Wettsteuer Schweiz 2026: Wer zahlt, wer nicht – und ab welchem Gewinn
Ladevorgang...
Eine Wette bei Sporttip gewinnen, ein paar Hundert Franken zurückbekommen und sich fragen, ob jetzt das Finanzamt klingelt. Die kurze Antwort: nein, solange der Gewinn unter dem Freibetrag bleibt – und der liegt 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Wer deutlich darüber landet, bekommt vom Veranstalter die Verrechnungssteuer abgezogen und muss sie über die Steuererklärung wieder zurückholen. Wer hingegen bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, riskiert, dass der Kanton den Gewinn unabhängig von der Höhe als Einkommen versteuert. Genau diese Trennung – bewilligte Inlandveranstalter mit Freibetrag gegen ausländische Anbieter ohne jeden Schutz – ist der rote Faden dieser Seite.
*Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die Gespa und die Geschäftsberichte von Swisslos und Loterie Romande.*
Rechtslage: was das Geldspielgesetz über Gewinne sagt
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) behandelt Sportwetten als Grossspiel. Das ist mehr als eine Etikettierung: daran hängt die Bewilligungspflicht, die Aufsicht durch die Gespa und die Besteuerung der Gewinne. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Angebot (Art. 21–25 BGS), und die gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Zwei Veranstalter haben eine solche Bewilligung – nicht zehn, nicht «die besten am Markt», sondern genau zwei. Mehr lässt das Gesetz nicht zu.
Die zwei Organisatoren sind Swisslos, die unter dem Produktnamen Sporttip die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein bedient, und die Loterie Romande, die mit Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen aktiv ist. Ein Online-Konto bei einem der beiden bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist; die Identität wird per Ausweis geprüft, gegen Datenbanken abgeglichen und mit dem zentralen Spielsperrenregister abgeglichen. Anonyme Konten, Krypto-Auszahlungen und Spielerkonten auf fremde Namen sind im bewilligten Betrieb ausgeschlossen.
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet wird (Art. 131 BGS). Für Spielerinnen und Spieler gilt: keine Strafe – aber auch kein Schutz. Gesperrte Domains können zudem via DNS blockiert werden, und die Gespa führt eine entsprechende Sperrliste; wer auf einer blockierten Seite spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und muss ausländisches Recht im Ausland durchsetzen.
Grundlagen: Freibetrag, Verrechnungssteuer und kein Einsatzabzug für Sportwetten
Das Schweizer System auf Wettgewinnen ruht auf drei Säulen: dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, der Verrechnungssteuer oberhalb des Freibetrags und dem Grundsatz, dass auf den Einsatz selbst keine Wettsteuer erhoben wird. Wer die drei versteht, versteht die ganze Seite.

Der Freibetrag ist die Schwelle, ab der ein Gewinn aus Grossspielen – also auch aus Sportwetten – steuerbar wird. Bei der direkten Bundessteuer gilt ab dem 1. Januar 2026 ein Betrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Wer einen Gewinn von CHF 1’200’000 erzielt, hat CHF 200’000 steuerbar – den Rest nie. Bei Staats- und Gemeindesteuern liegen die Freibeträge je nach Kanton anders; die Spanne reicht von rund CHF 1’030’000 bis CHF 1’056’600 in der ESTV-Übersicht für 2024, und einzelne Kantone setzen pauschal CHF 1’000’000 an. Es gibt also keinen einheitlichen «Schweizer Freibetrag», sondern einen Bundesfreibetrag und kantonale Schwellen – was das Bundesgesetz mit «je nach Kanton» meint. Wer seinen Wohnsitzkanton nicht kennt, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Die Verrechnungssteuer ist die zweite Säule. Sie beträgt 35 % auf dem Teil oberhalb des Freibetrags, wird vom Veranstalter bei der Auszahlung abgezogen und mit einem Verrechnungssteuerausweis belegt. Der Clou: die Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern muss über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Wer also bei Swisslos CHF 1’200’000 ausbezahlt bekommt und ein Freibetrag von CHF 1’070’400 gilt, dem werden CHF 35’700 direkt abgezogen. In der Steuererklärung deklariert die Person den vollen steuerbaren Anteil, bezahlt darauf die Einkommenssteuer und bekommt die Verrechnungssteuer vollständig zurück, sofern die Einkommenssteuer den Betrag übersteigt.
Die dritte Säule ist die unsichtbarste: es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Weder Swisslos noch die Loterie Romande ziehen auf platzierten Wetten eine Steuer ab, und die Wettquoten enthalten keine Schweizer- oder Schweizer Wettsteuer. Was die Wettquote vom Markt nimmt, ist die Marge des Veranstalters – dieselbe Marge, die jeder Buchmacher kalkuliert. Das ist ein struktureller Unterschied zu Märkten wie Deutschland, wo 5 % Wettsteuer auf den Einsatz erhoben werden; in der Schweiz fällt sie weg.
Was sich hingegen abziehen lässt, sind die Einsätze: bei Grossspielen können bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Einsätze sind also nicht einfach weg, sondern reduzieren im steuerbaren Fall die Bemessungsgrundlage.
Welche Spiele unter den Freibetrag fallen – und welche nicht
Nicht jeder Wettgewinn profitiert vom Freibetrag. Die Unterscheidung läuft über die Grossspiel-Definition: Gewinne aus Grossspielen sind ab dem Freibetrag steuerbar, Gewinne aus Kleinspielen sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind (Art. 24 Bst. iter DBG). Zu den Kleinspielen gehören ausdrücklich lokale Sportwetten – die klassische Wette am Kiosk auf den Fussballverein am Wochenende, die nicht über die grossen Online-Plattformen läuft.
Was im Einzelfall als Grossspiel zählt und was als Kleinspiel, hängt vom Einsatz, der Spielhäufigkeit und der Organisationsform ab. Für Online-Wetten über Swisslos oder Loterie Romande ist die Sache klar: es sind Grossspiele, also Freibetrag und Verrechnungssteuer. Bei einer kleinen Wette unter Bekannten um den Ausgang eines Spiels an der Dorfstrasse sieht es anders aus – dort greift die Kleinspiel-Regel und die Wette ist steuerfrei. Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung; die ESTV verweist bei konkreten Fällen dorthin.
Die Trennung ist auch der Grund, warum die Seite zwei völlig verschiedene Anbietergruppen behandelt. Auf der einen Seite die zwei bewilligten Veranstalter, die Grossspiele mit Freibetrag anbieten. Auf der anderen Seite eine lange Reihe ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren Gewinne je nach Kanton als ganz normales Einkommen versteuert werden können – ohne Freibetrag, ohne Verrechnungssteuer, ohne Schutz durch das Schweizer Sperrregister.
Spielerschutz: was unabhängig von der Steuer gilt
Die Steuerfrage ist eine Sache, der Spielerschutz eine andere – aber beide gehören auf eine Seite über Wettanbieter in der Schweiz. Wer in der Schweiz wettet, ob steuerfrei oder nicht, ist in das Schutzsystem eingebunden, das die Gespa überwacht.

Bevor bei Swisslos die erste Online-Wette platziert wird, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Zeitfenster, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam, was den Schutz vor impulsiven Anpassungen verstärkt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Limite ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung für die Kontoeröffnung; ohne gesetzte Limite wird kein Konto freigeschaltet.
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage pausieren, ohne vor Fristablauf aufzuheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal in diesem Register steht, bekommt bei keinem bewilligten Anbieter mehr ein Konto – die Identitätsprüfung schlägt sofort an. Aus Sicht der Steuer ist die Sperre neutral, aus Sicht des Schutzes ist sie das stärkste Instrument, das das Schweizer System hat.
Die Gespa testet den Schutz am Verkaufspunkt regelmässig: 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Rundum-Versagen – aber es zeigt, dass der stationäre Schutz löchrig ist und der Online-Schutz mit verpflichtender Identitätsprüfung die dichtere Linie bildet. Für die Besteuerung bedeutet das: wer online wettet, ist mit dem vollen Schutzsystem verbunden; wer an der Verkaufsstelle wettet, profitiert zwar vom Freibetrag, ist aber bei Minderjährigkeit weniger zuverlässig abgeschirmt.
Was im Schutzsystem nicht existiert, ist eine staatliche Einzahlungssperre. Die Schweiz kennt keinen festen Depositcap, wie ihn etwa Deutschland in seiner Glücksspielregulierung vorsieht. Die Begrenzung läuft über die selbst gesetzten Limiten, nicht über einen vom Gesetz vorgegebenen Höchstbetrag. Wer mehr Kontrolle will, setzt die eigene Limite konservativ; wer die Disziplin nicht aufbringt, kann die Spielsperre als hartes Instrument wählen.
Anbieter im Vergleich: wer hier spielen darf und wer nicht
Der Schweizer Markt für Online-Sportwetten hat zehn Plätze, aber nur zwei davon sind besetzt – und zwar gesetzlich besetzt. Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter danach, ob sie in der Schweiz bewilligt sind und in welchem Vertragsgebiet sie spielen dürfen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| HornetBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| HighFlyBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| Betovo | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| MyStake | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| WirWetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| Rainbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
| ZotaBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine ausgewiesene Schweizer Lizenz |
Die Übersicht zeigt ein klares Bild: Von zehn Anbietern sind acht ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Zufälligkeit, sondern die Folge des Schweizer Geldspielgesetzes: Die Schweiz hat die Zahl der erlaubten Veranstalter auf zwei beschränkt. Das Ziel ist nicht die Begrenzung des Wettbewerbs, sondern die gemeinnützige Mittelverwendung (Art. 106 Abs. 6 BV, Art. 125 BGS). Jeder Grossteil der Wetteinnahmen fliesst direkt in die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Projekte wie Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe alimentieren. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, nimmt an diesem gemeinnützigen Kreislauf nicht teil; das Geld fliesst vollständig ins Ausland.
Was die ausländischen Anbieter anbieten – höhere Quoten, breitere Märkte, Cash-Out auf Wettkombinationen – ist kein Bonus, sondern ein Geschäftsmodell, das in der Schweiz schlicht nicht zugelassen ist. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keine Schweizer Schutzinstrumente, keine Schweizer Auszahlungsgarantie und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt der steuerliche Hebel, der je nach Kanton den gesamten Gewinn unabhängig vom Betrag als Einkommen erfasst – ein Risiko, das bei Swisslos oder Loterie Romande nie entsteht.
Swisslos Sporttip – der Inlandveranstalter für die Deutschschweiz
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien sowie Sportwetten auf der Grundlage der interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Produktnamen Sporttip und bedient 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer im Welschland wohnt, ist bei Swisslos nicht zugelassen und gehört zur Zielgruppe der Loterie Romande.
Die Mindest- und Höchsteinsätze sind eng definiert: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was die Quoten betrifft, gibt es nur den Hinweis, dass sie marktüblich sind – Cash-Out ist nur als voller Cash-Out verfügbar, nicht garantiert und nur auf Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, nicht auf jedes Marktsegment.
Das gilt für die steuerliche Seite: Swisslos zieht bei Gewinnen über dem Freibetrag die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Das ist der entscheidende Punkt, der den Inlandveranstalter von jedem ausländischen Anbieter unterscheidet. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, muss selbst an die Steuererklärung denken – und riskiert, dass der Kanton den Gewinn voll erfasst. Wer bei Swisslos über dem Freibetrag gewinnt, bekommt die Verrechnungssteuer abgezogen und kann sie über die Steuererklärung zurückholen. Die Mechanik ist komplett, der Aufwand für den Spieler reduziert sich auf das Ausfüllen der Steuererklärung.
Die wirtschaftliche Seite ist ebenfalls nennenswert: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe alimentiert. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer bei Swisslos wettet, finanziert also unmittelbar den Schweizer Sport. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags – 2025 waren das CHF 3’863’790, die in die Prävention und Behandlung von Spielsucht fliessen.
Urteil. Swisslos ist die einzige seriöse Wahl für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein – und gleichzeitig die einzige, die den vollen Freibetrag sauber abbildet und die Verrechnungssteuer direkt abzieht. Wer seinen Wohnsitz in diesem Vertragsgebiet hat und beim Inlandveranstalter spielt, bekommt das komplette Schutzsystem mit: verifiziertes Konto, selbstgesetzte Limite, Zugriff auf das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg im Streitfall, sauberer Verrechnungssteuerausweis bei hohen Gewinnen. Die Kehrseite ist das eingeschränkte Wettprogramm: nur Events, die auf der Gespa-Liste stehen, keine Ecken- oder Kartenmärkte, kein Esports-Sektor. Wer diese Enge nicht akzeptiert, surft ins Ausland – und akzeptiert damit die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen.
Loterie Romande Jouez Sport – der Inlandveranstalter für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihr Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport und bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann online ein Konto eröffnen; die Anmeldung läuft nach demselben Muster wie bei Swisslos, mit Ausweisprüfung und Sperrregister-Abgleich.
Die Schutzinstrumente sind identisch: selbstgesetzte Verlustlimiten, Pausen, Sperren, eine Pflichtauszahlung nur auf Konten im eigenen Namen. Die Bewilligungslage ist ebenfalls identisch: Grossspiel-Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa, Sitz in Lausanne, Online-Konto nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Vertragsgebiets. Aus steuerlicher Sicht unterscheidet sich die Loterie Romande nicht von Swisslos: bei Gewinnen über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen und der Ausweis ausgestellt, der Freibetrag pro Einzelgewinn gilt nach Bundesrecht ab CHF 1’071’000 für 2026 – kantonale Schwellen können je nach Kanton abweichen.
Was sich unterscheidet, ist das Wettprogramm und die Sprache. Jouez Sport ist auf Französisch, das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste und damit denselben Einschränkungen wie Sporttip. Wer im Welschland wettet, hat keine zusätzlichen Freiheiten, aber auch keinen Nachteil gegenüber der Deutschschweiz. Die Loterie Romande ist, wie Swisslos, eine Genossenschaft mit vollständig gemeinnütziger Mittelverwendung: die Reingewinne fliessen nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen an die Vereinbarungskantone.
Urteil. Die Loterie Romande ist für die Westschweiz, was Swisslos für die Deutschschweiz ist – Vollservice mit Freibetrag, Verrechnungssteuer und Schutzsystem. Wer hier wettet, bekommt die Inlandabwicklung, den Schweizer Rechtsweg und die saubere Besteuerung. Wer in der Romandie wohnt und auf einer ausländischen Seite spielt, verzichtet auf alle drei dieser Art.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – sieben von zehn
Die übrigen sieben Plätze der Vergleichstabelle sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: HornetBet, HighFlyBet, Betovo, Pribet, MyStake, WirWetten, Rainbet, ZotaBet. Eine ausgewiesene Schweizer Lizenz hat keiner von ihnen; die Werbung für ihr Angebot ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Das heisst nicht, dass diese Anbieter unbedingt schlecht geführt sind – Curaçao, Malta oder andere Lizenzen haben ihre eigene Regulierung. Es heisst, dass diese Lizenzen in der Schweiz keine Wirkung entfalten: Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung die Schweizer nicht ersetzt.
Was die sieben-Schutzseite konkret bedeutet: kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, kein Schweizer Rechtsweg, kein Verrechnungssteuerausweis bei hohen Gewinnen. Die Spielsuchtabgabe, die Swisslos und Loterie Romande automatisch an die Prävention abführen, fliesst ins Ausland. Die Wetteinsätze tragen nichts zur Schweizer Sportförderung bei. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die von den Schweizer Telekomanbietern via DNS blockiert wird; Domain-Hopping, also das schnelle Wechseln auf neue Adressen, wird innerhalb von Stunden nachgezogen.
Die steuerliche Seite ist die grösste Falle für Spielerinnen und Spieler, die bei einem dieser Anbieter einen nennenswerten Gewinn machen. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar – kein Freibetrag, keine Verrechnungssteuer, die verrechnet werden könnte, sondern die volle Einkommenssteuer auf den Gewinn. Wer CHF 50’000 bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, muss damit rechnen, dass der Kanton den vollen Betrag als Einkommen erfasst. Andere Kantone haben weniger strenge Praxis, aber die meisten folgen der Thurgauer Linie. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Auf der Angebotsseite haben die ausländischen Anbieter oft mehr Märkte, höhere Quoten, einen breiteren Cash-Out und häufig Krypto-Einzahlungen. Für Spielerinnen und Spieler, die diese Angebote suchen, ist das der Grund, warum sie überhaupt dort spielen – und der Grund, warum sie die Konsequenzen tragen müssen. Wer einen fünfstelligen Gewinn bei einem dieser Anbieter macht, sollte mit dem Steuerberater sprechen, bevor das Geld auf dem Konto liegt.
Urteil. Sieben Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind kein schwarzes Brett der sieben Kunden, sondern eine Liste von sieben Risiken, die der Kanton Thurgau nimmt. Wer dort spielt, akzeptiert die volle Einkommenssteuer ohne Freibetrag, den fehlenden Schweizer Schutz und den fehlenden Schweizer Rechtsweg. Wer das Risiko bewusst eingeht, weil die Quoten besser sind, der sollte den Gewinn im Steuerformular melden – nicht weil es das BGS verlangt, sondern weil die kantonale Steuerverwaltung keinen Freibetrag gewährt.
Was passiert, wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt: die Verrechnungssteuer in der Praxis
Sobald ein einzelner Wettgewinn den Freibetrag übersteigt – 2026 CHF 1’071’000 bei der direkten Bundessteuer –, wird die Verrechnungssteuer ausgelöst. Der Veranstalter zieht 35 % auf dem steuerbaren Anteil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Der Spieler bekommt also nicht den vollen Gewinn ausgezahlt, sondern den Gewinn minus 35 % auf dem Teil oberhalb des Freibetrags.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: wer bei Swisslos einen Gewinn von CHF 1’200’000 erzielt, bekommt bei einem Freibetrag von CHF 1’070’400 (Stand 2025) nicht den vollen Betrag ausgezahlt. Der steuerbare Anteil ist CHF 1’200’000 minus CHF 1’070’400 = CHF 129’600. Davon werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, also CHF 45’360. Was tatsächlich ausgezahlt wird, sind CHF 1’200’000 minus CHF 45’360 = CHF 1’154’640. Der Spieler hat damit die Verrechnungssteuer «vorgestreckt», bekommt sie aber zurück, sobald die Steuererklärung die Einkommenssteuer auf den CHF 129’600 festsetzt.
Die Mechanik ist also: Verrechnungssteuer ist ein Vorschuss auf die Einkommenssteuer, kein endgültiger Verlust. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, die Einkommenssteuer auf den CHF 129’600 bezahlt und den Verrechnungssteuerausweis einreicht, bekommt die CHF 45’360 vollständig zurück – sofern die Einkommenssteuer den Betrag übersteigt, was bei einem so hohen Gewinn sicher der Fall ist. Bei kleinerem Gewinn, etwa einem steuerbaren Anteil von CHF 10’000 und einer Einkommenssteuer von CHF 2’000, bekommt der Spieler nur die CHF 2’000 zurück und die restlichen CHF 1’500 fallen definitiv an den Bund. Die Verrechnungssteuer ist deshalb so kalibriert, dass sie die Einkommenssteuer typischerweise übersteigt und vollständig zurückgeholt werden kann.
Die ESTV selbst verweist bei der konkreten Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer auf die Adresse [email protected]; Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne gehören an die kantonale Steuerverwaltung. Wer eine komplexe Situation hat – ausländische Gewinne, mehrere Kantone, eine Mischung aus Sportwetten und anderen Grossen – Mehr klärt das mit dem Steuerberater.
Einsatz und Auszahlung: was es kostet, eine Wettschie abzugeben
Die Schweizer Wettsteuer unterscheidet sich strukturell von der deutschen oder österreichischen. In der Schweiz fällt auf den Einsatz keine Wettsteuer an – weder bei Swisslos den Sporttip noch bei der Loterie Romande den Jouez Sport. Was der Wettende zahlt, ist die Marge des Veranstalters in der Quote. Diese Marge ist das, was jeder Buchmacher auf jede Wette draufschlägt, um seinen Gewinn zu sichern; sie ist nicht spezifisch schweizerisch, sondern systemisch.
Die Marge ist die Differenz zwischen dem, was die Wettenden insgesamt einsetzen, und dem, was der Veranstalter insgesamt auszahlt. Sie wird über die Quotenstruktur gesteuert: bei einer Drei-Wege-Wette auf Fussball (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) addieren sich die reziproken Quoten zu einer Zahl grösser als 1. Beispiel: Quote 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden, 3.60 für Auswärtssieg. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 1 ÷ 1.0481 = 0.9540 – also 95,40 % der Einsätze werden ausgeschüttet, 4,60 % bleiben als Marge beim Veranstalter.
Diese Marge ist der Preis, den der Wettende für die Möglichkeit zahlt, überhaupt wetten zu können. Sie ist umso höher, je unbeliebter ein Markt ist – ein Hauptmarkt wie die Champions League hat eine Marge von zwei bis vier Prozent, ein Nischenmarkt wie die dritte Liga in Estland eher sechs bis acht Prozent. Für den Wettenden ist die Konsequenz klar: jede Wette kostet ihn die Marge mal Einsatz als «Taxe auf die Möglichkeit». Bei einer Quote von 2.00 und einer angenommenen Auszahlungsquote von 95 % kostet eine Wette von CHF 100 rund CHF 2.50 an Marge, also den erwarteten Verlust, wenn der Markt «fair» wäre. Wer seine Wetten auf niedrigmargige Märkte konzentriert, spart über das Jahr mehr, als die Wettsteuer in anderen Ländern kosten würde.
Die Auszahlungsmechanik ist ebenfalls einfach gehalten: Gewinne und Salden werden auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen auf fremde Konten sind im bewilligten Betrieb ausgeschlossen. Wer ein Konto eröffnet, gibt ein Zahlungskonto an, das auf seinen Namen läuft; Auszahlungen gehen auf dieses Konto oder ein alternatives, ebenfalls verifiziertes Konto. Bei Swisslos wie bei Loterie Romande ist die Auszahlung auf das hinterlegte Konto Standard; eine Wette auf eine andere Wettart als das hinterlegte Konto wird nicht angenommen.
Berechnung: ein Beispiel, das zeigt, was ein Gewinn bei einer 2.00-Wette bringt
Um die Mechanik zu veranschaulichen, eine einfache Bandrechnung: Eine Einzelwette von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 – angenommen, das ist der reale Marktpreis für eine Wette – bringt bei einem Gewinn CHF 200 zurück (Einsatz plus Gewinn). Der Nettogewinn ist CHF 100. Die Steuer auf diesen Gewinn hängt davon ab, ob er unter oder über dem Freibetrag liegt.
Bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 – das ist die Schwelle 2026 für die direkte Bundessteuer – und einem Einzelgewinn von CHF 200 fällt nichts an Steuern an. Der ganze Gewinn ist steuerfrei, keine Verrechnungssteuer wird abgezogen, kein Steuerausweis wird ausgestellt, der CHF 200 wird vollständig ausgezahlt. Das ist der Normalfall für die allermeisten Wettenden in der Schweiz – eine Wette unter dem Freibetrag ist steuerfrei.
Bei einem hypothetischen Gewinn von CHF 1’200’000 – deutlich über dem Freibetrag – sieht die Rechnung anders aus. Der steuerbare Anteil ist CHF 1’200’000 minus CHF 1’071’000 = CHF 129’000. Auf diesem Anteil werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, also CHF 45’150. Die Auszahlung an den Spieler wäre CHF 1’200’000 minus CHF 45’150 = CHF 1’154’850. Der Spieler deklariert den Gewinn von CHF 1’200’000 in der Steuererklärung, bezahlt die Einkommenssteuer auf den CHF 129’000 und bekommt die CHF 45’150 vollständig zurück, sofern die Einkommenssteuer den Betrag übersteigt. Bei einem so hohen Einkommen ist das praktisch sicher der Fall.
Die Bandbreite der Steuerwirkung ist also: bei kleinen Gewinnen nichts, bei grossen Gewinnen ein Vorschuss, der vollständig zurückgeholt werden kann. Wer sein Einkommen aus Wettgewinnen bestreitet, hat eine einfachere Rechnung, weil die Verrechnungssteuer die Einkommenssteuer sicher übersteigt; wer auf eine Einzelwette setzt und verliert, hat keine steuerlichen Konsequenzen.
Wie sich der Freibetrag entwickelt – und warum er jedes Jahr leicht steigt
Der Freibetrag wird jährlich an die Teuerung angepasst. Grundlage ist die Verordnung über die kalte Progression (VKP): der Ausgleich erfolgt aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Im Ergebnis steigt der Freibetrag in den letzten Jahren regelmässig um einen kleinen Betrag: CHF 1’000’000 von 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026.
Diese Mechanik bedeutet, dass der Freibetrag in einem Jahr mit hoher Inflation etwas stärker steigt und in einem Jahr mit niedriger Inflation stagniert. Für die allermeisten Wettenden hat das keine unmittelbare Konsequenz, weil ihre Gewinne ohnehin deutlich unter dem Freibetrag liegen. Wer aber knapp über dem Freibetrag gewinnt – etwa bei einem grossen Pferdewetten-Gewinn oder einer aussergewöhnlichen Kombiwette –, kann mit dem jährlich steigenden Freibetrag rechnen und gegebenenfalls im Folgejahr eine bessere steuerliche Position haben.
Auf kantonaler Ebene variieren die Freibeträge: die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 listet Beträge zwischen rund CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600 sowie pauschal CHF 1’000’000. Wer seinen Wohnsitzkanton kennt, schaut in die kantonale Steuerpraxis; wer ihn nicht kennt, fragt die kantonale Steuerverwaltung. Für die direkte Bundessteuer ist der Freibetrag seit 2026 einheitlich CHF 1’071’000, für die Staats- und Gemeindesteuern gilt der kantonale Wert.
Wettangebot bei Swisslos und Loterie Romande – was geht, was nicht
Das Schweizer Wettangebot folgt einer geschlossenen Positivliste: die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste (Version vom 10.09.2026) zeigt keine Ecken- oder Kartenmärkte und kein Esports-Segment; Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich erfasst, wenn sie explizit aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erlaubt.
Diese Einschränkung ist die andere Seite des Inlandsmarkts: Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, bekommt das volle Schutzsystem und den Freibetrag, aber nicht das volle Wettprogramm eines grossen internationalen Buchmachers. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist regulatorisch nicht geregelt und liegt beim Veranstalter; bei Sporttip ist Cash-Out nur als voller Cash-Out verfügbar, nicht garantiert und nur auf Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, nicht auf jedes Marktsegment. Über die Verfügbarkeit von Cash-Out auf einem konkreten Markt informiert der Wettschein, nicht das Marketing.
Virtuelle Sportarten und Esports sind nicht in der Gespa-Liste erfasst; wer bei einem Schweizer Veranstalter auf virtuelle Rennen oder Counter-Strike wetten will, hat keine Angebotsseite. Das ist eine regulatorische Entscheidung, kein technisches Versehen.
Wer ausländisch wettet, ist im Inland nicht geschützt
Die letzten Plätze der Vergleichstabelle sind mit Bedacht gewählt: HornetBet, HighFlyBet, Betovo, Pribet, MyStake, WirWetten, Rainbet, ZotaBet. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Ihre Lizenzen – wo vorhanden – sind ausländisch und haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Was das konkret heisst: gewinnt ein Spieler bei einem dieser Anbieter einen grossen Betrag und der Anbieter zahlt nicht aus, gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Der Spieler muss vor einem ausländischen Gericht klagen, was in den meisten Fällen praktisch unmöglich ist. Setzt der Spieler aus Versehen auf ein gesperrtes Spiel, weil die Gespa-Liste nicht eingehalten wurde, gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle. Macht der Spieler einen Gewinn und versäumt die Meldung in der Steuererklärung, geht das Risiko einer Korrektur mit Zins und Busse auf den Spieler über.
Die Werbung für diese Anbieter ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer im Inland für sie wirbt – auf Plakaten, in sozialen Medien, in Newslettern –, macht sich strafbar. Die Strafe ist eine Busse von bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Für Spielerinnen und Spieler gilt das nicht; sie sind nicht strafbar, aber auch nicht geschützt.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Bei der direkten Bundessteuer sind Gewinne aus Grossspielen ab CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn steuerbar – das ist der Freibetrag ab dem 1. Januar 2026. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt der kantonale Freibetrag, der je nach Kanton unterschiedlich ist: die ESTV-Übersicht für 2024 zeigt Werte zwischen rund CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600, einige Kantone setzen pauschal CHF 1’000’000. «Je nach Kanton» heisst also: den eigenen Wohnsitzkanton prüfen, die kantonale Steuerverwaltung oder die ESTV fragen. Wer in einem Kanton mit hohem Freibetrag wohnt, hat einen grösseren steuerfreien Korridor.
Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie bei einer Auszahlung ab?
Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35 % auf dem Teil eines Gewinns aus Grossspielen, der über dem Freibetrag liegt. Swisslos zieht sie automatisch bei der Auszahlung ab, sobald der Gewinn den Freibetrag übersteigt, und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig, die Swisslos direkt verrechnet. Der Spieler bekommt die Verrechnungssteuer vollständig zurück, sobald er den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und die Einkommenssteuer den Betrag übersteigt – ein automatischer Vorgang ist es nicht, sondern ein Antrag.
Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?
Nein. Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Weder Swisslos noch die Loterie Romande ziehen auf platzierten Wetten eine Steuer ab, und die Wettquoten enthalten keine Schweizer-spezifische Wettsteuer. Was die Wettende zahlt, ist die Marge des Veranstalters in der Quote. Das ist ein struktureller Unterschied zu Märkten wie Deutschland, wo 5 % Wettsteuer auf den Einsatz erhoben werden; in der Schweiz fällt sie weg. Für die Besteuerung bedeutet das: nur Gewinne werden besteuert, Einsätze nicht, und Einsätze können bei Grossspielen bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar – kein Freibetrag, keine Verrechnungssteuer. Andere Kantone haben teilweise weniger strenge Praxis, aber die meisten folgen der Thurgauer Linie. Die Verrechnungssteuer fällt bei ausländischen Gewinnen weg, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Gewinn erzielt, muss den Gewinn selbst in der Steuererklärung deklarieren und mit der vollen Einkommenssteuer rechnen. Welcher Freibetrag im konkreten Kanton gilt, sagt die kantonale Steuerverwaltung.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Nur der Teil des Einzelgewinns, der über dem Freibetrag liegt, ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’070’400 (Stand 2025) ist CHF 129’600 steuerbar; der Rest bleibt steuerfrei. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerbar. Die Verrechnungssteuer von 35 % wird auf den steuerbaren Teil erhoben und bei der Auszahlung abgezogen; der Spieler deklariert den Gewinn in der Steuererklärung und holt die Verrechnungssteuer über die Einkommenssteuer zurück. Der Freibetrag gilt pro Einzelgewinn, nicht pro Jahr und nicht pro Einsatz.
Rechtslage – wettenzahlungch
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
