne Anschluss an die Schweizer Aufsicht ist diese Plattform für hiesige Wettende nicht empfehlenswert.

Jackbit

Jackbit ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die fehlende Schweizer Genehmigung bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schutzregeln. Die Marke gehört zu den internationalen Plattformen, die in vielen Ländern aktiv sind, aber nicht in der Schweiz.

Jackbit ist international aktiv, hält aber keine Schweizer Genehmigung. Es gibt keinen Schweizer Spielerschutz und keinen Anspruch auf Regulierung durch die Gespa.

Zu Aktionen gelten allein die Bedingungen des Anbieters. Wer eine regulierte Spielumgebung bevorzugt, sollte sich bei den lizenzierten Veranstaltern umsehen.

Fazit: Wer eine regulierte Spielumgebung bevorzugt, sollte sich bei den lizenzierten Schweizer Veranstaltern umsehen.

AmunRa

AmunRa ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört zur gleichen Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter. Die fehlende Schweizer Genehmigung bedeutet, dass die Plattform in der Schweiz keine Sportwetten anbieten darf.

AmunRa ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer Genehmigung bedeutet: keine Schweizer Aufsicht und keine Sicherheit durch hiesige Spielerschutzregeln.

Wer sich für Angebote interessiert, muss die Bedingungen direkt auf der Plattform prüfen, ohne dass Schweizer Aufsichtsbehörden die Einhaltung kontrollieren. Schweizer Kunden agieren hier ausserhalb der regulierten Umgebung.

Fazit: Eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung — wer Schutz und Regulierung sucht, ist hier falsch.

Was Bestandskunden konkret tun können

Den Kombiboost sinnvoll nutzen

Wer bei Sporttip regelmässig Kombiwetten spielt, sollte den Kombiboost im Blick haben. Die Voraussetzungen sind klar: vier Voraussagen, jede mit Quote 1.50 oder höher. Wer das ohnehin tut, bekommt den Boost automatisch. Wer nur Einzelwetten spielt, kann den Boost nicht nutzen — die Mechanik ist auf Kombinationen ausgelegt.

Die Mindestquote von 1.50 ist niedrig genug, um viele Wetten zuzulassen, aber hoch genug, um sicherzustellen, dass nur ernsthafte Kombinationen gefördert werden. Wer gezielt «sichere» Wetten kombiniert, bekommt den Boost; wer spekulative Wetten kombiniert, ebenfalls — solange die Quote stimmt.

Aktionen der Loterie Romande im Auge behalten

Wer bei Jouez Sport spielt, sollte die Webseite regelmässig besuchen. Aktionen wie «Patinoires et Stades» werden angekündigt, haben aber ein begrenztes Kontingent und eine begrenzte Laufzeit. Wer zu spät kommt, geht leer aus. Das ist kein Fehler im System — es ist die Art, wie die Schweiz Treueaktionen strukturiert: als gezielte Anlässe, nicht als Dauerangebote.

Eigene Limite setzen und halten

Wer eine Treueaktion nutzt, sollte seine Verlustlimite im Blick haben. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer auf eine Aktion wartet, um dann mit höherem Einsatz zu spielen, hat die Wartefrist zu beachten. Wer die Limite ignoriert, spielt gegen den eigenen Spielerschutz.

Die Sperrliste als Realitätscheck

Wer eine ausländische Plattform in Betracht zieht, sollte zuerst prüfen, ob die Seite in der Schweiz erreichbar ist. Die Sperrliste der Gespa wird laufend aktualisiert; eine Seite, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein. Wer blockierte Plattformen nutzt, umgeht die Schweizer Schutzregeln — was keine gute Idee ist, wenn der Spielerschutz ernst genommen wird.

Häufige Fragen zu Boni für Bestandskunden in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Ja, aber das Angebot ist eng. Swisslos Sporttip bietet den Kombiboost als dauerhafte Aktion; die Loterie Romande führt sporadische Kampagnen wie «Patinoires et Stades» durch. Beide brauchen die vorgängige Bewilligung der Gespa; die Werbung mit «Gratiswetten» ausländischer Anbieter gilt in der Schweiz nicht.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn berechnet: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form zeitlich begrenzter Aktionen, die in der Schweiz vorkommt.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein, in der Regel nicht. Gratisspielguthaben im Sinne des Schweizer Geldspielgesetzes ist Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist; der Einsatz einer ausländischen «Gratiswette» wird häufig ebenfalls nicht zurückgezahlt. Wer eine Aktion annimmt, sollte das Kleingedruckte lesen — die Bedingungen variieren je nach Anbieter und Aktion.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Gewinne bis CHF 1’000 werden bei beiden Schweizer Veranstaltern automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden auf das Bank- oder Postkonto im Namen der spielenden Person überwiesen, bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen. Auszahlungen an Dritte oder anonyme Auszahlungen sind in der Schweiz nicht erlaubt.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Ausländische Gutscheincodes haben in der Schweiz keine Grundlage, weil die entsprechenden Anbieter keine Bewilligung haben. Wer einen solchen Code nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz und akzeptiert die Bedingungen des ausländischen Anbieters. Die Gespa empfiehlt, nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern zu spielen.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»