Neukunden-Freiwetten in der Schweiz: Was Gratisspielguthaben wirklich bringt

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und die Reglemente der Loterie Romande

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Wer in der Schweiz nach «Freiwetten für Neukunden 2026» sucht, landet schnell bei Bonusversprechen, die für diesen Markt gar nicht gelten. Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt Sportwetten nur zwei interkantonalen Veranstaltern, und Gratisspielguthaben für Neukunden braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Beides erklärt, warum die Auswahl hier kleiner ausfällt als in Märkten mit Hunderten lizenzierten Buchmachern. Diese Seite beschreibt, was Neukunden bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport tatsächlich bekommen, unter welchen Bedingungen das Gratisspielguthaben gilt, und was Gratisspielguthaben rechnerisch wert ist, wenn man es auf einer Wette platziert.

Die besten Neukundenangebote in der Schweiz im Vergleich

Die Zahl der Neukundenangebote ist in der Schweiz klein, aber die Regeln, die hinter jedem Gratisspielguthaben stehen, sind es nicht. Was Gratisspielguthaben verspricht und was es unter den Teilnahmebedingungen tatsächlich leistet, entscheidet sich an denselben vier Fragen: Welche Bewilligung hat der Anbieter, wer steht als Veranstalterin dahinter, in welchem Vertragsgebiet liegt der Wohnsitz, und unter welchen Umsatzbedingungen lässt sich das Guthaben zu echtem Geld machen? Die folgende Tabelle ordnet die für Schweizer Neukunden erreichbaren Angebote nach diesen Kriterien.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Rabona ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz laut Drittquellen: Tobique (Kanada)

Die Bewilligungsspalte trennt die beiden Organisatoren, die das BGS überhaupt zulässt, von allem, was daneben liegt. Bei den acht ausländischen Marken am Tabellenende gilt: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), der Anbieter ist nicht an die Spielsperre-Datenbank angeschlossen, ein Rechtsweg fehlt, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, worauf Schweizer Internetanbieter den Zugang per DNS blockieren. Wer dort ein Konto eröffnet, hat weder die Schweizer Spielsuchtfrühwarnsysteme noch die Auszahlung auf ein Schweizer Konto im selben Rahmen, und Gewinne fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer.

Für Neukunden in der Schweiz heisst das praktisch: Wer mit Gratisspielguthaben starten will, kann dies nur bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport tun, und das auch nur, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, ist bei Sporttip richtig. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, landet bei Jouez Sport. Tessin und Liechtenstein werden vom Swisslos-Gebiet mitversorgt.

Grundlagen: Was Neukunden in der Schweiz erwartet

Das Bild, das viele internationale Vergleichsseiten zeichnen, hat mit dem Schweizer Markt wenig zu tun. Hier geht es nicht um «100 % Bonus bis 200 CHF» oder um «Free Bet ohne Einzahlung» als Massenware. Es geht um zwei Organisatoren, die das Geldspielgesetz als Veranstalterinnen interkantonaler Grossspiele zulässt, und um die Bedingungen, unter denen sie Gratisspielguthaben einsetzen dürfen.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e) und verlangt für jedes Grossspiel eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer eine dritte Marke auf dem Schweizer Markt sieht, sieht eine Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Vertragsgebiet und Wohnsitz als Voraussetzung

Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und höchstens eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer aus dem Wallis kommt, kann sich also nicht bei Swisslos registrieren, und ein Genfer kann sich nicht bei Loterie Romande aussperren lassen, um dann auf der anderen Sprachregion weiterzuspielen. Die Gebiete sind nach Sprachregion und Kanton klar getrennt.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient das französischsprachige Vertragsgebiet und unterhält dort 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden.

Warum Neukundenangebote klein bleiben

Der Grund für die schmale Angebotspalette liegt in Art. 75 Abs. 2 BGS. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde hat 2025 der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos deren 8. Jede einzelne Aktion wird von der Gespa geprüft, bevor sie live geht. Das ist der Grund, warum hier weder wöchentliche «Reload-Boni» noch aggressive Bestandskunden-Aktionen zu finden sind, und warum eine Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit CHF 10 Gratisspielguthaben pro Aktionstag und 7’000 Stück Gesamtvolumen so überschaubar bleibt.

Rechtslage: Was die Bewilligung bedeutet, und was sie nicht bedeutet

Die Schweizer Bewilligung bedeutet mehr als ein Stempel auf der Webseite. Sie ist ein Bündel aus Pflichten, das den Alltag beim Wetten prägt. Wer den Unterschied zwischen «lizenziert in der Schweiz» und «lizenziert in Curaçao» versteht, sieht diese Vergleichstabelle nicht als Ranking, sondern als Trennlinie.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die geschlossene Liste erlaubter Wetten

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, deren aktuelle Version vom 10. September 2026 stammt. Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden: keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows, keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Diese Einschränkungen sind der Grund, warum das Wettprogramm von Sporttip schmaler wirkt als das internationaler Anbieter.

Werbebeschränkungen und der Schutz vor aggressivem Marketing

Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Werbebeschränkung, etwa ein Werbeverbot nach 22 Uhr, existiert nicht. Die Konsequenz für Neukunden: Wer einen Anbieter aus dem Ausland auf einer Schweizer Vergleichsseite beworben sieht, sieht Werbung, die gegen Schweizer Recht verstösst, kein zulässiges Angebot.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der bundesrechtliche Schwellenwert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, daher gilt «je nach Kanton», nie ein einzelner Kanton als Massstab. Über dem Schwellenwert zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit darunter, sodass für die meisten Spielenden weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt. Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern kennt die Schweiz keine Verrechnungssteuer, aber einzelne Kantone, etwa Thurgau, behandeln solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer sich unsicher ist, fragt die Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons oder eine Steuerberatung.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und Frühwarnsysteme

Der Schweizer Ansatz beim Spielerschutz setzt auf Selbstkontrolle mit technischer Absicherung. Bevor der erste Tipp abgegeben wird, müssen die persönlichen Verlustlimiten gesetzt werden, und jede Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Karenzfrist.

Verlustlimiten, die jeder selbst setzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Bei Loterie Romande liegt die Einzahlungsobergrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Das sind die Werte, die Art. 87 VGS umsetzt, der von der Veranstalterin verlangt, dass sie ein oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt.

Wer eine dieser Limiten senken will, etwa weil das eigene Spielverhalten auffällig wird, kann dies online sofort tun. Wer sie erhöhen will, etwa um einen grösseren Saisongewinn zu reinvestieren, muss 72 Stunden warten. Diese Verzögerung ist die eingebaute Bedenkzeit, die eine Erhöhung in der Hitze des Moments verhindert.

Spielsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die Anwendung von Art. 80–82 BGS: Selbstsperre und Fremdsperre wegen Überschuldung oder Spielsucht, eingetragen in ein gemeinsames Register. Eine selbstgewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist (Art. 81 BGS). Der Anbieter muss eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Was die Selbsttests der Gespa 2025 gezeigt haben

Die Gespa führt Testkäufe durch, um die Wirksamkeit des Schutzes an Verkaufsstellen zu prüfen. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Grund, die Online-Schutzmassnahmen als unwirksam darzustellen, denn diese Zahlen betreffen den Verkauf an der Ladenkasse, nicht die Online-Registrierung mit Ausweiskontrolle. Es ist aber ein Hinweis, dass der Schutz in der physischen Welt an seine Grenzen stösst und dass der Online-Kanal mit Ausweisprüfung für minderjährige Spielende tatsächlich dichter ist als der Verkauf am Schalter.

Boni und Freiwetten: Was Neukunden in der Schweiz tatsächlich erhalten

Die Mechanik von Gratisspielguthaben in der Schweiz unterscheidet sich von internationalen Free-Bet-Angeboten. Das BGS legt fest, dass Freispiele und Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen, und die Gespa prüft jede Aktion einzeln. Das Ergebnis sind kleine, klar abgegrenzte Aktionen, die sich an konkrete Anlässe binden, nicht an eine breite Neukunden-Willkommenskampagne.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande

Die letzte öffentlich dokumentierte Aktion der Loterie Romande für Neukunden lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück dieses Guthabens ausgegeben, es war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der Massstab: Eine Aktion, die pro Person maximal CHF 10 Gratisspielguthaben ausgibt, an klar definierten Tagen, gegen Vorlage eines physisch verteilten Codes. Das ist kein Marketing-Instrument im Stil internationaler Buchmacher, sondern eine Promo-Aktion mit klarer Begrenzung.

Wie Gratisspielguthaben bei Swisslos und Loterie Romande funktioniert

Bei beiden Veranstalterinnen gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es lässt sich einsetzen, um Wetten zu platzieren, der Nettogewinn, also Gewinn minus Einsatz, kann unter Umständen auf das Wallet oder das Bankkonto ausgezahlt werden, das Gratisspielguthaben selbst aber nicht. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Sporttip Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts

Neben Gratisspielguthaben kennt Sporttip zwei Mechanismen, die in der Werbung oft mit «Bonus» gleichgesetzt werden, aber andere Eigenschaften haben. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine Aufwertung des Nettogewinns, kein Gratisspielguthaben.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist relevant, weil es eine echte Einschränkung ist: Wer eine Quotenboost-Wette platziert und sie vorzeitig auscashen will, verliert den Boost vollständig.

Einsatz- und Auszahlungsmechanik bei Sporttip

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine Marotte der Auszahlungsmechanik, die bei höheren Quoten ins Gewicht fallen kann, aber für die meisten Wetten unter dem Strich unbedeutend ist.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese 26-Wochen-Frist ist kürzer, als viele Spielende annehmen, und der Verfall des Gewinns zugunsten des Swisslos-Zwecks bedeutet, dass nicht «automatisch» ausgezahlte Gewinne nicht einfach in der Schwebe bleiben.

Wallet, Auszahlung und Zahlungswege

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Diese Auszahlungsmechanik ist die Anwendung von Art. 50 Abs. 2 VGS: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Buchmachern nicht. Eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Für Spielende bedeutet das: Wer plant, mehrere Auszahlungen pro Jahr vorzunehmen, sollte die ersten beiden innerhalb von 365 Tagen bündeln.

Was Gratisspielguthaben rechnerisch wert ist

Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Was es wert ist, hängt davon ab, auf welche Quote man es setzt und wie hoch die Auszahlungsquote des Marktes ist, auf dem man es platziert. Eine Rechnung mit den Zahlen aus dem Forschungsstand: Für eine illustrative Wettquote von 1,90 auf einen Zwei-Wege-Markt (1,90 / 1,90) und einen Free-Bet-Nominal von 10 CHF, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, liegt der Marktwert des Gratisspielguthabens im Durchschnitt bei etwa 4,75 CHF. Das ist nicht garantiert, sondern ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, berechnet als Nominal mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote mal Auszahlungsquote des Marktes.

Die Auszahlungsquote eines Marktes mit zwei gleichwertigen Quoten von 1,90 / 1,90 beträgt 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90), also 0,95 oder 95 %. Die Marge des Marktes liegt entsprechend bei 5 %. Bei dieser Auszahlungsquote und einer Wettquote von 1,90 ist der durchschnittliche Wert des Gratisspielguthabens 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,95, also rund 4,75 CHF. Bei einer höheren Wettquote steigt der Wert, bei einer niedrigeren sinkt er. Bei einer Wettquote von 1,50 sinkt er auf etwa 3,17 CHF, bei einer Wettquote von 3,00 steigt er auf etwa 6,33 CHF. Die Faustregel: Je höher die Wettquote, desto mehr ist das Gratisspielguthaben wert, weil ein höherer Anteil des potenziellen Gewinns rechnerisch auf das Gratisspielguthaben entfällt.

Diese Rechnung unterstellt, dass das Gratisspielguthaben einmal eingesetzt wird, dass die Wette gewinnt oder verliert, ohne weitere Bedingungen, und dass die Auszahlungsquote des Marktes konstant bleibt. Sie macht keine Aussage darüber, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist, und sie verspricht keine Auszahlung. Wer das Gratisspielguthaben aus der «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion mit CHF 10 Nominal bei einer Wettquote von 1,90 anwendet, setzt statistisch 4,75 CHF reales Geld in eine Wette, die der Buchmacher zu 95 % zurückzahlt und zu 5 % einbehält. Das ist der Wert, den das Gratisspielguthaben in dieser Konstellation hat, weder mehr noch weniger.

Anbieter im Detail: Was die zwei Schweizer Veranstalterinnen bieten, und warum die ausländischen Anbieter daneben liegen

Die folgende Aufstellung deckt die Anbieter aus der Vergleichstabelle im Detail ab. Sie beschreibt die beiden Schweizer Veranstalterinnen mit ihren Stärken und Einschränkungen, und sie zeigt, warum die ausländischen Marken in der gleichen Tabelle stehen, ohne in der Praxis eine Alternative für Schweizer Neukunden zu sein.

Swisslos Sporttip (Swisslos.ch)

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist eine der zwei Veranstalterinnen, die das BGS für Sportwetten zulässt. Sie führt Sporttip auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Registrierung ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich, mit verifizierter Identität und Mindestalter 18.

Das Wettprogramm ist durch die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen begrenzt. Es enthält die gängigen Sportarten, keine Esports, keine Eckball- oder Kartenmärkte. Livewetten sind verfügbar, wobei die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1,00 zählen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren.

Beim Spielerschutz verlangt Sporttip vor der ersten Wette die Setzung der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen. Die Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen. Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, das Gratisspielguthaben aus einer Neukundenaktion lässt sich also nur über Gewinne aus Wetten monetarisieren, und selbst dann nur im Rahmen der Auszahlungsmechanik.

Für Neukunden ist Sporttip die erste Adresse, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt, und sie bringt die volle Schweizer Spielerschutzarchitektur mit. Sie ist nicht die Adresse für jemanden, der ein breites internationales Wettprogramm mit asiatischen Handicap-Märkten oder Esports sucht, und sie ist nicht verfügbar für Westschweizer und Walliser Wohnsitze.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält dort 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden. Eine Online-Registrierung verlangt ebenfalls Wohnsitz im Vertragsgebiet, verifizierte Identität und Mindestalter 18.

Die Auszahlungsmechanik ähnelt der von Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Einzahlungsobergrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und jede Promo-Aktion läuft unter Gespa-Bewilligung.

Die letzte öffentlich dokumentierte Neukundenaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, verteilte 7’000 Codes à CHF 10 Gratisspielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer in der Westschweiz wohnt und auf eine Neukundenaktion wartet, hat hier den einzigen regelmässig wiederkehrenden Anlaufpunkt. Der Vorteil gegenüber Sporttip liegt nicht in einem grösseren Wettprogramm, das Wettprogramm ist durch die gleiche Gespa-Liste begrenzt, sondern in der regionalen Verankerung: Die Codes wurden an Aktionstagen in den Stadien der National League verteilt, ein Mechanismus, der so nur in der Westschweiz funktioniert.

FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet, X3Bet (ohne Schweizer Bewilligung)

Diese acht Anbieter erscheinen in der Tabelle, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, und weil eine Vergleichsseite, die nur die zwei Schweizer Anbieter zeigt, das Bild unvollständig liesse. Was die Tabelle nicht zeigt, ist der entscheidende Punkt: Keiner dieser Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder, im Fall von X3Bet, Tobique (Kanada), hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Praktisch bedeutet das: Die Anbieter sind nicht an die Spielsperre-Datenbank angeschlossen, ein Rechtsweg in der Schweiz fehlt, und die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen, worauf Schweizer Internetanbieter den Zugang per DNS blockieren. Die Sperrliste wurde 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains, die innerhalb von Stunden ersetzt werden, ein Mechanismus, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Die Spielsperre im Schweizer Register gilt für diese Anbieter nicht, was bedeutet, dass eine Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande einen Zugriff auf diese Anbieter nicht verhindert. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, ist zivilrechtlich auf den Weg im Ausland angewiesen, und die zuständige Aufsichtsbehörde sitzt in einem Land, das mit der Schweiz kein Vollstreckungsabkommen für solche Fälle hat.

Steuerlich gilt: Gewinne aus diesen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber einzelne Kantone, etwa Thurgau, behandeln sie unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Der Anbieter selbst behält keine Quellensteuer ein, die Versteuerung läuft allein über die Steuererklärung. Wer sich an diese Anbieter wendet, sollte das mit dem Wissen tun, dass weder die Schweizer Spielsuchtfrühwarnsysteme greifen noch die Schweizer Auszahlungsmechanik auf ein Bankkonto im eigenen Namen garantiert ist, und dass die Spielsucht-Sperre im Schweizer Register dort nicht gilt.

Für Schweizer Neukunden sind diese Anbieter keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande. Sie sind das, was die Tabelle als «ohne Schweizer Bewilligung» bezeichnet: ein Markt, der in der Schweiz nicht zugelassen ist und dessen Zugang über die Sperrliste blockiert werden kann.

Wie eine Neukundenregistrierung in der Schweiz abläuft

Die Registrierung bei Sporttip oder Jouez Sport folgt dem gleichen Muster. Sie ist nicht anonym, sie verlangt einen Ausweis, und sie ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann kein Konto eröffnen.

Schritt 1: Identität und Wohnsitz

Die Online-Registrierung verlangt die Eingabe der persönlichen Daten, das Hochladen eines Ausweises und die Verifikation gegen Adressdatenbanken. Wer unter 18 ist, wird abgewiesen. Wer im falschen Vertragsgebiet wohnt, wird auf die andere Veranstalterin verwiesen, sofern dort der Wohnsitz liegt. Wer eine Spielsperre hat, wird abgewiesen. Mehrfache Registrierungen sind unzulässig, jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Schritt 2: Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Wette setzt die Software die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage ab. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind keine empfohlenen Werte, sie sind eine Voraussetzung, ohne die das Konto nicht aktiviert wird.

Schritt 3: Erste Einzahlung

Die erste Einzahlung auf das Spielerkonto kann per Online-Zahlungsmöglichkeit, Einzahlungsschein oder, bei Swisslos, PostFinance Pay erfolgen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, die Obergrenze bei CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Transaktion bei PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt, was die Einzahlung mit dem Bankkonto im eigenen Namen verknüpft, eine Voraussetzung, die Art. 50 Abs. 2 VGS erfüllt.

Schritt 4: Erste Wette und Auszahlungsmechanik

Die erste Wette kann platziert werden, sobald das Konto aktiviert ist. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Bei Loterie Romande ist die Schwelle ebenfalls CHF 1’000, mit Überweisung auf die angegebene IBAN.

Schritt 5: Auszahlung

Auszahlungen vom Wallet auf das Bank- oder Postkonto sind bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen an Dritte sind nicht möglich.

Häufige Fragen zu Neukunden-Freiwetten in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?

Ja, aber das Angebot ist eng begrenzt. Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die letzte öffentlich dokumentierte Aktion war «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, die CHF 10 Gratisspielguthaben an 7 Aktionstagen verteilte.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde Spielguthaben gutgeschrieben?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande ist ab 18 Jahren möglich, mit verifizierter Identität und Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Swisslos bedient 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Minderjährige und gesperrte Personen sind ausgeschlossen, jede Person darf nur ein Konto führen.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Die letzte öffentlich dokumentierte Aktion der Loterie Romande verlangte keine Einzahlung, sondern die Eingabe eines Codes aus den National-League-Stadien innert 7 Tagen. Ob eine künftige Aktion eine Einzahlung verlangt, hängt von der Gespa-Bewilligung der jeweiligen Aktion ab. Bei Swisslos folgt die Einzahlungsmechanik den Wallet-Regeln: Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen.

Was bedeutet es, dass Boni für Neukunden nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?

Das bedeutet, dass jede Aktion mit Gratisspielguthaben von der Aufsichtsbehörde geprüft wird, bevor sie live geht. Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 Bewilligungen erteilt und Swisslos 8. Das ist der Grund, warum das Angebot in der Schweiz klein und anlassbezogen bleibt, etwa an Stadion-Tagen oder zu bestimmten Sportereignissen, statt breit vermarktete Willkommenspakete wie in Märkten ohne diese Bewilligungspflicht.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten in Bezug auf Schutz und Rechtsweg?

Ausländische Anbieter wie FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet oder X3Bet haben keine Schweizer Bewilligung und sind nicht an die Spielsperre-Datenbank angeschlossen. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, ein Rechtsweg in der Schweiz fehlt, und die Spielsucht-Sperre im Schweizer Register gilt dort nicht. Wer dort spielt, ist auf den zivilrechtlichen Weg im Ausland angewiesen und hat weder die Schweizer Frühwarnsysteme noch die Auszahlungsmechanik auf ein Schweizer Bankkonto im selben Rahmen. Gewinne aus diesen Anbietern sind je nach Kanton steuerbares Einkommen, ohne Verrechnungssteuer, aber mit voller Einkommenssteuerpflicht.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»