Beste Wettanbieter in der Schweiz 2026: Was Lizenz, Quoten und Limits wirklich bedeuten

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Ein Sandplatz für Tennis liegt bei Sonnenaufgang still da, das Netz wirft einen langen Schatten über die weissen Linien.

Stand: Oktober 19, 2026 · Lizenzangaben geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die BGS-Bewilligungen.

# Beste Wettanbieter in der Schweiz 2026: Wer hier wetten darf und wer nicht

Eine kleine Zahl, klare Verhältnisse. Wer in der Schweiz auf Sport wetten will, hat es mit zwei Veranstaltern zu tun, die das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Jede andere Seite, auf die man im Internet stösst, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, fällt nicht unter die Schweizer Sperrliste-Regelung im selben Mass und bietet im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Dieser Vergleich sortiert die Anbieter danach, was sie tatsächlich dürfen, was sie an Quote bieten, wie sie Limits setzen und wie Gewinne ausgezahlt werden. Kein einzelner Anbieter führt dauerhaft die Quotenkrone, und genau das gehört zur ehrlichen Antwort.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Auszahlung und Zahlungsmittel: was Speed und wo das Konto kostet

Wer bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt, bekommt das Geld nicht auf eine beliebige Wallet. Die Auszahlung geht ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, im Inland oder in Liechtenstein. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen, PayPal an Dritte oder eine paysafecard-Auszahlung sind bei einem lizenzierten Schweizer Anbieter kein Angebot. Das steht nicht in den Werbebannern, sondern im Geldspielgesetz (Art. 50 Abs. 2 VGS) und in den Online-Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Bei Swisslos ist das Wallet das zentrale Konto. Aufgeladen wird es per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay gehört zum Angebot und wird in der PostFinance-App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wandern automatisch aufs Wallet, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto. Eine Auszahlung aufs eigene Konto ist innert 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 % an. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Ein grosses Eisstadion aus der Ferne gesehen, hell erleuchtet von Flutlicht in der Abenddämmerung, davor eine leere Strasse.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Eine paysafecard oder ein Klarna-Sofortbezug lässt sich mit dieser Architektur nicht verbinden, und genau hier beginnt die Trennung zwischen «lizenziert in der Schweiz» und «akzeptiert dieselben Zahlungsmittel wie ein EU-Anbieter». Wer mit PayPal einzahlen will, findet diese Option auf den Seiten der beiden Veranstalter nicht. Dasselbe gilt für Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen: Wer in der Schweiz legal wettet, zahlt mit dem Bankkonto ein und bekommt auf das Bankkonto ausgezahlt.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sieht das Zahlungsbild anders aus, aber nicht im Sinne eines Mehrwerts. Solche Seiten werben mit paysafecard, Klarna, PayPal, Bitcoin, Ethereum und manchmal Stablecoins. Der Vorteil, den sie versprechen, ist Geschwindigkeit: Auszahlungen seien innert Stunden möglich. Das setzt voraus, dass die Auszahlung an Dritte geht, auf eine Wallet, die nicht auf den Namen des Spielenden läuft. Im Schweizer Recht ist genau das bei einem bewilligten Anbieter ausgeschlossen, und genau dort holen ausländische Seiten ihre Werbung ab. Geschwindigkeit ist hier kein Produktmerkmal, sondern ein Indiz dafür, dass die Seite die Schweizer Identitätsprüfung umgeht.

Die Konsequenz ist einfach. Wer den Vergleich anstellt, sollte nicht fragen, welcher Anbieter am schnellsten auszahlt, sondern welcher Anbieter überhaupt auszahlt, an wen er auszahlt und unter welcher Aufsicht. Innerhalb der Schweiz sind das zwei Veranstalter mit klarer Bankanbindung. Alles, was «sofort, ohne Konto, anonym» verspricht, arbeitet ausserhalb dieses Schutzes.

Mobile Wetten und App: was auf dem Smartphone anders läuft

Die Sporttip-App ist für iOS und Android verfügbar und übernimmt alle Funktionen der Webseite. Wer in der App eine Wette zusammenstellt, kann sie über einen QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen und so den Online- und den stationären Kanal verbinden. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich und ergibt sich aus der Struktur der Schweizer Veranstalter, die ein duales Vertriebsnetz aus Verkaufsstellen und Online-Angebot unterhalten.

Was bei der App auffällt, ist weniger das sichtbare Design und mehr, was unter der Oberfläche passiert. Die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der Swisslos, einen Ausweis, der hochgeladen wird, und eine Prüfung gegen Adressdatenbanken. Die App erbt diese Logik: Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Swisslos-Gebiet gehört, kann sich online nicht anmelden. Das ist keine Bevormundung, sondern die direkte Folge der interkantonalen Vereinbarung, die den Markt zwischen Swisslos und Loterie Romande aufteilt.

Auf der App müssen zudem Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, bevor die erste Wette platziert wird. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Limits sind im Gesetz verankert (Art. 87 VGS), aber die 72-Stunden-Frist ist eine Selbstverpflichtung über der gesetzlichen Untergrenze von 24 Stunden. Wer mit dem Smartphone wettet, sieht diese Limits nicht erst beim Auszahlungsantrag, sondern bereits beim Aufruf der Wettannahme.

Für die Konkurrenz ohne Schweizer Bewilligung gilt: Die App ist oft das Hauptprodukt, weil die Seite selbst im Inland geblockt werden kann. Die DNS-Sperre richtet sich gegen die Domain, nicht gegen eine heruntergeladene App. Wer auf eine ausländische App ausweicht, umgeht damit die Sperrliste der Gespa, bleibt aber ein Kunde ohne Schweizer Bewilligung. Die App löst das Vertriebsproblem, nicht das Schutzproblem.

Livewetten und Cash-Out: warum der vorzeitige Ausstieg die Marge sichtbar macht

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Wette lässt sich nicht rückgängig machen. Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht.

Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei vollem Abwarten. Das ist keine Marge obendrauf, sondern die Marge vorweggenommen: Der Veranstalter bewertet die Wette zu seinem internen Modell und zieht den erwarteten Vorteil sofort ab. Wer vor Schluss aussteigt, akzeptiert diesen Abschlag im Tausch gegen die Auflösung des Risikos. Wer abwartet, gewinnt im Erfolgsfall mehr, trägt aber das Risiko des späten Gegentors.

Die Live-Quoten bei Sporttip folgen dem Spielstand, und Swisslos behält sich vor, in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 zu werten. Dazu zählen Elfmeter, Rote Karten und Entscheidungen des Videoschiedsrichters. Wer in der Sekunde vor dem Elfmeter live eine Wette platziert, läuft Gefahr, dass sie nicht zählt. Auch Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. Diese Regel ist im Spielregel-Werk explizit, sie versteckt sich nicht.

Wer Cash-Out mit einem ausländischen Anbieter vergleicht, sollte darauf achten, ob Teilauszahlungen angeboten werden und ob Cash-Out pro Markt garantiert ist. Viele werben mit Cash-Out, behalten sich aber den Ausschluss für einzelne Märkte vor, ohne das transparent zu machen. Bei Sporttip ist dieser Ausschluss dokumentiert, was die Bewertung erleichtert, aber den Nachteil nicht aufhebt: Wer auf einen Anbieter mit garantiertem Cash-Out auf jedem Markt angewiesen ist, findet das bei einem Schweizer Veranstalter nicht.

Die Konsequenz: Cash-Out ist kein Gratis-Versicherungsschein. Er ersetzt das Risiko des Spätschicks durch einen Abschlag, dessen Höhe im Modell des Veranstalters liegt. Wer ihn nutzt, sollte wissen, dass er einen Preis zahlt, der nicht in der Quote steht.

Wettarten und Quoten: von der Einzelwette bis zur Systemwette

Die Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu möglichem Gewinn. Eine Wette zu Quote 2.10 mit Einsatz CHF 50 gibt im Erfolgsfall CHF 105, davon CHF 55 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen ab.

Bei Sporttip ist die Struktur strikt. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Der Mindesteinsatz ist CHF 1. Eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen, und die Limits können ohne Angabe von Gründen geändert werden. Das ist eine betriebliche Entscheidung, kein Spielraum nach oben. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, muss zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ausweichen, mit allen Folgen für den Schutz im Streitfall.

Innerhalb dieses Rahmens gibt es drei Typen, die regelmässig genutzt werden. Die Einzelwette steht für sich, die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden, und die Systemwette erlaubt es, einen Teil der Voraussagen falsch zu haben, ohne den ganzen Einsatz zu verlieren. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine Kombination, die irrtümlich ohne diese Funktion angenommen wurde, kann nachträglich für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Das schützt den Veranstalter, nicht den Spielenden.

Der Kombiboost bei Sporttip ist die prominenteste Aktion im Wettkorb. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nimmt, sollte die Mindestquote 1.50 ernst nehmen, weil Voraussagen unterhalb dieser Schwelle den Boost komplett entwerten. Quotenboosts auf Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Ereignisse gibt es ebenfalls, jeweils einmal pro Wettendem und limitiert.

Wettarten wie Ecken oder Karten, die in anderen Märkten üblich sind, finden sich im Schweizer Wettprogramm nicht. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) führt keine Ecken- oder Kartenmärkte, und eine esports-Sektion fehlt. Wer Ecken wetten will, muss zu einem ausländischen Anbieter wechseln. Wer das nicht tut, wettet innerhalb der zugelassenen Märkte.

Sportarten und Wettbewerbe: was die Gespa-Liste freigibt und was nicht

Das Sportangebot in der Schweiz folgt einer geschlossenen Liste. Die Gespa legt fest, welche Sportarten, welche Wettbewerbe und welche Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe, Wetterwetten, Politiksportwetten und Wetten auf TV-Shows sind tabu. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, Prematch und Live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine pauschale Beschränkung einzelner Live-Märkte, aber die Liste der zugelassenen Wettarten gilt auch live. In der Praxis bedeutet das: Wer eine Live-Wette auf einen Eckball sucht, sucht vergeblich, weil Ecken nicht auf der Liste stehen.

Für die Sportarten heisst das: Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball, Formel 1 und ähnliche grosse Sportarten sind abgedeckt, soweit die jeweiligen Wettbewerbe gelistet sind. UFC, esports und Futsal, die im internationalen Vergleich eigene Wett-Communities haben, fallen je nach Listung heraus. esports erscheint in der Schweizer Liste nicht. Wer auf esports wetten will, findet das Angebot bei keinem bewilligten Veranstalter.

Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht nur der Geschmack, sondern die Marktbreite. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann UFC und esports anbieten, weil für ihn die Schweizer Liste nicht gilt. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen das ausländische Angebot tatsächlich breiter ist. Wer darauf angewiesen ist, sollte sich bewusst sein, dass er die Schweizer Bewilligung gegen diese Märkte tauscht. Der umgekehrte Tausch, Schweizer Schutz gegen ein schmaleres Sportprogramm, ist die bewusste Entscheidung, die dieser Vergleich abbildet.

Neue Wettanbieter: warum «neu» praktisch immer «ausländisch» bedeutet (Stand 2026)

Wer nach neuen Wettanbietern sucht, landet fast immer bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Das folgt aus der Marktstruktur: Die Schweiz hat zwei Veranstalter, beide seit Jahrzehnten etabliert, beide staatsnah organisiert, beide an Verkaufsstellen und Online-Kanälen zugleich. Was als «neuer Wettanbieter» beworben wird, ist in aller Regel ein neuer Markenname auf einer bestehenden Plattform eines internationalen Betreibers, der in eine andere Jurisdiktion ausweicht.

Die Konsequenz für die Bewertung ist eindeutig. Ein «neuer» Anbieter in der Schweiz kann nicht zugleich neu und bewilligt sein, weil keine neuen Bewilligungen ausgestellt werden. Wer einen neuen Namen auf der Liste der Schweizer Anbieter sucht, sucht erfolglos. Wer einen neuen Namen mit Sitz im Ausland sucht, findet beliebig viele, aber keinen mit Schweizer Schutz.

Das bedeutet nicht, dass jede ausländische Seite schlecht geführt wird. Es bedeutet, dass die rechtliche Kategorie im Vordergrund steht. Wer mit einem neuen Anbieter spielt, sollte prüfen, ob er in der Gespa-Sperrliste steht (DNS-Sperre), ob seine Lizenz in einem bekannten Rechtsraum liegt und ob er im Streitfall erreichbar ist. Schweizer Spielende sind keine Kunden im Sinne des BGS, weil sie nicht im Vertragsgebiet eines bewilligten Anbieters wohnen müssen, um dort zu spielen, aber auch nicht unter den Schutzregeln dieses Gesetzes fallen. Die Lizenz eines anderen Staates hat im Schweizer Recht keine Kraft (Art. 4 BGS).

Diese Position wird in den kommenden Abschnitten weiter ausgeführt, weil sie die Grundlage für die Bewertung der zehn Anbieter im Vergleich bildet. Was an einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung beschrieben wird, beschreibt nicht einen Mangel des Anbieters, sondern eine Eigenschaft des Marktes, in dem er arbeitet. Wer das trennt, kann den Vergleich lesen, ohne in eine Marketingfalle zu laufen.

Anbieter im Vergleich: was die zehn Profile wirklich tragen

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Jouez Sport
Betscore unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
Betclic unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
IviBet unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
MyStake unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten unter Beobachtung Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Schweizer Bewilligung

Die Spalten folgen dem, was die Gespa und die Spielregeln hergeben. Eine dritte Spalte mit Bonus, Märkten oder Quoten wäre möglich, würde aber die meisten Zeilen mit einem Fragezeichen füllen und damit nichts aussagen. Wer mehr wissen will, prüft das Wettprogramm der beiden Schweizer Veranstalter direkt.

Was die Tabelle zur Marge eines Marktes zeigt

Die Quote eines Marktes ist die sichtbare Seite, die Marge die unsichtbare. Bei einem Zwei-Wege-Markt, etwa einem Tennis-Match, zu dem fiktiven Quoten 1.90 und 1.90 gehören, ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten, also 1 / (1 / 1.90 + 1 / 1.90). Das Resultat liegt bei rund 0.95. Der Anbieter behält rund 5 % der Einsätze als Marge. Bei einem Markt mit ungleichen Quoten verschiebt sich die Marge nach oben, und bei einer Live-Wette mit schwankenden Quoten kann sie jeden Wert erreichen, den das Modell des Anbieters vorgibt.

Diese Marge ist die eigentliche Kostenposition. Sie ist im Markt versteckt und nirgends als «Gebühr» ausgewiesen. Wer die Marge nicht kennt, vergleicht Quoten, als wären sie dasselbe wie Preis. Sie sind es nicht. Zwei Anbieter mit denselben Köpfen, aber unterschiedlichen Margen, sind nicht gleich gut, sondern der eine kostet pro Wette mehr als der andere. Bei Sporttip ist die Marge im Wettprogramm nicht ausgewiesen, sie ergibt sich aus den ausgewählten Quoten. Wer sie sehen will, muss sie selbst rechnen, und genau deshalb lohnt sich dieser Schritt vor jeder Wette.

Was heisst das in der Praxis? Eine Wette zu Quote 2.10 mit Einsatz CHF 50 gibt im Gewinnfall CHF 105. Davon gehen 5 % Marge auf den Markt abgegolten, ohne dass sie als Posten erscheint. Bei hundert Wetten zu derselben Quote und gleichen Einsätzen verliert der Spielende im statistischen Mittel den gemargten Anteil, unabhängig davon, wie geschickt er tippt. Geschick verschiebt die Auszahlungsquote, nicht die Marge. Das ist der Grund, warum kein Anbieter dauerhaft die beste Quote hat: Die Marge ist verhandelbar, aber nie null.

Was einen Anbieter von einer Webseite unterscheidet

Eine Sportwetten-Webseite ist ein Produkt, ein Anbieter eine rechtliche Kategorie. Die Webseite zeigt ein Wettprogramm, eine Quote, einen Wettschein. Der Anbieter haftet im Streitfall, unterliegt einer Aufsicht, zahlt Gewinne unter festgelegten Bedingungen aus, hat eine Lizenz, deren Bedingungen kontrolliert werden. In der Schweiz kontrolliert die Gespa diese Bedingungen, und sie tut es nur für zwei Veranstalter.

Wer die Frage stellt, wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt, bekommt eine kurze Liste: zwei, mit regionaler Aufteilung. Die Swisslos führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jede Person kann sich nur einmal registrieren, das Konto gilt nur im Vertragsgebiet des Veranstalters, und das verlangt den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im entsprechenden Gebiet.

Eine Wettanbieter-Webseite ist nicht schon deshalb ein Anbieter, weil sie Wettquoten anzeigt. Die Werbung spricht von «Anbietern» im Plural, der Markt spricht von Veranstaltern im Singular pro Region. Diese Trennung ist der Kern des Vergleichs. Wer sie ignoriert, vergleicht eine Verkaufsstelle mit einem Markennamen im Ausland und kommt zu keinem Ergebnis, das im Streitfall trägt.

Was an einem Anbieter zählt, ist daher nicht zuerst die Quote, sondern zuerst die Lizenz. Die Quote entscheidet, was ein Gewinn kostet, die Lizenz entscheidet, ob der Gewinn überhaupt ausgezahlt wird. Wer den Vergleich anstellt, ohne die Lizenz an den Anfang zu setzen, vergleicht das Marketing mit dem Marketing und nicht die Substanz mit der Substanz.

Rechtslage: warum «im Ausland lizenziert» im Schweizer Recht kein Schutz ist

Eine ausländische Lizenz, gleich ob aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat, hat im Schweizer Recht keine Kraft. Das ist nicht als Drohung gemeint, sondern als Beschreibung von Art. 4 BGS: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten in der Schweiz anbietet, macht sich strafbar, und im kommerziellen Rahmen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitfälle.

Ein Gebäude mit steinernen Säulen steht an einem Flussufer an einem klaren Morgen, davor lehnen einige Fahrräder.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden (Art. 86-93 BGS). Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Domains werden schnell ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping, bei dem die Gespa in der Vergangenheit unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 nannte. Eine ausländische App umgeht die DNS-Sperre, weil sie nicht über die Domain läuft, löst aber das Schutzproblem nicht. Der Schutz hängt an der Bewilligung, nicht an der Erreichbarkeit.

Werbung für nicht bewilligte Sportwetten ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Wer einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, indem er einen Link teilt, einen Bonuscode weitergibt oder eine Anmeldung empfiehlt, bewegt sich in dieser Grauzone. Dieser Vergleich beschreibt und bewertet, er empfiehlt keine Anmeldung und keinen Bonus. Die Beschreibung trifft zu, unabhängig davon, wie der Anbieter selbst wirbt.

Was daraus folgt, ist eine ungewohnte Logik. Wer zwischen «legal» und «illegal» unterscheidet, hat zwei Klassen. Wer zwischen «mit Schweizer Bewilligung» und «ohne Schweizer Bewilligung» unterscheidet, hat drei Klassen: bewilligt, ausländisch und strafbar. Die Mehrheit der ausländischen Anbieter ist nicht strafbar im Sinne der Spielenden, sondern strafbar im Sinne des Anbieters. Das nimmt niemandem die Verantwortung ab, entscheidet aber, wer für Folgen einstehen muss.

Spielerschutz: was die Verlustlimite, die Sperrliste und die Aufsicht leisten

Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, legt vor der ersten Platzierung die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Zeitraum, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer auf «mehr» klickt, wartet drei Tage, in denen die alte Limite gilt. Diese Konstruktion steht im Gesetz (Art. 87 VGS), die Schweizer Veranstalter setzen sie mit der 72-Stunden-Frist über die gesetzliche Untergrenze von 24 Stunden um. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Die Spielsperre funktioniert produktbezogen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register wird von der Gespa geführt, und wer dort eingetragen ist, kann bei keinem bewilligten Anbieter spielen, online wie offline. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufheben.

Was die Gespa testet, zeigt die Wirksamkeit dieser Architektur. Im Jahr 2025 hat sie an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen, in 47.5 % von 200 Versuchen. Das ist kein Beleg für ein gutes System, sondern für ein System, das selbst an der Verkaufsstelle Lücken hat. Wer darauf angewiesen ist, dass die Mechanik greift, sollte wissen, dass sie es nicht immer tut, und seine eigenen Grenzen umso konsequenter setzen.

Bei ausländischen Anbietern existiert diese Architektur nicht. Es gibt keine Schweizer Sperrliste, die ein Spielverbot durchsetzt, und keinen Schweizer Eintrag in ein Register, das ein bewilligter Anbieter prüft. Wer sich selbst sperren will, muss es auf jeder Seite separat tun. Wer die Sperre umgehen will, etwa durch ein zweites Konto oder einen anderen Markennamen derselben Plattform, findet Schlupfwege. Der Schutz, den die Schweizer Struktur verspricht, ist an die Schweizer Bewilligung gebunden und nicht exportierbar.

Krypto und Anonymität: warum das bei lizenzierten Anbietern nicht funktioniert

Kryptowährungen versprechen Anonymität bei Ein- und Auszahlungen. Bei einem lizenzierten Schweizer Anbieter ist diese Versprechen hohl, weil die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen gehen muss. Bitcoin, Ethereum und Stablecoins sind als Auszahlungsweg nicht zugelassen, und der Versuch, sie einzusetzen, scheitert an der Identitätsprüfung, die jeder Online-Registrierung vorausgeht. Wer auf einer Schweizer Plattform mit Krypto zahlen will, kann es nicht.

Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sieht es anders aus. Sie akzeptieren Krypto, weil sie keiner Schweizer Identitätsregel unterliegen. Das ist der eigentliche Anreiz dieser Anbieter für Krypto-affine Kunden. Es bedeutet aber nicht, dass die Seite anonym operiert, sondern nur, dass die Schweizer Verpflichtung zur Identitätsfeststellung umgangen wird. Im Streitfall ist die Seite im Ausland, die Identität im Wallet nicht nachvollziehbar, und der Schweizer Rechtsweg fehlt. Krypto ist hier ein Vertriebsmerkmal, kein Schutzmerkmal.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die Gespa sind nicht zu verwechseln. Die ESBK beaufsichtigt Casinos, die Gespa beaufsichtigt die Lotterien und die Sportwetten. Beide haben mit Krypto nichts zu tun, weil weder Casinos noch Lotterien Krypto-Auszahlungen anbieten. Wer eine ausländische Seite findet, die mit «vollständig lizenziert und reguliert» wirbt, sollte prüfen, von wem und in welchem Staat die Lizenz stammt. Im Schweizer Recht hilft diese Lizenz nicht.

Boni und Gratiswetten: warum die Werbung das Kleingedruckte unterschlägt

Ein «Willkommensbonus», eine «gratis Wette», ein «100 % Bonus»: Das sind Werbeformeln. In der Schweiz sind Werbeaktionen für Sportwetten eng begrenzt. Gratiswetten und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen für die Loterie Romande erteilt und 8 für Swisslos. Das ist die gesamte Schweizer Landschaft der Aktionen, über die zwei Veranstalter hinaus. Wer mit einem Schweizer Anbieter spielt, spielt im Regelfall ohne klassischen Willkommensbonus.

Bei Sporttip ist die prominenteste Aktion der Kombiboost. Er erhöht den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, von 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese Aktion kostet den Anbieter einen klar bezifferten Betrag pro Boost-Stufe, sie ist deshalb ein echtes Angebot und keine Werbung ohne Substanz. Wer sie nutzt, sollte die Mindestquote 1.50 prüfen, weil sie der Hebel ist, mit dem der Boost überhaupt gilt.

Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Ereignisse gibt es ebenfalls, jeweils einmal pro Wettendem und limitiert. Sie sind klar umrissen, sie sind nicht endlos, und sie sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die Werbung um diese Boos ist nüchtern, weil die Spielregeln die Werbung einschränken. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS).

Bei ausländischen Anbietern sieht die Werbelage komplett anders aus. «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», «gratis Wette ohne Einzahlung», «Cashback auf jede verlorene Wette» sind Standardformeln, die auf jedem Werbebanner stehen. Die Regeln, die dahinter liegen, sind selten so sichtbar wie die Werbung selbst: Mindestquoten, Umsatzfaktoren, Fristen, Auszahlungslimits, das Kleingedruckte. Wer einen solchen Bonus annimmt, sollte mindestens drei Zahlen kennen: den Umsatzfaktor, die Mindestquote und die Frist. Alles, was an einem Bonus als «gratis» verkauft wird, hat in der Mehrzahl dieser Angebote einen Preis, der sich aus diesen drei Zahlen ergibt.

Die Konsequenz für den Vergleich ist einfach. Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, bekommt eine kleine, klare Auswahl an Aktionen mit klaren Limits. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, bekommt eine breite Auswahl an Aktionen mit jeweils eigenen Bedingungen. Die Auswahl ist nicht der Vorteil, sondern die Werbung, und der Vergleich zu Schweizer Aktionen sollte sich an den Bedingungen orientieren, nicht an der Anzahl der Angebote.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Profil

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Die Online-Registrierung erfordert Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und das Fehlen einer Spielsperre. Die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Wallet wird per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufgeladen, innert 30 Tagen bis CHF 10’000, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist verfügbar.

Sporttip ist der einzige Schweizer Veranstalter mit einem umfassenden Wettprogramm in der Deutschschweiz. Cash-Out gibt es nur online und nur als vollständiges Cash-Out, nicht pro Markt garantiert. Livewetten folgen dem Spielstand, Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Mindesteinsatz ist CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip-Wetten stehen ausschliesslich Personen ab 18 Jahren offen, Wettkämpfer dürfen auf eigene Ereignisse nicht wetten.

Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und auf einheimische Wettbewerbe wetten will, hat bei Sporttip das Programm, das die Schweizer Aufsicht freigibt. Wer eine breitere Sportauswahl oder Krypto-Auszahlungen sucht, ist hier falsch. Der Gewinn fliesst aufs eigene Bank- oder Postkonto, nicht auf eine Wallet eines Drittanbieters.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Vertriebsmodell ist mit dem von Swisslos vergleichbar: Verkaufsstellen für den stationären Verkauf, eine Online-Plattform für die digitale Teilnahme, beide Kanäle verbunden über dieselbe Bewilligung.

Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann sich online registrieren und an Jouez Sport teilnehmen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, fällt in das Vertragsgebiet der Swisslos und kann sich bei Loterie Romande nicht anmelden. Die Trennung ist hart: Ein Konto bei beiden Veranstaltern ist nicht möglich, die Identität wird jeweils gegen das Vertragsgebiet geprüft. Wer umzieht, muss den Anbieter wechseln, nicht das Konto migrieren.

Die Westschweizer Plattform arbeitet nach denselben Regeln wie Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre im Register, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Im Geschäftsbericht 2025 hat Swisslos für das Gesamtunternehmen einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgewiesen, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Die Sportwetten trugen CHF 109 Mio. bei, gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist ein Rückgang im konkreten Produkt, nicht im Gesamtgeschäft, aber er zeigt, dass die Margen der Sportwetten unter dem Strich schmal sind.

Ausländische Anbieter im Profil: was die Bewertung trägt und was nicht

Was über die folgenden sieben Anbieter geschrieben wird, betrifft ihre rechtliche Kategorie im Schweizer Markt, nicht ihre Qualität im ausländischen Markt. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister-Anbindung und ohne Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Die Bewertung bezieht sich auf das, was ein Schweizer Spielender bekommt, wenn er diese Seite nutzt, nicht auf das, was die Seite in ihrem Heimatmarkt leistet.

Betscore

Betscore arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist im Schweizer Kontext nicht relevant, weil sie im Schweizer Recht keine Kraft hat (Art. 4 BGS). Wer die Seite nutzt, fällt nicht unter die Schweizer Sperrliste-Pflichten im selben Mass und kann im Streitfall nicht auf eine Schweizer Aufsicht oder einen Schweizer Gerichtsweg zählen. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugriff aus dem Schweizer Netz erschwert oder unmöglich macht.

Was die Seite selbst anbietet, lässt sich nur auf der Seite des Anbieters selbst beurteilen. Wer sie nutzen will, sollte das Wettprogramm, die Auszahlungsbedingungen und die Lizenzangaben direkt auf der Seite prüfen, inklusive der Frage, ob die Lizenz in einem Rechtsraum liegt, der im Streitfall erreichbar ist.

BillyBets

BillyBets fällt in dieselbe Kategorie wie Betscore, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Lizenzkraft, mit DNS-Sperrkontakt-Risiko. Die Marke suggeriert einen deutschsprachigen oder europäischen Hintergrund, was im Schweizer Recht keine Rolle spielt. Die Plattform ist für Schweizer Spielende ein Marktteilnehmer ausserhalb des BGS, mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.

Wer dort spielt, sollte wissen, dass eine Sperre über die Schweizer Spielsperre-Register-Mechanik nicht greift, weil die Mechanik an die Schweizer Bewilligung gebunden ist. Die Selbstsperre müsste direkt bei BillyBets beantragt werden, und ihre Durchsetzung hängt vom Anbieter selbst ab.

Betclic

Betclic ist im europäischen Ausland ein bekannter Name, in der Schweiz ohne Bewilligung. Auch hier gilt: Eine ausländische Lizenz hat im Schweizer Recht keine Kraft, der Anbieter fällt nicht unter die Schweizer Aufsicht, und ein Gewinn lässt sich nicht über die Schweizer Aufsicht einklagen. Wer mit Betclic spielt, spielt im Markt eines anderen Staates, nicht im Schutz des BGS.

Die Betclic-Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was den Zugriff aus dem Schweizer Netz je nach Stand der Liste sperrt. Die App umgeht diese Sperre, löst aber das Schutzproblem nicht.

IviBet

IviBet gehört zu den neueren Marken auf dem internationalen Markt, ohne Schweizer Lizenz. Die Plattform akzeptiert Krypto-Zahlungen, was im Schweizer Markt nur bei Anbietern ohne Bewilligung zu finden ist. Das ist die Spielart von Anonymität, die Schweizer Spielende suchen, wenn sie auf einer ausländischen Seite spielen. Es ist gleichzeitig der Punkt, an dem die Schweizer Aufsicht am wenigsten eingreifen kann, weil das Geld nicht durch ein Schweizer Bankkonto fliesst.

Wer mit IviBet spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Auszahlung nicht durch die Schweizer Identitätsregel läuft, die bei lizenzierten Anbietern verlangt, dass Auszahlung und Kontoinhaber identisch sind. Das ist Marketing, kein Schutz.

Bettilt

Bettilt gehört zu den Anbietern, die mit Sportwetten und Casino unter einer Marke werben. Auch hier: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Lizenzkraft, mit DNS-Sperrkontakt-Risiko. Eine Casino-Lizenz und eine Sportwetten-Lizenz sind zwei verschiedene Dinge, und die Lizenz eines Staates, der Casino und Sportwetten parallel zulässt, deckt im Schweizer Recht keines von beiden ab.

Wer dort spielt, sollte die Trennung der Lizenzen im Kopf behalten. Eine Lizenz, die in der Werbung plakativ für «Gambling» ausgestellt wird, deckt im Schweizer Kontext nichts.

BDMBet

BDMBet fällt in dieselbe Kategorie wie Bettilt, mit dem gleichen Bewertungsprofil. Ohne Schweizer Bewilligung, mit der Möglichkeit, dass die Domain auf der Gespa-Sperrliste landet. Eine App löst das Schutzproblem nicht, weil die Lizenzfrage an die Schweizer Bewilligung gebunden ist und nicht an den Kanal.

MyStake

MyStake gehört zu den Anbietern, die im Schweizer Werbemarkt mit Bonusangeboten auffallen. Auch hier: ohne Schweizer Lizenz, mit DNS-Sperrkontakt-Risiko. Die breite Bonusstruktur, die diese Anbieter auszeichnet, ist Werbung, die im Schweizer Markt für nicht bewilligte Wetten verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS). Wer einen Bonuscode auf einer Schweizer Plattform teilt, bewegt sich in einer Grauzone. Der Vergleich beschreibt, er bewirbt nicht.

Interwetten

Interwetten ist einer der Namen, die in der Vergangenheit explizit von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt wurden. Die Domain wird regelgebunden ersetzt, der Anbieter bleibt in der Schweizer Aufsicht ein Verstoss gegen Art. 4 BGS. Eine ausländische Lizenz, gleich in welchem Staat, hat keine Schweizer Kraft. Die Plattform bleibt für Schweizer Spielende nur über eine App erreichbar, die die DNS-Sperre umgeht, mit allen Folgen für den Schutz im Streitfall.

Die Lehre aus dieser Liste ist nicht, dass diese Anbieter schlecht geführt werden. Sie ist, dass die Schweizer Kategorisierung klar ist und die Werbung der Anbieter sie nicht ändert. Wer zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern und diesen acht ausländischen Anbietern vergleicht, vergleicht zwei rechtliche Welten.

Beste Wettanbieter in der Schweiz 2026: das Gesamtbild

Wer in der Schweiz legal und geschützt wetten will, hat zwei Optionen. Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Beide sind über Verkaufsstellen und online erreichbar, beide verlangen Wohnsitz im Vertragsgebiet, beide zahlen auf das eigene Bank- oder Postkonto aus, beide haben Spielsperre und Verlustlimite als Mechanik. Die Unterschiede liegen in der Sprache, der Wettprogramm-Gestaltung und der Vertriebsstruktur, nicht im Schutz.

Wer eine breitere Sportauswahl, Krypto-Auszahlungen oder Anonymität sucht, muss die Schweizer Bewilligung verlassen und bei einem Anbieter ohne Schweizer Lizenz spielen. Die Schutzmechanik des BGS, einschliesslich Spielsperre, Verlustlimite und Aufsicht durch die Gespa, gilt dort nicht. Gewinne sind im Streitfall nicht über eine Schweizer Stelle einklagbar, und die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag. Das ist die Gegenleistung für die Vorteile, die diese Anbieter versprechen.

Der Vergleich endet hier ohne Sieger. Es gibt keinen Anbieter, der dauerhaft die beste Quote hat, weil die Marge verhandelbar, aber nie null ist. Es gibt keinen Anbieter, der in jeder Kategorie führt, weil die Kategorien selbst unterschiedlich gewichtet werden müssen: Lizenz vor Quote, Auszahlungssicherheit vor Geschwindigkeit, Schutz vor Auswahl. Wer den Vergleich ernst nimmt, sortiert die Prioritäten und wählt danach.

Häufige Fragen zu Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer vergibt die Bewilligung?

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos Sportten für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Die Bewilligung wird von der Gespa im Rahmen des Geldspielgesetzes (BGS) erteilt. Beide Veranstalter brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Produkt.

Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?

Nur zwei, mit regionaler Aufteilung. Swisslos bedient das Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Jede weitere Seite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine Auswahl «bester Anbieter aus hundert Möglichkeiten» existiert in der Schweiz nicht.

Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?

Eine Lizenz aus dem Ausland hat im Schweizer Recht keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, ist nicht durch die Schweizer Spielsperre geschützt, hat keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall und kann nicht auf die Schweizer Aufsicht zählen. Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag. Wer dort spielt, spielt im Markt eines anderen Staates.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?

Keiner dauerhaft. Jede Quote enthält eine Marge, die der Anbieter aus den Einsätzen zieht. Die Marge schwankt je nach Markt, Wettbewerb und Zeitpunkt. Wer die Marge minimieren will, muss sie selbst rechnen, und genau deshalb lässt sich kein Anbieter dauerhaft als «beste Quote» markieren.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Bei einem Schweizer Veranstalter werden Gewinne ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt, im Inland oder in Liechtenstein. Das ist im Geldspielgesetz verankert (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Drittkonten sind nicht zugelassen. Die Regel sichert die Identität des Empfängers und damit die Möglichkeit, eine Sperre durchzusetzen.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie wirkt sie auf ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Liste von Domains, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Wer eine gesperrte Seite aufruft, landet auf einer Hinweisseite. Eine App umgeht die DNS-Sperre, löst aber das Schutzproblem nicht, weil die Lizenzfrage an die Schweizer Bewilligung gebunden ist und nicht an die Erreichbarkeit.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»