Gewinne aus Sportwetten steuerfrei in der Schweiz: Freibetrag, Verrechnungssteuer und ausländische Anbieter

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die kantonale Steuerpraxis Thurgau (StP 25 Nr. 6) und die Geldspielaufsicht Gespa.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Ein einzelner Gewinn aus einer Sportwette bei Swisslos (Sporttip) oder Loterie Romande (Jouez Sport) ist in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt dieser Freibetrag für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; nur der Teil darüber ist steuerbar und unterliegt einer Verrechnungssteuer von 35 %. Der Einsatz selbst wird nicht besteuert; auf Gewinne von in der Schweiz nicht bewilligten Anbietern greift die kantonale Steuerpraxis vollumfänglich.

Rechtslage: Warum Sportwettgewinne in der Schweiz steuerfrei sind – und ab wann nicht mehr

Die Schweiz kennt kein einheitliches «Wetten sind steuerfrei»-Prinzip. Entscheidend ist die Kombination aus drei Bausteinen: der Bewilligung des Veranstalters, der Aufsicht durch die Gespa und dem Steuerfreibetrag für Gewinne aus Grossspielen.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die zwei bewilligten Veranstalter und ihre Gebiete

Nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) und der Interkantonalen Vereinbarung 2020 dürfen Sportwetten in der Schweiz nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produktnamen Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produktnamen Jouez Sport. Die Gespa beaufsichtigt beide.

Eine Online-Anmeldung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet sowie die Identitätsprüfung per Ausweis. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann kein Konto eröffnen.

Was in der Schweiz bewilligt ist – und was nicht

Ein Gewinn aus einem Grossspiel wie einer Sportwette ist steuerfrei, soweit der einzelne Gewinn unter dem Freibetrag bleibt. Das ist die Faustregel hinter jeder Tabelle, jedem Ratgeber und jeder Antwort der Steuerverwaltung. Sie gilt pro Einzelgewinn, nicht pro Wettjahr oder pro Anbieter.

Bewilligt sind ausschliesslich die zwei genannten Veranstalter. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung; der Anbieter kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, sein Domain-Name wird über DNS blockiert. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat weder Zugang zum Schweizer Ausschlussregister noch einen Schweizer Rekursweg.

Der Steuerfreibetrag: ein Betrag, viele Werte

Bundesfreibetrag: CHF 1’071’000 ab 2026

Der Freibetrag wird jährlich an die kalte Progression angepasst. Er betrug CHF 1’000’000 in den Steuerperioden 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024 und CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Ab dem 1. Januar 2026 liegt er nach der Anpassung über den Landesindex der Konsumentenpreise bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn.

Der Freibetrag gilt für die direkte Bundessteuer und für die Verrechnungssteuer in derselben Höhe. Wer also am 1. März 2026 einen Gewinn von CHF 1’200’000 ausbezahlt erhält, hat CHF 200’000 über dem Freibetrag – dieser Teil unterliegt der Verrechnungssteuer.

Kantonale Freibeträge: warum der Bund nicht alles ist

Die direkte Bundessteuer kennt diesen einen Freibetrag. Die Staats- und Gemeindesteuern richten sich nach dem jeweiligen Kanton, und dort sind die Freibeträge je nach Kanton verschieden. Die Übersicht der ESTV für die Steuerperiode 2024 weist zum Beispiel Werte von CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 aus, daneben Werte von CHF 1’000’000.

Für 2026 verlangt das Vorgehen deshalb eine gesonderte Prüfung beim kantonalen Steueramt: Der Bundesfreibetrag beträgt CHF 1’071’000; im Kanton Thurgau liegt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, der unter dem Bundeswert liegt. Wer im Thurgau wohnt, ist also bei einem kantonalen Gewinn über CHF 1’000’000 steuerpflichtig, selbst wenn der Bundesfreibetrag nicht überschritten wäre.

Nur der Teil über dem Freibetrag ist steuerbar

Diese Logik ist entscheidend. Der Freibetrag wirkt pro Einzelgewinn. Wer im selben Jahr drei Gewinne von je CHF 500’000 erzielt, hat keinen «Gesamtfreibetrag» von CHF 1’500’000, sondern drei separate Freibeträge. Die Wahrscheinlichkeit, mit drei Einzelgewinnen unterhalb des Freibetrags zu bleiben, ist also deutlich höher als mit einem einzigen grossen Gewinn.

Verrechnungssteuer: 35 %, automatisch abgezogen – und zurückholbar

Wie die Verrechnungssteuer auf einem Grossspielgewinn entsteht

Sobald ein Gewinn den Freibetrag übersteigt, zieht der bewilligte Veranstalter die Verrechnungssteuer direkt an der Auszahlung ab. Swisslos hält für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis bereit. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig; davon werden 35 %, also CHF 17’500, als Verrechnungssteuer abgezogen. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich entsprechend.

Wie das Geld zurück in die Tasche kommt

Die abgezogene Verrechnungssteuer ist keine endgültige Steuer; sie ist eine Sicherungsabgabe. Sie wird bei der nächsten Steuererklärung zurückgefordert, indem der Gewinn deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Voraussetzung ist, dass der Gewinn in der Schweiz steuerbar ist, was bei einem bewilligten Veranstalter wie Swisslos oder Loterie Romande der Fall ist.

Dieses Vorgehen ist anders als bei der Einkommenssteuer direkt: Die Verrechnungssteuer mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird zurückgeholt. Im Beispiel mit dem CHF 50’000 steuerpflichtigen Anteil bedeutet das: Wer in einem Grenzsteuersatz von, sagen wir, 25 % liegt, schuldet auf diesen CHF 50’000 rund CHF 12’500 Einkommenssteuer; die CHF 17’500 Verrechnungssteuer werden zurückerstattet – es bleibt ein Netto-Ertrag von CHF 500’000, plus CHF 5’000 nach Verrechnungssteuer (oder anders gesagt: nach Steuern verbleibt vom CHF 50’000 steuerbaren Anteil ein Plus zugunsten des Spielenden in Höhe der Differenz zwischen rückerstatteter Verrechnungssteuer und Einkommenssteuer).

Ausländische Gewinne: keine Verrechnungssteuer – dafür kantonale Einkommenssteuer

Die Verrechnungssteuer greift nur bei Gewinnen aus Geldspielen im Sinne des BGS. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil sie nicht unter das BGS fallen. Das klingt nach einem Vorteil, ist aber keiner: Die kantonale Steuerpraxis – dokumentiert im Kanton Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als vollumfänglich steuerbares Einkommen.

Wer also bei einem nicht bewilligten ausländischen Anbieter einen grossen Gewinn erzielt, hat keinen Freibetrag und keine Verrechnungssteuer, dafür aber die volle kantionale Einkommenssteuer auf jeden Franken. Das ist die spiegelverkehrte Seite der Medaille: bewilligt in der Schweiz = Freibetrag und 35 % im Ausnahmefall; ausländisch = keine Sicherungsabgabe, dafür volle Einkommenssteuer.

Einsatz abziehen: die Bundes- und die kantonale Logik

Bis zu 5 %, höchstens CHF 5’400: die Bundesregel

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 im Jahr 2024 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Im Jahr 2025 liegt diese Höchstgrenze für die direkte Bundessteuer bei CHF 5’400.

Der Einsatzabzug gilt pro Wettbewerb und Jahr. Wer beim selben Grossspiel Einsätze getätigt hat und Gewinne erzielt, kann nur so viel abziehen, wie er tatsächlich an Gewinnen aus diesem Wettbewerb erhalten hat – Verluste aus dem gleichen Spiel mindern den Gewinn nicht über die Grenze hinaus.

Kantonal teilweise anders: Thurgau

Im Kanton Thurgau gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Das ist eine einfachere, aber weniger grosszügige Regel als die Bundesregelung. Der Einsatz wird also nicht in seiner tatsächlichen Höhe abgezogen, sondern mit einem pauschalen Prozentsatz auf den steuerbaren Gewinn.

Beispiel: Wer im Thurgau einen Gewinn von CHF 1’100’000 erzielt, hat bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 einen steuerbaren Anteil von CHF 100’000. Davon werden pauschal 5 % = CHF 5’000 abgezogen, sodass CHF 95’000 der kantonalen Steuer unterliegen. Beim Bund wird der Einsatzabzug auf den gleichen Gewinn nach den bundesrechtlichen Höchstgrenzen berechnet.

Praktischer Rat: Verlustbelege aufbewahren

Wer regelmässig spielt, sollte die Wettscheine und Kontoauszüge aufbewahren. Der Einsatzabzug ist nicht selbstständig eingreifend; er muss in der Steuererklärung geltend gemacht und belegt werden.

Was die Bewilligung konkret bedeutet – und was sie nicht garantiert

Spieler- und Datenschutz: was die Gespa vorschreibt

Die Gespa beaufsichtigt beide bewilligten Veranstalter. Sie prüft, ob die Anbieter die Bewilligungsvoraussetzungen einhalten, führt Testkäufe durch und aktualisiert die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Beim Veranstalter wirkt sich das in mehreren konkreten Pflichten aus:

Was die Bewilligung nicht garantiert: Gewinnchancen

Eine Bewilligung ist kein Qualitätsurteil über die Wettauswahl, die Quoten oder die Gewinnauszahlung im Streitfall. Sie bestätigt, dass der Anbieter im Schweizer Recht steht und beaufsichtigt wird. Welche Märkte ein Anbieter anbietet, wie gut die Quoten sind und wie schnell die Auszahlung im Einzelfall läuft, hängt vom Anbieter selbst ab.

Sporttip-Einsatzlimiten: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen plant, muss die Wette aufteilen oder zu einem anderen Produkttyp greifen.

Spielerschutz: was der Staat vorschreibt – und was jeder selbst tun kann

Gesetzliche Werkzeuge

Das BGS schreibt für beide Veranstalter mehrere Werkzeuge vor:

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Selbst gesetzte Limiten: was sie dem Spielenden bringen

Die Verlustlimite ist das wirksamste Werkzeug, das ein Spieler selbst einsetzen kann. Sie funktioniert pro Tag, Woche und Monat und stoppt die Wetten, sobald die Schwelle erreicht ist. Bei Swisslos sind die Obergrenzen CHF 9’999 allgemein, CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine zusätzliche Einzahlungslimite für 30 Tage ist freiwillig.

Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Schutzfunktion liegt genau in dieser Verzögerung: Wer abends um drei Uhr frustriert das Limit erhöhen will, wird am nächsten Morgen feststellen, dass die Erhöhung noch nicht gilt – wer aber am gleichen Tag eine Senkung beantragt, ist sofort geschützt.

Testkäufe der Gespa 2025

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das bedeutet nicht, dass der Online-Kanal gleichermassen durchlässig ist – die Online-Registrierung erfordert eine Ausweisprüfung. Aber wer am Kiosk wettet, sollte wissen, dass die Praxis an der Verkaufsstelle vom gesetzlichen Schutz abweichen kann.

Anbieter im Überblick: Schweizer Bewilligung vs. ausländischer Anbieter

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach ihrem Status im Schweizer Recht. Der Status entscheidet darüber, ob Gewinne nach den Freibeträgen behandelt werden oder vollumfänglich steuerbar sind.

Anbieter Sitz / Produkt Bewilligung in der Schweiz Bemerkung
Swisslos Basel; Sporttip Bewilligt als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa) Einziger Veranstalter im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein)
Loterie Romande Lausanne; Jouez Sport Bewilligt als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa) Einziger Veranstalter für die Westschweizer Kantone
Sportaza Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
DirectionBet Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
Roobet Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
BC.Game Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
BetFury Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
Cloudbet Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
IviBet Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg
Fezbet Curaçao Keine Schweizer Bewilligung Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg

Was die Spalte bedeutet

Die Spalte «Bewilligung in der Schweiz» trennt die zugelassenen von den nicht zugelassenen Anbietern. Die zugelassenen Anbieter sind die einzigen, bei denen ein Gewinn unter dem Freibetrag nach den oben dargestellten Regeln behandelt wird. Bei den nicht zugelassenen Anbietern richtet sich die Besteuerung nach dem jeweiligen Wohnsitzkanton – die kantonale Praxis im Thurgau etwa behandelt jeden Gewinn aus einem solchen Anbieter als vollumfänglich steuerbares Einkommen.

Welcher Anbieter für wen passt

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und online spielen will, kommt an Swisslos nicht vorbei. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt an Loterie Romande nicht vorbei. Beide decken gemeinsam das gesamte Vertragsgebiet ab; ein Wechsel zwischen ihnen ist nur möglich, wenn der Wohnsitz wechselt. Wer aus privaten Gründen zu einem ausländischen Anbieter geht, akzeptiert die ausgeführten Konsequenzen: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung und im Gewinnfall eine kantonale Steuerpraxis, die den Freibetrag nicht anwendet.

Bewertung der zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie ist einer von zwei bewilligten Veranstaltern für Grossspiele in der Schweiz und der einzige Anbieter für das deutschsprachige Vertragsgebiet sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Sporttip ist das Sportwettenprodukt.

Für sich genommen wirkt ein Reingewinn von CHF 109 Mio. aus Sportwetten wenig spektakulär – es ist ein Geschäft, das im Dienst gemeinnütziger Zwecke betrieben wird. Wer hier spielt, weiss, dass die Rendite des Anbieters vollständig in den Föderalismus und in die Sportförderung fliesst. Die Einsatzlimite von CHF 1’000 pro Einzelwette begrenzt Hochrisikospiele; für die meisten Gelegenheitsspielenden ist sie kein Engpass. Wer höhere Einsätze plant, muss Systemwetten nutzen oder auf mehrere Wetten aufteilen.

Für wen es passt: Spielende im Swisslos-Vertragsgebiet, die einen bewilligten Anbieter suchen und mit den Einsatzlimiten zurechtkommen. Wer ein bestimmtes Wettprodukt aus dem Ausland vermisst, wird es bei Sporttip nicht finden – die zugelassenen Märkte sind abschliessend über die Gespa-Liste definiert.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt das Sportwettenprodukt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Die Loterie Romande ist die Westschweizer Antwort auf Swisslos, kein konkurrierendes Angebot für denselben Markt. Wer in Genf wohnt und ein Konto eröffnen will, kommt an Jouez Sport vorbei – ein Konto bei Swisslos ist nicht möglich, weil der Wohnsitz ausserhalb des Swisslos-Vertragsgebiets liegt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat mit Loterie Romande andersherum keinen Zugang.

Für wen es passt: Spielende in der Romandie, die auf einen bewilligten Anbieter setzen und die regionale Identität des Produkts schätzen. Die Beitragspflicht in die Spielsuchtabgabe gilt wie bei Swisslos: 0,5 % des Bruttospielertrags aus Sportwetten fliessen in die Bekämpfung der Spielsucht.

Ausländische Anbieter: was die Bewertung nicht sein darf

Die acht ausländischen Anbieter in der Übersicht – Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet – sind keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande, sondern Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen; Schweizer Provider blockieren den Zugang via DNS. Wer einen dieser Anbieter nutzt, tut dies auf eigene Verantwortung.

Wichtig zur Abgrenzung: Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland ändert nichts daran, dass in der Schweiz nur die zwei genannten Veranstalter zulässig sind (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, kann seine Gewinne steuerlich nicht nach dem Freibetrag behandeln, weil die BGS-Anwendung fehlt – die kantonale Praxis behandelt diese Gewinne als normales Einkommen. Wer dort setzt, ist zudem nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen; eine Selbstausschluss-Erklärung wirkt nur auf den Anbieter selbst, nicht auf Swisslos oder Loterie Romande.

Wer zahlt was: eine Beispielrechnung

Die folgende Berechnung zeigt, wie sich die Freibeträge und die Verrechnungssteuer im Steuerfall auswirken. Sie beruht auf den Freibeträgen ab 1. Januar 2026 und einer angenommenen Wette zu Quote 2.00 – einem Beispiel, keinem notierten Preis.

Annahme Betrag
Einsatz CHF 100
Quote 2.00
Brutto-Rückzahlung CHF 200
Gewinn über dem Einsatz CHF 100

Fall 1: Gewinn unter dem Freibetrag. Der Gewinn von CHF 100 liegt deutlich unter dem Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000. Es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Der Spieler hat nach Steuern CHF 100 Gewinn.

Fall 2: Gewinn über dem Freibetrag. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’071’000 sind CHF 129’000 steuerpflichtig. Swisslos zieht 35 % Verrechnungssteuer auf diesen Anteil ab, also CHF 45’150. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich entsprechend. Der Spieler deklariert den Gewinn in der nächsten Steuererklärung und erhält die CHF 45’150 zurück, soweit seine Einkommenssteuer auf den CHF 129’000 niedriger ist. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 % schuldet er auf den CHF 129’000 rund CHF 32’250 Einkommenssteuer; die Verrechnungssteuer von CHF 45’150 wird vollständig zurückgeholt, was CHF 12’900 zugunsten des Spielenden ergibt.

Fall 3: Ausländischer Anbieter. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 bei einem nicht bewilligten Anbieter unterliegt keiner Verrechnungssteuer (kein BGS-Anwendungsbereich), aber der vollen Einkommenssteuer im Wohnsitzkanton nach kantonaler Praxis. Im Kanton Thurgau etwa ohne Freibetrag und mit pauschalem Einsatzabzug. Der Netto-Ertrag hängt vom kantonalen Steuersatz ab.

Die Rechnung zeigt: Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt und die Freibeträge respektiert, gewinnt brutto gleich viel wie bei einem ausländischen Anbieter, behält aber bei sehr hohen Gewinnen einen Teil über die Verrechnungssteuer-Rückerstattung. Wer die Freibeträge überschreitet, hat zusätzlich Aufwand in der Steuererklärung.

Wer seine Steuern korrekt deklariert: der Ablauf

Wann der Verrechnungssteuerausweis kommt

Bei Gewinnen, die den Freibetrag überschreiten, zieht der Veranstalter die Verrechnungssteuer direkt ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Der Ausweis wird dem Spielenden auf dem Konto oder per Post zugestellt. Er ist die Grundlage für die Rückforderung in der Steuererklärung.

Wann die Steuererklärung fällig wird

Die Gewinne aus Grossspielen werden in der ordentlichen Steuererklärung deklariert – nicht in einem separaten Verfahren. Das Einkommen aus Geldspielgewinnen wird addiert und fliesst in die Berechnung des satzbestimmenden Einkommens. Die Verrechnungssteuer wird separat als bereits bezahlte Steuer geltend gemacht.

Welche Behörde zuständig ist

Für die Einkommenssteuer sind die kantonalen Steuerverwaltungen zuständig – sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Für die Verrechnungssteuer ist die ESTV zuständig, erreichbar über [email protected]. Im Zweifelsfall: zuerst die kantonale Steuerverwaltung am Wohnsitz fragen.

Häufige Fragen zu Gewinnen aus Sportwetten in der Schweiz

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Ja – bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber ist der übersteigende Teil steuerbar, und der Veranstalter zieht 35 % Verrechnungssteuer direkt ab. Der Einsatz selbst ist nicht steuerbar.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der Bundesfreibetrag wird jährlich an die kalte Progression angepasst und beträgt ab 2026 CHF 1’071’000. Die Kantone legen eigene Freibeträge für die Staats- und Gemeindesteuern fest, weshalb die effektive Freigrenze vom Wohnsitzkanton abhängt. Die Übersicht der ESTV für 2024 weist Werte von CHF 1’000’000 bis CHF 1’056’600 aus.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Der Veranstalter zieht 35 % Verrechnungssteuer auf den übersteigenden Teil direkt ab. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’071’000 sind CHF 129’000 steuerpflichtig, von denen CHF 45’150 einbehalten werden. Die zurückgeforderte Verrechnungssteuer gleicht die später geschuldete Einkommenssteuer aus, gegebenenfalls mit einem Rest zugunsten des Spielenden.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein, im Regelfall nicht. Gewinne ausländischer Grossspiele unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – etwa die thurgauische Praxis – behandelt solche Gewinne unabhängig vom Betrag als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Der Freibetrag gilt dort nicht.

Was ist bei der Deklaration von Geldspielgewinnen in der Steuererklärung zu beachten?

Gewinne aus Grossspielen werden in der ordentlichen Steuererklärung deklariert. Das Einkommen aus Geldspielgewinnen wird addiert und fliesst in die Berechnung des satzbestimmenden Einkommens ein. Die Verrechnungssteuer wird separat als bereits bezahlte Steuer geltend gemacht, wofür der vom Veranstalter ausgestellte Verrechnungssteuerausweis als Beleg und Grundlage für die Rückforderung dient.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»