Impressum – wettenzahlungch
wettenzahlungch informiert Leserinnen und Leser in der Schweiz über Auszahlungen bei Sportwetten. Das Impressum sagt, wer die Website betreibt und in welchem Rahmen sie entsteht.
Gegenstand der Website
wettenzahlungch ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Auszahlungen werden hier nur beschrieben, nicht abgewickelt: Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt die Website nicht. Prognosen mit Gewinnzusage enthält sie nicht.
Anbieterin
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für die direkte Kontaktaufnahme finden sich unter wettenzahlungch.com. Die Angaben folgen Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse einschliesslich elektronischer Post verlangt.
Rechtsrahmen: Sportwetten in der Schweiz
Für Geldspiele gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind Grossspiele und werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern beaufsichtigt. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Lizenzen gelten in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Haftung für Inhalte und Links
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig durchgesehen. Zahlungswege, Quoten und Teilnahmebedingungen ändern sich jedoch laufend, und massgebend sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin; für Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte übernimmt wettenzahlungch keine Haftung. Links auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft, auf spätere Inhalte besteht kein Einfluss. Verantwortlich bleibt die jeweilige Betreiberin, und bekannt gewordene rechtswidrige Inhalte führen zur Entfernung des Verweises.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt die Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Eine Verwendung über das gesetzliche Zitatrecht hinaus setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich selbst oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind Limiten und eine Spielsperre möglich.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»
