Legale Wettanbieter in der Schweiz: Wer hier wetten darf und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und Loterie Romande.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, stösst rasch auf eine eigentümliche Marktlage: Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten nur zwei Veranstaltern mit Bewilligung zu – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Alles andere, was im Internet als «Wettanbieter Schweiz» beworben wird, läuft ohne Schweizer Bewilligung. Dieser Text sortiert, was das für eine Spielerin oder einen Spieler konkret bedeutet: Welche Zahlungswege funktionieren, wie schnell eine Auszahlung ankommt, welche Apps die zwei Veranstalter anbieten, was Cash-Out bei Sporttip kostet, welche Sportarten und Wettbewerbe überhaupt auf der Liste der Aufsicht stehen – und wann eine ausländische Seite trotz fehlender Bewilligung im Gespräch bleibt.

Rechtslage: warum der Markt nur zwei Veranstalter kennt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und unterstellt Sportwetten als Grossspiel der Bewilligungspflicht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz. Ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat entfalten hier keine Schuld. Die Aufsicht führt nicht die ESBK (die nur die Casinos überwacht), sondern die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt unter dem Produktnamen Sporttip Sportwetten im deutschsprachigen Vertragsgebiet sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Mehr zugelassene Veranstalter gibt es nicht – die Gespa publiziert auch keine weitere Liste, weil es schlicht keine weiteren gibt. Was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste: eine Sammlung ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter sperren, mit Stand Ende 2025 bereits 671 Einträge. Wer dort gelistet wird, ist nach Art. 86–93 BGS per DNS-Block vom Schweizer Markt abgeschnitten; eine gesperrte Domain taucht innert Stunden unter neuem Namen wieder auf, was die Aufsicht explizit als «Domain-Hopping» bezeichnet.

Für die Spielerin bedeutet das: Wer hier wettet, tut es entweder bei einem der zwei Veranstalter – oder er tut es bei einer Seite ohne Bewilligung. Ein Mittelfeld existiert nicht.

Grundlage der Schweizer Wettanbieter-Landschaft

Die Eigenheit der Schweizer Rechtslage ist keine Spielerei des Gesetzgebers, sondern hat handfeste Folgen für Spielerinnen und Spieler. Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Identität verifiziert (Art. 47–52 VGS), eine Spielsperre gilt schweizweit, Auszahlungen gehen auf ein Konto auf den eigenen Namen, Werbung darf Minderjährige oder Gesperrte nicht ansprechen, und die Reingewinne fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Bei einer ausländischen Seite fehlt all das: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall, keine Sperre über die Schweizer Sperrliste hinaus, und ausländische Gewinne werden je nach Kanton vollständig als Einkommen besteuert – der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Zahl «Wie viele Wettanbieter gibt es in der Schweiz?» hat darum nur eine ehrliche Antwort: zwei. Im europäischen Ausland sind es Hunderte, weil dort jeder Anbieter mit einer nationalen Lizenz legal anbieten darf; die Schweiz hat sich für ein anderes Modell entschieden. Wer eine Auswahl wie in Deutschland oder Malta erwartet, sucht hier vergeblich. Wer mit den zwei Veranstaltern auskommt, bekommt im Gegenzug ein System, das nirgendwo sonst so engmaschig ist: Limits müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden, eine Selbstaussperrung für 1 bis 180 Tage lässt sich nicht vorzeitig aufheben, eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein.

Die zweite Eigenheit betrifft die erlaubten Wetten: Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste der Gespa (Version 10.09.2026; gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind tabulos ausgeschlossen, Ecken- und Kartenmärkte fehlen, ein Esports-Bereich existiert auf der Liste nicht, und Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten sind nur dann erlaubt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wer auf Ecken wetten will oder wer Esports-Turniere auf dem Wettschein sucht, hat in der Schweiz keine legale Anlaufstelle – auch nicht bei Swisslos oder Loterie Romande.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit bei den Schweizer Veranstaltern

Beide Schweizer Veranstalter zahlen ausschliesslich auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten aus, die auf den Namen der Spielerin lauten. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen oder Wallet-Lösungen an Drittkonten sind nach Art. 50 Abs. 2 VGS im bewilligten Betrieb ausgeschlossen. Was die zwei Veranstalter im Detail anbieten, unterscheidet sich aber.

Swisslos / Sporttip: Das Swisslos-Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, der Mindestbetrag pro Aufladung ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Unter den Online-Zahlungsarten findet sich PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der Spielerin. Bei Online-Spielguthaben sind zwei Auszahlungen pro Jahr (innerhalb von 365 Tagen) kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – ein wichtiger Punkt, der einen Gratisbonus faktisch auf das Wetten bei Swisslos selbst begrenzt.

Loterie Romande / Jouez Sport: Die Loterie Romande arbeitet mit einem ähnlichen Prinzip, das Wallet wird über die gewohnten Schweizer Zahlungswege bedient. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, an denen Gewinne direkt ausbezahlt oder die Quittung für die Online-Auszahlung vorgezeigt werden kann. Für Online-Spielende gilt: Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, in der Regel innert weniger Arbeitstage, sofern die Identität bereits verifiziert ist.

Die Auszahlungsgeschwindigkeit hängt bei beiden vom Zahlungsweg und von der Prüfung der Identitätsdaten ab. Wer bei der Registrierung den Ausweis hochgeladen und die Adressdaten verifiziert hat, sieht eine Auszahlung typischerweise innert 3 bis 10 Arbeitstagen; wer das später nachholt, wartet auf die Prüfung. Kreditkarten, E-Wallets wie PayPal oder Skrill sowie Paysafecard und Klarna tauchen in den Spielregeln der Schweizer Veranstalter nicht als Standardzahlungsmittel auf – wer eine solche Zahlungsweise sucht, landet faktisch bei ausländischen Anbietern, die ohne Schweizer Bewilligung operieren.

Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, sollte wissen, dass die Schweizer Aufsicht dort keine Handhabe hat: Es gibt keinen Schweizer Zahlungsweg-Blocker, der Kreditkarten oder Banküberweisungen zu inländischen Anbietern unterbindet, und es gibt keine Sperre von PayPal oder Klarna gegenüber ausländischen Wettanbietern. Was die Aufsicht blockt, sind Domains auf der Sperrliste, nicht einzelne Zahlungswege. Das hat zur Folge, dass eine ausländische Seite erreichbar bleibt, solange ihre Domain nicht gelistet ist – und dass die Bank der Spielerin die Zahlung in aller Regel nicht verweigert.

Mobile Apps und mobile Seiten von Sporttip und Jouez Sport

Eine eigene App im App Store, die «Sporttip» heisst, gibt es in der bisherigen Wahrnehmung vieler Nutzerinnen nicht in der Form, wie sie internationale Anbieter pflegen. Stattdessen liegt der Fokus beider Veranstalter auf der mobilen Webseite, die für die gängigen Browser auf iOS und Android optimiert ist und sich über «Zum Startbildschirm hinzufügen» wie eine App verhält. Funktionen wie Wettabgabe, Livewetten, Cash-Out (bei Sporttip), die Anzeige offener Wetten und die Verwaltung der eigenen Limiten sind in dieser mobilen Ansicht verfügbar.

Die praktischen Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltern liegen weniger in der Bedienung als in der Verfügbarkeit: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt (deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein), kann sich bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen und die mobile Seite nutzen; wer in der Romandie wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer umzieht und in das andere Vertragsgebiet wechselt, muss das Konto wechseln – eine schweizweite Vereinheitlichung der Konten ist im aktuellen Modell nicht vorgesehen. Die mobile Seite von Sporttip erlaubt das Setzen der obligatorischen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Einsicht in die Spielsperre und die Konfiguration der 30-tägigen Einzahlungslimite. Bei der Loterie Romande ist der Funktionsumfang vergleichbar.

Für die Bedienung zählt, dass die Limiten nicht erst im Spielverlauf greifen, sondern bei der Registrierung gesetzt werden müssen – was bedeutet, dass die Spielerin sich vor dem ersten Wettschein mit ihrer eigenen Schmerzgrenze auseinandersetzen muss. Eine App, die das später elegant im Hintergrund ergänzt, ist im Schweizer Modell nicht nötig, weil die Frage vor der ersten Wette geklärt sein muss.

Livewetten und Cash-Out bei Sporttip

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt – das BGS kennt dafür kein grundsätzliches Verbot. Was die zwei Veranstalter im Livebereich anbieten, ist im Detail aber sehr unterschiedlich, und Sporttip ist hier die Referenz, weil Cash-Out als Funktion explizit in den Spielregeln geregelt ist.

Livewetten bei Sporttip: Eine platzierte Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, ein Gewinn fällt nicht an. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, wenn die Wette nach der Entscheidung platziert wurde. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball etwa 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette darauf gerichtet ist.

Cash-Out bei Sporttip: Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl prematch als auch live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer die Funktion nutzt, bekommt den angezeigten Betrag ausgezahlt und gibt die Wette ab; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettenabschluss, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Das bedeutet für die Spielerin: Cash-Out ist ein Werkzeug, das hilft, Verluste zu begrenzen, wenn ein Spiel kippt – aber es ist ein Werkzeug, das der Anbieter jederzeit zurückziehen kann und bei dem der ausgewiesene Betrag nie dem vollen Gewinn entspricht.

Bei der Loterie Romande ist Cash-Out nicht im gleichen Detailgrad öffentlich dokumentiert; die Spielregeln dort sind auf den Abschluss der Wette ausgerichtet. Wer bei Jouez Sport eine Position vorzeitig schliessen will, prüft die aktuellen Bedingungen direkt im Konto.

Livestream: Sporttip und Jouez Sport bieten keine durchgängigen Livestreams aller Events. Wo ein Stream verfügbar ist, ist er an die Verfügbarkeit der Übertragungsrechte gebunden; bei grossen Fussball-Ligen wie der Super League oder ausgewählten europäischen Wettbewerben ist die Übertragung in der Schweiz häufig ohnehin über SRG-Sender lizenziert, sodass ein Stream beim Wettanbieter rechtlich nicht ohne weiteres möglich ist.

Wettarten und Quoten: wie sich die zwei Veranstalter vergleichen lassen

Bei Sporttip sind die Wettarten klar definiert: Einzelwette (eine Voraussage), Kombiwette (mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden) und Systemwette (Kombinationen aus einer Auswahl von Voraussagen). Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Tore über 2.5» und «Heimsieg» im selben Spiel – werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombiwette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Fussballwette mit Quote 2.45 und Einsatz CHF 10 zahlt also nicht CHF 24.50, sondern CHF 24.45.

Sporttip Kombiboost: Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; die genauen Werte stehen in der jeweils aktuellen Version der Spielregeln.

Quotenboosts und Profitboosts: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettender nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was eine «beste Quote» wirklich heisst, hängt vom Markt und von der Marge ab, die im Preis eingepreist ist. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und dem, was der Markt über alle Ausgänge ausbezahlt – gerechnet als Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Bei einem ausgeglichenen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 105,26 %; der Markt zahlt mehr als eingesetzt, was nur geht, wenn die implizite Wahrscheinlichkeit falsch eingeschätzt wurde – realistisch ist eine faire Buchmacherquote 1.91/1.91 mit einer Auszahlungsquote von rund 104,7 % und einer Marge von etwa 4,7 %. Welcher Veranstalter die tiefere Marge hat, lässt sich pauschal nicht sagen, weil die Marge von Markt zu Markt schwankt; ein direkter Quotenvergleich auf demselben Event ist die einzige belastbare Aussage. Wer «die besten Quoten» sucht, vergleicht sie konkret auf dem Spiel, das er wetten will – nicht als pauschale Aussage über einen Anbieter.

Erlaubte Sportarten und Wettbewerbe

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) ist die einzige erlaubte Spielgrundlage. Sie führt Fussball, Eishockey, Handball, Basketball, Tennis, Unihockey, Eishockey-Nachwuchs und eine Reihe weiterer Sportarten, die im Detail in der jeweils aktuellen Liste stehen. Was dort nicht auftaucht, darf auch nicht angeboten werden – und das schliesst einige Märkte ein, die bei internationalen Anbietern zum Standard gehören:

Was erlaubt ist, ist Veranstaltungs- und Sportart-gebunden: Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauenbespieltungen ebenso; Ranglistenwetten sind nur dann zulässig, wenn die Rangliste für die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidend ist; Trainingsläufe sind nie wettrechtlich erfassbar. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

In der Praxis bedeutet das für den Wettalltag: Wer auf die Bundesliga, die Super League, die NHL, die Champions League, ATP-Turniere, ausgewählte Handball-Ligenwettbewerbe und ähnliche klassische Sportwettbewerbe wetten will, ist bei Sporttip und Jouez Sport gut aufgehoben. Wer Esports, UFC (Mixed Martial Arts steht auf der Liste, UFC-Turniere als Event teilweise), Ecken oder Kartenmärkte sucht, geht zu einem ausländischen Anbieter – und nimmt die in der Grundlage der Schweizer Wettanbieter-Landschaft erläuterten Folgen in Kauf.

Neue Wettanbieter in der Schweiz

Wer «neue Wettanbieter Schweiz» sucht, sucht in einem geschlossenen Markt. Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalter für Sportwetten auf zwei, und die Kantone haben mit der IKV 2020 (Interkantonale Vermutung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, in Kraft 20. Mai 2019) eine Sperre eingebaut: Eine Erweiterung auf einen dritten Veranstalter ist im aktuellen Modell nicht vorgesehen. Was im Internet als «neuer Wettanbieter 2026» beworben wird, ist in aller Regel eine ausländische Marke, die neu im deutschsprachigen Marketing auftaucht – nicht ein neuer Schweizer Veranstalter.

Die Spielregeln der Schweizer Veranstalter werden regelmässig in neuen Versionen veröffentlicht (Sporttip derzeit Version 4.2); eine neue Version der Spielregeln ist aber kein neuer Anbieter, sondern eine Anpassung innerhalb des bestehenden Anbieters. Wer eine echte Erweiterung des Schweizer Marktes sucht, wird in den nächsten Jahren keine finden, solange das Geldspielgesetz nicht geändert wird.

Ausländische Marken, die neu im Umlauf sind, haben dieselbe Rechtslage wie alle anderen: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Sperrliste im Zweifel nicht aktiv, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa pflegt die Sperrliste aktiv und erweitert sie; eine «neue» ausländische Marke kann morgen drauf gelistet sein – und unter neuem Namen wieder auftauchen.

Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf – wer sich für 90 Tage sperrt, bleibt 90 Tage draussen. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielerinnen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite ist CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Loterie Romande bietet im Grundsatz dieselben Schutzmechanismen, die im Geldspielgesetz und in der VGS verankert sind: Identitätsprüfung, Limits, Sperre, ein schweizweites Ausschlussregister, ein Mindestalter von 18 Jahren. Die genauen Beträge und Fristen sind in den jeweiligen Spielregeln und Teilnahmebedingungen formuliert.

Was bei ausländischen Anbietern fehlt, ist nicht nur die Sperre im Schweizer Register: Es fehlt die vorgeschriebene Identitätsprüfung nach Schweizer Standard, es fehlt die obligatorische Setzung von Verlustlimiten vor der ersten Wette, es fehlt der Anschluss an die Schweizer Selbstkontrolle. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat dort die Schutzinstrumente, die der jeweilige Anbieter in seinen eigenen Bedingungen anbietet – nicht die des Schweizer Rechts. Eine Spielsperre bei einem ausländischen Anbieter sperrt die Person nicht für andere Anbieter; ein finanzielles Limit bei Anbieter A hindert nicht an einer Einzahlung bei Anbieter B. Genau diese Fragmentierung ist der Grund, warum das Schweizer Modell auf zwei Veranstalter und ein gemeinsames Register setzt.

Die Gespa hat in einem Testkauf im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen einen Sporttipp an Minderjährige verkauft – ein Befund, der zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht so engmaschig ist wie der Online-Schutz, und der erklärt, warum die Online-Identitätsprüfung bei Sporttip und Jouez Sport so ernst genommen wird: Sie ist der Teil des Schutzsystems, der tatsächlich funktioniert.

Krypto und anonyme Zahlungen

Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Wettenrecht keine Zahlungsmittel. Gewinne werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Konto auf den Namen der Spielerin ausbezahlt; anonyme Wallets, Krypto-Börsen-Auszahlungen und ähnliche Konstrukte sind im bewilligten Betrieb ausgeschlossen. Wer bei einem Schweizer Veranstalter einzahlt, tut es mit Franken, in Schweizer Franken, über einen Schweizer Zahlungsweg – das ist die Rechtsfolge aus dem Geldspielgesetz, und sie gilt für Sporttip und Jouez Sport gleichermassen.

Anbieter, die Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen als Einzahlungsmittel bewerben – und in der Werbung mit «Anonymität» oder «keine Limits» werben – operieren ohne Schweizer Bewilligung. Ihr Angebot ist im Schweizer Rechtsraum nicht erlaubt; eine Auszahlung in Krypto findet nach Schweizer Recht nicht statt, weil es keine bewilligte Schnittstelle gibt. Wer dort einzahlt, nimmt die übliche Folge ausgelöst: keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Sperrliste im Zweifel nicht aktiv, kein Schweizer Rechtsweg.

Das bedeutet nicht, dass Kryptowährungen per se verboten wären – die Schweiz hat keine generelle Krypto-Sperre. Es bedeutet, dass der bewilligte Glücksspielbetrieb keine Krypto-Auszahlung anbietet, und dass Anbieter, die Krypto bewerben, im Schweizer Markt nicht zugelassen sind.

Boni und Gratiswetten in der Schweiz

Gratiswetten und Boni sind im Schweizer Markt eng begrenzt, weil Gratisguthaben der Zustimmung der Gespa bedürfen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; die meisten Promotionen sind zeitlich befristet und an konkrete Anlässe gebunden. Was bei Sporttip als Bonus funktioniert, sind die eingebauten Quoten- und Profitboosts sowie der Kombiboost, die oben beschrieben sind: keine externen Boni, sondern systembedingte Erhöhungen des Gewinns unter klaren Bedingungen.

Eine «Gratiswette», wie sie internationale Anbieter als Willkommensbonus an Neukunden vergeben, gibt es in der Schweizer Form nicht – oder nur in Form von Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen, das nach den Swisslos-Bedingungen nicht auszahlbar ist. Das hebt eine zentrale Eigenschaft des Schweizer Marktes hervor: Der Spieleranreiz liegt nicht im Bonus, sondern in der Sicherheit des bewilligten Betriebs. Wer aus dem Ausland einen «100 % Bonus bis CHF 200» gewohnt ist, sucht in der Schweiz vergeblich – und genau diese Suche ist es, die zu ausländischen Anbietern führt.

Was bei ausländischen Anbietern als Bonus beworben wird – «200 %», «bis CHF 500», «Freiwette» – unterliegt nicht dem Schweizer Recht. Umsatzbedingungen, Mindestquoten, Fristen, maximale Auszahlungen aus dem Bonusguthaben – alles ist in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters formuliert, nicht in Schweizer Recht. Wer einen solchen Bonus annimmt, sollte die Bedingungen lesen, bevor er die Wette platziert; die Bandbreite der Bedingungen ist international gross, und ein «risikofreier» Einsatz, der als Gratiswette zurückerstattet wird, ist in der Auszahlung nicht gleichwertig mit einer Barerstattung.

Voraussichtlicher Verlustverlust und Marge – die Schweizer Rechnung

Eine zentrale Frage, die sich jede Spielerin stellen sollte, ist nicht «welcher Anbieter zahlt am meisten aus», sondern «was kostet mich das Wetten über die Zeit». Die Antwort hängt von der Marge ab, die der Anbieter in jeden Preis einbaut. Eine faire Buchmacherquote von 1.91/1.91 auf einem Zweiwege-Markt (etwa «Heimsieg oder Auswärtssieg» im Tennis) bedeutet eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.91 + 1/1.91) = 1 ÷ 1,0471 ≈ 95,5 % und damit eine Marge von etwa 4,5 %. Wer 100 Franken setzt, bekommt im statistischen Mittel 95,50 Franken zurück – die Differenz von 4,50 Franken ist der Anteil, den der Anbieter pro 100 Franken Umsatz einbehält.

In der Schweiz haben Spielerinnen keine Pflicht-Obergrenze für Einzahlungen; das Gesetz verlangt, dass Limits vor der ersten Wette selbst gesetzt werden, gibt aber keinen Höchstwert vor, der für alle gilt. Wer ein monatliches Wettbudget von CHF 1’000 hat und es als einzelne Wette auf einem ausgeglichenen Markt zu 1.90/1.90 setzt, zahlt eine Marge, die etwas höher liegt als im Tennis-Beispiel (1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 95 %, Marge also rund 5 %). Bei einem Einsatz von CHF 1’000, der einmal gesetzt wird, kostet das Wetten im statistischen Mittel also rund CHF 50. Die Bandbreite ist real: Wer auf einem Markt mit höherer Marge wettet (etwa 7–8 % bei weniger liquiden Märkten), zahlt CHF 70–80 pro CHF 1’000 Umsatz; wer auf einem Markt mit sehr niedriger Marge wettet (3–4 % bei Top-Ligen-Fussball), zahlt CHF 30–40.

Die ehrliche Lesart: Wer CHF 1’000 pro Monat in Sportwetten einsetzt, gibt davon zwischen CHF 30 und CHF 80 an die Buchmacher weiter – im statistischen Mittel, über viele Wetten hinweg, ohne Garantie für eine einzelne Wette. Eine einzelne Wette kann mehr oder weniger kosten; der Erwartungswert ist negativ, weil die Marge im Preis steckt. Wer diese Rechnung nicht im Kopf hat, wettet gegen ein System, das langfristig gewinnt.

Das gilt für beide Schweizer Veranstalter gleichermassen und für jeden ausländischen Anbieter, der auf einem liquiden Markt mit ähnlichen Margen operiert. Die Marge ist die einzige Zahl, die unabhängig von Bonus, Gratiswette oder Quotenboost den Erwartungswert bestimmt; ein Boost verschiebt die Quote eines einzelnen Marktes, ändert aber nichts an der Grundaussage, dass der Buchmacher auf lange Sicht einen Anteil einbehält.

Übersicht der bewilligten und nicht bewilligten Anbieter

Die folgende Tabelle ordnet die in diesem Text behandelten Anbieter ein. Die Spalten unterscheiden die Bewilligung in der Schweiz, die Aufsichtsbehörde und den Veranstalter, wie er in den Spielregeln und im Handelsregister erscheint.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
AmunRa keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Rollbit keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Playzilla keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Betovo keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert

Die Tabelle zeigt das Wesentliche in einer Zeile: Eine Schweizer Bewilligung haben nur die zwei genannten Veranstalter. Alles, was im Internet mit anderer Lizenz beworben wird, hat im Schweizer Rechtsraum keine Schuld – die Frage «ist das seriös?» beantwortet sich nach der Bewilligung, nicht nach dem Marketing.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst 19 deutschsprachige Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Online kann sich nur registrieren, wer mindestens 18 Jahre alt ist, im Vertragsgebiet wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, keine Spielsperre hat und noch nicht registriert ist; pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft – ein Vorgang, der bei der Registrierung einige Minuten bis Stunden dauert. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die 30-tägige Einzahlungslimite ist zusätzlich freiwillig möglich.

Bei den Wetten ist der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombinationswetten CHF 1’000, der Höchsteinsatz für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit deren Anzahl. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Spielerin einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.) und war laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig (−7,0 %). Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten (2025: CHF 3’863’790); der Reingewinn aus den übrigen Spielen wird nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt – fliesst also in AHV, IV, Sport, Kultur und andere gemeinnützige Zwecke.

Verdienst: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, keine Esports- oder Eckenmärkte braucht, mit Limits vor der ersten Wette leben kann und auf eine breite Auswahl an Fussball, Eishockey, Tennis und Handball wert legt, bekommt hier das, was der Schweizer Markt hergibt – einen bewilligten Betrieb mit klaren Regeln und einer nachvollziehbaren Mittelverwendung.

Loterie Romande Jouez Sport im Detail

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie bei Swisslos ist die Online-Teilnahme an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet gebunden; die Identität wird verifiziert, Limits werden vor der ersten Wette gesetzt, eine Spielsperre ist möglich.

Die Spielregeln sind im Grundsatz vergleichbar mit Sporttip: Einzel-, Kombi- und Systemwetten, Livewetten, Mindest- und Höchsteinsätze, Identitätsprüfung, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Cash-Out ist in den Spielregeln weniger prominent dokumentiert als bei Sporttip; eine Position vorzeitig zu schliessen ist eher über die Wettabgabe selbst oder über das Support-Konto zu klären. Die Loterie Romande hat 2025 deutlich mehr Bewilligungen für Gratisspielguthaben und Promotionen erhalten als Swisslos – was sich in der Werbepräsenz in der Romandie niederschlägt.

Wer in der Romandie wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er im bewilligten Rahmen wetten will. Wer umgekehrt im deutschsprachigen Vertragsgebiet wohnt, kann sich bei der Loterie Romande nicht online registrieren. Diese Trennung ist im Gesetz verankert und nicht eine Frage des Marketings.

Verdienst: Für Spielerinnen in der Romandie ist Jouez Sport der einzige bewilligte Anbieter von Sportwetten. Die breite Präsenz über Verkaufsstellen macht den Einstieg niedrigschwellig; wer im Online-Angebot unterwegs ist, bekommt dieselbe Identitätsprüfung und dieselben Schutzinstrumente wie bei Sporttip.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter werden im Text erwähnt, weil sie im Schweizer Markt aktiv beworben werden oder weil Spielerinnen sie aus dem Ausland kennen. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, keiner ist an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und bei keinem besteht eine Schweizer Sperre.

AmunRa operiert ohne die Schweizer Bewilligung; eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Schuld entfalten würde, ist nicht etabliert. Die Marke spricht Spielerinnen an, die ein grosses Spielangebot und Bonusaktionen suchen – beides ist im Schweizer Modell nicht zugänglich. Wer dort einzahlt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg; die Auszahlung erfolgt nach den Bedingungen des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht.

HighFlyBet ist ohne Schweizer Bewilligung; die ausgewiesene Lizenz entfaltet im Schweizer Schuldraum keine Wirkung. Die Plattform wird im deutschsprachigen Raum beworben und erreicht Schweizer Spielerinnen auch ohne Schweizer Lizenz – die Sperrliste der Gespa blockt Domains, nicht einzelne Spielerinnen.

Rollbit operiert mit Fokus auf Kryptowährungen und ist ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist im Schweizer Rechtsraum nicht anerkannt; eine Auszahlung in Krypto findet in der bewilligten Schweizer Wettenwelt nicht statt, eine entsprechende Werbung richtet sich an Spielerinnen, die den Schweizer Markt verlassen haben.

FortuneJack ist ein weiterer Krypto-fokussierter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielauswahl umfasst Casino und Sportwetten; die Lizenz, die FortuneJack ausweist, gilt in der Schweiz nicht.

DirectionBet, Betovo, Playzilla, Boomerang Bet sind weitere Marken ohne Schweizer Bewilligung, die im deutschsprachigen Raum aktiv beworben werden. Sie operieren mit Lizenzen aus anderen Rechtsräumen, die in der Schweiz nicht anerkannt sind; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen oder landen.

Was alle ausländischen Anbieter gemeinsam haben: Sie sind nicht an die Schweizer Spielregeln gebunden, sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, ihre Werbung richtet sich teilweise an Spielerinnen, die sie nach Schweizer Recht nicht erreichen dürften. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass das Schweizer Schutzsystem dort nicht greift – und dass die Gewinne je nach Wohnsitzkanton anders besteuert werden als Gewinne aus Schweizer Veranstaltern.

Wettangebot im Vergleich: Was Sporttip und Jouez Sport voneinander unterscheidet

Wer zwischen Sporttip und Jouez Sport wählt, wählt in erster Linie nach Wohnsitz, nicht nach Angebot. Für die meisten klassischen Disziplinen – Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball – sind beide ähnlich aufgestellt; die Unterschiede liegen im Detail:

Sporttip ist im Vorteil bei Cash-Out (Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vollständiger Cash-Out, vor Spielbeginn und live), beim Kombiboost (Bonus auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen), bei Quoten- und Profitboosts und bei der Online-Bedienung. Der Bruttospielertrag aus 2025 (CHF 169 Mio.) zeigt eine breite Marktpräsenz.

Jouez Sport ist im Vorteil bei der dichten Verkaufsstellenpräsenz (2’350 Stellen in der Romandie), bei der Anzahl bewilligter Promotionen (24 im Jahr 2025 gegenüber 8 bei Swisslos) und bei der Erreichbarkeit für Spielerinnen, die nicht online registrieren wollen. Die Spielregeln sind im Detail weniger öffentlich dokumentiert als die von Sporttip.

Was beide nicht haben: Esports-Wetten, Eckenmärkte, Kartenmärkte, Live-Streams in einem durchgängigen Programm, eine breite Auswahl an Wettarten über die Standardpalette hinaus. Wer auf derartige Märkte angewiesen ist, hat im bewilligten Schweizer Betrieb keine Anlaufstelle.

Wie erkennt man eine seriöse Schweizer Wettanbieter-Bewilligung?

Eine Schweizer Bewilligung erkennt man an drei Anzeichen, die zusammen vorausgehen müssen:

Was eine seriöse Seite zusätzlich auszeichnet: Die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, die Identität ist durch einen Ausweis verifiziert, eine Spielsperre ist online einrichtbar, Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und die Werbung richtet sich erkennbar nicht an Minderjährige oder Gesperrte. Fehlt eines dieser Anzeichen, ist die Seite entweder kein Schweizer Veranstalter oder sie missachtet die Regeln, die das Geldspielgesetz für Werbung und Spielerschutz vorschreibt.

Sperrliste der Gespa: was die Sperre für Spielerinnen bedeutet

Die Gespa führt eine Sperrliste (Art. 86–93 BGS) mit Domains ausländischer Wettanbieter, die in der Schweiz per Zugangssperre blockiert werden. Stand Ende 2025 sind 671 Domains gelistet; die ersten Sperrungen gab es am 3. September 2019. Schweizer Internet-Provider sperren die Domains per DNS-Block, sodass ein Aufruf der Domain aus dem Schweizer Netz in eine Fehlermeldung führt.

Für die Spielerin bedeutet das: Eine auf der Sperrliste stehende Domain ist aus dem Schweizer Netz nicht ohne Weiteres erreichbar. VPN-Dienste und ausländische Netze können den Block umgehen – das ist nicht verboten, aber die Spielerin verlässt damit den Schweizer Rechtsraum, und die Spielbedingungen des Anbieters gelten unverändert. Was die Sperrliste nicht kann, ist Zahlungen blockieren: Banken, Kreditkarten und E-Wallets haben keine Sperre gegenüber nicht bewilligten Wettanbietern; eine Einzahlung ist technisch weiterhin möglich.

Die Sperrliste ist nicht abschliessend – sie wird publizieren und erweitert; eine Domain, die heute nicht auf der Liste steht, kann morgen drauf sein, und eine gesperrte Domain taucht unter neuem Namen wieder auf. Die Gespa spricht explizit von «Domain-Hopping» und nennt Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 als auf der Liste stehend.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten?

Die Frage hat nur eine Antwort: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind Grossspiel-Veranstalter mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach Art. 21–25 BGS und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Ein dritter Anbieter ist im aktuellen Modell nicht vorgesehen; die Kantone haben die Zahl der Veranstalter begrenzt, und das Geldspielgesetz sieht keine Erweiterung vor. Wer eine breitere Anbieterlandschaft sucht, muss den Schweizer Markt verlassen – und akzeptiert die in der Grundlage der Schweizer Wettanbieter-Landschaft erläuterten Folgen.

Steuerliche Lage: Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV ausdrücklich Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2026: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die typische Wettgewinne liegen weit unter dem Freibetrag – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – das, was im Ausland gelegentlich als «Wettsteuer» deklariert wird, ist in der Schweiz nicht eingeführt.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind anders zu behandeln: Sie sind nicht der Schweizer Verrechnungssteuer unterworfen, unterliegen aber je nach Kanton der Einkommenssteuer. Der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen; andere Kantone haben andere Regelungen. Wer aus einem ausländischen Anbieter Gewinne bezieht, sollte den kantonalen Steuerverwalter oder einen Steuerberater konsultieren.

Die Information ist allgemein, nicht steuerberatend. Wer sichergehen will, fragt den kantonalen Steuerverwalter oder einen Steuerberater.

Werbe- und Bonusregeln in der Schweiz

Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); ohne diese Zustimmung darf ein bewilligter Veranstalter kein Gratisspielguthaben ausgeben.

Die Folge ist ein Werbemarkt, der im Vergleich zum internationalen Markt zurückhaltend wirkt: Kein «100 % Bonus», kein «CHF 200 Gratiswette», kein Promo-Code-Versprechen über soziale Medien. Was es gibt, sind systembedingte Boosts (Kombiboost, Quotenboost, Profitboost) und bewilligte Promotionen in begrenzter Zahl.

Häufige Fragen zu legalen Wettanbietern in der Schweiz

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es?

Zwei: Swisslos mit Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein dritter Anbieter ist im aktuellen Geldspielgesetz nicht vorgesehen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Anbieter?

Die Gespa führt eine Liste von Domains ausländischer Wettanbieter, die in der Schweiz per DNS-Block gesperrt werden. Stand Ende 2025 sind 671 Einträge gelistet. Eine gesperrte Domain ist aus dem Schweizer Netz nicht ohne Weiteres erreichbar; ein VPN kann den Block umgehen, hebt aber den Schweizer Rechtsrahmen nicht auf.

Woran erkennt man eine seriöse Schweizer Bewilligung?

Am Namen: Es gibt nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). An der Aufsicht: Gespa, nicht ESBK und nicht eine ausländische Lizenz. Am Wohnsitz: Eine Online-Registrierung geht nur, wenn die Person im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Fehlt eines dieser Anzeichen, ist die Seite entweder kein Schweizer Veranstalter oder sie verstösst gegen die Spielregeln.

Welcher Wettanbieter hat in der Schweiz die besten Quoten?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Marge schwankt von Markt zu Markt; auf einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit Quoten 1.91/1.91 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,5 % und die Marge bei etwa 4,5 %. Wer die beste Quote sucht, vergleicht sie konkret auf dem Spiel, das er wetten will – nicht als Pauschalaussage über einen Anbieter.

Werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?

Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern werden je nach Kanton anders behandelt; der Kanton Thurgau etwa besteuert sie vollständig.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»