Gratis Wettguthaben in der Schweiz – Anbieter, Bedingungen, Auszahlung

Updated Oktober 2026
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Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Wer in der Schweiz online nach «gratis Wettguthaben» sucht, landet fast immer bei ausländischen Seiten. Das ist kein Zufall: Das Geldspielgesetz (BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Was im Ausland zur Grundausstattung gehört – ein Willkommensbonus von 100 Prozent, ein No-Deposit-Guthaben, ein Promo-Code beim Anmelden – ist hier eine bewilligungspflichtige Ausnahme. Der Spielraum der beiden zugelassenen Veranstalter ist deshalb eng, die Promotionen sind klein, und sie laufen über Aktionscodes an spezifischen Anlässen, nicht über öffentlich gestreute Werbung.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Diese Seite gibt einen Überblick darüber, was gratis Wettguthaben in der Schweiz bedeutet. Sie beschreibt, welche beiden Anbieter bewilligt sind, unter welchen Bedingungen sie Gratisspielguthaben ausgeben, was daran auszahlbar ist und was nicht, und wo die häufigsten Versprechen aus dem Ausland ins Leere laufen – nicht aus Unkenntnis der Spielerinnen und Spieler, sondern weil das Gesetz so eng gefasst ist.

Die zehn relevantesten Anbieter für gratis Wettguthaben in der Schweiz

Der Vergleich beginnt mit einer ungewöhnlichen Ausgangslage: Bewilligt sind in der Schweiz nur zwei Veranstalter für Sportwetten. Die übrigen acht Marken im Test sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie tauchen in jeder Online-Recherche auf, sie werben aggressiv mit «gratis Wettguthaben» und «5 Euro Bonus ohne Einzahlung», und genau deshalb gehören sie in diesen Vergleich – aber auf der richtigen Seite der Tabelle.

Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung innerhalb dieses Zeitraums fällt eine Kommission von 3 Prozent an.
Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht überprüfbar

Die Spalten zeigen die Bewilligungslage in der Schweiz und die Trägerschaft, soweit sie sich aus den Bedingungen der Anbieter und der Gespa-Aufsicht ergibt. Eine ausländische Lizenz, etwa aus Curaçao, Malta oder einem Drittstaat, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Sie schützt nicht vor der Sperrliste, sie begründet keinen Schweizer Rekursweg, und sie ist kein Grund, eine dieser Marken im selben Satz mit Swisslos oder Loterie Romande zu nennen.

Was die Trennung für den Vergleich bedeutet

Wer nach gratis Wettguthaben sucht, bekommt von ausländischen Anbietern praktisch immer eine Antwort: 5 Euro, 10 Euro, 100 Prozent auf die erste Einzahlung. Diese Angebote sind in der Schweiz unzulässig – nicht weil sie klein oder gross sind, sondern weil sie ohne Gespa-Zustimmung gar nicht beworben werden dürfen (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste, die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen, Ende 2025 mit 671 Domains. Die Namen oben – Interwetten, 22Bet, Betwinner, Pribet, BDMBet, HornetBet, Boomerang Bet, BetLabel – gehören zu dem Umfeld, das die Gespa dort führt oder führen kann. Sie stehen hier, damit der Vergleich vollständig ist; das Urteil fällt eindeutig aus.

Was «gratis Wettguthaben» in der Schweiz überhaupt bedeutet

Unter «Wettguthaben» verstehen die meisten Suchenden einen Betrag, der ohne eigene Einzahlung auf dem Wettkonto landet und idealerweise als Echtgeld auszahlbar ist. In der Schweiz ist die Sache enger gefasst: Das BGS spricht von Gratisspielguthaben, die Gespa muss jeder Ausgabe vorgängig zustimmen, und die Mittel sind in der Regel nicht auszahlbar. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, setzt es auf Wetten, und nur der daraus entstandene Gewinn – nicht das Guthaben selbst – fliesst am Ende auf das Bankkonto.

Die Mechanik eines Gratisspielguthabens

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine Aktion durchgeführt, die exemplarisch zeigt, wie der Mechanismus in der Praxis läuft. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief an sieben Aktionstagen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Wer innert sieben Tagen den an den Spielstätten verbreiteten Aktionscode im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und ausdrücklich nicht auszahlbar. Das ist die Form, in der gratis Wettguthaben in der Schweiz vorkommt: ein konkreter Anlass, ein knappes Zeitfenster, ein kleiner Betrag, ein Code aus dem Stadion oder einer Verkaufsstelle – nicht eine automatisierte Geste auf der Startseite des Wettanbieters.

Swisslos agiert nach demselben Muster, nur meist noch kleiner und mit weniger öffentlich sichtbaren Codes. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Jede einzelne Aktion ist damit einzeln bewilligt, nicht pauschal erlaubt.

Warum «5 Euro gratis» aus dem Ausland hier nicht funktioniert

Die Sprache der ausländischen Bonuswerbung ist auf den ersten Blick verständlich: 5 Euro Wettguthaben ohne Einzahlung, gratis Wettguthaben für Bestandskunden, Wettguthaben-Bonus nach Anmeldung. Drei Probleme stehen dahinter.

Erstens die Währung: Schweizer Wettkonten werden in CHF geführt, nicht in Euro. Ein «5-Euro-Bonus» ist auf einem Schweizer Konto schon vom Betrag her kein Standardangebot.

Zweitens die Werbung: Das BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel. Wer in der Schweiz ein Bonusangebot eines ausländischen Anbieters sieht, sieht es entweder trotz DNS-Sperre über einen Umweg – oder in einem Werbeumfeld, das sich nicht an das Schweizer Recht hält. Beide Male ist der Anbieter der Verfolgte, nicht der Spieler; aber ein durchsetzbarer Anspruch auf das versprochene Guthaben entsteht daraus nicht.

Drittens die Auszahlung: Ausländische Anbieter zahlen Gewinne nach ihren Hausregeln aus, nicht nach Art. 50 VGS. Es gibt in der Schweiz keine Verpflichtung dieser Anbieter, Gewinne auf ein Konto mit Inhaberabgleich zu überweisen, und keine Gespa-Aufsicht, die das durchsetzt.

Der Wert eines Gratisspielguthabens – eine Bandbreite

Für die Berechnung bietet sich ein illustratives Beispiel an: ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90. Gratisspielguthaben wird, wenn es zu einem Gewinn führt, in der Regel als Gewinn ohne Einsatzrückgabe verbucht – der Einsatz gilt als verbraucht. Der Erwartungswert eines CHF-10-Guthabens auf einem ausgeglichenen 1.90/1.90-Markt liegt unter dem Nennwert, da der Markt selbst eine Buchmachermarge trägt. Die Auszahlungsquote eines fairen 1.90/1.90-Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, was einer Marge von rund 47.4 Prozent entspricht. Realistischere Märkte bei Sporttip operieren mit näheren Quoten, etwa 1.80/2.00 oder 1.65/2.20. Bei 1.80/2.00 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 52.6 Prozent, was die übliche Marge besser abbildet.

Für eine Gratiswette von nominal CHF 10 mit nicht rückerstattetem Einsatz auf einem Markt mit Auszahlungsquote 0’526 und Quoten 1.80/2.00 liegt der mittlere Marktwert des Guthabens in der Grössenordnung von etwa CHF 3.70, also deutlich unter dem Nennwert. Das ist keine garantierte Auszahlung, sondern ein statistischer Mittelwert über viele mögliche Ausgänge. Die Bandbreite reicht von null (die Wette verliert) bis zum Gewinn bei einem Volltreffer. Der nominale Wert von CHF 10 ist die Obergrenze, nicht der zu erwartende Erlös.

Diese Zahl ist kein Grund, eine Promotion auszuschlagen. Sie ist ein Grund, das Guthaben als das zu behandeln, was es ist: ein Vorteil, kein Geschenk. Wer das Guthaben auf hohe Einzelquoten verteilt, akzeptiert eine höhere Verlustwahrscheinlichkeit; wer es auf kurze Quoten um 1.50 bis 1.80 setzt, hat häufiger einen kleinen Gewinn, der real unter dem Nennwert liegt. Beide Wege führen zur selben Bandbreite.

Die Rechtslage: Was erlaubt ist und warum das Ausland draussen bleibt

Das Schweizer Geldspielrecht kennt für Online-Sportwetten eine klare Struktur: ein Gesetz, eine Aufsicht, zwei Veranstalter. Alles, was gratis Wettguthaben betrifft, fügt sich in diese Struktur ein, oft mit Folgen, die in der Werbung der ausländischen Anbieter schlicht fehlen.

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Das Geldspielgesetz und die Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, bewilligungspflichtig und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) beaufsichtigt. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind nötig (Art. 21–25 BGS), und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die ESBK, die Casinos beaufsichtigt, ist hier nicht zuständig.

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Eine «dritte Schweizer Lizenz» für Sportwetten ist im Gesetz nicht vorgesehen, eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der geblockten ausländischen Domains.

Die territoriale Aufteilung

Die Swisslos betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; ausserhalb nicht. Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Westschweizer Konto bei der Loterie Romande ist nicht offen für jemanden mit Wohnsitz in Zürich, und umgekehrt. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; die Personendaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Was beworben werden darf – und was nicht

Art. 74 BGS regelt die Werbung: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet. Art. 74 Abs. 3 verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel; die Strafe dafür steht in Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Werbung für Swisslos und Loterie Romande folgt damit einem engen Korridor: Promotionen sind klein, anlassbezogen, häufig an einen Code gebunden, der nur an einer Verkaufsstelle oder einem Stadion sichtbar ist.

Ausländische Anbieter – warum die Lizenz dort nicht zählt

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rekursweg, keinen Eintrag im Schweizer Ausschlussregister und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Anbieter können auf der Sperrliste landen, die Schweizer DNS-Sperre wird in der Regel innert Stunden umgesetzt, und ein Domain-Hopping des Anbieters wird von der Gespa nachgezogen.

Strafrechtlich ist nicht der Spieler betroffen, sondern der Anbieter: das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielerin, der Spieler wird nicht bestraft – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle. Wer auf einer ausländischen Seite gewinnt, hat das Geld erst, wenn die Auszahlung dort tatsächlich erfolgt. Es gibt keine Schweizer Instanz, die das durchsetzt.

Die steuerliche Seite

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt. Über dieser Schwelle werden 35 Prozent Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Kantonal ist die Schwelle tiefer und unterschiedlich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Die allermeisten Wettenden bleiben deutlich unter dem Freibetrag; das übliche Sporttip-Erlebnis ist steuerfrei, nicht steuerpflichtig.

Gewinne aus ausländischen Wetten fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht steuerbar. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine allgemeine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Spielerschutz: Warum gratis Wettguthaben kein risikofreier Versuch ist

Auch Gratisspielguthaben zählt zum Spielverhalten. Die Gespa und die beiden Veranstalter haben die Schutzmechanismen so aufgesetzt, dass sie nicht erst dann greifen, wenn ein Spieler merkt, dass er spielt, sondern bereits vor dem ersten Tipp.

Die Pflicht zu Verlustlimiten

Bevor eine Wette bei Sporttip platziert werden kann, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer seine Limite heraufsetzt, muss drei Tage warten – ein klassisches Element gegen impulsives Nachschieben, das Schweizer Anbieter über das gesetzliche Minimum hinaus anwenden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die Loterie Romande lässt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen zu und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer diese Schwelle erreicht hat, kann nicht weiter einzahlen, bis das Wallet unter die Grenze fällt.

Spielsperren, die halten

Wer sich selbst sperrt, kann zwischen 1 und 180 Tagen wählen – produktbezogen bei Swisslos, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Register. Wer in einem dieser Register steht, kann sich weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande anmelden, und ein bereits bestehendes Konto wird gesperrt. Das BGS sieht eine Aufhebung der Spielsperre frühestens nach drei Monaten vor, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS).

Ausländische Anbieter sind an dieses Register nicht angeschlossen. Wer sich in der Schweiz selbst sperrt und danach bei einem ausländischen Anbieter spielt, umgeht die Sperre – aber auch den Schutz, der daraus folgt.

Werbung an Minderjährige – ein reales Testresultat

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt. Bei 200 Versuchen, einen Sporttipp zu kaufen, wurde in 47.5 Prozent der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Grund, die gesetzlichen Schutzmechanismen als Papiertiger zu bezeichnen; es ist ein Grund, sie nicht zu idealisieren. Der digitale Kanal ist hier dichter: Die Online-Registrierung verlangt die Identitätsprüfung über den Ausweis, eine Adressprüfung und das Mindestalter 18. Wer online spielt, hat diese Hürde genommen; an der Verkaufsstelle ist sie durchlässiger.

Für wen der Schutz greift – und für wen nicht

Der Schutz greift vollständig bei Swisslos und Loterie Romande: Verlustlimiten, Spielsperre, Register, Aufsicht. Er greift nicht, wenn die Spielerin, der Spieler zu einem ausländischen Anbieter ausweicht. Er greift teilweise, wenn Gratisspielguthaben als Einstieg in höhere eigene Einsätze dient – die Limite, die im Voraus gesetzt wurde, gilt auch für die Gratiswette, der Selbstschutz nicht automatisch.

Boni und Gratiswetten: Was Swisslos und Loterie Romande konkret anbieten

Die Bonuslandschaft der beiden bewilligten Veranstalter ist schmal. Sie besteht im Wesentlichen aus drei Bausteinen: kleine Gratisspielguthaben, die anlassbezogen über Codes verteilt werden, ein Kombiboost, der nicht das Guthaben, sondern den Gewinn erhöht, sowie Quotenboosts und Profitboosts auf Einzelwetten. Ausländische Anbieter haben hier strukturell mehr zu bieten, was ihre Angebote für Schweizer Spieler aber nicht legaler macht.

Die kleine Form: CHF 10 Gratisspielguthaben an Aktionstagen

Die Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen insgesamt 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben ausgegeben. Die Aktion war an die National-League-Stadien der Westschweiz gebunden: Der Code wurde dort verbreitet, musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden und war 30 Tage gültig. Das Guthaben war explizit nicht auszahlbar. Das ist der typische Rahmen, in dem gratis Wettguthaben in der Schweiz vorkommt: ein konkreter Anlass, eine knappe Menge, ein Code, eine kurze Frist.

Swisslos-Aktionen folgen demselben Muster. Sie sind meist weniger öffentlich sichtbar, an Verkaufsstellen oder bestimmte Spielaktionen gebunden, und sie werden in der Schweizer Wett-Community über die App und die Spielregeln kommuniziert, weniger über die breite Werbung.

Der Kombiboost: kein Bonus aufs Guthaben, sondern auf den Gewinn

Sporttip bietet einen Kombiboost, der nichts mit gratis Wettguthaben zu tun hat, aber in der Wahrnehmung oft daneben genannt wird. Der Boost ist ein Zuschlag auf den Nettogewinn einer Kombiwette und gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten. Die Bedingung: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Probt bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist eine Mehr-Gewinn-Maschine, keine Gratis-Geld-Maschine. Wer eine Wette mit zehn Voraussagen à 1.50 platziert und alle zehn treffen, erhält 40 Prozent zusätzlich auf den Nettogewinn – auf einem Kombitotal von 1.50^10, das schon mit kleinem Einsatz zu einem grossen Auszahlungsbetrag wird. Der Boost ist sinnvoll, wenn die Auswahl ohnehin aus mehreren Tipps besteht; er ist kein Argument, eine Wette künstlich aufzublähen, um den Boost zu erreichen.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip erhöhen die Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer die Wette vorzeitig aussteigt, verliert den Bonus. Das ist die «Marketing-Logik» dahinter: Der Boost ist an die Wette bis zum Ergebnis gebunden, nicht an die Wette als solche.

Was gratis Wettguthaben in CHF wert ist

Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, hat einen Wert, der vom Markt abhängt, auf dem es eingesetzt wird. Illustrative Quoten wie 1.90/1.90 ergeben eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, was einer Marge von rund 47.4 Prozent entspricht. Bei näheren Quoten wie 1.80/2.00 oder 1.65/2.20 liegt die Auszahlungsquote typischerweise zwischen 0.85 und 0.92, was eine Marge zwischen 8 und 15 Prozent bedeutet – der Bereich, in dem reale Wettmärkte bei Sporttip üblicherweise liegen.

Bei einem CHF-10-Guthaben auf einem 1.80/2.00-Markt mit Auszahlungsquote 0’526 liegt der mittlere Erwartungswert für ein gewonnenes Spielguthaben bei rund 1.80/2.00 × 0’526 × 10 = 4.73 Franken – je nachdem, welche Seite der Spieler wählt. Bei einem 1.65/2.20-Markt liegt der Wert auf der 1.65-Seite bei rund 4.07 Franken, auf der 2.20-Seite bei rund 5.43 Franken. Die Bandbreite ist also nominal unter dem Nennwert von CHF 10; der Mittelwert liegt deutlich darunter. Das ist der Wert der Gratiswette als statistische Grösse, nicht als Auszahlungsversprechen.

Die zehn Anbieter im Detail

Im Folgenden finden sich die Anbieterkarten. Sie beschreiben die Bedingungen und die Gespa-Aufsicht, und sie bewerten das Angebot. Für die ersten beiden Karten ist das Urteil differenziert: Es gibt hier gratis Wettguthaben in einem verlässlichen Rahmen, aber auch Einschränkungen, die das Angebot prägen. Für die übrigen acht Karten ist das Urteil kürzer: Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt, ihr Bonusangebot hat hier keine rechtliche Grundlage, und der Vergleich endet dort, wo die Bewilligung endet.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins, mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip. Die Bewilligung ist gesetzlich verankert: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Wer in einem der 19 Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft, das Mindestalter ist 18, eine Spielsperre darf nicht bestehen.

Die Gratisspielguthaben-Aktionen bei Swisslos sind klein, anlassbezogen und nicht auszahlbar. Sie folgen dem Muster: Verkaufsstelle, Aktionstag, Code, kurze Gültigkeit. Die Gespa hat 2025 acht Einwilligungen für solche Aktionen erteilt. Wer hier nach «5 Euro Wettguthaben» oder «Wettguthaben ohne Einzahlung» sucht, sucht nach einer Kategorie, die in der Schweiz nicht zur Verfügung steht. Der Vorteil liegt im Rahmen: Schweizer Aufsicht, Schweizer Selbstsperre, Schweizer Schutz, keine Verrechnungssteuer auf kleinen Gewinnen.

Die Limits sind eng: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die meisten Wettenden sind diese Grenzen kein Engpass; für High Roller sind sie es.

Urteil. Swisslos Sporttip ist die richtige Wahl für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner, die im bewilligten Rahmen spielen wollen und die Promotionen als das sehen, was sie sind: kleine Vorteile, kein Lockmittel. Der Kombiboost ist der relevanteste Mehrwert für aktive Wettende, nicht das Gratisspielguthaben.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne. Die Bewilligungslage ist identisch mit Swisslos, die Aufsicht dieselbe, das Angebot vergleichbar, aber mit frankophoner Eigenfärbung. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende sind die operative Basis, der Online-Kanal läuft über die eigene Plattform.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026 war mit 7’000 × CHF 10 und 30 Tagen Gültigkeit die sichtbarste Promotion der letzten Saisons. Sie zeigt das Muster: nationales Eishockey, Stadionpräsenz, Code, Aktionsfenster. Wer an einem Aktionsspiel ein Match besuchte und den Code an der Kasse oder am Stand mitnahm, konnte innert sieben Tagen CHF 10 im verifizierten Konto gutschreiben lassen. Das war gratis Wettguthaben im engsten Sinne: kein Eigeneinsatz, kein Code aus dem Internet, sondern ein Anlass, ein Stadion, eine Aktion.

Die Auszahlungsmechanik der Loterie Romande unterscheidet sich in einer Nuance: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Die Wallet-Obergrenze liegt bei CHF 10’000, die 30-Tage-Einzahlungsgrenze ebenfalls. Beide Veranstalter teilen die Struktur: kleine Promotionen, klare Auszahlung, ein gemeinsames Schutzregister, das die Spielsperre trägt.

Urteil. Die Loterie Romande ist für Westschweizer die natürliche Adresse für bewilligtes Sportwetten mit Promotionen. Der Vergleich mit Swisslos ist im Wesentlichen ein Vergleich der Sprachregion und des Heimvorteils. Beide liefern dasselbe Schutzprofil, beide sind eng limitiert, beide bieten kleine, ehrliche Promotionen statt grosser Werbeversprechen.

Pribet, Interwetten, BDMBet, 22Bet, Betwinner, HornetBet, Boomerang Bet, BetLabel

Die acht ausländischen Marken teilen ein Profil, das sich aus dem Schweizer Recht ergibt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg. Die Lizenz, die sie ausweisen – soweit sie eine ausweisen – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer DNS-Sperre wird in der Regel innert Stunden umgesetzt, und die Anbieter reagieren oft mit Domain-Hopping, das die Gespa nachzieht. Bekannte Beispiele für diese Praxis sind Interwetten, Bet-at-Home und bet365.

Die Werbung dieser Anbieter – «5 Euro Wettguthaben ohne Einzahlung», «100 Prozent Bonus», «gratis Wettguthaben für Bestandskunden» – ist in der Schweiz unzulässig. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel; die Strafe für den Anbieter steht in Art. 131 BGS mit bis zu CHF 500’000 Busse. Die Spielerin, der Spieler wird nicht bestraft – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Instanz, die eine Auszahlung durchsetzt.

Urteil. Die acht Marken sind in der Schweiz keine Option für reguläres Spielen. Werbung und Versprechen dieser Anbieter haben in der Schweiz keine rechtliche Grundlage, der Schutzrahmen fehlt, die Auszahlung hängt an den Hausregeln eines Anbieters ohne Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Gesetzes – ohne strafrechtlich verfolgt zu werden, aber auch ohne den Schutz, den das BGS vorsieht. Für einen Vergleich, der nach dem besten gratis Wettguthaben fragt, ist diese Kategorie kein Kandidat.

Promotionen ausserhalb des Codes: Wie Swisslos Spielerinnen und Spieler tatsächlich belohnt

Wer bei Swisslos und Loterie Romande nach «gratis Wettguthaben ohne Einzahlung» sucht, sucht nach einer Kategorie, die in der Schweiz so nicht existiert. Die bewilligten Aktionen sind anders aufgebaut: weniger Bühne, mehr Mechanik. Wer versteht, was die beiden Veranstalter tatsächlich anbieten, kann das Angebot realistisch einordnen.

Quotenboosts und Profitboosts im Alltag

Sporttip schaltet Quotenboosts und Profitboosts direkt in der App und im Web. Quotenboosts erhöhen die Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Höhe limitiert, und sie verfallen bei einem Cash-Out. Das ist die Form, in der Sporttip aktive Wettende belohnt – nicht durch ein Startguthaben, sondern durch erhöhte Quoten auf ausgewählte Ereignisse.

Für eine Leserin, einen Leser heisst das: Das relevante «gratis» ist nicht das Guthaben, sondern die verbesserte Quote. Wer eine Partie findet, die sowieso auf dem Wettschein landen würde, und ein Quotenboost auf genau diese Partie verfügbar ist, spielt mit einer besseren Auszahlungsquote als der Markt hergibt. Das ist ein realer Vorteil gegenüber dem regulären Preis, sichtbar im Wettschein, wirksam nur bei einem Gewinn.

Der Kombiboost als Belohnung für Mehrfachwetten

Der Kombiboost ist das, was im Ausland als «Acca Boost» läuft, hier aber an strengere Bedingungen geknüpft ist. Mindestens vier Voraussagen, jede mit Einzelquote ab 1.50, online gespielt. Die Steigerung 5 Prozent / 20 Prozent / 40 Prozent / 100 Prozent macht aus einer durchschnittlichen Kombiwette mit niedrigen Einzelquoten kein lukratives Geschäft, aber aus einer starken Auswahl mit hoher Einzeltrefferquote einen spürbaren Zuschlag. Wer ohnehin mehrere Tipps kombiniert, sollte den Boost mitnehmen; wer die Auswahl nur aufbläht, um den Boost zu erreichen, zahlt die fehlende Trefferquote mit.

Die Auszahlung von Gewinnen aus dem Wallet

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden bei Swisslos automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande ist die Schwelle identisch: bis CHF 1’000 ins Wallet, darüber per IBAN. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im Namen der Spielerin, des Spielers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen sind in der Schweiz nicht zulässig; das schliesst manche ausländische Versprechen schon im Mechanismus aus.

Die Kommission ab der dritten Auszahlung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung wird eine Kommission von 3 Prozent auf den Auszahlungsbetrag erhoben, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Diese Gebühr ist für Nutzer relevant, die ihr Spielguthaben häufig vom Wallet auf ihr Bankkonto transferieren. Wer sein Guthaben im Wallet belässt und für weitere Wetten nutzt, umgeht diese Kosten. Die Gratisauszahlungen sind eine begrenzte Vergünstigung.

Wie die Promotionen zusammenpassen

Gratisspielguthaben, Quotenboost, Profitboost und Kombiboost sind keine Puzzleteile, die zusammen ein grösseres Bild ergeben. Sie sind vier separate Belohnungsformen, die an unterschiedliche Spielgewohnheiten andocken. Die Spielerin, der Spieler mit gelegentlichen Einzelwetten profitiert vom Quotenboost; die Aktive mit Kombinationen profitiert vom Kombiboost; wer ein Stadion besucht und einen Code mitnimmt, profitiert vom Gratisspielguthaben. Keine dieser Belohnungen kombiniert sich mit einer anderen – sie sind anlassbezogen, einmalig, an das jeweilige Spiel- oder Wettereignis gebunden.

Cash-Out, Livewetten und Bet Builder: Was Sporttip technisch kann

Die Mechanik hinter dem Wettangebot ist bei Sporttip enger gefasst als bei ausländischen Anbietern, aber klar geregelt. Wer hier spielt, weiss, was die Plattform leistet – und was sie nicht leistet.

Cash-Out: nur vollständig, nicht garantiert

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Die Plattform erlaubt nur vollständiges Cash-Out, keine Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen – wer den Ausstieg drückt, hat die Wette beendet, nicht pausiert. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt Swisslos nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei Nicht-Ausstieg, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Quoten- oder Profitboost verfällt der Boost, sobald Cash-Out ausgelöst wird.

Livewetten: Quote 1.00 für verspätete Wetten

Livewetten bei Sporttip werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, aber es wird kein Gewinn ausgezahlt. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Konsequenz aus dem Echtgeldcharakter der Wetten: Wer nach dem Tor tippt, tippt keine Wette mehr.

Bet Builder: nur über die eigene Funktion

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Das heisst: Eine Wette auf «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» aus demselben Spiel ist nur dann zulässig, wenn der Bet Builder die Kombination anbietet. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne den Bet Builder an, kann die ganze Kombiwette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Mechanismus schützt die Plattform vor Kombinationen, die im Nachhinein als abhängig erkannt werden, und er schützt die Wettenden vor Annullierungen im grossen Stil.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball rund 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieger nach 90 Minuten» ist eine andere Wette als «Sieger des Spiels» – und sie wird anders abgerechnet. Wer hier nicht aufpasst, wettet auf eine andere Frage, als er denkt.

Auszahlung: Wie das Geld von der Wette auf das Bankkonto kommt

Die Auszahlungsmechanik ist bei Swisslos und Loterie Romande identisch aufgebaut, mit kleinen Nuancen in der Abwicklung. Beide zahlen auf ein Bank- oder Postkonto im Namen der Spielerin, des Spielers; beide haben eine Schwelle für die Wallet-Gutschrift; beide sind an die IBAN gebunden. Was gratis Wettguthaben am Ende anlangt, ist die Frage nach dem Auszahlungsweg.

Die Schwelle CHF 1’000 und was sie bedeutet

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Bei der Loterie Romande ist die Schwelle gleich. Die Faustregel: Wer unter der Schwelle bleibt, sieht das Geld im Wallet und kann es weiter verwenden; wer sie überschreitet, bekommt es aufs Konto.

Die Schwelle ist nicht nur eine technische Grösse. Sie ist der Punkt, an dem die Auszahlung in das formale Bankensystem übergeht und damit auch für die Steuerbehörden sichtbar wird – was bei kleinen Beträgen praktisch keine Rolle spielt, bei sehr grossen Beträgen aber die Verrechnungssteuer auslöst.

Die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr

Swisslos erlaubt zwei Gratisauszahlungen innert 365 Tagen. Ab der dritten Auszahlung innerhalb dieser Frist wird eine Kommission von 3 Prozent fällig. Die Überweisung erfolgt in 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Wallet häufig leert, plant entweder die Auszahlungen oder akzeptiert die Gebühr. Wer das Geld zwischenzeitlich weiter einsetzt, vermeidet die Gebühr – aber auch die Trennung von Spiel- und Sparkonto.

Gewinne, die verfallen

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Verfallsfrist ist lang, aber sie ist nicht optional. Wer nach sechs Monaten einen Gewinn einfordert, hat Pech gehabt – und das Geld fliesst in den gemeinnützigen Zweck, der im BGS vorgesehen ist.

Annullierte Wettereignisse

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Im Rahmen eines Turniers gilt die Nachholfrist von 48 Stunden sinngemäss. Das ist die Standardregel für abgesagte Spiele, und sie schützt die Wettenden, ohne dass sie selbst aktiv werden müssen.

Was bei der Anmeldung und der ersten Wette zu beachten ist

Die Mechanik der Anmeldung entscheidet darüber, ob das Konto überhaupt nutzbar ist. Drei Punkte verdienen Aufmerksamkeit: die Wohnsitzprüfung, die Verlustlimiten und die Identitätsprüfung.

Wohnsitz und Vertragsgebiet

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet – die 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer umzieht, muss das Konto möglicherweise schliessen, bevor er am neuen Ort ein neues eröffnen kann; die Loterie Romande ist in der Westschweiz die zuständige Adresse. Ein Konto bei beiden Veranstaltern ist nicht möglich und nicht nötig – die Aufteilung ist territorial.

Verlustlimiten vor dem ersten Tipp

Bevor die erste Wette platziert werden kann, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Wer die Limite senkt, sieht die Wirkung sofort; wer sie erhöht, wartet 72 Stunden. Diese Wartezeit ist keine Schikane, sondern das, was das Schutzregime vom Spieler verlangt: ein Moment Reflexion zwischen Wunsch und Tat. Die freiwillige Einzahlungslimite ergänzt die Verlustlimite, ist aber nicht verpflichtend.

Identitätsprüfung über den Ausweis

Die Online-Registrierung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Das ist der Punkt, an dem ausländische Versprechen – «anonym spielen», «mit Krypto einzahlen» – an der Schweizer Realität abprallen. Die Anonymität endet mit der Anmeldung, und sie endet bewusst.

Vergleich der Anbieter im Detail

Die Übersicht gibt die Bewilligungslage und die Trägerschaft wieder. Hier folgt, was für die Mechanik der Promotionen, die Auszahlung und den Schutzrahmen gilt – und wie sich die acht ausländischen Marken davon unterscheiden.

Promotionen und Gratisspielguthaben

Swisslos und Loterie Romande bieten kleine, anlassbezogene Gratisspielguthaben (typischerweise CHF 10), einen Kombiboost (5–100 Prozent auf den Nettogewinn) sowie Quoten- und Profitboosts auf ausgewählte Wetten. Die Promotionen sind bewilligt, anlassbezogen und nicht auszahlbar. Die acht ausländischen Marken bewerben zwar Gratisangebote, doch diese sind in der Schweiz unzulässig und entfalten hier keine Wirkung.

Auszahlung und Wallet

Beide Schweizer Veranstalter zahlen Gewinne bis CHF 1’000 ins Wallet und darüber aufs Bank- oder Postkonto; Swisslos erlaubt zwei Gratisauszahlungen pro Jahr, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 Prozent an. Die acht ausländischen Marken handhaben die Auszahlung nach ihren Hausregeln; in der Schweiz gibt es keine Aufsicht, die diese Regeln durchsetzt.

Schutzrahmen

Beide Schweizer Veranstalter sind an das Spielsperren-Register angeschlossen, verlangen Verlustlimiten, prüfen die Identität und unterstehen der Gespa-Aufsicht. Ausländische Anbieter sind an das Register nicht angeschlossen, unterstehen keiner Schweizer Aufsicht und können auf der Sperrliste landen.

Verfügbarkeit

Swisslos ist in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein verfügbar; Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen. Ein Westschweizer Konto bei der Loterie Romande ist nicht offen für jemanden mit Wohnsitz in Zürich. Die acht ausländischen Marken sind weltweit verfügbar – inklusive der Schweiz, wo ihr Angebot aber unzulässig ist.

Was kostenlose Promotionen wirklich wert sind

Die Frage, die am Ende bleibt, ist die nach dem Wert. Gratis Wettguthaben in der Schweiz ist ein kleiner Vorteil, der in einem engen Rahmen stattfindet; ausländische Gratis Wettguthaben sind in der Schweiz kein Vorteil, weil sie hier nicht zur Verfügung stehen. Wer den Wert beurteilen will, muss drei Grössen auseinanderhalten: den Nennwert, den Marktwert und den persönlichen Wert.

Der Nennwert

Der Nennwert ist der Betrag, der auf dem Wettkonto landet – typischerweise CHF 10 bei einer Schweizer Aktion, 5 Euro oder mehr bei einer ausländischen. Der Nennwert ist die Zahl, die in der Werbung steht; er ist die Zahl, die die Spielerin, der Spieler sieht, wenn der Code eingegeben wird. Er ist nicht der Wert, der am Ende ausgezahlt wird.

Der Marktwert

Der Marktwert ist das, was das Guthaben auf einem typischen Markt im Mittel einbringt. Für ein CHF-10-Guthaben auf einem 1.80/2.00-Markt mit Auszahlungsquote 0’526 liegt der Marktwert bei rund CHF 4.73 auf der 1.80-Seite, niedriger auf der 2.00-Seite – je nachdem, welche Seite die Wettende wählt. Die Bandbreite reicht von null (Verlust) bis zum vollen Gewinn (CHF 8 oder CHF 10, je nach Quote und Markierung). Der Marktwert ist ein statistisches Mittel, kein Versprechen.

Der persönliche Wert

Der persönliche Wert ist das, was die Promotion für eine konkrete Spielerin, einen konkreten Spieler bedeutet. Wer ohnehin eine Wette auf ein Ereignis platziert hätte und ein Quotenboost auf genau dieses Ereignis findet, hat einen realen Vorteil gegenüber dem Marktpreis. Wer ein Stadion besucht, einen Code mitnimmt und ein Spielguthaben erhält, hat einen Vorteil, der ohne den Stadionbesuch nicht zustande gekommen wäre. Wer eine Promotion annimmt, nur weil sie gratis ist, hat selten einen Vorteil, sondern eher ein Lehrgeld.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz überhaupt gratis Wettguthaben, und wer darf es anbieten?

Ja, aber selten und in kleinem Rahmen. Gratis Wettguthaben darf in der Schweiz nur anbieten, wer über eine Gespa-Bewilligung für Grossspiele verfügt – das sind Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport). Jede Promotion braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde; die Gespa hat 2025 acht Einwilligungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande erteilt. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz nicht für Gratisguthaben werben.

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und wohin?

In der Regel nicht. Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen ist nach den Bedingungen der Veranstalter nicht auszahlbar; nur die daraus erzielten Gewinne werden dem Wallet oder dem Bankkonto gutgeschrieben. Bei Swisslos und Loterie Romande erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto im Namen der Spielerin, des Spielers; bei Gewinnen bis CHF 1’000 geht das Geld ins Wallet, darüber aufs Bankkonto innert 3 Arbeitstagen.

Was bedeutet ein Guthaben in Euro, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?

Ein «5-Euro-Wettguthaben» ist auf einem Schweizer Konto kein Standardangebot, weil Schweizer Wettkonten in CHF geführt werden. Ein Euro-Betrag verweist fast immer auf einen ausländischen Anbieter – und ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt. Wer ein solches Angebot sieht, sieht es entweder trotz DNS-Sperre oder in einem Werbeumfeld, das gegen das BGS verstösst.

Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?

Bewilligte Schweizer Aktionen verlangen typischerweise ein verifiziertes Konto, keine Einzahlung. Der Code wird an einer Verkaufsstelle, an einem Spieltag oder über eine Aktion verteilt; das Guthaben wird im Konto gutgeschrieben, sobald der Code innert der Frist eingegeben ist. Bei der Loterie Romande etwa lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» so: 7’000 Codes à CHF 10, 30 Tage gültig, keine Einzahlung erforderlich. Ausländische «No-Deposit»-Angebote verlangen in der Praxis oft eine erste Einzahlung, bevor das vermeintliche Gratisguthaben freigeschaltet wird.

Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer online platzierten Kombiwette ab vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50. Der Zuschlag steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Auf einer 10er-Kombi mit Gesamtquote 1.50^10 und einem Einsatz von CHF 5 erhöht der 40-Prozent-Boost den Nettogewinn um 40 Prozent, also spürbar – aber nur, wenn alle zehn Voraussagen treffen. Bei einem Teilausfall verfällt der Boost.

Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und wann fällt eine Kommission an?

Swisslos erlaubt zwei Gratisauszahlungen innert 365 Tagen. Ab der dritten Auszahlung wird eine Kommission von 3 Prozent auf den Betrag erhoben; die Überweisung erfolgt in 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Kommission fällt auf den Auszahlungsbetrag an. Wer das Wallet häufig leert, plant entweder die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr oder akzeptiert die Gebühr ab der dritten Auszahlung.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»