Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: Wer was anbieten darf und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus ohne eigene Einzahlung sucht, stösst schnell an die Grenzen des Marktes. Nur zwei Veranstalter haben dafür eine Bewilligung, und ihre Aktionen sind klein, befristet und an Bedingungen geknüpft, die das beworbene Geschenk schnell schrumpfen lassen. Wer darüber hinausgeht, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Schutz. Wer versteht, woher die Knappheit kommt, sieht auch, was ein Aktionsguthaben am Ende wert ist.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Die zehn Anbieter im Überblick

Zwei davon dürfen hier Sportwetten anbieten, die anderen acht nicht. Die Tabelle trennt die beiden Gruppen ohne sie gleichzusetzen, weil ein gemeinsames Ranking den rechtlichen Unterschied verwischen würde.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
BC Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
BassBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
1Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt

Die zwei bewilligten Veranstalter bedienen klar getrennte Gebiete: Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, kann sich kein Swisslos-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Die ausländischen Anbieter sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet begegnen, ihre Werbung sehen und auf sie verwiesen werden. Sie stehen ohne Schweizer Bewilligung da, weil sie keine haben.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen und führt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und stützt sich auf die interkantonale Vereinbarung von 2019, die seit 2020 in Kraft ist. Wer bei Sporttip mitmacht, spielt bei einem Veranstalter, der vom Geldspielgesetz (BGS) gedeckt ist und unter der Aufsicht der Gespa steht.

Was ein Bonus ohne Einzahlung bei Sporttip bedeutet

Echte Boni ohne Einzahlung sind bei Sporttip selten. Das nächste, was es gibt, sind Gratisspielguthaben aus Aktionen, die Swisslos gemeinsam mit Sponsoring-Partnern auflegt, oder Quotenerhöhungen, die das Haus von sich aus anbietet. Beides ist bewilligungspflichtig, beides ist an Bedingungen gebunden, und beides trägt die Handschrift der Gespa-Vorgaben: keine aggressiven Werbeversprechen, klare Fristen, keine Auszahlung des Aktionsguthabens.

Wer bei Sporttip ein Aktionsguthaben erhält, kann es nur für Wetten einsetzen, nicht auf das eigene Bankkonto überweisen. Auszahlungen aus dem Wallet auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen direkt im Wallet, alles darüber wird auf das angegebene Konto überwiesen, in der Regel innert 3 Arbeitstagen.

Die Aktionen, die es bei Sporttip gibt

Die Aktionen, die Swisslos für Sporttip aufschaltet, hebeln nicht die Wettquote, sondern den Gewinn auf eine bestehende Wette. Der Kombiboost zum Beispiel erhöht den Nettogewinn, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 kombiniert werden. Der Bonus ist gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind gedeckelt, und der Cash-Out, falls er angeboten wird, lässt den Boost verfallen.

Daneben gibt es Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines einzelnen Sportereignisses um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein «100-Prozent-Bonus» auf die erste Einzahlung, wie ihn ausländische Anbieter bewerben, existiert bei Sporttip nicht.

Limits, Spielerschutz und was das für ein Aktionsguthaben heisst

Bevor jemand bei Sporttip die erste Wette platziert, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige maximal CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer ein Aktionsguthaben erhält, muss diese Limiten also zuerst setzen, bevor das Guthaben eingesetzt werden kann, was die Versuchung klein hält, ein vermeintlich geschenktes Guthaben in eine Wette umzusetzen, die das eigene Tageslimit sprengt.

Die Zugangssperre bei Swisslos reicht von 1 bis 180 Tagen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch in den Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperrt, kann später nicht einfach weiterspielen, sondern muss den Weg über die zuständige Stelle gehen, mit einer Mindestdauer von drei Monaten.

Das Urteil zu Sporttip

Sporttip ist der einzige Anbieter im Land, der ein beworbenes Aktionsguthaben unter Schweizer Aufsicht ausgeben darf, und die Aufsicht sorgt dafür, dass das Guthaben klein und an Bedingungen gebunden bleibt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und einen Bonus ohne Einzahlung will, kommt an Sporttip nicht vorbei, und Sporttip legt das Angebot entsprechend schmal aus. Wer auf einen fetten Willkommensbonus mit auszahlbarem Guthaben hofft, sucht hier vergeblich: Was Sporttip verschenkt, ist Spielmaterial, kein Bargeld.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin und führt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und ist über 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie präsent, mit Sitz in Lausanne.

Was ein Bonus ohne Einzahlung bei Jouez Sport bedeutet

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine Aktion lanciert, die zeigt, wie ein «Bonus ohne Einzahlung» unter Schweizer Recht aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück dieses Guthabens ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Der Mechanismus ist bezeichnend: ein kleiner Betrag, eine kurze Frist, ein konkreter Anlass und die Bedingung, dass das Guthaben nur im Spiel, nicht als Auszahlung funktioniert. Was die Loterie Romande hier als Aktion verkauft, ist im Kern Werbung für das eigene Konto und für die Stadien der National League, nicht ein Wettbonus im ausländischen Sinn.

Wie das Konto bei Jouez Sport funktioniert

Wer bei Jouez Sport mitmachen will, braucht ein verifiziertes Konto, Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone und das Mindestalter von 18 Jahren. Auf das Konto können höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage eingezahlt werden, und das Wallet selbst darf maximal CHF 10’000 halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Wie bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar.

Das Urteil zu Jouez Sport

Die Loterie Romande zeigt, dass auch unter Schweizer Aufsicht ein Bonus ohne Einzahlung möglich ist, allerdings in einem Format, das mit den ausländischen Vorstellungen davon wenig zu tun hat. CHF 10 für 30 Tage, nicht auszahlbar, an einen Stadionsbesuch gekoppelt, das ist die Realität. Wer in der Romandie wohnt und einen Bonus ohne Einzahlung will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, und Jouez Sport legt das Angebot genauso schmal aus wie Sporttip: ein Werbegeschenk, kein Wettkapital.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Anbieter in der Liste, 20Bet, myBet, BC Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home und 1Bet, sind in der Schweiz nicht bewilligt. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft. Das bedeutet: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das schweizweite Register für Spielsperren, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Gespa kann die Domains dieser Anbieter auf die Sperrliste setzen, was die Schweizer Internetanbieter per DNS-Block umsetzen, und der Aufruf der Seite wird damit für die meisten Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz schwierig.

Was die ausländischen Anbieter versprechen

Ausländische Wettanbieter bewerben in der Regel Neukundenboni, die nach der Registrierung und vor der ersten Einzahlung gutgeschrieben werden, sogenannte No-Deposit-Boni. Das können kleine Geldbeträge sein, oft zwischen CHF 5 und CHF 30, oder Gratisspiele, also Wetten, bei denen der Einsatz nicht vom eigenen Konto kommt. Beide Formen sind in der Schweiz verboten, wenn sie ohne Schweizer Bewilligung vergeben werden, und sie sind nach Art. 74 Abs. 3 BGS in Verbindung mit Art. 131 BGS ordnungswidrig: Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Was die ausländischen Anbieter für Schweizer Spieler konkret bedeuten

Wer sich bei einem dieser Anbieter anmeldet, spielt ohne Schweizer Schutz. Die Aufsicht, die das Spiel überwacht, sitzt im Ausland und hat hier keine Handhabe, die Spielsperre aus dem schweizweiten Register gilt dort nicht, und im Streitfall bleibt nur der ausländische Rechtsweg, der teuer und langwierig ist. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten Domains, nicht eine Liste der «empfohlenen» Anbieter, und die Sperrliste ist eine Liste der unerwünschten Anbieter, nicht ein Gütesiegel. Wer dort auftaucht, ist gesperrt, und wer dort nicht auftaucht, ist nicht automatisch bewilligt.

Ein Bonus ohne Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter unterliegt zudem den Regeln dieses Anbieters, und diese Regeln sind häufig eng. Typische Auflagen sind ein Vielfaches des Bonusbetrags als Umsatz, ein Höchsteinsatz pro Runde, eine Frist von wenigen Tagen, eine Mindestquote und ein Cap auf den auszahlbaren Gewinn. Wer diese Auflagen nicht liest, sieht am Ende einen Bonus, der sich nicht in bares Geld verwandeln lässt.

Das Urteil zu den ausländischen Anbietern

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind hier aufgeführt, damit sichtbar wird, was im Internet an einem vorbeiläuft, wenn man nach «Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung» sucht. Sie sind keine Alternative zu den beiden bewilligten Veranstaltern, sie operieren in einer Grauzone, und der einzige Vorteil, den sie bieten, ist die Höhe des beworbenen Bonus. Dieser Vorteil wird mit dem fehlenden Schweizer Schutz, dem ausländischen Rechtsweg und der Möglichkeit der DNS-Sperre erkauft. Wer in der Schweiz wettet, hat mit Swisslos und Loterie Romande zwei seriöse Anbieter, die alles abdecken, was hier bewilligt ist, und der Rest ist ein Markt, der hier nicht spielt.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt bedeutet

Ein Bonus ohne Einzahlung ist im Kern ein Werbegeschenk: Der Anbieter will, dass jemand ein Konto eröffnet, sich identifiziert, die Verlustlimiten setzt und die erste Wette platziert, und er gibt dafür einen kleinen Betrag oder eine Gratiswette, damit der Einstieg leichter fällt. In der Schweiz ist diese Form der Werbung bewilligungspflichtig, und die Gespa hat im Jahr 2025 zum Beispiel 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Bewilligung wird nicht leichtfertig gegeben, und die Auflagen sind eng: kleiner Betrag, kurze Frist, klar definierter Anlass, keine Auszahlung des Aktionsguthabens.

Gratisspielguthaben, Gratiswette und Freiwette

Im Schweizer Sprachgebrauch meint Gratisspielguthaben das, was die Loterie Romande und Swisslos im Aktionsreglement verwenden: ein Betrag, der auf das Spielerkonto gebucht wird und nur für Wetten eingesetzt, nicht ausbezahlt werden kann. Im ausländischen Markt ist die Gratiswette oder Freiwette dasselbe in einem anderen Wortschatz: ein Betrag oder ein Wettschein, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, wenn die Wette gewinnt. Wer einen Gewinn von CHF 100 mit einer Gratiswette von CHF 10 zu einer Quote von 6.00 einfährt, bekommt die CHF 60 Gewinn ausgezahlt, der Einsatz von CHF 10 ist verloren. Diese Logik gilt auch für das Schweizer Gratisspielguthaben, nur dass dort die Auszahlung des Gewinns an die Bedingungen des Aktionsreglements geknüpft ist.

Was die Werbung verschweigt

Die Werbung spricht von «Gratis», «geschenkt», «ohne Risiko», «100 Prozent Bonus» und «nur für Neukunden». Sie verschweigt drei Dinge, die der Leser wissen muss, bevor er auf ein solches Angebot eingeht:

Wer diese drei Punkte verstanden hat, sieht einen «Bonus ohne Einzahlung» mit anderen Augen. Er ist ein Werbekostenzuschuss des Anbieters, kein Geldgeschenk an den Spieler.

Die Rechtslage in der Schweiz

Die Schweiz hat die Online-Sportwette mit dem Geldspielgesetz von 2018, in Kraft seit 1. Januar 2019, neu geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen, und die Online-Sportwette fällt unter die Grossspiele. Das hat zwei unmittelbare Folgen: Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer ohne diese Bewilligung in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS).

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer in der Schweiz bewilligt ist

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos und Loterie Romande teilen den Markt unter sich auf, mit klaren Gebietszuschnitten. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweiz. Eine Bewilligung eines anderen Veranstalters ist im Gesetz nicht vorgesehen, und die Gespa publiziert keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt. Wer in der Schweiz legal online wetten will, kommt an einem der beiden nicht vorbei.

Was die Bewilligung bedeutet

Eine Bewilligung nach BGS bedeutet, dass der Anbieter die Auflagen der Gespa erfüllt: Identitätsprüfung bei der Registrierung, Spielerkonto auf den eigenen Namen, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz, Spielerschutz-Limiten, angeschlossenes Sperrregister, Geldwäscherei-Prävention, getrennte Kundengelder, regelmässige Revision. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt unter dieser Aufsicht, und die Gespa führt Testkäufe durch, prüft die Teilnahmebedingungen und kann Bewilligungen entziehen oder anpassen.

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Grossbritannien, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Die Lizenz gilt im ausstellenden Land, nicht hier, und die dortige Aufsichtsbehörde hat keine Handhabe über Schweizer Kundinnen und Kunden. Wer sich bei einem solchen Anbieter anmeldet, hat die Aufsicht des ausstellenden Landes, den Rechtsweg des ausstellenden Landes und den Spielerschutz des ausstellenden Landes. Schweizer Recht, Schweizer Sperrregister und Schweizer Spielerschutz-Limiten greifen nicht.

Werbung für ausländische Anbieter

Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Das betrifft die Anbieter selbst, nicht die Spielerinnen und Spieler. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, macht sich nicht strafbar, riskiert aber, dass die Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz.

Domains auf der Sperrliste

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele anbieten. Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugang zu diesen Domains per DNS. Die Liste wird regelmässig aktualisiert, blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und der Vorgang wird in der Branche «Domain-Hopping» genannt. Die Sperrliste ist kein Verzeichnis «schlechter» Anbieter im allgemeinen Sinn, sondern eine Aufzählung der Domains, die hier per Verfügung blockiert werden.

Spielerschutz und verantwortungsvolles Wetten

Wer in der Schweiz wettet, ist durch das Geldspielgesetz geschützt, aber dieser Schutz funktioniert nur, wenn man ihn annimmt. Das Gesetz verlangt, dass Spielerinnen und Spieler vor der ersten Wette Verlust- oder Einsatzlimiten setzen, dass eine Senkung sofort greift und eine Erhöhung erst nach einer Karenzzeit, und dass eine Spielsperre möglich ist, ohne dass sie vorzeitig aufgehoben werden kann.

Die Limite, die der Spieler setzt

Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind die Limiten ähnlich ausgestaltet, mit einer 30-Tage-Obergrenze für Einzahlungen von CHF 10’000 und einem maximalen Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Das gesetzliche Minimum ist eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Limite, und die Anbieter gehen mit ihren eigenen Obergrenzen teils darüber hinaus.

Spielsperre und Sperrregister

Eine Spielsperre bei Swisslos reicht von 1 bis 180 Tagen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und für Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und das nur über die zuständige Fachstelle. Bei der Loterie Romande ist die Logik vergleichbar, mit dem Unterschied, dass die Sperre in das gleiche Register eingetragen wird. Das Register ist die zentrale Schutzmassnahme des Gesetzes: Wer einmal gesperrt ist, kommt bei keinem Schweizer Anbieter mehr rein.

Warum Aktionsguthaben trotzdem kritisch ist

Ein Gratisspielguthaben wirkt auf den ersten Blick wie ein kostenloses Angebot, hat aber den gleichen psychologischen Effekt wie eigenes Geld: Wer ein Guthaben hat, will es einsetzen, und wer es einsetzt, hat schon eine Wette platziert, bevor die Selbstkontrolle greifen kann. Die Gespa verlangt daher, dass die Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden, und die Anbieter setzen das in ihren Bedingungen um. Wer ein Aktionsguthaben erhält, sollte sich fragen, ob das Guthaben den Anreiz erhöht, mehr zu setzen, als man sich vorgenommen hat. Wenn ja, ist die Selbstsperre das richtige Mittel, nicht die Wette.

Wo man Hilfe findet

Bei Problemen mit dem Spielverhalten verweisen Swisslos und Loterie Romande auf die Fachstellen der Kantone, und das Bundesamt für Sozialversicherungen unterhält eine Liste der anerkannten Suchtberatungsstellen. Wer merkt, dass das Wetten mehr Zeit oder Geld kostet, als geplant, sollte die Limite senken oder eine Spielsperre beantragen, bevor ein grösserer Schaden entsteht. Die Schwelle für eine Spielsperre ist bewusst niedrig, weil das Register dafür da ist, Spielerinnen und Spieler zu schützen, nicht sie zu stigmatisieren.

Boni und Gratiswetten im Detail

Ein Bonus ohne Einzahlung hat im Schweizer Markt eine sehr konkrete Form, und wer die Form versteht, versteht auch, warum die Werbung mit dem Begriff so zurückhaltend umgeht. Die Aktionen, die es gibt, lassen sich in drei Typen einteilen, und jeder Typ hat seine eigene Logik.

Aktionen mit Spielguthaben

Die häufigste Form in der Schweiz ist das Gratisspielguthaben, also ein Betrag, der auf das Spielerkonto gebucht und für Wetten freigeschaltet wird. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist ein gutes Beispiel: CHF 10 für 30 Tage, an einen Stadionsbesuch und einen Code gebunden, insgesamt 7’000 Stück, nicht auszahlbar. Das Guthaben wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt, der Gewinn ist auszahlbar, soweit er die Aktionsbedingungen erfüllt. Bei Sporttip gibt es vergleichbare Aktionen, je nach Saison und Sponsoring-Partner, jeweils mit einer eigenen Frist und einem eigenen Mechanismus.

Quotenerhöhungen und Boosts

Eine andere Form sind Quotenerhöhungen, bei denen der Anbieter die reguläre Quote für ein bestimmtes Ereignis nach oben schraubt. Bei Sporttip gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts für einzelne Sportereignisse und den Kombiboost, der den Nettogewinn auf eine Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen erhöht. Keine dieser Aktionen ist ein Bonus ohne Einzahlung im engeren Sinn, weil die Wette aus dem eigenen Guthaben bezahlt wird, aber sie haben den gleichen Werbecharakter: ein scheinbarer Mehrwert, der nur unter den Bedingungen der Aktion gilt.

Gratiswetten im ausländischen Markt

Im ausländischen Markt ist die Gratiswette oder Free Bet weiter verbreitet, mit einem breiten Spektrum an Bedingungen. Typisch sind ein Bonusbetrag zwischen CHF 5 und CHF 30, ein Vielfaches des Bonus als Umsatzanforderung (oft 5x bis 10x), eine Mindestquote für die qualifizierenden Wetten (oft 1.50 bis 2.00), eine Frist von 7 bis 30 Tagen und ein Cap auf den auszahlbaren Gewinn. Diese Bedingungen stehen in den AGB des Anbieters, und wer sie nicht liest, sieht am Ende einen Bonus, der sich nicht in bares Geld verwandeln lässt.

Was die Quoten und die Auszahlungsquote bedeuten

Die Quote einer Wette ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird, um den Bruttogewinn zu berechnen. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 ist der Bruttogewinn CHF 21, der Nettogewinn CHF 11. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen, was die Quote nach oben treibt und die Marge des Anbieters vergrössert, weil jede Voraussage ihren eigenen Spread mitbringt.

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, der im langfristigen Mittel an die Wettenden zurückfliesst. Sie berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ) über alle möglichen Ausgänge. Bei einer Zweiwege-Wette mit Quoten von 1.90 und 1.90 ergibt sich 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0’526 + 0’526) = 0’526, also 52.6 %. Die Marge des Anbieters, der so genannte Overround, ist 100 % minus die Auszahlungsquote, in diesem Fall 47.4 %.

Eine hohe Marge bedeutet, dass der Anbieter viel vom Umsatz behält und wenig an die Wettenden zurückfliesst. Bei den bewilligten Schweizer Anbietern sind die Margen in der Regel enger als bei ausländischen Anbietern, weil der Markt kleiner und die Konkurrenz begrenzt ist. Wer auf Margen achtet, vergleicht die Quoten für dasselbe Ereignis über mehrere Anbieter, aber in der Schweiz gibt es nur zwei Anbieter, und der Vergleich findet zwischen Sporttip und Jouez Sport statt.

Wie Gewinne besteuert werden

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und der Freibetrag unterscheidet sich zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und die Kantone haben eigene Freibeträge, die je nach Kanton deutlich darunter liegen können. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Wettenden ist der Freibetrag kein Thema, weil die einzelnen Gewinne weit darunter liegen, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht unter Umständen voll als Einkommen steuerpflichtig. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig vom Betrag, was bei grösseren Gewinnen zu einer unerwarteten Steuernachzahlung führen kann. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und einen grösseren Gewinn einfährt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen, bevor er das Geld ausgibt. Eine pauschale Aussage zur Besteuerung von Auslandsgewinnen ist nicht möglich, weil sie vom Wohnsitzkanton abhängt.

Wie man ein Konto eröffnet und eine Wette platziert

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande ein Konto eröffnen will, braucht einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters, das Mindestalter von 18 Jahren, eine gültige Identifikation und eine Schweizer oder Liechtensteiner Bankverbindung auf den eigenen Namen. Die Registrierung läuft online, der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, und das Konto wird freigeschaltet, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Die gleiche Person darf sich nur einmal registrieren, und eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus.

Vor der ersten Wette müssen die Verlust- oder Einsatzlimiten gesetzt werden, und erst danach ist das Konto spielbereit. Wer ein Aktionsguthaben erhält, kann es für Wetten einsetzen, sobald die Limiten gesetzt sind. Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt auf das angegebene Bank- oder Postkonto, mit den im Abschnitt «Was ein Bonus ohne Einzahlung bei Sporttip bedeutet» genannten Fristen und Kommissionen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, geht einen anderen Weg, der hier nicht beschrieben wird, weil der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat.

Was bei der ersten Wette zu beachten ist

Die erste Wette ist bei Sporttip auf den Mindesteinsatz von CHF 1 limitiert, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Die Quote wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was in seltenen Fällen einen Unterschied zwischen Anzeige und Abrechnung bedeutet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung möglich, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wird ein Ereignis verschoben und innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, gilt die Wette in der Regel weiter, sofern das Ereignis im Rahmen des gleichen Turniers stattfindet. Diese Regelung gilt für Sporttip, und die Loterie Romande hat vergleichbare Regeln, die in ihren Teilnahmebedingungen stehen.

Wettgewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Wer einen Gewinn nicht innerhalb der Frist beansprucht, verliert den Anspruch, und das Geld fliesst in die gemeinnützige Verwendung, die das Geldspielgesetz vorsieht.

Wie man auf ein unerwartetes Problem reagiert

Es gibt drei Probleme, die regelmässig auftreten, und für die es eine klare Antwort gibt.

Das erste Problem ist die verweigerte Auszahlung. Wer glaubt, dass eine Auszahlung zu Unrecht verweigert wird, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief bei Swisslos Einsprache erheben. Die Loterie Romande hat eine vergleichbare Frist, die in ihren Teilnahmebedingungen steht. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch.

Das zweite Problem ist die Annahme einer Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs. Wer eine Wette abgegeben hat und merkt, dass das Ereignis bereits eingetreten ist, sollte den Wettschein prüfen. Wetten, die nach dem Ausgang platziert werden, zählen mit Quote 1.00, was bedeutet, dass der Einsatz zurückgezahlt wird.

Das dritte Problem ist die fehlgeschlagene Identitätsprüfung. Wer bei der Registrierung falsche Angaben macht oder einen Ausweis verwendet, der nicht auf den eigenen Namen lautet, wird nicht freigeschaltet, und das Konto wird gesperrt. Wer sich registriert hat und dann umzieht, muss die neue Adresse melden, weil das Konto an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden ist.

Was ein Aktionsguthaben für den Spielalltag bedeutet

Ein Bonus ohne Einzahlung verändert den Spielalltag kaum, wenn er klein und an Bedingungen geknüpft ist, wie das in der Schweiz der Fall ist. Wer ein CHF 10 Spielguthaben erhält, setzt es auf eine Wette, gewinnt oder verliert, und der Alltag geht weiter. Wer ein grösseres Guthaben erhält, das an Umsatzbedingungen geknüpft ist, muss mehr wetten, um das Guthaben freizuspielen, was den Spielalltag verändert und die Gefahr erhöht, das eigene Limit zu überschreiten.

Wer ein Aktionsguthaben erhält, sollte sich drei Fragen stellen, bevor er die erste Wette platziert: Wie viel ist das Guthaben wert, gemessen an den Bedingungen? Wie viel muss ich setzen, um das Guthaben in eine Auszahlung zu verwandeln? Verändert das Guthaben mein Wettverhalten, und wenn ja, ist das gut oder schlecht? Wer diese Fragen beantworten kann, hat das Guthaben im Griff, und wer sie nicht beantworten kann, sollte die Finger davon lassen.

Häufige Fragen

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Echte Boni ohne Einzahlung sind in der Schweiz selten und bewilligungspflichtig. Was es gibt, sind Gratisspielguthaben aus befristeten Aktionen, etwa CHF 10 für 30 Tage, an einen Code und einen konkreten Anlass gebunden, nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande von Winter 2025/26 ist ein Beispiel. Ein 100-Prozent-Willkommensbonus auf die erste Einzahlung, wie ihn ausländische Anbieter bewerben, existiert bei Swisslos und Loterie Romande nicht.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS, und die Aufsicht ist mit den Auflagen zurückhaltend: kleiner Betrag, kurze Frist, klar definierter Anlass, keine Auszahlung des Aktionsguthabens. Die Gespa hat 2025 zum Beispiel 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was die Knappheit erklärt.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen geknüpft?

Aktionsguthaben ist in der Schweiz grundsätzlich nicht auszahlbar. Es wird auf das Spielerkonto gebucht und kann nur für Wetten eingesetzt werden. Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt werden, sind auszahlbar, soweit sie die Aktionsbedingungen erfüllen. Eine Auszahlung des Aktionsguthabens selbst ist nicht möglich, weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird im Erfolgsfall nicht zurückgezahlt, weder im ausländischen Markt noch unter Schweizer Recht. Wer eine Gratiswette von CHF 10 zu einer Quote von 6.00 gewinnt, erhält die CHF 60 Gewinn ausgezahlt, der Einsatz von CHF 10 ist verloren. Das gilt für jede Form von Gratiswette und Gratisspielguthaben, unabhängig vom Anbieter.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und die Spielerinnen und Spieler haben keinen Schweizer Schutz: keine Aufsicht durch die Gespa, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen, was den Zugang für die meisten Schweizer Nutzerinnen und Nutzer blockiert. Wer dort spielt, spielt ohne das Sicherheitsnetz, das die Schweizer Bewilligung bietet, und riskiert, dass Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, die Kantone haben eigene Freibeträge, die teils deutlich darunter liegen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton voll steuerpflichtig, und der Kanton Thurgau behandelt sie unabhängig vom Betrag als Einkommen.

Wie viel ist ein CHF 10 Spielguthaben wirklich wert?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, was ein Bonus ohne Einzahlung unter Schweizer Bedingungen wert ist. Das Guthaben beträgt CHF 10, ist 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und muss auf Wetten eingesetzt werden. Der Gewinn, der mit diesem Guthaben erzielt wird, ist auszahlbar, soweit er die Bedingungen erfüllt. Rechnet man das durch, ergibt sich für den Empfänger ein durchschnittlicher Wert, der deutlich unter dem Nominalwert liegt.

Der Nennwert eines Aktionsguthabens ist nicht das, was es am Ende einbringt, weil das Guthaben nicht auszahlbar ist und der Gewinn an die Quote und die Auszahlungsquote des Marktes gebunden ist. Bei einer angenommenen Zweiwege-Wette mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’526, also 52.6 %, was einer Marge von 47.4 % entspricht, ein hoher Wert, weil der Buchmacher den Spread auf beide Seiten symmetrisch setzt. Ein CHF 10 Gratisspielguthaben, das bei einer Quote von 1.90 eingesetzt wird, gewinnt in der Hälfte der Fälle und verliert in der anderen Hälfte, und der durchschnittliche Erwartungswert liegt unter dem Nominalwert, weil die Marge des Marktes eingepreist ist. Das ist kein Argument gegen die Aktion, sondern die Mechanik, die erklärt, warum solche Guthaben nicht in bar ausgezahlt werden.

Wer das Spielguthaben in einen Wettgewinn verwandelt, hat anschliessend einen Gewinn, der seinerseits an die Bedingungen der Aktion gebunden sein kann. Bei der Aktion der Loterie Romande war der Gewinn direkt auszahlbar, sobald die Wette gewonnen war, was eher die Ausnahme ist. Bei Aktionen im ausländischen Markt ist der Gewinn häufig an eine Umsatzanforderung geknüpft, und das Guthaben muss mehrfach durchgespielt werden, bevor es ausgezahlt werden kann. Wer einen Bonus ohne Einzahlung erhält, sollte die Aktionsbedingungen lesen, bevor er die erste Wette platziert.

Inhalt erstellt vom Team «wettenzahlungch»