Badminton Wetten in der Schweiz – was erlaubt ist und wie es läuft

Updated Oktober 2026
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Ein Federball liegt auf dem Boden einer leeren Sporthalle, das Netz verschwimmt im Hintergrund, Licht fällt durch hohe Fenster.

Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste (Stand 10.09.2026) und die Sporttip-Spielregeln 4.2.

Beim Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat.

Wer in der Schweiz auf Badminton wetten will, hat eine sehr kurze Auswahl: zwei Veranstalterinnen decken den Markt ab, beide aus dem öffentlichen Recht, beide interkantonal bewilligt. Alles andere – Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo lizenziert – hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Im Folgenden wird erläutert, was bewilligte Badminton-Wetten ausmacht, wie die Quoten entstehen, welche Spielregeln das Angebot prägen und wer die in der Schweiz lizenzierten Veranstalterinnen sind.

Rechtslage: Wer in der Schweiz auf Badminton wetten darf

Die Ausgangslage ist ungewöhnlich eng. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), und Grossspiele brauchen eine Bewilligung der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Zuständig ist das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos; Sportwetten gehen über die Gespa.

Zwei Badmintonschläger lehnen gekreuzt an einer Hallenwand aus Holz, daneben steht ein Korb mit Federbällen.
Der Badminton-Weltverband BWF (Badminton World Federation) ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt, dass landesweit nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr bewilligte Buchmacherinnen gibt es nicht; die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Konzessionen, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste blockierter ausländischer Domains – ein Verzeichnis, nicht ein Positivregister.

Eine ausländische Bewilligung – egal aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer mitwirbt, kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und der Schutz einer Schweizer Aufsicht fehlt.

Die beiden Veranstalterinnen teilen das Land unter sich auf. Swisslos betreut das Sporttip-Angebot in den Deutschschweizer Kantonen, in Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande betreut Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin eröffnen – wer im Aargau wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen, und wer in Genf wohnt, hat keinen Zugang zum Sporttip-Spielkonto.

Was angeboten werden darf, legt eine geschlossene Liste fest: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Stand 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig. Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn die Liste sie ausdrücklich führt. Damenwettbewerbe sind nur bewilligt, wenn die Liste sie führt. Rangwetten zählen nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe, Eckbälle, Kartenmärkte: nicht auf der Liste. Eine Esports-Sektion existiert in der Liste nicht. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was auf der Liste steht, kann sich von Version zu Version ändern – ein Blick in die aktuelle Gespa-Liste vor der Wette lohnt sich.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperre und ein Register

Spielerschutz im Sportwettenrecht der Schweiz ist nicht symbolisch. Das Gesetz verlangt von der Veranstalterin, dass sie Spielende auffordert, eigene Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festzulegen (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 24 Stunden gesetzlich, bei Swisslos und Loterie Romande in den eigenen Bedingungen erst nach 72 Stunden. Eine fixe staatliche Einzahlungsgrenze gibt es nicht; die Limite ist und bleibt selbst gesetzt.

Ein Paar Hallenschuhe steht ordentlich neben einer Sporttasche auf einer Bank in einer leeren Garderobe, ein Fenster lässt Morgenlicht herein.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bei Sporttip vor der ersten Teilnahme festzulegen sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite pro Zeitraum liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000 – wobei Minderjährige ohnehin von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Die Spielsperre funktioniert als Eintrag in einem schweizweiten Register. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Freiwillige Sperren lassen sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 80–82 BGS, Art. 84 VGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer ausgeschlossen ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer in einer Westschweizer Verkaufsstelle Sperre beantragt, ist im gleichen Register erfasst.

Die Wirklichkeit an den Verkaufsstellen sieht anders aus, als es die Regeln vermuten lassen: Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an 200 Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Wer auf Spielerschutz Wert legt, schaltet online – dort ist die Identitätsprüfung fürs Konto obligatorisch.

Identitätsprüfung, eine Konto pro Person, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 47–52 VGS, Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonym oder per Kryptowährung auszahlen lässt sich bei einer Schweizer Bewilligung nicht. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Einer ausländischen Anbieterin fehlt diese Kette: keine Schweizer Identitätsprüfung, keine Schweizer Sperre, keine Auszahlung an ein Schweizer Bankkonto im eigenen Namen – wer dort spielt, hat kein schweizerisches Auffangnetz.

Die zwei Bewilligten und der Markt der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

In der Schweiz gibt es zehn Anbieterinnen, die für Badminton-Wetten relevant sind. Die ersten beiden sind die bewilligten Veranstalterinnen; die folgenden acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Werbung, in Vergleichsportalen oder in Sozialen Medien sichtbar sind und in der Schweiz über die Gespa-Sperrliste via DNS geblockt werden.

Anbieterin Schweizer Bewilligung Veranstalterin / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Gespa-Bewilligung als Grossspiel
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Gespa-Bewilligung als Grossspiel
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; Curaçao oder vergleichbar – ohne Kraft in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz
Betovo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen – ohne Kraft in der Schweiz

Die Tabelle trennt zwei Welten. Bewilligt heisst: Gespa-Aufsicht, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, eine Beschwerdestelle in der Schweiz und – im Konfliktfall – ein schweizerisches Gericht. Ohne Bewilligung heisst: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekurs; die Lizenz der Marke ist in einem anderen Rechtsraum ausgestellt und gilt hier nicht. Wer in der Schweiz wohnt und dort spielt, hat gegenüber einer ausländischen Anbieterin nur die Rechte, die das ausländische Recht ihm gibt – und die Heimatadresse des Unternehmens liegt nicht an der Limmat.

Diese Trennung schlägt sich auch in der Werbung nieder. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); wer sie schaltet, kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 131 BGS). In den Sozialen Medien tauchen die nicht bewilligten Marken trotzdem auf – sie umgehen die Werberegeln über Affiliate-Links, die oft auf eine andere Domain weiterleiten, oder über Werbung im Ausland. Die Sperrliste greift technisch via DNS beim Schweizer Provider, aber Domain-Hopping innerhalb von Stunden ist möglich. Vollständig blockieren lässt sich der Zugang aus dem Ausland nicht.

Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die seit Jahrzehnten die Lotterien und Sportwetten der Deutschschweizer Kantone führt. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, zusätzlich den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Angebot folgt den Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip, Version 4.2. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind ausgeschlossen; wer an einem Wettereignis als Wettkämpferin teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Auszahlungsmechanik ist einfach: Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombiwetten Einsatz × Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Beim Kombiboost zählt nur Online (Prematch, Live, Systemwetten), verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn steigt gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten; pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Wer Sporttip spielen will, braucht ein Konto auf Swisslos.ch – mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Person pro Konto. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer ein Konto eröffnet hat, setzt vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage.

Für Badminton passt Sporttip zur Spielmechanik der BWF-Turniere. Livewetten sind möglich, Einzelwetten auf Satzwetten oder Siegwetten ebenso, und wer die Besonderheiten der Verlängerung über 20:20 versteht, kann seinen Wettschein gezielt aufbauen. Die Auswahl an Wettbewerben hängt von der Gespa-Liste ab – nicht jeder World-Tour-Stopp steht automatisch zur Verfügung. Genau hinsehen vor der Wette.

Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Westschweiz

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie betreibt über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt rund 221 Mitarbeitende. Das Produkt heisst Jouez Sport und ist über jeux.loro.ch erreichbar; der Status als bewilligte Veranstalterin unter dem BGS ist mit dem von Swisslos identisch.

Spielregeln, Limits und Spielerschutz sind nach dem BGS und der VGS für beide Veranstalterinnen gleich strukturiert. Wer in Genf wohnt, eröffnet das Konto direkt bei der Loterie Romande; wer im Aargau wohnt, geht zu Swisslos. Beide Produkte haben die gleiche Gespa-Aufsicht, das gleiche Sperrregister und die gleiche Auszahlungsmechanik. Die Wettbewerbsabdeckung kann sich unterscheiden – was bei Sporttip läuft, läuft nicht zwingend auch bei Jouez Sport, und umgekehrt. Der Blick ins Wettprogramm vor einer Wette ist sinnvoll.

Wer die Wettangebote vergleicht, sollte wissen, dass die Spielmechanik bei beiden Produkten identisch ist, aber die Tiefe des Wettprogramms von Veranstalterin zu Veranstalterin variiert. Was die Gespa für die aktuelle Periode gelistet hat, steht im einen Produkt möglicherweise vollständig, im anderen nur teilweise. Eine kurze Prüfung im Wettschein vor dem Absenden spart eine Rückabwicklung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sind Rollbit, BDMBet, BetFury, Unibet, Rabona, BetOnRed, Betovo und HornetBet. Allen gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Ihre Lizenz – sofern eine ausgewiesen ist – stammt aus einem anderen Rechtsraum und hat in der Schweiz keine Wirkung.

Die Marken werden in der Vergleichstabelle aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie sehen: in Werbeanzeigen, in Vergleichsportalen, in sozialen Medien. Eine namentliche Nennung mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» schafft Klarheit darüber, was zur Verfügung steht und was nicht. Wer dort spielt, sitzt auf zwei Stühlen: ausländisches Recht im Vertrag, keine Schweizer Aufsicht im Streitfall, DNS-Block über die Gespa-Sperrliste – die Domain kann morgen unter einer anderen Adresse wieder online sein.

Für Badminton-Wetten heisst das: Welche Märkte diese Marken konkret im Programm führen, zu welchen Limits sie Wetten annehmen und ob sie eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum haben, variiert. Wer sich für eine dieser Marken interessiert, prüft Lizenz, Limits und Sperrliste auf der Seite der Marke selbst und gegenüber der Gespa.

Steuern auf Wettgewinne: «je nach Kanton»

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zur Höhe des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab – daher die Formulierung «je nach Kanton». Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der typische Badminton-Einsatz liegt um Grössenordnungen unter der Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Werbung mit «steuerfreien Gewinnen» ist juristisch irreführend, wenn sie den Freibetrag unterschlägt – das ist eine Sache der Werberegeln, nicht eine Frage der Steuerpflicht. Wer unsicher ist, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, dafür kennen einige Kantone – Thurgau als bekanntestes Beispiel – eine kantonale Praxis, wonach Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen gelten. Es bleibt: «je nach Kanton».

Wie Quoten entstehen: Marge und Auszahlungsanteil

Eine Wettquote ist nicht nur ein Tipp, sondern auch ein Preis. Was der Buchmacherin oder der Veranstalterin als Marge bleibt, ist Teil der Quote – und genau dieser Anteil entscheidet darüber, wie viel vom Markt an die Wettenden zurückfliesst. Wer die Marge versteht, versteht, warum dieselbe Quote bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich viel wert sein kann.

Die Rechnung dazu geht so: Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich der Auszahlungsanteil als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten. 1/1.90 + 1/1.90 = 0,5263 + 0,5263 = 1,0526, davon der Kehrwert 0,9500 – also 95,0 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, hier 5,0 %. Bei einem Drei-Wege-Markt (1 / X / 2) verteilt sich die Marge auf drei Kehrwerte; bei einem Markt mit mehr Ausgängen entsprechend breiter. Das ist der Anteil, der pro eingesetzter CHF-Einheit im Markt bleibt – das, was die Veranstalterin im Schnitt einnimmt, unabhängig vom Ausgang.

Die Bedingung dieser Rechnung: Sie gilt für genau diese Quoten. Schon eine Quote von 1.85 / 1.95 verschiebt den Auszahlungsanteil auf 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.95) = 1 ÷ (0,5405 + 0,5128) = 1 ÷ 1,0534 = 0,9493 – die Marge steigt auf 5,07 %. Die faire Bandbreite für einen Zwei-Wege-Markt liegt typisch zwischen etwa 2 % und 8 %, je nach Sportart und Marktbreite; ein Wert über 10 % ist hoch, ein Wert unter 2 % auffallend eng. Die Faustregel: Je ähnlicher die Quoten, desto näher am Auszahlungsanteil von 100 % liegt das, was am Ende an die Wettenden fliesst. Eine isolierte Quote allein sagt noch nichts – erst im Verbund mit der Gegenquote wird sichtbar, was der Markt wirklich kostet.

Für Badminton heisst das: Wetten auf Turniersieger, Satzwetten oder Handicap-Märkte tragen unterschiedliche Margen. Wer im Wettprogramm die Gegenquote prüft, sieht, wie eng der Markt ist. Eine Quote von 1.90 / 1.90 – wie hier als Beispiel angenommen – hat noch 5,0 % Marge. Ein engerer Spread bedeutet mehr Auszahlung an die Wettenden; ein breiterer Spread bedeutet mehr Marge für die Veranstalterin.

Wettmechanik bei Badminton: Sätze, Verlängerung und Bet Builder

Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt. Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung erreicht. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von zwei Punkten besteht – oder eine Partei 30 Punkte erreicht. Damit ist ein Satzergebnis von 30:29 möglich. Die Rallypoint-Zählweise gilt seit dem 6. Mai 2006 weltweit; vorher konnte nur die aufschlagende Partei punkten. Ab 2027 sollen auf der BWF World Tour Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21 – die Generalversammlung 2025 hat dies mit 82 Prozent Zustimmung beschlossen.

Das Spielfeld ist 13,40 m lang und 6,10 m breit, im Einzel 5,18 m breit. Es gibt fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Das Regelwerk prägt die Wettmechanik: Eine Satzwette auf 2:0 ist nicht dasselbe wie eine Wette auf den Sieger – wer auf 2:0 setzt, wettet auf den Spielstand, nicht nur auf den Ausgang. Wer bei 20:20 an die Verlängerung denkt, sollte die Wettoption prüfen, ob das Wettprogramm den Punkt «30:29» als Auszahlungsmodell führt oder ob die Wette mit Quote 1.00 gewertet wird, wenn der Spieler über die regulären 21 Punkte hinaus gewinnt.

Die BWF – Badminton World Federation – ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006. Zu den BWF World Tour Super 1000 zählen die All England Championships, die China Open, die Malaysia Open und die Indonesia Open. Die All England wurde erstmals 1899 ausgetragen. Zu den Teamwettbewerben gehören der Thomas Cup (Herren) seit 1949, der Uber Cup (Damen) seit 1957 und der Sudirman Cup (gemischte Teams) seit 1989. Eine breite Historie, ein striktes Regelwerk und ein knapper Spielrhythmus – beides bildet die Grundlage für ein Wettangebot, das zwischen Prematch und Live scharf trennt.

Für den Wettschein heisst das: Wer Badminton bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, kombiniert Sätze, Spieler und Handicap. Der Bet Builder ist die einzige offiziell zugelassene Form, abhängige Ereignisse desselben Spiels zu kombinieren. Wetten wie «Sieg Spieler A + über X,5 Sätze» gehören in den Bet Builder – Swisslos würde eine solche Kombination ohne den Builder für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Cash-Out, Boosts und Boni: die Spielregeln bei Swisslos und Loterie Romande

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielverlauf ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Loterie Romande folgt den gleichen strukturellen Regeln – die Auszahlungsmechanik unterscheidet sich kaum, das Produkt heisst nur anders.

Beim Kombiboost zählt nur Online (Prematch, Live, Systemwetten), verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn steigt gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten; pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; ohne diese Zustimmung darf keine Veranstalterin Gratisspiele ausgeben.

Wer mit einem Boost spielt, achtet auf das Kleingedruckte: Welche Quote mindestens verlangt wird, welche Schwellen an Tipps gelten, wie der Cash-Out mit dem Boost interagiert. Die Rechnung hinter dem «Gratis»-Wort ist die Rechnung der Veranstalterin – und sie wird offengelegt, sobald man die Spielregeln liest.

Geld, Auszahlung und Zahlungswege bei Schweizer Buchmacherinnen

Auszahlungen gehen bei Sporttip und Jouez Sport auf ein Konto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen sind ebenso ausgeschlossen wie Auszahlungen in Kryptowährungen – die lizenzierten Schweizer Veranstalterinnen zahlen auf Schweizer Bank- oder Postkonten aus, und nur auf jenes, das zur Kontoinhaberin passt. Kredit an Spielende ist verboten; wer auf Rechnung spielen will, hat in der bewilligten Schweiz keine Möglichkeit.

Welche Zahlungsmittel eine Veranstalterin im Einzelnen annimmt – Karte, E-Wallet, Banküberweisung – hängt von ihrem Angebot ab. Eine pauschale Liste «alle Schweizer Anbieterinnen akzeptieren …» gibt es nicht; prüfen lässt sich das im Kontobereich der jeweiligen Veranstalterin. Wer ein Konto bei einer Veranstalterin eröffnet, gibt die Zahlungsdaten dort ein und nutzt die angebotenen Wege.

Wer bei einer ausländischen Anbieterin spielt, hat diese Schiene nicht: Auszahlung geht dorthin, wohin die Anbieterin sie lenkt, in einer Währung, die sie bestimmt, auf Konten, die sie akzeptiert. Die Schweizer Sperrliste blockt zwar die Domain; die Auszahlung an ein Schweizer Konto im eigenen Namen bleibt von der Sperrliste unberührt. Es ist die Anbieterin, die entscheidet – nicht die Gespa.

Wann Badminton auf der Gespa-Liste steht

Die Gespa-Liste führt Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen – nicht jedes BWF-Turnier ist automatisch Teil des Schweizer Wettprogramms. Stand 10. September 2026 enthält die Liste eine Auswahl an internationalen Wettbewerben; BWF World Tour Super 1000 (All England, China Open, Malaysia Open, Indonesia Open), BWF World Championships und ggf. Teamwettbewerbe wie Thomas Cup, Uber Cup und Sudirman Cup können enthalten sein – was genau zur Verfügung steht, ändert sich mit den Versionen. Wer auf Badminton wetten will, sucht die Wettbewerbe in der Gespa-Liste und prüft dann im Wettprogramm der Veranstalterin, ob die Spiele dort tatsächlich angeboten werden.

Die Wetttypen sind ebenfalls gelistet – nicht jeder Markt, den grosse internationale Buchmacherinnen anbieten, ist in der Schweiz verfügbar. Eckballmärkte, Kartenmärkte, Spielerstatistiken: nicht zwingend Teil des Schweizer Angebots. Was die Gespa genehmigt hat, ist im Schweizer Wettprogramm – was sie nicht genehmigt hat, ist es nicht.

Wichtig: Die Gespa-Liste ist die Grundlage, nicht der Anspruch. Eine bewilligte Veranstalterin kann aus betrieblichen Gründen weniger anbieten als die Liste erlaubt; sie kann aber nicht mehr anbieten als die Liste erlaubt. Wer eine Wette platzieren will, die nicht im Wettprogramm steht, geht leer aus.

Limits und Höchsteinsätze bei Sporttip

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen. Was das bei grossen Kombinationen heisst: Wer fünfzehn Tipps kombiniert und dafür eine Systemwette aufbaut, kann bis CHF 10’000 riskieren – ein Vielfaches der Einzel- oder Kombiwette. Wer über die Limite geht, teilt die Wette in mehrere Scheine.

Die Limits gelten unabhängig von der Sportart. Badminton, Fussball, Eishockey – die Cap gilt pro Wette, nicht pro Turnier. Was die Limits nicht abdecken, ist die Frage nach dem bankroll management des Wettenden; das bleibt eine Frage der eigenen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden.

Wer auf Badminton wettet – Profil des Marktes

Badminton ist eine Randsportart im Schweizer Wettmarkt. Die BWF-Turniere sind weltweit verbreitet, die All England Championships seit 1899 ausgetragen, die BWF World Tour mit ihren Super-1000-Stopps in Europa und Asien gut besucht – aber in der Schweiz gehört Badminton nicht zu den fünf umsatzstärksten Wettsportarten. Das hat Folgen für die Markttiefe: weniger Einzelmärkte pro Spiel, weniger Spezialwetten, weniger Livewetten-Optionen im Vergleich zu Fussball oder Eishockey.

Für die Wettenden heisst das: Wer auf Badminton setzt, arbeitet mit weniger Auswahl, muss aber die Spielmechanik genauer kennen – Satzwetten, Verlängerung, Disziplin (Einzel, Doppel, Mixed), Heimvorteil und Reisestrapazen, Belag und Spielball. Wer das Regelwerk versteht, sieht mehr im Angebot; wer es nicht kennt, läuft Gefahr, eine Wette zu platzieren, die der Markt gar nicht so führt, wie die Quote vermuten lässt. Genau das ist die Nische, in der sich Badminton vom Mainstream abhebt: weniger Breite, mehr Tiefe.

Wer was bekommt: Spielerprofile und Eignung der Anbieter

Für deutschsprachige Schweizerinnen und Schweizer im Vertragsgebiet von Swisslos ist Sporttip die einzige bewilligte Adresse: Konto in der eigenen Sprache, Verkaufsstellen vor Ort, vollständige Spielerschutzregeln, Auszahlung in CHF auf ein Schweizer Konto. Für Westschweizerinnen und Westschweizer ist Jouez Sport die bewilligte Adresse mit dem gleichen Set an Regeln, nur unter anderer Marke. Die Sprache, der Wohnsitz und das Bankkonto entscheiden, wohin der Weg geht.

Wer eine internationale Marke mit Curacao-Lizenz ohne Schweizer Bewilligung nutzt, hat dort ein breiteres Wettprogramm, dafür keinen Schweizer Schutz: keine Gespa-Aufsicht, kein Sperrregister, keine Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto als Pflicht. Für ein gelegentliches Spiel in einer Sportart, die in der Schweiz nicht im Programm steht, mag das attraktiv sein – die Konsequenzen bei Streit oder Auszahlungsproblemen trägt aber die Spielerin oder der Spieler allein. Wer Wert auf Spielerschutz legt, hat in der Schweiz genau zwei Adressen.

Für Badminton im Speziellen heisst das: Wer das Wettprogramm der Gespa prüft und dort die gewünschte Begegnung findet, spielt legal und geschützt. Wer diese Begegnung dort nicht findet, hat in der Schweiz keine legale Adresse – und müsste entweder auf einen anderen Markt ausweichen oder die Wette lassen.

Schritt-für-Schritt: Eine Badminton-Wette bei Sporttip

Eine Sporttip-Wette läuft in einer klaren Sequenz ab. Erst das Konto: Wer in einem der Vertragsgebietskantone wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, eröffnet das Konto auf Swisslos.ch, lädt den Ausweis hoch, lässt die Daten automatisch prüfen. Zweitens die Verlustlimiten: Vor der ersten Wette setzt die Kontoinhaberin eigene Maximalwerte für 1, 7 und 30 Tage – Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Drittens die Wette: Im Wettprogramm die Badminton-Begegnung wählen, den gewünschten Wetttyp auswählen, Einsatz zwischen CHF 1 und CHF 1’000 (Einzel/Kombi) oder bis CHF 10’000 (System) eingeben, Wette absenden. Viertens die Auszahlung: Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombiwetten Einsatz × Gesamtquote, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Auszahlung auf das im Konto hinterlegte Schweizer Bank- oder Postkonto, ohne Wartezeit in der Regel binnen Tagen.

Cash-Out funktioniert als Zwischenschritt: Vor Spielbeginn oder live die Wette öffnen, Cash-Out anbieten lassen, Betrag prüfen, Cash-Out ausführen. Der Betrag ist tiefer als der potenzielle Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Ein Teilauszahlung ist nicht möglich.

Diese Sequenz gilt für Sporttip in der Deutschschweiz. In der Westschweiz tritt die Loterie Romande an die Stelle – Konto auf jeux.loro.ch, gleiche Limits, gleicher Spielerschutz, gleiche Auszahlungsmechanik, nur das Wettprogramm kann leicht abweichen. Die Schritte bleiben im Kern identisch.

Was die Seite nicht abdeckt

Diese Seite beschreibt die Rechtslage, das bewilligte Angebot, die Spielmechanik und die Spielerschutzregeln für Badminton-Wetten in der Schweiz. Sie gibt keine Tipps, wer gewinnt, sie nennt keine «sicheren» Wetten, und sie verspricht keine Auszahlung. Sie ist Analyse, kein Tippdienst. Wer auf Badminton wettet, tut das mit eigenem Einsatz und auf eigene Rechnung.

Wett- und Casinorecht sind getrennte Regime: Eine Casinolimite, die für ein Online-Casino gilt, ist keine Wettlimite. Die Sperrliste der Gespa blockt ausländische Glücksspielseiten via DNS – sie kann die Domain morgen unter anderer Adresse ersetzen; vollständig unterbinden lässt sich der Zugang von hier aus nicht. Wer auf einer nicht bewilligten Seite spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Regeln auf der Seite, das Kleingedruckte auf dem Wettschein, die Bedingungen für Boosts und Cash-Out – sie stehen in den Spielregeln der Veranstalterin und gelten genau so, wie sie dort stehen, nicht wie eine Werbung sie zusammenfasst.

Häufige Fragen

Wer darf in der Schweiz Wetten auf Badminton anbieten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten, beide bewilligt von der Gespa. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft; die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Konzessionen, weil es keine weiteren gibt.

Wie funktionieren zwei Gewinnsätze und die Verlängerung bei 20:20 für Satzwetten?

Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von zwei Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Eine Satzwette auf 2:0 setzt auf den Spielstand und nicht nur auf den Sieger; eine Wette über die regulären 21 Punkte hinaus kann mit Quote 1.00 gewertet werden, wenn das Wettprogramm keine Regelung dafür trifft.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Bei einer Einzelwette ist der Gewinn gleich Einsatz × Quote, bei einer Kombiwette gleich Einsatz × Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, bevor es ausgezahlt wird.

Was ist die Marge im Wettmarkt, und woran erkennt man sie?

Die Marge ist der Anteil, der pro eingesetzter Einheit im Markt bleibt. Für einen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 / 1.90 ist der Auszahlungsanteil 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95,0 %, die Marge entsprechend 5,0 %. Bei grösserer Spreizung der Quoten wächst die Marge, bei engerer Spreizung sinkt sie.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine Spielsperre?

Bei Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme festgelegt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Zeitraum. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine produktbezogene Spielsperre bei Swisslos dauert zwischen 1 und 180 Tagen, eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und wird im Register eingetragen.

Sind Wettgewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die eidgenössische Schwelle liegt 2026 bei CHF 1’071’000. Über dieser Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab. Die kantonale Schwelle weicht ab, daher «je nach Kanton». Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton unter eine andere Praxis – Thurgau etwa besteuert solche Gewinne unabhängig vom Betrag.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»