Bester Wettbonus Vergleich 2026: Was die Bonusarten in der Schweiz wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Ein Päckchen in braunem Papier mit Schnur liegt auf einer Fensterbank, draussen ist ein verregneter Hof zu sehen.

Wer hier landet, will nicht eine Liste der höchsten Summen. Wer hier landet, will wissen, was ein Wettbonus unter Schweizer Bedingungen bedeutet, was er kostet und wann er überhaupt ausbezahlt wird. Die kurze Antwort steht im zweiten Absatz; der Rest des Textes zeigt, wie sie zustande kommt.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

In der Schweiz dürfen nur zwei Organisatoren Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspielguthaben und Gratiswetten die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Aus diesem Grund sind die hiesigen Aktionen klein, sparsam dosiert und an klare Bedingungen geknüpft. Ein «100 % Bonus» in der Grössenordnung ausländischer Anbieter existiert hier nicht, und ein Versprechen, das so tönt, kommt von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­angaben von Swisslos und Loterie Romande.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Der schweizerische Wettmarkt ist nicht offen. Die Liste unten ordnet die zwei bewilligten Organisatoren ganz oben ein, weil sie die einzigen sind, denen eine Schweizer Bewilligung etwas nützt. Acht ausländische Marken folgen, ohne Schweizer Bewilligung: sie sind hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Alltag begegnen, nicht weil sie hier erlaubt sind.

Mehrere Curlingsteine liegen auf einer glatten Eisfläche in einer leeren Halle, Deckenlicht spiegelt sich im Eis.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.
Anbieter Schweizer Bewilligung Organisator / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Veranstalterin von Sportwetten (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Veranstalterin von Sportwetten (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Betify ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht
Betscore ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt, gilt in der Schweiz nicht

Die Spalten tragen nur, was die Bewilligungs­lage tatsächlich unterscheidet: Marke, Status in der Schweiz und wer sie betreibt. Alles andere hängt an den Aktionen selbst, und genau dort trennt sich die Liste.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, denen das Geldspielgesetz Sportwetten zugesteht. Das Produkt heisst Sporttip und deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen; alle anderen gehen leer aus. Die Verlustlimiten sind nicht Wahl, sondern Pflicht: vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist der Boden, auf dem jede Aktion steht.

Ein Füllfederhalter und ein Tintenfass stehen auf einem Schreibtisch aus dunklem Holz im warmen Lampenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Bei Sporttip läuft fast alles als «Boost»: der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote je 1.50 oder höher und legt 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Auswahlen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten beziehungsweise für ein definiertes Sportereignis, sind pro Person einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfallen sie. Es gibt keinen klassischen Einzahlungsbonus, kein «Free Bet» im Markt­jargon, keine mehrstufige Willkommens­packung. Was es gibt, sind kleine Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen und die erwähnten Boosts, beide nicht auszahlbar.

Für wen das passt: für Spielende im Vertragsgebiet, die mit den Regeln des Marktes leben können, dass Boosts nicht garantiert sind und dass Promoguthaben nicht auf das Bankkonto wandert. Für wen es nicht passt: für jeden, der einen klassischen Willkommens­bonus erwartet.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Servicegebiet. Die Aktionen sind ähnlich klein wie bei Swisslos, aber sichtbar anders verpackt: im Winter 2025/26 lief «Jouez Sport – Patinoires et Stades» über sieben Aktionstage vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Wer den in den National-League-Stadien verteilten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, bekam CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, 7’000 Stück insgesamt, nicht auszahlbar. Das ist die Form, die Schweizer Bewilligungen hier zulassen: ein kleiner Bonus, an eine konkrete Aktion gebunden, mit klarer Frist.

Die Loterie Romande erlaubt höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen aufs Wallet, darüber wird auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt im Wallet und ist nicht auszahlbar. Das heisst für die Praxis: der Bonus kann eingesetzt werden, ein Gewinn daraus ist echtes Geld, der Bonus selbst nicht.

Für wen das passt: für Westschweizer Spielende, die gezielt kleine Aktionen mitnehmen und den Code nicht als Hauptanreiz, sondern als Dreingabe verstehen. Für wen es nicht passt: für alle, die mit dem Code allein einen Mehrwert erwarten.

Boomerang Bet, BetFury, Betify, N1 Bet, Bettilt, Duelbits, Sportaza und Betscore

Diese acht Marken sind hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie hier etwas zu suchen haben. Keine hat eine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz aus Curaçao, Malta oder anderswo hat in der Schweiz keine Kraft, das Geldspielgesetz (Art. 4 BGS) sagt das selbst. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschluss­register angeschlossen, es gibt hier keinen Rechtsweg, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen lassen; die Liste wurde Ende 2025 mit 671 Domains geführt.

Die Aktionen dieser Marken können grösser aussehen als das, was Swisslos und Loterie Romande anbieten. Sie tragen aber Schweizer Recht nicht mit: kein Anschluss an die Spielsperre, kein Schutz vor Spielsucht über die Schweizer Stellen, keine Verrechnungssteuer, kein Zugang zu den Schweizer Selbsthilfe­angeboten, dafür das Risiko, dass Gewinne je nach Kanton als Einkommen versteuert werden, und dass die Seite morgen auf der Sperrliste steht. Wer eine ausländische Seite nutzt, sollte das nicht als Werbe-, sondern als Risiko­abwägung lesen. Gewinne aus Grossspielen ausländischer Anbieter behandelt etwa der Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen; im Einzelfall klärt das die kantonale Steuerverwaltung.

Für wen das passt: für niemanden, der in der Schweiz wohnt und auf Schweizer Schutz bauen will. Wer aus anderen Ländern zugreift, hat einen anderen Rechtsrahmen; dieser Text richtet sich an die Schweiz.

Was ein Wettbonus in der Schweiz überhaupt ist

Ein Wettbonus ist ein Marketing­instrument, kein Geschenk. In der Schweiz gilt zusätzlich eine regulatorische Schicht: Gratisspielguthaben, Gratiswetten und ähnliche Vergünstigungen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Was nach dieser Zustimmung übrig bleibt, sind kleine Aktionen mit klaren Bedingungen. Was nicht übrigbleibt, sind die grossen Willkommens­pakete ausländischer Anbieter.

Vier Begriffe tauchen in den Bedingungen immer wieder auf, und jeder meint etwas anderes. Gratisspielguthaben ist das, was die Schweizer Aufsicht in den Bedingungen so nennt: ein Betrag auf dem Spielerkonto, der eingesetzt, aber nicht ausgezahlt werden kann. Gratiswette ist der Markt­ausdruck für dasselbe Konstrukt. Eine Kombiwette ist eine Wette mit mehreren Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden. Ein Boost erhöht entweder die Quote einer einzelnen Voraussage oder den Nettogewinn einer Wette mit mehreren Auswahlen, ist in der Schweiz aber an Bedingungen geknüpft, die das Marketing gerne verschweigt.

Der Unterschied zwischen «Bonus» und «Gewinn» ist der wichtigste. Eine Gratiswette von CHF 10, die zu einer Quote 2.50 gewinnt, bringt nicht CHF 25 zurück; sie bringt in der Regel nur den Gewinn, also CHF 15, weil der Einsatz nicht zurück­gezahlt wird. Wer das vergisst, sieht den Unterschied zwischen Eigenwert und Reklame erst auf dem Wettschein.

Wer in der Schweiz Boni anbieten darf

Die Schweiz kennt keinen offenen Markt für Sportwetten. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) zählt Sportwetten zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung braucht eine Veranstalter­bewilligung und eine Spiel­bewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide werden von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also einen dritten Buchmacher mit Schweizer Lizenz sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.

Die Konsequenz für den Vergleich ist deutlich: die ersten beiden Plätze sind nicht «die besten aus einer Liste», sondern die einzigen, die überhaupt eine Bewilligung haben. Wer in den Vergleich aufnimmt, was im Ausland bewilligt ist, sollte wissen, dass diese Bewilligung in der Schweiz nichts bedeutet, dass keine Schweizer Anlaufstelle zuständig ist und dass die Sperrliste morgen eine andere sein kann.

Spielerschutz: was vor jeder Aktion gilt

Boni ändern nichts an den Limiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande gilt das Wallet-Modell: höchstens CHF 10’000 Einzahlung innert 30 Tagen, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Diese Werte kommen nicht vom Marketing, sondern von der Aufsicht.

Hinzu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Wer sich sperrt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (FISG, gestützt auf Art. 45 BGS). Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes im Rahmen ihrer Teilnahme­bedingungen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Das ist der Rahmen, in dem jede Aktion spielt.

Wer einen Bonus als Ausrede für höhere Einsätze nimmt, übersieht die Logik des Marktes. Wetten ist ein Geschäft mit eingebauter Marge zugunsten der Anbieterin. Ein Bonus mildert das nicht, er verschiebt es. Wer sein Limit einhalten will, hält es auch unter dem Einfluss eines noch so verlockenden Angebots.

Bonusarten, Bedingungen, Fristen

Wer Boni vergleicht, vergleicht Bedingungen, nicht die angekündigte Summe. Vier Punkte entscheiden, was eine Aktion wert ist.

Umsatz­bedingung. Eine klassische Bonusform verlangt, dass der Bonusbetrag mehrfach umgesetzt wird, bevor eine Auszahlung möglich ist. In der Schweiz ist diese Form selten; was es gibt, sind Boosts mit einer Schwelle (beim Sporttip-Kombiboost die Mindest­anzahl Voraussagen), die sich eher an die Wettstruktur als an einen Multiplikator heftet. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass ein «100 % Bonus» einen 5- bis 10-fachen Umsatz mit Mindest­quote 1.50 nach sich zieht, findet in der Schweiz kein direktes Gegenstück.

Frist. Die Romande-Aktion «Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und der Code war innert 7 Tagen nach Erhalt einzulösen, das Spielguthaben 30 Tage gültig. Bei Sporttip sind die Boosts an den jeweiligen Wettvorgang gebunden, das heisst sie verfallen mit dem Wettschein, nicht mit einer Aktion. Wer eine Frist verpasst, hat schlicht nichts.

Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben ist nach Schweizer Recht nicht auszahlbar. Das gilt sowohl für Sporttip als auch für Jouez Sport. Was mit einem Bonus gewonnen wird, ist echtes Geld, das auf das Wallet geht; der Bonus selbst bleibt im System und verschwindet mit dem Wettschein. Werbung, die das verschleiert, ist irreführend und im Schweizer Recht ohnehin nicht erlaubt.

Cash-Out und Boosts. Bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten verfügbar, online, nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Wichtig im Bonus­zusammenhang: wird ein Cash-Out ausgeführt, verfällt ein aktiver Boost. Wer einen Boost mitnimmt und dann cashed out, hat den Boost verschenkt.

Diese vier Punkte entscheiden, was eine Aktion tatsächlich kostet. Wer nur die Summe liest, liest Werbung.

Wie der Kombiboost rechnet: ein Beispiel

Der Sporttip-Kombiboost lässt sich mit einer plausiblen Auswahl von Quoten durchrechnen. Vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, also 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 liegt der Bruttogewinn bei 9.79 × 10 = CHF 97.90, der Nettogewinn vor Boost bei 87.90. Bei vier Auswahlen erhalten Spielende 5 % Boost auf den Nettogewinn, also rund CHF 4.40 zusätzlich. Wer auf 7 Voraussagen erhöht (mit Quoten, die alle bei mindestens 1.50 bleiben), liegt bei 20 % Boost, was bei vergleichbarer Auswahl in der Grössenordnung von CHF 30 zusätzlich landet, bei 15 Auswahlen verdoppelt sich der Nettogewinn durch 100 % Boost. Das sind die Bänder, mit denen Spielende rechnen müssen: ein Boost ist ein Aufschlag, kein Ersatz für die Auswahl.

Was hier nicht gerechnet wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle Voraussagen eintreffen. Jede zusätzliche Auswahl senkt die Treffer­wahrscheinlichkeit, jeder Boost erhöht nur den Gewinn im Erfolgsfall. Wer mit dem Boost rechnet, rechnet mit dem Best Case, nicht mit dem wahrscheinlichen.

Werbung, Bewilligung und das, was es kostet

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten ist eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Das gilt für Werbung, nicht für Beschreibung. Diese Seite beschreibt; sie bewirbt nicht. Wer auf einer beworbenen Seite landet, sollte prüfen, ob er gerade gegen das Gesetz verstossen lässt, wer auch immer die Anzeige geschaltet hat.

Für die bewilligten Organisatorinnen gilt das Werbeverbot des BGS ohnehin: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden. In der Praxis heisst das, dass die grossen «100 % Bonus»-Banner aus dem Ausland in der Schweiz nicht von Gesetzes wegen auftauchen dürften. Wer sie sieht, sieht Werbung gegen das Gesetz, und das ist auch dann ein Risiko­hinweis, wenn die Seite selbst seriös aussieht.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommens­steuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und der wird vom Bund und vom Kanton unterschiedlich gesetzt. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der Betrag wird als Verrechnungs­steuer von 35 % direkt am Gewinn abgezogen, sofern die Schwelle überschritten ist, und kann über die Steuererklärung zurück­gefordert werden. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, darum gilt hierzulande der Grundsatz «je nach Kanton». Für die meisten Spielenden heisst das schlicht: kein Einkommens­steuer­abzug und keine Verrechnungs­steuer auf einem normalen Wettgewinn, und das, ohne dass ein Bonus daran etwas ändert. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt keine Schweizer Verrechnungs­steuer; die kantonale Praxis behandelt solche Gewinne aber unterschiedlich, und im Kanton Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater; eine Pauschal­aussage für das ganze Land gibt es nicht.

Was die Vergleichstabelle nicht zeigt

Die Tabelle «Die zehn Anbieter im Vergleich» ordnet nach Bewilligungs­lage, weil das der einzige harte Unterschied zwischen den zehn Marken ist. Alles, was Marketing und Werbung gerne in den Vordergrund rücken — Höhe des Bonus, Anzahl der Freispiele, Quote der Gratiswette — fehlt hier mit Absicht. Es fehlt, weil diese Zahlen nur im konkreten Zeitfenster einer Aktion gelten, sich wöchentlich ändern und in der Schweiz ohnehin nur für zwei Anbieter überhaupt zulässig sind. Wer sie wissen will, schaut auf die Aktionsseite der Anbieterin, nicht in eine Vergleichs­tabelle.

Was die Tabelle auch nicht zeigt, ist die individuelle Passung. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat keine Wahl, ob er dort spielt; er hat die Wahl, ob er überhaupt spielt. Wer im Westschweizer Servicegebiet wohnt, hat die Loterie Romande als bewilligte Option. Wer aus beiden herausfällt oder im Ausland wohnt, hat keine Schweizer bewilligte Option. Das ist keine Empfehlung, das ist die Rechtslage.

Wie ein Bonus im Spielerkonto landet

Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, durchläuft bei beiden Anbieterinnen denselben Pfad: Identitätsnachweis, Adress­abgleich, Festlegung der Limiten, erst dann die erste Einzahlung. Bei Swisslos geht das per PostFinance Pay direkt in der PostFinance App oder per Einzahlungs­schein, der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein neuer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Loterie Romande liegen die Werte ebenfalls bei CHF 10’000 pro 30 Tagen für Einzahlungen und maximalem Wallet. Wer diese Werte kennt, weiss, dass ein «Bonus» im klassischen Sinn hier nicht möglich ist: das System ist auf kleine, häufige Bewegungen ausgelegt, nicht auf den einen grossen Boost.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen sind in den ersten 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut­geschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wer diese Wege versteht, weiss auch, warum eine Aktion mit Bonus «fürs Wallet» und nicht «aufs Konto» läuft: das Wallet ist der einzige Ort, an dem das Spielguthaben sinnvoll einzusetzen ist.

Häufige Fragen

Was ist ein Wettbonus, und welche Arten gibt es?

Ein Wettbonus ist eine Vergünstigung, die eine Wettanbieterin Spielenden gewährt. In der Schweiz sind die häufigsten Formen Gratisspielguthaben, Kombiboosts auf den Nettogewinn und kleine Aktionen mit Code. Jede Form hat eigene Bedingungen: Boosts setzen Mindest­anzahl und Mindest­quote voraus, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Aktionen sind befristet. Der «Willkommens­bonus» ausländischer Anbieter ist hier nicht zulässig.

Was bedeutet Gratiswette, und wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein Wettschein, dessen Einsatz die Anbieterin übernimmt. Gewinnt die Wette, erhält die spielende Person in der Regel nur den Reingewinn, nicht den Einsatz zurück. Bei einer CHF-10-Gratiswette zur Quote 2.50 sind das rund CHF 15, nicht CHF 25. Das gilt auch für die Schweizer Varianten wie den CHF-10-Code der Loterie Romande: das Spielguthaben wird eingesetzt, Gewinne daraus sind echtes Geld, das Guthaben selbst nicht.

Warum fallen Wettboni in der Schweiz kleiner aus als bei Seiten im Ausland?

Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht entscheidet im Einzelfall, nicht im grossen Stil. 2025 erteilte sie 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beide Organisatorinnen dürfen Werbung schalten, die nicht aufdringlich ist und sich nicht an Minderjährige richtet; grosse Willkommens­pakete wären das nicht.

Wie lassen sich Boni verschiedener Buchmacher vergleichen, ohne nur auf die Summe zu schauen?

Vier Punkte zählen: ob der Bonus überhaupt auszahlbar ist oder nur im System bleibt; welche Mindest­quote und Mindest­anzahl an Voraussagen verlangt werden; welche Frist gilt; und welche Einsätze der Boost übersteigt. In der Schweiz heisst das konkret: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Boosts setzen Quoten ab 1.50 voraus, Fristen liegen meist zwischen 7 und 30 Tagen, und der Einsatz pro Wette ist bei Sporttip zwischen CHF 1 und CHF 1’000 limitiert. Wer diese Werte liest, vergleicht.

Können Aktionen wie Boosts oder Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Sowohl der Sporttip-Kombiboost als auch das CHF-10-Spielguthaben der Loterie Romande aus der Winteraktion 2025/26 sind nicht auszahlbar. Sie lassen sich einsetzen, Gewinne aus ihrem Einsatz sind echtes Geld, der Bonus selbst bleibt im Wallet. Bei einem Cash-Out verfällt ein aktiver Boost. Wer eine Auszahlung des Bonus erwartet, liest die Bedingungen nicht.

Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus ausländischen Grossspielen kennen keine Schweizer Verrechnungs­steuer. Die kantonale Praxis entscheidet, ob und wie sie als Einkommen versteuert werden; im Kanton Thurgau etwa werden sie unabhängig von der Höhe besteuert, andere Kantone handhaben das anders. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung. Für Schweizer bewilligte Wetten gilt bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn Einkommens­steuerfreiheit, der Bund setzt die Schwelle ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, die Kantone weichen davon ab, darum der Grundsatz «je nach Kanton».

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»